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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
TEILNAHMEGEBÜHREN
BW151874
Dienstag, 21. April 2015
Filharmonie – Kultur- und
Kongresszentrum Filderstadt
Tübinger Straße 40
70794 Filderstadt-Bernhausen
Telefon: 0711 70976-0
Beginn: 10:00 Uhr
Ende:
16:30 Uhr
310,00 € für Mitglieder des vhw
375,00 € für Nichtmitglieder
140,00 € für Studenten (bis
27 Jahre mit Nachweis)
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
Veranstaltung
BIDs in Ba-Wü:
Neue Chancen für die
Innenstadtentwicklung
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Baden-Württemberg
Gartenstraße 13 · 71063 Sindelfingen · Telefon: 07031 866107-0
Fax: 07031 866107-9 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Dienstag
21. April 2015
Filderstadt-Bernhausen
Titelmotiv: © Reiner Floren vhw
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Business Improvement Districts (BIDs) sind räumlich begrenzte, meist innerstädtische Bereiche, in denen sich Grundstückseigentümer und Gewerbetreibende zusammenschließen. Ziel ist, das geschäftliche und städtische Umfeld
zu verbessern, um so der wachsenden Konkurrenz durch Einkaufszentren
und Online-Handel standzuhalten. Mit der Städtebaurechtsnovelle 2007
ist in §171f BauGB klargestellt, dass die Länder für die Regelung von BIDs
zuständig sind. Am 1.01.2015 ist das „Gesetz zur Stärkung der Quartiersentwicklung durch Privatinitiative” (GQP) in Kraft getreten.
Dieses Gesetz gibt den landesrechtlichen Rahmen für die Einrichtung eines BIDs in Baden-Württemberg vor.
Woher kommen BIDs und welche Erfahrungen wurden mit BIDs bisher in
Deutschland gemacht? Welche Vorteile bieten BIDs für die Innenentwicklung
unserer Gemeinden, welche Vorteile sehen die Einzelhändler? Wie müssen
Stadtplanung, Handel und Wirtschaftsförderung kooperieren, damit ein
BID Erfolgsaussichten hat. Welche Vorbereitungen muss eine Kommune
leisten? Welche Mindestanforderungen sind an eine Satzung nach dem GQP
zu stellen? Wo entstehen der Kommune welche Aufwände und in welcher
Relation stehen diese zu den Erfolgsaussichten? Gibt es weitere Nachteile,
die beachtet werden müssen?
Dies sind nur einige Fragen, denen sich die Referenten auf diesem Seminar
stellen.
Es ist ausreichend Zeit für weitere Fragen aus dem Teilnehmerkreis vorgesehen.
IHRE REFERENTEN
Wolfgang Stehmer
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, Referat Städtebauliche Erneuerung,
Stuttgart
Prof. Dr. Hans-Jörg Birk
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Honorarprofessor der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg, Kanzlei Eisenmann Wahle Birk & Weidner, Stuttgart
Horst-Friedhelm Skib
Leiter des Vermessungsamtes und Referent für Stadtenwicklung, Stadt Gießen
Volker Jescheck
Leiter der Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht, Stadt Ulm
Dr. Donato Acocella
Stadt- und Regionalentwicklung, Lörrach. Gutachten zur kommunalen Entwicklung des Einzelhandels, der Gewerbeflächen und der Vergnügungsstätten
Moderation: Rainer Floren, Geschäftsführer vhw Baden-Württemberg
AUF DER VERANSTALTUNG TREFFEN SIE
Bürgermeister/innen, Leiter/innen und Mitarbeiter/innen der Kommunen,
insbesondere der Bauämter (Bauverwaltung, Liegenschaften, Planung), der
Rechtsämter und der Bereiche der Wirtschaftsförderung der kommunalen Gebietskörperschaften, der involvierten Stellen der Landes- und Regionalplanung, des Einzelhandels sowie Rechtsanwälte, Architekten und Stadtplaner
DIENSTAG, 21. APRIL 2015
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
BIDs in Ba-Wü: Neue Chancen für die Innenstadtentwicklung
10:00 Uhr
I.
Seminarbeginn
Business Improvement Districts (BIDs) – Erfahrungen in
Deutschland
1. Ausgangslage für den innerstädtischen Einzelhandel
2. Die UID-Strategie: Zielsetzung, Maßnahmen, Verfahren
3. Aktive BIDs in Deutschland
II. „Gesetz zur Stärkung der Quartiersentwicklung durch Privatinitiative (GQP)“ – Zielsetzung und Erläuterung aus Sicht des
Gesetzgebers
1. Begriffe
2. Antragsverfahren
3. Maßnahmen- und Finanzierungskonzept
4. Kommunale GQP-Satzung
5. Öffentlich-rechtlicher Vertrag
6. Umsetzung des Maßnahmen- und Finanzierungskonzepts
7. Abgabenerhebung
8. Aufsicht
Wolfgang Stehmer
III. Rechtliche Anforderungen an die Umsetzung des GQP
1. Spannungsfeld Privatinitiative versus gemeindliche Pflichtaufgabe
2. BIDs in der Rechtsprechung, Zulässigkeit von Sonderabgaben
3. Rechtsform einer handelnden Quartiersgemeinschaft
4. Anforderungen an den Städtebaulichen Vertrag mit der Quartiersgemeinschaft
5. Anforderungen an die Gestaltung der Satzung
Prof. Dr. Hans-Jörg Birk
13:00 bis 14:00 Uhr
gemeinsames Mittagessen
IV. Erfahrungen mit BIDs in der Stadt Gießen
1. Warum ein BID?
2. Was ist notwendig?
3. Was kann es bewirken?
4. Was kostet es?
Horst-Friedhelm Skib
V. Vorüberlegungen zur Einführung eines BIDs aus Sicht der
Stadt Ulm
Volker Jescheck
VI. Voraussetzungen zur erfolgreichen Förderung/Begleitung
von BIDs aus Sicht eines Gutachters für Einzelhandel und
Wirtschaftsförderung
1. Vorbereitungen für ein BID
2. Abstimmung mit städtebaulichen Zielen der Gemeinde
3. Vorteile und Nachteile von BIDs
4. Abschlussdiskussion
Dr. Donato Acocella
16:30 Uhr
Seminarende
11:15 und 15:15 Uhr
Kaffeepausen
BIDs in Ba-Wü:
Neue Chancen für die Innenstadtentwicklung
BW151874, Dienstag, 21. April 2015, Filderstadt-Bernhausen
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Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
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Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
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