Neuerungen und aktuelle Fragen zum Asylbewerber

HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
NS150738
Mittwoch, 1. April 2015
Hannover Congress Centrum
Theodor-Heuss-Platz 1–3
30175 Hannover
Telefon: 0511 8113-0
Beginn: 10:00 Uhr
Ende:
16:30 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
295,00 € für Mitglieder des vhw
355,00 € für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Region Nord
Sextrostr. 3–5 · 30169 Hannover · Telefon: 0511 984225-14
Fax: 0511 984225-19 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Seminar
Neuerungen und aktuelle
Fragen zum Asylbewerberleistungsgesetz
Mittwoch
1. April 2015
Hannover
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www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Die Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ist gerade in jüngster Zeit eine große Herausforderung für die Kommunen vor Ort. Das Bundesverfassungsgericht hat durch
seine Entscheidung aus Juli 2012 bisherige Leistungsgrundsätze und das
Regelungskonzept des AsylbLG insgesamt in Frage gestellt. Mit der Umsetzung dieser Entscheidung durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung
des AsylbLG und des SGG (BT-Drucks. 18/2592) 2015 werden sich neue
Fragen stellen und bekannte Probleme bei der Leistungsgewährung, etwa bei
der Gesundheitsversorgung oder gesetzlich vorgesehenen Leistungseinschränkungen (§ 1a AsylbLG), weiterhin zu bewältigen sein.
Das Seminar bietet einen umfassenden Überblick über das Asylbewerberleistungsrecht unter besonderer Berücksichtigung der Neuregelungen des
Änderungsgesetzes und der jüngsten sozialgerichtlichen Rechtsprechung.
Neben den rechtlichen Grundsätzen bei der Leistungserbringung sollen praxisorientierte und „gerichtsfeste“ Lösungen vermittelt werden.
Eine Teilnahme ist für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sozialämtern,
die mit der Leistungsgewährung nach dem AsylbLG befasst sind, aber auch
für andere beruflich mit der Versorgung von Flüchtlingen befassten Personen
sinn- und lohnenswert. Auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Novelle des AsylbLG (BT-Drucks. 18/2592) und der jüngsten Rechtsprechung werden vorhandene Kenntnisse vertieft und neue Einblicke in die
aktuellen Entwicklungen vermittelt. Wenn Sie bestimmte Fälle oder Gerichtsentscheidungen im Seminar diskutieren möchten, senden Sie bitte einen
kurzen Problemaufriss, ggf. unter Nennung der Entscheidung, per Email bis
18.3.2015 an [email protected].
MITTWOCH, 1. APRIL 2015
Neuerungen und aktuelle Fragen zum Asylbewerberleistungsgesetz
10:00 Uhr
Überblick über das Gesetz zur Änderung des
AsylbLG (BT-Drucks. 18/2592)
NS150738, Mittwoch, 1. April 2015, Hannover
Name
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Name
Dienstbezeichnung
Leistungen in besonderen Fällen nach § 2 Abs. 1
AsylbLG (sog. Analog-Leistungen)
• Voraussetzungen, insb. rechtsmissbräuchliche
Beeinflussung der Aufenthaltsdauer
Leistungseinschränkung nach § 1a AsylbLG
• Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht
• Tatbestandsvoraussetzungen, insb. zu vertretende
Unmöglichkeit aufenthaltsbeendender Maßnahmen
• Möglichkeit und Grenzen der Leistungseinschränkung
(„Unabweisbar gebotene Leistungen“)
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Name
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Leistungsgewährung nach § 11 Abs. 2 AsylbLG
Verfahrensrechtliche Besonderheiten
• Rechtsgrundlagen (allgemein)
• Zuständigkeitsfragen
• Zugunstenverfahren nach § 9 Abs. 3 AsylbLG i.V.m.
§ 44 SGB X
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Workshop: Ermittlung Unterhaltspflichtiger und Erben bei Leistungen
nach dem SGB XII
NS150720 am 15.4.15 in Hannover
Referentin: Ursula Schrödl
Neuerungen und aktuelle Fragen zum Asylbewerberleistungsgesetz
Grundleistungsgewährung nach §§ 3 ff. AsylbLG
• Grundlagen der Unterbringung (§ 3 AsylbLG)
• Sach- und Ersatzleistungen/Mischformen der
Leistungsgewährung (§ 3 AsylbLG)
• Gemischte Einsatz-/Bedarfsgemeinschaften
• Gesundheitsleistungen (§ 4 AsylbLG)
• Sonstige Leistungen (§ 6 AsylbLG)
• Einkommen und Vermögen (§ 7 AsylbLG)
Konrad Frerichs
Richter am Landessozialgericht in dem für Angelegenheiten der Sozialhilfe und des AsylbLG befassten 8. Senat
des LSG Niedersachsen-Bremen, Celle, ehemaliger
wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundessozialgericht
(u.a. ebenfalls im Sozialhilfesenat) und Referent im
Referat Leistungsrecht der Grundsicherung für Arbeit
suchende im Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
Berlin
DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN
Beginn des Seminars
Asyl- und aufenthaltsrechtliche Grundlagen
(§ 1 AsylbLG)
IHR REFERENT
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sozialämtern und weitere Personen, die
mit der Leistungsgewährung nach dem AsylbLG befasst sind.
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
16:30 Uhr
Ende des Seminars
11:15 bis 11:30 Uhr
13:00 bis 14:00 Uhr
15:15 bis 15:30 Uhr
Kaffeepause
Gemeinsames Mittagessen
Kaffeepause
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PLZ / Ort
Telefon / Fax
E-Mail
Datum
Unterschrift
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