HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER NS150738 Mittwoch, 1. April 2015 Hannover Congress Centrum Theodor-Heuss-Platz 1–3 30175 Hannover Telefon: 0511 8113-0 Beginn: 10:00 Uhr Ende: 16:30 Uhr TEILNAHMEGEBÜHREN 295,00 € für Mitglieder des vhw 355,00 € für Nichtmitglieder Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Region Nord Sextrostr. 3–5 · 30169 Hannover · Telefon: 0511 984225-14 Fax: 0511 984225-19 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Seminar Neuerungen und aktuelle Fragen zum Asylbewerberleistungsgesetz Mittwoch 1. April 2015 Hannover ermin Zusatzt oßer d gr aufgrun age Nachfr www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Die Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ist gerade in jüngster Zeit eine große Herausforderung für die Kommunen vor Ort. Das Bundesverfassungsgericht hat durch seine Entscheidung aus Juli 2012 bisherige Leistungsgrundsätze und das Regelungskonzept des AsylbLG insgesamt in Frage gestellt. Mit der Umsetzung dieser Entscheidung durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des AsylbLG und des SGG (BT-Drucks. 18/2592) 2015 werden sich neue Fragen stellen und bekannte Probleme bei der Leistungsgewährung, etwa bei der Gesundheitsversorgung oder gesetzlich vorgesehenen Leistungseinschränkungen (§ 1a AsylbLG), weiterhin zu bewältigen sein. Das Seminar bietet einen umfassenden Überblick über das Asylbewerberleistungsrecht unter besonderer Berücksichtigung der Neuregelungen des Änderungsgesetzes und der jüngsten sozialgerichtlichen Rechtsprechung. Neben den rechtlichen Grundsätzen bei der Leistungserbringung sollen praxisorientierte und „gerichtsfeste“ Lösungen vermittelt werden. Eine Teilnahme ist für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sozialämtern, die mit der Leistungsgewährung nach dem AsylbLG befasst sind, aber auch für andere beruflich mit der Versorgung von Flüchtlingen befassten Personen sinn- und lohnenswert. Auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Novelle des AsylbLG (BT-Drucks. 18/2592) und der jüngsten Rechtsprechung werden vorhandene Kenntnisse vertieft und neue Einblicke in die aktuellen Entwicklungen vermittelt. Wenn Sie bestimmte Fälle oder Gerichtsentscheidungen im Seminar diskutieren möchten, senden Sie bitte einen kurzen Problemaufriss, ggf. unter Nennung der Entscheidung, per Email bis 18.3.2015 an [email protected]. MITTWOCH, 1. APRIL 2015 Neuerungen und aktuelle Fragen zum Asylbewerberleistungsgesetz 10:00 Uhr Überblick über das Gesetz zur Änderung des AsylbLG (BT-Drucks. 18/2592) NS150738, Mittwoch, 1. April 2015, Hannover Name Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name Dienstbezeichnung Leistungen in besonderen Fällen nach § 2 Abs. 1 AsylbLG (sog. Analog-Leistungen) • Voraussetzungen, insb. rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer Leistungseinschränkung nach § 1a AsylbLG • Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht • Tatbestandsvoraussetzungen, insb. zu vertretende Unmöglichkeit aufenthaltsbeendender Maßnahmen • Möglichkeit und Grenzen der Leistungseinschränkung („Unabweisbar gebotene Leistungen“) Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Leistungsgewährung nach § 11 Abs. 2 AsylbLG Verfahrensrechtliche Besonderheiten • Rechtsgrundlagen (allgemein) • Zuständigkeitsfragen • Zugunstenverfahren nach § 9 Abs. 3 AsylbLG i.V.m. § 44 SGB X AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Workshop: Ermittlung Unterhaltspflichtiger und Erben bei Leistungen nach dem SGB XII NS150720 am 15.4.15 in Hannover Referentin: Ursula Schrödl Neuerungen und aktuelle Fragen zum Asylbewerberleistungsgesetz Grundleistungsgewährung nach §§ 3 ff. AsylbLG • Grundlagen der Unterbringung (§ 3 AsylbLG) • Sach- und Ersatzleistungen/Mischformen der Leistungsgewährung (§ 3 AsylbLG) • Gemischte Einsatz-/Bedarfsgemeinschaften • Gesundheitsleistungen (§ 4 AsylbLG) • Sonstige Leistungen (§ 6 AsylbLG) • Einkommen und Vermögen (§ 7 AsylbLG) Konrad Frerichs Richter am Landessozialgericht in dem für Angelegenheiten der Sozialhilfe und des AsylbLG befassten 8. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen, Celle, ehemaliger wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundessozialgericht (u.a. ebenfalls im Sozialhilfesenat) und Referent im Referat Leistungsrecht der Grundsicherung für Arbeit suchende im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Berlin DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN Beginn des Seminars Asyl- und aufenthaltsrechtliche Grundlagen (§ 1 AsylbLG) IHR REFERENT Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sozialämtern und weitere Personen, die mit der Leistungsgewährung nach dem AsylbLG befasst sind. HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN 16:30 Uhr Ende des Seminars 11:15 bis 11:30 Uhr 13:00 bis 14:00 Uhr 15:15 bis 15:30 Uhr Kaffeepause Gemeinsames Mittagessen Kaffeepause Rechnungsadresse Straße PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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