Die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 und § 35 BauGB

HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
NS150664
Montag, 6. Juli 2015
Advena Hotel Hohenzollern
Theodor-Heuss-Platz 5
49074 Osnabrück
Telefon: 0541 33170
Beginn: 10:00 Uhr
Ende:
16:30 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
295,00 € für Mitglieder des vhw
355,00 € für Nichtmitglieder
140,00 € für Studenten (bis
27 Jahre mit Nachweis)
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
Praktikereminar
Die Zulässigkeit von
Vorhaben nach § 34
und § 35 BauGB
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Region Nord
Sextrostr. 3–5 · 30169 Hannover · Telefon: 0511 984225-11
Fax: 0511 984225-19 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Montag
6. Juli 2015
Osnabrück
Titelmotiv: © vhw
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Die Teile des Gemeindegebietes, die nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, sind dem § 34 BauGB (Innenbereich) oder dem § 35 BauGB
(Außenbereich) zuzuordnen. In der Praxis kommt es immer wieder zu Problemen bei der Beurteilung der Frage, ob die für eine Bebauung vorgesehene
Fläche dem Innenbereich oder dem Außenbereich zuzuordnen ist.
Das Seminar vermittelt unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung die hierfür maßgeblichen Kriterien. Darüber hinaus werden die
Grundzüge für die Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben dargestellt und anhand von praktischen Beispielen Hilfestellungen für
die rechtssichere Beurteilung des Einzelfalls gegeben. Dies gilt insbesondere
für die eingetreten Rechtsänderungen in § 34 Abs. 3 a, § 35 Abs. 1 Nrn. 4
und 6 sowie Abs. 4 S. 2 und § 246 Abs. 8 und 9 BauGB.
Es werden insbesondere folgende Themenbereiche behandelt:
• Rahmenbildung und Einfügungsgebot
• Zulassung von Vorhaben im Rahmen der mitgezogenen Privilegierung
• Rückbauverpflichtung
Sie haben auch Gelegenheit, eigene Schwerpunkte zu setzen. Bitte senden
Sie Ihre Fragen und Problemfälle bis zwei Wochen vor dem Seminar an
[email protected].
IHRE REFERENTEN
Werner Waldeck
Ministerialrat, Referat „Recht und Förderung des Städtebaus“ im Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Hannover
Dipl.-Ing. Martina Zang
Bauoberrätin bei der Bauaufsicht der Region Hannover
(z. Zt. in Elternzeit)
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauämter, der Umwelt- und Rechtsämter
der kommunalen Gebietskörperschaften, der am baurechtlichen Genehmigungsverfahren beteiligten staatlichen Behörden, Planer, Architekten und Ingenieure sowie Rechtsanwälte und Vorhabenträger.
DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN
Fernlehrgang Städtebaurecht
Basiswissen für Nichtjuristen · Einstieg jederzeit
Informationsmaterial unter: Tel.: 030390473-630
MONTAG, 6. JULI 2015
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 und § 35 BauGB
10:00 Uhr
Beginn des Seminars
Zulässigkeitsvoraussetzungen im unbeplanten Innenbereich
• Anwendungsvoraussetzungen
− Ortsteil
− Bebauungszusammenhang
• Prüfungsschritte beim Einfügen
− Rahmenbildung
− Einfügungsgebot
• Besondere Zulässigkeitskriterien nach § 246 Abs.8 BauGB sowie § 34 Abs.
3 und 3a BauGB
• Satzungen nach § 34 Abs. 4 BauGB
• Abwehrrechte der Nachbarn
Zulässigkeitsvoraussetzungen im Außenbereich
• Anwendungsvoraussetzungen
• Zulässigkeit als privilegiertes, sonstiges oder begünstigtes Vorhaben, insbesondere
− Tierhaltungsanlagen
− Biomasseanlagen
− Solaranlagen
− Vorhaben zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden
nach § 246 Abs. 9 BauGB
• Zulässigkeit von Vorhaben im Rahmen der mitgezogenen Privilegierung
• Satzungen nach § 35 Abs. 6 BauGB
• Erschließung
• Rückbauverpflichtung
16:30 Uhr
Ende des Seminars
09:30 bis 10:00 Uhr
11:15 bis 11:30 Uhr
13:00 bis 14:00 Uhr
15:15 bis 15:30 Uh
Begrüßungskaffee
Kaffeepause
Gemeinsames Mittagessen
Kaffeepause
Hinweise:
Bitte bringen Sie zu der Veranstaltung das BauGB mit, idealerweise die
Textsammlung zum BauGB aus dem vhw-Verlag, Auflage September 2013
(Jetzt neu! Ergänzung um die Änderungen des BauGB durch die Windkraft-Länderöffnungsklausel und das Flüchtlingsunterbringungs-Maßnahmengesetz von 2014 durch einen Einleger).
Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung
aus (geeignet auch zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der
jeweiligen Rechtsanwaltskammer oder als Fortbildungsnachweis bei
der Architektenkammer/Ingenieurkammer in Niedersachsen, SchleswigHolstein, Hamburg und Bremen).
Die Zulässigkeit von Vorhaben
nach § 34 und § 35 BauGB
NS150664, Montag, 6. Juli 2015, Osnabrück
Name, Vorname
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Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de