Nachrangsicherung im Be- reich des SGB XII und SGB II durch

HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
NW154113
Dienstag, 3. März 2015
Mercure Hotel Hamm
Neue Bahnhofstr. 3
59065 Hamm
Telefon: 02381 9192-0
NW154114
Mittwoch, 4. März 2015
Kardinal-Schulte-Haus
Overather Str. 51-53
51429 Bergisch Gladbach (Bensberg)
Telefon: 02204 408-0
Beginn: 09:30 Uhr
Ende:
16:00 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
270,00 € für Mitglieder des vhw
335,00 € für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühren zahlen Sie
nach Erhalt der Rechnung auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
Ktn.120 9816, BLZ: 370 50198 oder
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer ein.
In der Gebühr sind die Seminarunterlagen, das Mittagessen und
Pausengetränke enthalten.
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected] oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars oder formlos auf einem Briefbogen zu. Die Anmeldung ist
verbindlich. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung und eine Rechnung. Die Bestätigung hat lediglich informatorischen
Charakter. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor
Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage
vor Veranstaltungsbeginn schriftlich erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr
zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn
möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Seminaren vorbehalten müssen.
In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen
so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir ein Seminar absagen,
erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind
ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Nordrhein-Westfalen
Hinter Hoben 149 · 53129 Bonn · Telefon: 0228 72599-41
Fax: 0228 72599-49 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Seminar
Nachrangsicherung im Bereich des SGB XII und SGB II
durch Realisierung in- und
ausländischer Renten
Dienstag
3. März 2015
Hamm
Mittwoch
4. März 2015
Bergisch Gladbach
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE SEMINARTEILNAHME
Im SGB XII und im SGB II ist der Grundsatz der Nachrangigkeit eines der
wichtigsten Prinzipien.
Bevor Leistungen bewilligt werden bzw. die Aufwendungen reduziert werden
(können), müssen alle zur Verfügung stehenden Selbsthilfemöglichkeiten
ausgeschöpft worden sein. Dies umfasst vor allem den Einsatz des Einkommens und des Vermögens sowie die Nutzung von Hilfsmöglichkeiten anderer,
insbesondere von Angehörigen und anderen Sozialleistungsträgern.
DIENSTAG, 3. MÄRZ / MITTWOCH, 4. MÄRZ 2015
Nachrangsicherung im Bereich SGB XII und SGB II durch
Realisierung in- und ausländischer Renten
09:00 Uhr
Begrüßungskaffee
09:30 Uhr
Beginn des Seminars
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Nachrangsicherung im Bereich SGB XII und SGB II
durch Realisierung in- und ausländischer Renten
NW154113, Dienstag, 3. März 2015, Hamm
NW154114, Mittwoch, 4. März 2015, Bergisch Gladbach
• Deutsche Renten nach neuem Recht
Wesentliche vorrangige Ansprüche sind hier Rentenansprüche nach deutschem und ausländischem Recht. Für die Sachbearbeitung ist es wichtig zu
erkennen
• ob und ggf. in welchem Umfang Rentenansprüche zur Verringerung des
Sozialhilfeaufkommens der Kommunen, Landkreise und der Agentur für
Arbeit realisiert werden können und
• Deutsche Renten nach altem Recht
Name, Vorname
• Beitrags(nach)entrichtung zur Begründung eines
Rentenanspruches
Dienstbezeichnung
• Ausländische Renten im Rahmen der EWR-Abkommen
• ob die Gewährung einer ausländischen Rente Auswirkungen auf die
Krankenversicherung hat, so dass ggf. Krankenhilfeansprüche nach dem
SGB XII eingespart werden können.
• Ausländische Renten aus Staaten ohne Abkommen mit der BRD
Im Seminar werden die einzelnen Rentenansprüche und deren Anrechnung/Berücksichtigung im Rahmen der sozialhilferechtlichen Vorschriften anschaulich dargestellt. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Praxisfragen
und Probleme im Kreise Ihrer Fachkolleginnen und Fachkollegen zu diskutieren.
• Auswirkungen auf die Krankenversicherung bei
ausländischem Rentenbezug
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
16:00 Uhr
IHRE REFERENTIN
Ursula Schrödl
Dipl.-Verwaltungswirtin (FH), stellvertretende Bezirksvorsteherin/Leiterin der Sozialhilfedienststelle und der
Rentenstelle beim Bezirksamt Vaihingen/Landeshauptstadt Stuttgart
AUF DIESEM SEMINAR TREFFEN SIE
Ende des Seminars
10:45 bis 11:00 Uhr
12:15 bis 13:15 Uhr
14:45 bis 15:00 Uhr
Kaffeepause
Gemeinsames Mittagessen
Kaffeepause
Telefon
E-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Wichtiger Hinweis:
Bitte bringen Sie folgende Gesetzestexte zum Seminar mit:
SGB II, XII, V und VI
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Rechnungsadresse
Mitarbeiter(innen) der Leistungs- und Widerspruchsabteilungen von Sozialämtern, Jobcentern und der Agentur für Arbeit.
Straße
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vorläufige Entscheidungen, Betriebskostennachzahlungen
NW154153 am 17.3.15 in Köln
Referenten: Björn Kazda, Dr. Karola Piepenstock
PLZ / Ort
Telefon / Fax
E-Mail
Datum
Unterschrift
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de