HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER NS150664 Montag, 6. Juli 2015 Advena Hotel Hohenzollern Theodor-Heuss-Platz 5 49074 Osnabrück Telefon: 0541 33170 Beginn: 10:00 Uhr Ende: 16:30 Uhr TEILNAHMEGEBÜHREN 295,00 € für Mitglieder des vhw 355,00 € für Nichtmitglieder 140,00 € für Studenten (bis 27 Jahre mit Nachweis) Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. Praktikereminar Die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 und § 35 BauGB Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Region Nord Sextrostr. 3–5 · 30169 Hannover · Telefon: 0511 984225-11 Fax: 0511 984225-19 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Montag 6. Juli 2015 Osnabrück Titelmotiv: © vhw PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Die Teile des Gemeindegebietes, die nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, sind dem § 34 BauGB (Innenbereich) oder dem § 35 BauGB (Außenbereich) zuzuordnen. In der Praxis kommt es immer wieder zu Problemen bei der Beurteilung der Frage, ob die für eine Bebauung vorgesehene Fläche dem Innenbereich oder dem Außenbereich zuzuordnen ist. Das Seminar vermittelt unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung die hierfür maßgeblichen Kriterien. Darüber hinaus werden die Grundzüge für die Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben dargestellt und anhand von praktischen Beispielen Hilfestellungen für die rechtssichere Beurteilung des Einzelfalls gegeben. Dies gilt insbesondere für die eingetreten Rechtsänderungen in § 34 Abs. 3 a, § 35 Abs. 1 Nrn. 4 und 6 sowie Abs. 4 S. 2 und § 246 Abs. 8 und 9 BauGB. Es werden insbesondere folgende Themenbereiche behandelt: • Rahmenbildung und Einfügungsgebot • Zulassung von Vorhaben im Rahmen der mitgezogenen Privilegierung • Rückbauverpflichtung Sie haben auch Gelegenheit, eigene Schwerpunkte zu setzen. Bitte senden Sie Ihre Fragen und Problemfälle bis zwei Wochen vor dem Seminar an [email protected]. IHRE REFERENTEN Werner Waldeck Ministerialrat, Referat „Recht und Förderung des Städtebaus“ im Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Hannover Dipl.-Ing. Martina Zang Bauoberrätin bei der Bauaufsicht der Region Hannover (z. Zt. in Elternzeit) AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauämter, der Umwelt- und Rechtsämter der kommunalen Gebietskörperschaften, der am baurechtlichen Genehmigungsverfahren beteiligten staatlichen Behörden, Planer, Architekten und Ingenieure sowie Rechtsanwälte und Vorhabenträger. DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN Fernlehrgang Städtebaurecht Basiswissen für Nichtjuristen · Einstieg jederzeit Informationsmaterial unter: Tel.: 030390473-630 MONTAG, 6. JULI 2015 HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 und § 35 BauGB 10:00 Uhr Beginn des Seminars Zulässigkeitsvoraussetzungen im unbeplanten Innenbereich • Anwendungsvoraussetzungen − Ortsteil − Bebauungszusammenhang • Prüfungsschritte beim Einfügen − Rahmenbildung − Einfügungsgebot • Besondere Zulässigkeitskriterien nach § 246 Abs.8 BauGB sowie § 34 Abs. 3 und 3a BauGB • Satzungen nach § 34 Abs. 4 BauGB • Abwehrrechte der Nachbarn Zulässigkeitsvoraussetzungen im Außenbereich • Anwendungsvoraussetzungen • Zulässigkeit als privilegiertes, sonstiges oder begünstigtes Vorhaben, insbesondere − Tierhaltungsanlagen − Biomasseanlagen − Solaranlagen − Vorhaben zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden nach § 246 Abs. 9 BauGB • Zulässigkeit von Vorhaben im Rahmen der mitgezogenen Privilegierung • Satzungen nach § 35 Abs. 6 BauGB • Erschließung • Rückbauverpflichtung 16:30 Uhr Ende des Seminars 09:30 bis 10:00 Uhr 11:15 bis 11:30 Uhr 13:00 bis 14:00 Uhr 15:15 bis 15:30 Uh Begrüßungskaffee Kaffeepause Gemeinsames Mittagessen Kaffeepause Hinweise: Bitte bringen Sie zu der Veranstaltung das BauGB mit, idealerweise die Textsammlung zum BauGB aus dem vhw-Verlag, Auflage September 2013 (Jetzt neu! Ergänzung um die Änderungen des BauGB durch die Windkraft-Länderöffnungsklausel und das Flüchtlingsunterbringungs-Maßnahmengesetz von 2014 durch einen Einleger). Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus (geeignet auch zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer oder als Fortbildungsnachweis bei der Architektenkammer/Ingenieurkammer in Niedersachsen, SchleswigHolstein, Hamburg und Bremen). Die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 und § 35 BauGB NS150664, Montag, 6. Juli 2015, Osnabrück Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Rechnungsadresse Straße PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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