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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
RP156042
Montag, 9. Februar 2015
Erbacher Hof
Akademie des Bistums Mainz
Tagungszentrum
Grebenstr. 24–26
55116 Mainz
Telefon: 06131 257-0
Beginn: 09:30 Uhr
Ende:
16:00 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
295,00 € für Mitglieder des vhw
355,00 € für Nichtmitglieder
120,00 € für Vollzeit-Studierende
(bis 27 Jahre mit Nachweis)
Die Teilnahmegebühren zahlen Sie
nach Erhalt der Rechnung auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
Ktn.120 9816, BLZ: 370 50198 oder
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer ein.
In der Gebühr sind das Mittagessen, Kaffee/Tee in den Pausen
sowie die Seminarunterlagen enthalten.
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected] oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars oder formlos auf einem Briefbogen zu. Die Anmeldung ist
verbindlich. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung und eine Rechnung. Die Bestätigung hat lediglich informatorischen
Charakter. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor
Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage
vor Veranstaltungsbeginn schriftlich erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr
zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn
möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Seminaren vorbehalten müssen.
In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen
so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir ein Seminar absagen,
erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind
ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Südwest
Binger Straße 89 · 55218 Ingelheim · Telefon: 06132 71496-2
Fax: 06132 71496-9 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Vertiefungsseminar
Neue bauplanungsrechtliche
Vorschriften für die Unterbringung von Flüchtlingen
Montag
9. Februar 2015
Mainz
Zum Gesetz über
Maßnahmen im
Bauplanungsrecht
zur Unterbringung
von Flüchtlingen
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE SEMINARTEILNAHME
Im November 2014 wird das Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht
zur Unterbringung von Flüchtlingen in Kraft treten. Es enthält Ergänzungen
des Baugesetzbuchs (BauGB), die – teils bis Ende 2019 befristet – insbesondere der erleichterten Zulassung von Anlagen zur Unterbringung von
Flüchtlingen / Asylbegehrenden im Bauplanungsrecht dienen. Das Gesetz berücksichtigt damit die massive Zunahme von Flüchtlingen und deren Unterbringungsbedarf (so die Begründung).
Die Erleichterungen betreffen insbesondere Anlagen, die der Unterbringung
Flüchtlingen und Asylbegehrenden (Erstaufnahmeeinrichtungen / Gemeinschaftsunterkünfte) dienen:
• Planungsgrundsatz für die Unterbringung von Flüchtlingen
• Erteilung von Befreiungen von den Festsetzung in Bebauungsplänen
• Zulassung in Gewerbegebieten
• Nutzungsänderungen im unbeplanten Innenbereich
• Zulässigkeit im Außenbereich als „begünstigte Vorhaben“
Das Seminar informiert über die Neuerungen des Gesetzes und ihre Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung, wie z. B. Konflikte mit der umgebenden Bebauung, Entstehung von Lärm- und anderen Umweltproblemen
mit Gewerbebetrieben in Gewerbegebieten, Standortsicherung von Gewerbebetrieben, Nachbarschutz, Inanspruchnahme des Außenbereichs ohne
Bebauungsplan, Regelung der Nachfolgenutzung.
Im Seminar behandelt werden auch die ohne die gesetzlichen Änderungen
bestehenden bauplanungsrechtlichen Vorschriften für die Zulassung von
Unterbringungsmöglichkeiten sowie die Möglichkeiten, wie durch Einsatz der
verschiedenen Instrumente des BauGB Baurecht für dringenden Wohnbedarf
geschaffen werden kann.
IHR REFERENT
Prof. Dr. Wilhelm Söfker
Ministerialdirigent a.D. im Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung, zuletzt Leiter der Unterabteilung „Raumordnung und Baurecht“, Bonn; Kommentator
u.a. der Vorschriften zur Zulässigkeit von Vorhaben und
der Baunutzungsverordnung in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch.
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Leiter bzw. Mitarbeiter von Planungs-, Bauaufsichts-, Rechts- und Liegenschaftsämtern, Vertreter von Bauträgergesellschaften, Wohnungsbaugesellschaften, Rechtsanwaltskanzleien, Planungs- und Architekturbüros sowie
Ingenieurbüros.
MONTAG, 9. FEBRUAR 2015
Neue bauplanungsrechtliche Vorschriften für die Unterbringung
von Flüchtlingen
09:30 Uhr
Beginn der Veranstaltung
1. Einführung
Gesetzgebungsverfahren, Überblick, Aufgaben, Begriffe
2. Zulässigkeit von Anlagen, die der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden dienen
a) Zulässigkeit in durch Bebauungsplan festgesetzten Baugebieten
(§ 30 BauGB)
• In den Baugebieten, insbes. Wohngebiete, Mischgebiete,
Gewerbegebiete
• Erleichterung von Zulassungen in Gewerbegebieten
(§ 246 Abs. 10 BauGB 2014)
• Erteilung von Befreiungen, Erweiterung nach § 31 Abs. 2
Nr. 1 BauGB 2014
• Fragen des Nachbarschutzes
b) Zulässigkeit in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen
(§ 34 BauGB)
• Nach § 34 Abs. 1 BauGB
• Erweiterte Zulassung nach § 246 Abs. 8 BauGB 2014
c) Zulässigkeit im Außenbereich (§ 35 BauGB)
• Allgemeine Voraussetzungen
• Als begünstigte Vorhaben im Anschluss an bebaute Gebiete
(§ 246 Abs. 9 BauGB 2014)
d) Zulassung als Vorhaben eines Landes (§ 37 BauGB)
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Neue bauplanungsrechtliche Vorschriften
für die Unterbringung von Flüchtlingen
RP156042, Montag, 9. Februar 2015, Mainz
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
Dienstbezeichnung
16:00 Uhr
E-Mail
09:00 Uhr
11:15 bis 11:30 Uhr
12:45 bis 13:45 Uhr
Begrüßungskaffee
Kaffee-/Teepause
Gemeinsames Mittagessen
mit anschließendem Kaffee
E-Mail
Name, Vorname
3. Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen
a) Festsetzungsmöglichkeiten nach § 9 BauGB / BauNVO
b) Befristete / bedingte Festsetzungen nach § 9 Abs. 2 BauGB,
einschließlich der Festsetzung von Folgenutzungen
c) Beschleunigungsmöglichkeiten nach den allgemeinen Regeln (unter
Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung), insbesondere:
• Vereinfachtes Verfahren (§ 13 BauGB)
• Beschleunigtes Verfahren (§ 13 a BauGB)
• Vorabgenehmigungen (§ 33 BauGB)
d) Abwägungsgrundsätze / Anwendung auf die unterschiedlichen Fallgestaltungen bei dringendem Wohnbedarf / Unterbringungsbedarf:
• Wohnbedarf / Wohnbedürfnisse / Unterbringungsbedarf
(§ 1 Abs. 6 Nr. 2 und – neu – Nr. 13 BauGB)
• Planungsbelange / -grundsätze zur Innenentwicklung, Belange des
Umweltschutzes (u. a. § 1 Abs. 5 und 6 Nr. 7, § 1 a Abs. 2 BauGB)
Ende der Veranstaltung
E-Mail
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Rechnungsadresse
Straße
PLZ / Ort
Telefon / Fax
Datum
Unterschrift
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de