Wahlprüfsteine Sehr geehrte Frau Quetscher, vielen Dank für Ihr

FDP Rheinland-Pfalz ∙ Am Linsenberg 14 ∙ 55131 Mainz
An den
Steuerberaterverband Rheinland-Pfalz e.V.
z.Hd. Frau Elena Quetscher
Hölderlinstraße 1
55131 Mainz
Wahlprüfsteine
Mainz, 29. Februar 2016
Dr. Volker Wissing
Vorsitzender
FDP Rheinland-Pfalz
Am Linsenberg 14
55131 Mainz
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www.fdp-rlp.de
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facebook.com/fdprlp
T: 06131 232 541
F: 06131 233 803
Sehr geehrte Frau Quetscher,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 11. Februar 2016 und Ihr darin zum Ausdruck
gebrachtes Interesse an den Positionen der FDP Rheinland-Pfalz.
Zu Ihren Wahlprüfsteinen nehme ich wie folgt Stellung:
Die FDP Rheinland-Pfalz fühlt sich generell Freiberuflern und Selbstständigen
verpflichtet und ganz besonders auch den Steuerberaterinnen und Steuerberatern.
Wir wollen, dass jeder Mensch seinen Weg gehen kann. Der Staat soll ihn dabei
unterstützen und fördern, aber nicht gängeln. Das gilt auch für den Weg in die
Selbstständigkeit. Wir lehnen übermäßige Regulierung und Bürokratie ab. Wir
wollen, dass staatliche Vorgänge nicht vorrangig aus der Perspektive der
Administration gedacht und gemacht werden, sondern für die Bürgerinnen und
Bürger. Wenn sich nicht zuletzt die Steuergesetzgebung immer mehr von der Praxis
der Betriebe und dem Alltagsleben der Normalbürger entfernt, zeigt das, wie
wichtig ein solcher Paradigmenwechsel ist.
Die FDP ist für Planungssicherheit in der Gesetzgebung. Rückwirkende Eingriffe in
die Steuergesetzgebung lehnen wir ab. Die Steuergesetzgebung kann und darf den
Sozialstaat nicht ersetzen, sie kann ihn in einem eng begrenzten Rahmen
unterstützen. Heute wird die Steuergesetzgebung von allgemein
gesellschaftspolitischen Zielen dominiert, was dazu beiträgt, dass die Gesetze
steuerlich oftmals nicht mehr handhabbar sind. Für die FDP dienen Steuern vor
allem der Finanzierung des Staates. Sie sind aber keine gesellschaftspolitische
Allzweckwaffe. Wer meint, Gesellschaftspolitik über das Steuerrecht betreiben zu
müssen, schafft eher mehr als weniger Ungerechtigkeit. Unter der
Zweckentfremdung der Steuergesetzgebung für „fachfremde“ Ziele leiden deren
Anwendbarkeit und Vollzug. Steuergesetze die nicht funktionieren, schaffen neue
Ungerechtigkeiten. Außerdem erschweren sie es den Steuerzahlerinnen und
Steuerzahlern, sich rechtskonform zu verhalten.
Der Pflicht der Steuerzahler, sich rechtskonform zu verhalten, müsste auch eine
Pflicht des Gesetzgebers gegenüberstehen, Vorschriften so zu fassen, dass
rechtskonformes Handeln erleichtert wird.
Die Debatten über eine Fett-, Zucker-, oder Plastiktütensteuer zeigen deutlich, dass
die Steuergesetzgebung heute vor allem als Erfüllungsgehilfe für die Erreichung
fachpolitischer Ziele gesehen wird. Das trägt dazu bei, dass die Kosten-Nutzen-
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Relation immer mehr außer Acht gelassen wird. Das seitens der Politik oftmals als
höherwertig betrachtete gesellschaftspolitische Ziel dominiert die finanzpolitische
Debatte, da es einfacher ist, mit einem vermeintlichen ökologischen oder sozialen
Anliegen zu argumentieren, als mit dem schlichten Finanzbedarf des Staates. Das
führt aber auch dazu, dass die finanzpolitischen Aspekte oft unberücksichtigt
bleiben.
Die Komplexität der Finanz- und Steuerpolitik führt dazu, dass diese nur wenig in
der Öffentlichkeit stattfindet. In den vergangenen Jahren war es vor allem die FDP,
die sich um dieses Gebiet gekümmert und finanzpolitische Fragestellungen
thematisiert hat. Mit dem Ausscheiden der Freien Demokraten sind steuer- und
finanzpolitische Debatten weitgehend von der politischen Agenda verschwunden.
Der Abbau der kalten Progression wurde von der Bundesregierung nicht umgesetzt
und es gab auch sonst nicht eine einzige Initiative, das Steuerrecht einfacher oder
gar gerechter zu gestalten. Die Große Koalition in Berlin hat bislang keinerlei
finanzpolitischen Gestaltungsanspruch erkennen lassen. Die Reform der BundLänder-Finanzbeziehungen wäre eine gute Gelegenheit, die Zuständigkeiten in der
Steuerverwaltung neu zu ordnen und stringenter zu gestalten. Wer profitiert,
kassiert und administriert. Das wäre ein guter Grundsatz für die Steuerverwaltung.
Gleichzeitig würde es dazu beitragen, die bislang übliche Praxis der Bundesländer,
den laxen Vollzug der Steuergesetze als eine Form der Standortpolitik zu nutzen, zu
beenden. Steuergerechtigkeit heißt, dass die Gesetze für alle gelten und überall
gleichermaßen vollzogen werden. Dafür brauchen wir eine schlagkräftige
Steuerverwaltung, eine die mit modernen EDV-Systemen ausgestattet und auch auf
Bundesebene gut koordiniert ist.
In der Finanz- und Steuerpolitik sind in den letzten Jahren viele Aufgaben unerledigt
geblieben. Es ist höchste Zeit, dass eine Partei sich wieder um diese Fragestellungen
kümmert. Die FDP ist bereit dazu.
Mit freundlichen Grüßen
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