Seminar 14.03.2016

HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
PLZ/Ort
Straße
Institution
Name
295,00 € für Mitglieder des vhw
355,00 € für Nichtmitglieder
120,00 € für Studenten (bis
27 Jahre mit Nachweis)
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
ANMELDUNG / ABMELDUNG
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
BB160217
Montag, 14. März 2016
Best Western Hotel Steglitz
International
Albrechtstraße 2
12165 Berlin
Telefon: 030 790050
Beginn: 09:30 Uhr
Ende:
16:30 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
Geschäftsstelle Berlin/Brandenburg
Fritschestraße 27/28 · 10585 Berlin · Telefon: 030 390473-320
Fax: 030 390473-390 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Kommunale Immobilien
Unterbringung von Flüchtlingen im Wohnungsbestand
– in Zusammenarbeit mit
der Wohnungswirtschaft
und Privatvermietern
Montag
14. März 2016
Berlin
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Die starke Zuwanderung von Flüchtlingen aus außereuropäischen Krisengebieten wird kurz-, mittel- und langfristig zu einer wachsenden Nachfrage
nach Wohnraum führen – auch in ländlichen Teilräumen.
Mehr Wohnungsbauförderungsmittel für Neubaumaßnahmen können aber
keine kurzfristige Abhilfe schaffen. Unter Kostengesichtspunkten zeigt sich
zudem, dass die Unterbringung im Wohnungsbestand erhebliche Kostenvorteile hat, sofern sich die Betreuung organisatorisch bewältigen lässt.
Da die Chancen der Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen im großstädtischen Bereich gering sind und nur begrenzt durch Wohnungsneubau
vergrößert werden können, rücken vorhandene Wohnungsleerstände in
ländlichen Teilräumen verstärkt ins Blickfeld.
Vor diesem Hintergrund sind die Kommunen und die Akteure der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft aufgefordert, miteinander zu kooperieren und alle verfügbaren, mit überschaubarem Aufwand wieder zu
reaktivierende Wohnungsleerstände auf ihre Eignung zu prüfen.
Für die ländlichen Teilräume ergeben sich mit der Ansiedlung von Flüchtlingen möglicherweise auch dauerhafte Chancen zur Weiterentwicklung
und Auslastung oder Aufrechterhaltung der Infrastruktur.
IHRE REFERENTEN
Helmut Knüpp
Vorstandsvorsitzender Wankendorfer Baugenossenschaft für SchleswigHolstein eG, Kiel
Das Wohnungsunternehmen stellt jede 10. freiwerdende Wohnung für die
Belegung mit Flüchtlingen zur Verfügung. Der Muster-Mietvertrag wurde mit
den Kommunen und dem Innenministerium abgestimmt.
Martin Reiher
Geschäftsführer Gubener Wohnungsgesellschaft mbH, Guben
Das kommunale Wohnungsunternehmen stellt jeden Monat ca. 10 Wohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen bereit und nutzt dabei u. a. umgewidmete Abrissmittel für die Finanzierung der Wohnungsherrichtung.
N. N.
Abt. Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen, Sächsisches Staatsministerium des Innern, Dresden
Zur Begründung von Belegungsrechten im privaten Wohnungsbestand werden
Zuwendungen iHv 3.000 – 5.000 EUR für die Dauer von 5 Jahren gewährt.
Dr. Walter Zorn
Aengevelt-Research, Berlin
Anhand realer Projekte wurden die durchschnittlichen Unterkunftskosten pro
Kopf und Jahr für verschiedene Unterbringungsformen in einer Spanne von
500 – 7.000 EUR ermittelt.
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Fach- und Führungskräfte, die in den Wohnungsunternehmen und den kommunalen Fachresorts (Planungs- und Bauverwaltung, Liegenschaftswesen, Sozialamt, Wohnungsamt, Ausländeramt) mit der Beschaffung von Unterkünften
für Flüchtlinge befasst sind.
MONTAG, 14. MÄRZ 2016
Unterbringung von Flüchtlingen im Wohnungsbestand – in
Zusammenarbeit mit der Wohnungswirtschaft und Privatvermietern
Begrüßung
9:30 Uhr
9:45 Uhr
Personenbezogene Mietkosten für die Unterbringung
von Flüchtlingen in verschiedenen Unterbringungsarten
• Differenzierung nach Unterbringungsarten
• Mietvertragslaufzeiten
• Flächen je Unterbringungsplatz
• Empfehlungen zur Bereitstellung von Wohnungen
Dr. Walter Zorn
11:00 Uhr Kaffeepause
11:15 Uhr Vermietung an Flüchtlinge – Die Vorreiterrolle der Wankendorfer Baugenossenschaft in Schleswig-Holstein
• Unternehmensstrategie: jede 10. freiwerdende Wohnung
• Erarbeitung + Abstimmung einer Mietvertragsgrundlage
• Sozialbetreuung – Dolmetscher – Begehungen
• Hausordnung in verschiedenen Sprachen
• Zusammenarbeit mit Kommunen
• Zwischenbilanz: 300 Wohnungen – 1.000 Menschen
Helmut Knüpp
12:30 Uhr Gemeinsames Mittagessen
13:30 Uhr Förderangebote des Freistaates Sachsen: Förderrichtlinie Belegungsrechte – Landesprogramm zur Schaffung von Flüchtlingswohnungen
• Bereitstellung leerstehender Wohnungen durch Belegungsanreize
• Sanierung und Modernisierung von Gebäuden in erhaltenswerten Quartieren
• Förderbedingungen und -verfahren
• Bisherige Resonanz der Förderangebote
N. N.
14:45 Uhr Kaffeepause
15:00 Uhr Unterbringung von Flüchtlingen im ländlichen Raum –
Chancen und Herausforderungen am Beispiel der Stadt
Guben
• Erfahrungen 2015/16: Stand der Unterbringung von Flüchtlingen in Guben
• Blick in die Praxis: Herrichtungskosten, Vertragsmodalitäten
und -partner, Mieterbeschwerden, Integrationsbemühungen
• Chancen und Herausforderungen für Stadt und Wohnungswirtschaft
• Sonderfall Brandenburg: Sanierung statt Abriss – erste Erfahrungen zur Umwidmung der Stadtumbaumittel
Martin Reiher
16:30 Uhr Ende des Seminars
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Unterbringung von Flüchtlingen im Wohnungsbestand – in Zusammenarbeit mit der Wohnungswirtschaft und Privatvermietern
BB160217, Montag, 14. März 2016, Berlin
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Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
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Datum
Unterschrift
SEMINARLEITUNG
Theresia Hallmann, vhw-Bundesgeschäftsstelle, Berlin
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de