Bereitstellung von Unter - künften und Sozialbetreuung für

TERMIN, ORT, DAUER
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
BY152152
Mittwoch, 6. Mai 2015
InterCity Hotel München
Bayerstraße 10
80335 München
Telefon: 089 444440
Beginn: 09:30 Uhr
Ende: 16:30 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
295,00 € für Mitglieder des vhw
und für freigemeinnützige und kirchliche
Einrichtungen
355,00 € für Nichtmitglieder
120,00 € für Studenten (bis
27 Jahre mit Nachweis)
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
Kommunale Immobilien
Bereitstellung von Unterkünften und Sozialbetreuung
für Flüchtlinge
– Möglichkeiten und Herausforderungen in der Praxis
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Bayern
Rosenbuschstraße 6 · 80538 München · Telefon: 089 291639-30
Fax: 089 291639-32 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Mittwoch
6. Mai 2015
München
Titelmotiv: © vhw
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Für das Jahr 2015 werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bundesweit 300.000 Asylerst- und Folgeanträge vorausgesagt.
Davon entfallen nach dem Königsteiner Schlüssel auf das Land Bayern
15,33 %. Nach der Erstaufnahme erfolgt die Verteilung auf die GU und dezentralen Unterkünfte in den kreisfreien Städten und Landkreisen.
Der anhaltende Zustrom von Flüchtlingen führt in den Städten und Landkreisen dazu, dass die Kapazitäten in den vorhandenen Gemeinschaftsunterkünften ausgeschöpft sind und dezentrale Unterkünfte errichtet
werden. Je nach Standort und Wohnungsmarktsituation sind die Chancen zur
Unterbringung der Flüchtlinge sehr unterschiedlich. Daher ist die Bereitstellung zusätzlicher Flüchtlingsunterkünfte unausweichlich.
Im Seminar sollen die aktuelle Situation beleuchtet und Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Inhalte sind:
• Unterschiedliche Unterbringungs- und Integrationskonzepte
• Aufnahmekapazitäten und Wohnungsmarktbedingungen
• Standortplanung für Gemeinschaftsunterkünfte
• Unterbringung in Wohnungen
• Finanzielle Auswirkungen
• Soziale Betreuung
Ziel ist ein verstärkter Austausch von Ideen zwischen den Landratsämtern
und Kommunen und eine Vernetzung der Akteure.
MITTWOCH, 6. MAI 2015
Bereitstellung von Unterkünften und Sozialbetreuung für Flüchtlinge – Möglichkeiten und Herausforderungen in der Praxis
09:30 Uhr
Begrüßung
09:45 Uhr
Bereitstellung von Unterkünften für Flüchtlinge –
Bericht aus der Bezirksregierung Mittelfranken
• Betrieb der Zentralen Aufnahmeeinrichtung
• Anmietung und Bereitstellung von GU
• Zusammenarbeit mit Landkreisen und kreisfreien Städten
• Dezentrale Unterbringung
• Verteilung und Sozialbetreuung der Asylbewerber
• Kostenerstattungsverfahren
Dr. Thomas Vogtherr
11:00 Uhr
Kaffeepause
11:15 Uhr
Die Suche, Sondierung und Abstimmung von Unterbringungsmöglichkeiten – Erfahrungsbericht aus
dem Landkreis Weilheim-Schongau
• Verwaltungsinterne Steuerung der Aufgabenstellung
• Sondierung und Erwerb geeigneter Objekte/Grundstücke
• Planung und Errichtung von Gemeinschaftsunterkünften
• GU: Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung
• Finanzierung von Erwerb und Errichtung
• Anmietung privater Objekte durch Ausländer- und Asylamt
• Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen
• Betreuung der Asylbewerber – Koordination Helferkreise
Norbert Merk
IHRE REFERENTEN
Irmgard Eichelmann, Dipl.-Sozialpäd. (FH)
Sozialverwaltung Landratsamt Freising, Freising
Die durchschnittliche Belegung bei der dezentralen Unterbringung im Kreis –
44 Häuser – liegt bei ca. 15 Personen. Ein Netz ehrenamtlicher Helfer unterstützt die Sozialpädagogen von Diakonie, Caritas und Landratsamt vor Ort.
Norbert Merk
Kämmerer – Leiter Kreisfinanzverwaltung und Kreiseinrichtungen, Landratsamt Weilheim-Schongau, Weilheim i. OB
Es wurden zwei Notunterkünfte und weitere Objekte als GU und zusätzliche
Stellen für die Betreuung der Asylbewerber eingerichtet.
Dr. Thomas Vogtherr
Regierung von Mittelfranken, Ansbach
Für die Aufnahme, Verteilung, Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften sind in
Bayern die Bezirksregierungen zuständig.
Stefan Wagner, Dipl.-Sozialpäd. (FH)
Referent für Migration und Integration, Deutscher Caritasverband, Landesverband Bayern e. V., München
Die Sozialbetreuung in den Erstaufnahmeeinrichtungen und GU wird durch
die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege wahrgenommen.
12:30 Uhr
Gemeinsames Mittagessen
13:30 Uhr
Organisation der Sozialbetreuung in den Flüchtlingsunterkünften in Bayern – Die Freie Wohlfahrtspflege als Träger der Sozialbetreuung
• Förderrichtlinie
• Eigene Handlungsanleitung der Wohlfahrtsverbände
• Migrationsdienst der Caritas
• Umsetzung auf Kreisebene
• Qualifikation und Kostenerstattung
• Zusammenarbeit mit Bezirksregierungen, Landkreisen
und Kommunen
Stefan Wagner
14:45 Uhr
Kaffeepause
15:00 Uhr
Erfahrungsbericht über die Sozialbetreuung bei der
dezentralen Unterbringung im LK Freising
• Dezentrale Unterbringung
• Suche nach geeigneten Objekten
• Durchschnittliche Belegung der dezentralen Unterkünfte
mit ca. 15 Personen
• Bewirtschaftung – Sozialpädagogen – Hausmeister
• Runder Tisch – Netzwerk ehrenamtlicher Helfer
• Information vor Ort – Zusammenarbeit mit Gemeinden
Irmgard Eichelmann
AUF DIESEM SEMINAR TREFFEN SIE
Fach- und Führungskräfte, die in den Fachressorts der Kommunen und Kreise
(Sozialamt, Wohnungsamt, Liegenschaftsamt, Gebäudemanagement), den
Wohnungsunternehmen, Wohlfahrtsverbänden, Integrations- und Flüchtlingsinitiativen mit der Unterbringung von Flüchtlingen befasst sind.
16:30 Uhr
Ende des Seminars
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Bereitstellung von Unterkünften und Sozialbetreuung für Flüchtlinge – Möglichkeiten und
Herausforderungen in der Praxis
BY152152, Mittwoch, 6. Mai 2015, München
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
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Weitere Informationen unter www.vhw.de