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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
BW151757, Montag, 23. Februar 2015, Kongress- und Tagungszentrum
FILDERHALLE Leinfelden-Echterdingen GmbH
Bahnhofstr. 61, 70771 Leinfelden-Echterdingen, Telefon: 0711 758575-337
BY152000, Dienstag, 14. April 2015, Novotel Nürnberg am Messezentrum
Münchener Straße 340, 90471 Nürnberg, Telefon: 0911 81260
NS150912, Montag, 20. April 2015, Hannover Congress Centrum
Theodor-Heuss-Platz 1–3, 30175 Hannover, Telefon: 0511 8113-0
Beginn: 10:00 Uhr · Ende: 16:30 Uhr
Seminar
TEILNAHMEGEBÜHREN
PLZ/Ort
Straße
Institution
Name
ANMELDUNG / ABMELDUNG0
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
320,00 € für Mitglieder des vhw, 385,00 € für Nichtmitglieder
140,00 € für Vollzeitstudenten (bis 27 Jahre mit Nachweis)
Die Teilnahmegebühren zahlen Sie nach Erhalt der Rechnung auf das Konto bei der
Sparkasse KölnBonn, Ktn.120 9816, BLZ: 370 50198 oder IBAN: DE5937050
1980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer ein. In der Gebühr sind die Seminarunterlagen, das Mittagessen und Pausengetränke enthalten.
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den
vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030
390473-690, [email protected] oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars oder formlos auf einem Briefbogen zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach
Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung und eine Rechnung.
Die Bestätigung hat lediglich informatorischen Charakter. Bei fehlender Abmeldung,
Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn
möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referenten- oder auch
Ortswechsel sowie die Absage von Seminaren vorbehalten müssen. In jedem Fall sind
wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich
mitzuteilen. Müssen wir ein Seminar absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Baden-Württemberg
Gartenstraße 13 · 71063 Sindelfingen · Telefon: 07031 866107-0
Fax: 07031 866107-9 · E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Bayern
Rosenbuschstr. 6 · 80538 München · Telefon: 089 291639-30
Fax: 089 291639-32 · E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Region Nord
Sextrostr. 3–5 · 30169 Hannover, Telefon: 0511 984225-14
Fax: 0511 984225-19 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Grundbuchrecht:
Ausgewählte Praxisfälle
Montag
23. Februar 2015
Leinfelden-Echterdingen
Dienstag
14. April 2015
Nürnberg
Montag
20. April 2015
Hannover
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE SEMINARTEILNAHME
Müssen Sie in Ihrer beruflichen Praxis auch das Grundstücks- und Liegenschaftsrecht anwenden und wünschen Sie sich dabei mehr juristische Sicherheit? – Dann dürfte dieses vhw-Seminar für Sie von großem Nutzen sein.
Im Mittelpunkt des Seminars steht die Behandlung von ausnahmslos aus der
Praxis kommenden Einzelfällen, deren Lösungen in didaktisch und methodisch
überschaubarer und nachvollziehbarer Form erarbeitet werden.
Ziel des Seminars ist es, rechtliches Hintergrundwissen und juristische
Methodik zur Anwendung des Grundbuchrechts zu vermitteln, und so den
Umgang mit den in der beruflichen Praxis sich stellenden Einzelproblemen zu
erleichtern.
Sie sollten auch die Möglichkeit nutzen, Ihre Fragen bis zwei Wochen vor
dem Seminartag per E-Mail unter [email protected] oder auf dem Postweg
einzureichen.
23. FEBRUAR 2015 / 14. APRIL 2015 / 20. APRIL 2015
Grundbuchrecht: Ausgewählte Praxisfälle
Grundbuchrecht: Ausgewählte Praxisfälle
10:00 Uhr
Seminarbeginn
Einleitung: Die Bedeutung des Grundbuches
Besprechung von Praxisfällen aus folgenden
Rechtsgebieten:
• Eigentumserwerb eines Grundstücks, Sicherung durch
Auflassungsvormerkung
• Grunddienstbarkeit
• Beschränkte persönliche Dienstbarkeit
• Nießbrauch
• Vorkaufsrecht
• Reallast
• Löschungsvormerkung
• Rangverhältnis mit Hinweis auf die Zwangsversteigerung
IHR REFERENT
Oberregierungsrat Dieter Leesmeister
Dozent an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen, Bad Münstereifel
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
16:30 Uhr
Seminarende
11:15 bis 11:30 Uhr
13:00 bis 14:00 Uhr
15:00 bis 15:15 Uhr
Kaffeepause
Gemeinsames Mittagessen
Kaffeepause
씲 BW151757, Montag, 23. Februar 2015, LeinfeldenEchterdingen
씲 BY152000, Dienstag, 14. April 2015, Nürnberg
씲 NS150912, Montag, 20. April 2015, Hannover
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
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Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
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AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) von Grundstücks- und Liegenschaftsverwaltungen, der Kämmereien, der Bau-, Planungs-, Bauordnungs- und
Rechtsämter sowie von Grundbuchämtern, öffentliche und private Grundstückseigentümer, freie Planer, Sachverständige, Vermesser, Architekten, Immobilienmakler und Rechtsanwälte.
Hinweis:
Bitte beachten Sie: Da die Fall-Lösungen stets unter Anwendung der
gesetzlichen Bestimmungen erarbeitet werden, ist das Mitbringen des
Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für eine erfolgreiche Teilnahme unbedingt notwendig!
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am 24.2.2015 in Mannheim
Referent: Dr. Goetz Sommer
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Datum
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Weitere Informationen unter www.vhw.de