HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER NW154113 Dienstag, 3. März 2015 Mercure Hotel Hamm Neue Bahnhofstr. 3 59065 Hamm Telefon: 02381 9192-0 NW154114 Mittwoch, 4. März 2015 Kardinal-Schulte-Haus Overather Str. 51-53 51429 Bergisch Gladbach (Bensberg) Telefon: 02204 408-0 Beginn: 09:30 Uhr Ende: 16:00 Uhr TEILNAHMEGEBÜHREN 270,00 € für Mitglieder des vhw 335,00 € für Nichtmitglieder Die Teilnahmegebühren zahlen Sie nach Erhalt der Rechnung auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, Ktn.120 9816, BLZ: 370 50198 oder IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer ein. In der Gebühr sind die Seminarunterlagen, das Mittagessen und Pausengetränke enthalten. PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected] oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars oder formlos auf einem Briefbogen zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung und eine Rechnung. Die Bestätigung hat lediglich informatorischen Charakter. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Seminaren vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir ein Seminar absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Nordrhein-Westfalen Hinter Hoben 149 · 53129 Bonn · Telefon: 0228 72599-41 Fax: 0228 72599-49 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Seminar Nachrangsicherung im Bereich des SGB XII und SGB II durch Realisierung in- und ausländischer Renten Dienstag 3. März 2015 Hamm Mittwoch 4. März 2015 Bergisch Gladbach www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE SEMINARTEILNAHME Im SGB XII und im SGB II ist der Grundsatz der Nachrangigkeit eines der wichtigsten Prinzipien. Bevor Leistungen bewilligt werden bzw. die Aufwendungen reduziert werden (können), müssen alle zur Verfügung stehenden Selbsthilfemöglichkeiten ausgeschöpft worden sein. Dies umfasst vor allem den Einsatz des Einkommens und des Vermögens sowie die Nutzung von Hilfsmöglichkeiten anderer, insbesondere von Angehörigen und anderen Sozialleistungsträgern. DIENSTAG, 3. MÄRZ / MITTWOCH, 4. MÄRZ 2015 Nachrangsicherung im Bereich SGB XII und SGB II durch Realisierung in- und ausländischer Renten 09:00 Uhr Begrüßungskaffee 09:30 Uhr Beginn des Seminars HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Nachrangsicherung im Bereich SGB XII und SGB II durch Realisierung in- und ausländischer Renten NW154113, Dienstag, 3. März 2015, Hamm NW154114, Mittwoch, 4. März 2015, Bergisch Gladbach • Deutsche Renten nach neuem Recht Wesentliche vorrangige Ansprüche sind hier Rentenansprüche nach deutschem und ausländischem Recht. Für die Sachbearbeitung ist es wichtig zu erkennen • ob und ggf. in welchem Umfang Rentenansprüche zur Verringerung des Sozialhilfeaufkommens der Kommunen, Landkreise und der Agentur für Arbeit realisiert werden können und • Deutsche Renten nach altem Recht Name, Vorname • Beitrags(nach)entrichtung zur Begründung eines Rentenanspruches Dienstbezeichnung • Ausländische Renten im Rahmen der EWR-Abkommen • ob die Gewährung einer ausländischen Rente Auswirkungen auf die Krankenversicherung hat, so dass ggf. Krankenhilfeansprüche nach dem SGB XII eingespart werden können. • Ausländische Renten aus Staaten ohne Abkommen mit der BRD Im Seminar werden die einzelnen Rentenansprüche und deren Anrechnung/Berücksichtigung im Rahmen der sozialhilferechtlichen Vorschriften anschaulich dargestellt. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Praxisfragen und Probleme im Kreise Ihrer Fachkolleginnen und Fachkollegen zu diskutieren. • Auswirkungen auf die Krankenversicherung bei ausländischem Rentenbezug Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung 16:00 Uhr IHRE REFERENTIN Ursula Schrödl Dipl.-Verwaltungswirtin (FH), stellvertretende Bezirksvorsteherin/Leiterin der Sozialhilfedienststelle und der Rentenstelle beim Bezirksamt Vaihingen/Landeshauptstadt Stuttgart AUF DIESEM SEMINAR TREFFEN SIE Ende des Seminars 10:45 bis 11:00 Uhr 12:15 bis 13:15 Uhr 14:45 bis 15:00 Uhr Kaffeepause Gemeinsames Mittagessen Kaffeepause Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Wichtiger Hinweis: Bitte bringen Sie folgende Gesetzestexte zum Seminar mit: SGB II, XII, V und VI Amt / Abteilung Telefon E-Mail Rechnungsadresse Mitarbeiter(innen) der Leistungs- und Widerspruchsabteilungen von Sozialämtern, Jobcentern und der Agentur für Arbeit. Straße DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII NW154077 am 10.3.15 in Bonn Referent: Dr. Hans-Heiner Gotzen Aktuelle Verfahrensfragen des SGB II – Erstattungsansprüche, vorläufige Entscheidungen, Betriebskostennachzahlungen NW154153 am 17.3.15 in Köln Referenten: Björn Kazda, Dr. Karola Piepenstock PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
© Copyright 2024 ExpyDoc