HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER PLZ/Ort Straße Institution Name 295,00 € für Mitglieder des vhw 355,00 € für Nichtmitglieder 120,00 € für Studenten (bis 27 Jahre mit Nachweis) Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. ANMELDUNG / ABMELDUNG vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: BB160217 Montag, 14. März 2016 Best Western Hotel Steglitz International Albrechtstraße 2 12165 Berlin Telefon: 030 790050 Beginn: 09:30 Uhr Ende: 16:30 Uhr TEILNAHMEGEBÜHREN Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. Geschäftsstelle Berlin/Brandenburg Fritschestraße 27/28 · 10585 Berlin · Telefon: 030 390473-320 Fax: 030 390473-390 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Kommunale Immobilien Unterbringung von Flüchtlingen im Wohnungsbestand – in Zusammenarbeit mit der Wohnungswirtschaft und Privatvermietern Montag 14. März 2016 Berlin www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Die starke Zuwanderung von Flüchtlingen aus außereuropäischen Krisengebieten wird kurz-, mittel- und langfristig zu einer wachsenden Nachfrage nach Wohnraum führen – auch in ländlichen Teilräumen. Mehr Wohnungsbauförderungsmittel für Neubaumaßnahmen können aber keine kurzfristige Abhilfe schaffen. Unter Kostengesichtspunkten zeigt sich zudem, dass die Unterbringung im Wohnungsbestand erhebliche Kostenvorteile hat, sofern sich die Betreuung organisatorisch bewältigen lässt. Da die Chancen der Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen im großstädtischen Bereich gering sind und nur begrenzt durch Wohnungsneubau vergrößert werden können, rücken vorhandene Wohnungsleerstände in ländlichen Teilräumen verstärkt ins Blickfeld. Vor diesem Hintergrund sind die Kommunen und die Akteure der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft aufgefordert, miteinander zu kooperieren und alle verfügbaren, mit überschaubarem Aufwand wieder zu reaktivierende Wohnungsleerstände auf ihre Eignung zu prüfen. Für die ländlichen Teilräume ergeben sich mit der Ansiedlung von Flüchtlingen möglicherweise auch dauerhafte Chancen zur Weiterentwicklung und Auslastung oder Aufrechterhaltung der Infrastruktur. IHRE REFERENTEN Helmut Knüpp Vorstandsvorsitzender Wankendorfer Baugenossenschaft für SchleswigHolstein eG, Kiel Das Wohnungsunternehmen stellt jede 10. freiwerdende Wohnung für die Belegung mit Flüchtlingen zur Verfügung. Der Muster-Mietvertrag wurde mit den Kommunen und dem Innenministerium abgestimmt. Martin Reiher Geschäftsführer Gubener Wohnungsgesellschaft mbH, Guben Das kommunale Wohnungsunternehmen stellt jeden Monat ca. 10 Wohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen bereit und nutzt dabei u. a. umgewidmete Abrissmittel für die Finanzierung der Wohnungsherrichtung. N. N. Abt. Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen, Sächsisches Staatsministerium des Innern, Dresden Zur Begründung von Belegungsrechten im privaten Wohnungsbestand werden Zuwendungen iHv 3.000 – 5.000 EUR für die Dauer von 5 Jahren gewährt. Dr. Walter Zorn Aengevelt-Research, Berlin Anhand realer Projekte wurden die durchschnittlichen Unterkunftskosten pro Kopf und Jahr für verschiedene Unterbringungsformen in einer Spanne von 500 – 7.000 EUR ermittelt. AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Fach- und Führungskräfte, die in den Wohnungsunternehmen und den kommunalen Fachresorts (Planungs- und Bauverwaltung, Liegenschaftswesen, Sozialamt, Wohnungsamt, Ausländeramt) mit der Beschaffung von Unterkünften für Flüchtlinge befasst sind. MONTAG, 14. MÄRZ 2016 Unterbringung von Flüchtlingen im Wohnungsbestand – in Zusammenarbeit mit der Wohnungswirtschaft und Privatvermietern Begrüßung 9:30 Uhr 9:45 Uhr Personenbezogene Mietkosten für die Unterbringung von Flüchtlingen in verschiedenen Unterbringungsarten • Differenzierung nach Unterbringungsarten • Mietvertragslaufzeiten • Flächen je Unterbringungsplatz • Empfehlungen zur Bereitstellung von Wohnungen Dr. Walter Zorn 11:00 Uhr Kaffeepause 11:15 Uhr Vermietung an Flüchtlinge – Die Vorreiterrolle der Wankendorfer Baugenossenschaft in Schleswig-Holstein • Unternehmensstrategie: jede 10. freiwerdende Wohnung • Erarbeitung + Abstimmung einer Mietvertragsgrundlage • Sozialbetreuung – Dolmetscher – Begehungen • Hausordnung in verschiedenen Sprachen • Zusammenarbeit mit Kommunen • Zwischenbilanz: 300 Wohnungen – 1.000 Menschen Helmut Knüpp 12:30 Uhr Gemeinsames Mittagessen 13:30 Uhr Förderangebote des Freistaates Sachsen: Förderrichtlinie Belegungsrechte – Landesprogramm zur Schaffung von Flüchtlingswohnungen • Bereitstellung leerstehender Wohnungen durch Belegungsanreize • Sanierung und Modernisierung von Gebäuden in erhaltenswerten Quartieren • Förderbedingungen und -verfahren • Bisherige Resonanz der Förderangebote N. N. 14:45 Uhr Kaffeepause 15:00 Uhr Unterbringung von Flüchtlingen im ländlichen Raum – Chancen und Herausforderungen am Beispiel der Stadt Guben • Erfahrungen 2015/16: Stand der Unterbringung von Flüchtlingen in Guben • Blick in die Praxis: Herrichtungskosten, Vertragsmodalitäten und -partner, Mieterbeschwerden, Integrationsbemühungen • Chancen und Herausforderungen für Stadt und Wohnungswirtschaft • Sonderfall Brandenburg: Sanierung statt Abriss – erste Erfahrungen zur Umwidmung der Stadtumbaumittel Martin Reiher 16:30 Uhr Ende des Seminars HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Unterbringung von Flüchtlingen im Wohnungsbestand – in Zusammenarbeit mit der Wohnungswirtschaft und Privatvermietern BB160217, Montag, 14. März 2016, Berlin Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Rechnungsadresse Straße PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Datum Unterschrift SEMINARLEITUNG Theresia Hallmann, vhw-Bundesgeschäftsstelle, Berlin Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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