TERMIN, ORT, DAUER PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: BY152152 Mittwoch, 6. Mai 2015 InterCity Hotel München Bayerstraße 10 80335 München Telefon: 089 444440 Beginn: 09:30 Uhr Ende: 16:30 Uhr TEILNAHMEGEBÜHREN 295,00 € für Mitglieder des vhw und für freigemeinnützige und kirchliche Einrichtungen 355,00 € für Nichtmitglieder 120,00 € für Studenten (bis 27 Jahre mit Nachweis) Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. Kommunale Immobilien Bereitstellung von Unterkünften und Sozialbetreuung für Flüchtlinge – Möglichkeiten und Herausforderungen in der Praxis ANMELDUNG / ABMELDUNG Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Bayern Rosenbuschstraße 6 · 80538 München · Telefon: 089 291639-30 Fax: 089 291639-32 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Mittwoch 6. Mai 2015 München Titelmotiv: © vhw HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Für das Jahr 2015 werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bundesweit 300.000 Asylerst- und Folgeanträge vorausgesagt. Davon entfallen nach dem Königsteiner Schlüssel auf das Land Bayern 15,33 %. Nach der Erstaufnahme erfolgt die Verteilung auf die GU und dezentralen Unterkünfte in den kreisfreien Städten und Landkreisen. Der anhaltende Zustrom von Flüchtlingen führt in den Städten und Landkreisen dazu, dass die Kapazitäten in den vorhandenen Gemeinschaftsunterkünften ausgeschöpft sind und dezentrale Unterkünfte errichtet werden. Je nach Standort und Wohnungsmarktsituation sind die Chancen zur Unterbringung der Flüchtlinge sehr unterschiedlich. Daher ist die Bereitstellung zusätzlicher Flüchtlingsunterkünfte unausweichlich. Im Seminar sollen die aktuelle Situation beleuchtet und Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Inhalte sind: • Unterschiedliche Unterbringungs- und Integrationskonzepte • Aufnahmekapazitäten und Wohnungsmarktbedingungen • Standortplanung für Gemeinschaftsunterkünfte • Unterbringung in Wohnungen • Finanzielle Auswirkungen • Soziale Betreuung Ziel ist ein verstärkter Austausch von Ideen zwischen den Landratsämtern und Kommunen und eine Vernetzung der Akteure. MITTWOCH, 6. MAI 2015 Bereitstellung von Unterkünften und Sozialbetreuung für Flüchtlinge – Möglichkeiten und Herausforderungen in der Praxis 09:30 Uhr Begrüßung 09:45 Uhr Bereitstellung von Unterkünften für Flüchtlinge – Bericht aus der Bezirksregierung Mittelfranken • Betrieb der Zentralen Aufnahmeeinrichtung • Anmietung und Bereitstellung von GU • Zusammenarbeit mit Landkreisen und kreisfreien Städten • Dezentrale Unterbringung • Verteilung und Sozialbetreuung der Asylbewerber • Kostenerstattungsverfahren Dr. Thomas Vogtherr 11:00 Uhr Kaffeepause 11:15 Uhr Die Suche, Sondierung und Abstimmung von Unterbringungsmöglichkeiten – Erfahrungsbericht aus dem Landkreis Weilheim-Schongau • Verwaltungsinterne Steuerung der Aufgabenstellung • Sondierung und Erwerb geeigneter Objekte/Grundstücke • Planung und Errichtung von Gemeinschaftsunterkünften • GU: Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung • Finanzierung von Erwerb und Errichtung • Anmietung privater Objekte durch Ausländer- und Asylamt • Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen • Betreuung der Asylbewerber – Koordination Helferkreise Norbert Merk IHRE REFERENTEN Irmgard Eichelmann, Dipl.-Sozialpäd. (FH) Sozialverwaltung Landratsamt Freising, Freising Die durchschnittliche Belegung bei der dezentralen Unterbringung im Kreis – 44 Häuser – liegt bei ca. 15 Personen. Ein Netz ehrenamtlicher Helfer unterstützt die Sozialpädagogen von Diakonie, Caritas und Landratsamt vor Ort. Norbert Merk Kämmerer – Leiter Kreisfinanzverwaltung und Kreiseinrichtungen, Landratsamt Weilheim-Schongau, Weilheim i. OB Es wurden zwei Notunterkünfte und weitere Objekte als GU und zusätzliche Stellen für die Betreuung der Asylbewerber eingerichtet. Dr. Thomas Vogtherr Regierung von Mittelfranken, Ansbach Für die Aufnahme, Verteilung, Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften sind in Bayern die Bezirksregierungen zuständig. Stefan Wagner, Dipl.-Sozialpäd. (FH) Referent für Migration und Integration, Deutscher Caritasverband, Landesverband Bayern e. V., München Die Sozialbetreuung in den Erstaufnahmeeinrichtungen und GU wird durch die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege wahrgenommen. 12:30 Uhr Gemeinsames Mittagessen 13:30 Uhr Organisation der Sozialbetreuung in den Flüchtlingsunterkünften in Bayern – Die Freie Wohlfahrtspflege als Träger der Sozialbetreuung • Förderrichtlinie • Eigene Handlungsanleitung der Wohlfahrtsverbände • Migrationsdienst der Caritas • Umsetzung auf Kreisebene • Qualifikation und Kostenerstattung • Zusammenarbeit mit Bezirksregierungen, Landkreisen und Kommunen Stefan Wagner 14:45 Uhr Kaffeepause 15:00 Uhr Erfahrungsbericht über die Sozialbetreuung bei der dezentralen Unterbringung im LK Freising • Dezentrale Unterbringung • Suche nach geeigneten Objekten • Durchschnittliche Belegung der dezentralen Unterkünfte mit ca. 15 Personen • Bewirtschaftung – Sozialpädagogen – Hausmeister • Runder Tisch – Netzwerk ehrenamtlicher Helfer • Information vor Ort – Zusammenarbeit mit Gemeinden Irmgard Eichelmann AUF DIESEM SEMINAR TREFFEN SIE Fach- und Führungskräfte, die in den Fachressorts der Kommunen und Kreise (Sozialamt, Wohnungsamt, Liegenschaftsamt, Gebäudemanagement), den Wohnungsunternehmen, Wohlfahrtsverbänden, Integrations- und Flüchtlingsinitiativen mit der Unterbringung von Flüchtlingen befasst sind. 16:30 Uhr Ende des Seminars HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Bereitstellung von Unterkünften und Sozialbetreuung für Flüchtlinge – Möglichkeiten und Herausforderungen in der Praxis BY152152, Mittwoch, 6. Mai 2015, München Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Rechnungsadresse Straße PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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