FDP Rheinland-Pfalz ∙ Am Linsenberg 14 ∙ 55131 Mainz An den Sprecher der Initiative Rheinland-Pfalz-Rauchfrei Herrn Eugen Hoppe-Schultze Triftweg 19 67269 Grünstadt Wahlprüfsteine Mainz, 29. Februar 2016 Dr. Volker Wissing Vorsitzender FDP Rheinland-Pfalz Am Linsenberg 14 55131 Mainz [email protected] www.fdp-rlp.de twitter.com/fdprlp facebook.com/fdprlp T: 06131 232 541 F: 06131 233 803 Sehr geehrte Herr Hoppe-Schultze, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18. Februar 2016 und Ihr darin zum Ausdruck gebrachtes Interesse an den Positionen der FDP Rheinland-Pfalz. Zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung: 1) Niemand darf ohne sein ausdrückliches Einverständnis Tabakrauch ausgesetzt werden. Würden Sie dem zustimmen? Das Rauchen ist in Deutschland in öffentlichen Räumen weitgehend untersagt. So dass man davon ausgehen kann, dass kaum noch jemand gezwungen ist, sich Tabakrauch auszusetzen, wenn er dies explizit ablehnt. 2) In Anwesenheit von Kindern, Schutzbefohlenen, Beschäftigten und wirtschaftlich Abhängigen darf ausnahmslos nicht geraucht werden. Würden Sie dem zustimmen? Es gibt auch für diesen Bereich klare Regelungen, so darf weder in Klassenräumen, noch in Kindergärten und am Arbeitsplatz geraucht werden. Ihre Forderung kann daher als umgesetzt betrachtet werden. 3) In der Außengastronomie - u. a. Biergärten, Eiscafes - ist es unmöglich, Speisen und Getränke ohne Zwangsberauchung zu genießen. Australien ist hier Vorreiter: Dort gelten seit Jahren in den diversen Bundesstaaten Rauchverbote, das neueste in New South Wales seit 2015: http://www.health.nsw.gov.au/tobacco/Factsheets/commercial-outdoordining.pdf Würden Sie ein Rauchverbot in der Außengastronomie befürworten? Aus Sicht der FDP Rheinland-Pfalz ist die geltende Gesetzgebung ausreichend und stellt einen guten Kompromiss zwischen der Freiheit des Einzelnen und dem Nichtraucherschutz dar. Commerzbank Mainz, IBAN: DE37 5508 0065 0233 0957 00, BIC: DRESDEFF550 4) Wegen Raucherpulks vor öffentlichen und kommerziellen Gebäuden kann man oft nicht in diese gelangen, ohne sich durch eine Rauchwolke bewegen zu müssen. Auch hier ist Australien Vorbild. http://www.health.nsw.gov.au/tobacco/Factsheets/4-metre-law.pdf Würden Sie ein Rauchverbot vor kommerziellen und öffentlichen Gebäuden unterstützen? Aus Sicht der FDP Rheinland-Pfalz sind die bestehenden Regelungen sachgerecht. 5) Es ist immer noch Tabakwerbung auf Plakaten und in Kinos erlaubt. Ein Werbeverbot soll erst im Jahr 2020 kommen. Würden Sie per Bundesratsinitiative ein sofortiges Werbeverbot initiieren? Die FDP Rheinland-Pfalz hält die vorgesehenen Übergangsfristen für angemessen. 6) Das angebliche Rauchverbot in Festzelten in Rheinland-Pfalz ist Augenwischerei, denn als Ausnahme ist während der ersten 3 Wochen Aufstelldauer das Rauchen doch erlaubt. Man hatte seinerzeit diese unglückselige Regelung vom bayerischen Gesetz übernommen, mit welchem das Oktoberfest „geschützt“ werden sollte. Nachdem das per Volksentscheid beschlossene aktuelle bayrische Nichtraucherschutzgesetz das Rauchen in Festzelten durchgängig verbietet, gibt es beim Oktoberfest trotzdem Besucherrekorde. Im Saarland wurden unter Schwarz-Grün-Gelb schon 2009/10 dort auch die Ausnahme für Festzelte abgeschafft. Darum meine abschließende, letzte Frage: Wo gibt es in Rheinland-Pfalz eigentlich Feste mit mehr als 3 Wochen Dauer? Selbst das größte Weinfest der Welt, der Dürkheimer Wurstmarkt, dauert nur 2 Wochen. Aus Sicht der FDP Rheinland-Pfalz sind die bestehenden Regelungen sachgerecht. Eine Verschärfung wäre allenfalls dann angebracht, wenn dadurch der Gesundheitsschutz nachweislich verbessert werden könnte. Mit freundlichen Grüßen Commerzbank Mainz, IBAN: DE37 5508 0065 0233 0957 00, BIC: DRESDEFF550
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