HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER TEILNAHMEGEBÜHREN BW151874 Dienstag, 21. April 2015 Filharmonie – Kultur- und Kongresszentrum Filderstadt Tübinger Straße 40 70794 Filderstadt-Bernhausen Telefon: 0711 70976-0 Beginn: 10:00 Uhr Ende: 16:30 Uhr 310,00 € für Mitglieder des vhw 375,00 € für Nichtmitglieder 140,00 € für Studenten (bis 27 Jahre mit Nachweis) Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. Veranstaltung BIDs in Ba-Wü: Neue Chancen für die Innenstadtentwicklung Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Baden-Württemberg Gartenstraße 13 · 71063 Sindelfingen · Telefon: 07031 866107-0 Fax: 07031 866107-9 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Dienstag 21. April 2015 Filderstadt-Bernhausen Titelmotiv: © Reiner Floren vhw PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Business Improvement Districts (BIDs) sind räumlich begrenzte, meist innerstädtische Bereiche, in denen sich Grundstückseigentümer und Gewerbetreibende zusammenschließen. Ziel ist, das geschäftliche und städtische Umfeld zu verbessern, um so der wachsenden Konkurrenz durch Einkaufszentren und Online-Handel standzuhalten. Mit der Städtebaurechtsnovelle 2007 ist in §171f BauGB klargestellt, dass die Länder für die Regelung von BIDs zuständig sind. Am 1.01.2015 ist das „Gesetz zur Stärkung der Quartiersentwicklung durch Privatinitiative” (GQP) in Kraft getreten. Dieses Gesetz gibt den landesrechtlichen Rahmen für die Einrichtung eines BIDs in Baden-Württemberg vor. Woher kommen BIDs und welche Erfahrungen wurden mit BIDs bisher in Deutschland gemacht? Welche Vorteile bieten BIDs für die Innenentwicklung unserer Gemeinden, welche Vorteile sehen die Einzelhändler? Wie müssen Stadtplanung, Handel und Wirtschaftsförderung kooperieren, damit ein BID Erfolgsaussichten hat. Welche Vorbereitungen muss eine Kommune leisten? Welche Mindestanforderungen sind an eine Satzung nach dem GQP zu stellen? Wo entstehen der Kommune welche Aufwände und in welcher Relation stehen diese zu den Erfolgsaussichten? Gibt es weitere Nachteile, die beachtet werden müssen? Dies sind nur einige Fragen, denen sich die Referenten auf diesem Seminar stellen. Es ist ausreichend Zeit für weitere Fragen aus dem Teilnehmerkreis vorgesehen. IHRE REFERENTEN Wolfgang Stehmer Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, Referat Städtebauliche Erneuerung, Stuttgart Prof. Dr. Hans-Jörg Birk Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Honorarprofessor der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg, Kanzlei Eisenmann Wahle Birk & Weidner, Stuttgart Horst-Friedhelm Skib Leiter des Vermessungsamtes und Referent für Stadtenwicklung, Stadt Gießen Volker Jescheck Leiter der Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht, Stadt Ulm Dr. Donato Acocella Stadt- und Regionalentwicklung, Lörrach. Gutachten zur kommunalen Entwicklung des Einzelhandels, der Gewerbeflächen und der Vergnügungsstätten Moderation: Rainer Floren, Geschäftsführer vhw Baden-Württemberg AUF DER VERANSTALTUNG TREFFEN SIE Bürgermeister/innen, Leiter/innen und Mitarbeiter/innen der Kommunen, insbesondere der Bauämter (Bauverwaltung, Liegenschaften, Planung), der Rechtsämter und der Bereiche der Wirtschaftsförderung der kommunalen Gebietskörperschaften, der involvierten Stellen der Landes- und Regionalplanung, des Einzelhandels sowie Rechtsanwälte, Architekten und Stadtplaner DIENSTAG, 21. APRIL 2015 HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN BIDs in Ba-Wü: Neue Chancen für die Innenstadtentwicklung 10:00 Uhr I. Seminarbeginn Business Improvement Districts (BIDs) – Erfahrungen in Deutschland 1. Ausgangslage für den innerstädtischen Einzelhandel 2. Die UID-Strategie: Zielsetzung, Maßnahmen, Verfahren 3. Aktive BIDs in Deutschland II. „Gesetz zur Stärkung der Quartiersentwicklung durch Privatinitiative (GQP)“ – Zielsetzung und Erläuterung aus Sicht des Gesetzgebers 1. Begriffe 2. Antragsverfahren 3. Maßnahmen- und Finanzierungskonzept 4. Kommunale GQP-Satzung 5. Öffentlich-rechtlicher Vertrag 6. Umsetzung des Maßnahmen- und Finanzierungskonzepts 7. Abgabenerhebung 8. Aufsicht Wolfgang Stehmer III. Rechtliche Anforderungen an die Umsetzung des GQP 1. Spannungsfeld Privatinitiative versus gemeindliche Pflichtaufgabe 2. BIDs in der Rechtsprechung, Zulässigkeit von Sonderabgaben 3. Rechtsform einer handelnden Quartiersgemeinschaft 4. Anforderungen an den Städtebaulichen Vertrag mit der Quartiersgemeinschaft 5. Anforderungen an die Gestaltung der Satzung Prof. Dr. Hans-Jörg Birk 13:00 bis 14:00 Uhr gemeinsames Mittagessen IV. Erfahrungen mit BIDs in der Stadt Gießen 1. Warum ein BID? 2. Was ist notwendig? 3. Was kann es bewirken? 4. Was kostet es? Horst-Friedhelm Skib V. Vorüberlegungen zur Einführung eines BIDs aus Sicht der Stadt Ulm Volker Jescheck VI. Voraussetzungen zur erfolgreichen Förderung/Begleitung von BIDs aus Sicht eines Gutachters für Einzelhandel und Wirtschaftsförderung 1. Vorbereitungen für ein BID 2. Abstimmung mit städtebaulichen Zielen der Gemeinde 3. Vorteile und Nachteile von BIDs 4. Abschlussdiskussion Dr. Donato Acocella 16:30 Uhr Seminarende 11:15 und 15:15 Uhr Kaffeepausen BIDs in Ba-Wü: Neue Chancen für die Innenstadtentwicklung BW151874, Dienstag, 21. April 2015, Filderstadt-Bernhausen Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Rechnungsadresse Straße PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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