HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER RP156042 Montag, 9. Februar 2015 Erbacher Hof Akademie des Bistums Mainz Tagungszentrum Grebenstr. 24–26 55116 Mainz Telefon: 06131 257-0 Beginn: 09:30 Uhr Ende: 16:00 Uhr TEILNAHMEGEBÜHREN 295,00 € für Mitglieder des vhw 355,00 € für Nichtmitglieder 120,00 € für Vollzeit-Studierende (bis 27 Jahre mit Nachweis) Die Teilnahmegebühren zahlen Sie nach Erhalt der Rechnung auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, Ktn.120 9816, BLZ: 370 50198 oder IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer ein. In der Gebühr sind das Mittagessen, Kaffee/Tee in den Pausen sowie die Seminarunterlagen enthalten. PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected] oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars oder formlos auf einem Briefbogen zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung und eine Rechnung. Die Bestätigung hat lediglich informatorischen Charakter. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Seminaren vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir ein Seminar absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Südwest Binger Straße 89 · 55218 Ingelheim · Telefon: 06132 71496-2 Fax: 06132 71496-9 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Vertiefungsseminar Neue bauplanungsrechtliche Vorschriften für die Unterbringung von Flüchtlingen Montag 9. Februar 2015 Mainz Zum Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Unterbringung von Flüchtlingen www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE SEMINARTEILNAHME Im November 2014 wird das Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Unterbringung von Flüchtlingen in Kraft treten. Es enthält Ergänzungen des Baugesetzbuchs (BauGB), die – teils bis Ende 2019 befristet – insbesondere der erleichterten Zulassung von Anlagen zur Unterbringung von Flüchtlingen / Asylbegehrenden im Bauplanungsrecht dienen. Das Gesetz berücksichtigt damit die massive Zunahme von Flüchtlingen und deren Unterbringungsbedarf (so die Begründung). Die Erleichterungen betreffen insbesondere Anlagen, die der Unterbringung Flüchtlingen und Asylbegehrenden (Erstaufnahmeeinrichtungen / Gemeinschaftsunterkünfte) dienen: • Planungsgrundsatz für die Unterbringung von Flüchtlingen • Erteilung von Befreiungen von den Festsetzung in Bebauungsplänen • Zulassung in Gewerbegebieten • Nutzungsänderungen im unbeplanten Innenbereich • Zulässigkeit im Außenbereich als „begünstigte Vorhaben“ Das Seminar informiert über die Neuerungen des Gesetzes und ihre Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung, wie z. B. Konflikte mit der umgebenden Bebauung, Entstehung von Lärm- und anderen Umweltproblemen mit Gewerbebetrieben in Gewerbegebieten, Standortsicherung von Gewerbebetrieben, Nachbarschutz, Inanspruchnahme des Außenbereichs ohne Bebauungsplan, Regelung der Nachfolgenutzung. Im Seminar behandelt werden auch die ohne die gesetzlichen Änderungen bestehenden bauplanungsrechtlichen Vorschriften für die Zulassung von Unterbringungsmöglichkeiten sowie die Möglichkeiten, wie durch Einsatz der verschiedenen Instrumente des BauGB Baurecht für dringenden Wohnbedarf geschaffen werden kann. IHR REFERENT Prof. Dr. Wilhelm Söfker Ministerialdirigent a.D. im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, zuletzt Leiter der Unterabteilung „Raumordnung und Baurecht“, Bonn; Kommentator u.a. der Vorschriften zur Zulässigkeit von Vorhaben und der Baunutzungsverordnung in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch. AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Leiter bzw. Mitarbeiter von Planungs-, Bauaufsichts-, Rechts- und Liegenschaftsämtern, Vertreter von Bauträgergesellschaften, Wohnungsbaugesellschaften, Rechtsanwaltskanzleien, Planungs- und Architekturbüros sowie Ingenieurbüros. MONTAG, 9. FEBRUAR 2015 Neue bauplanungsrechtliche Vorschriften für die Unterbringung von Flüchtlingen 09:30 Uhr Beginn der Veranstaltung 1. Einführung Gesetzgebungsverfahren, Überblick, Aufgaben, Begriffe 2. Zulässigkeit von Anlagen, die der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden dienen a) Zulässigkeit in durch Bebauungsplan festgesetzten Baugebieten (§ 30 BauGB) • In den Baugebieten, insbes. Wohngebiete, Mischgebiete, Gewerbegebiete • Erleichterung von Zulassungen in Gewerbegebieten (§ 246 Abs. 10 BauGB 2014) • Erteilung von Befreiungen, Erweiterung nach § 31 Abs. 2 Nr. 1 BauGB 2014 • Fragen des Nachbarschutzes b) Zulässigkeit in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen (§ 34 BauGB) • Nach § 34 Abs. 1 BauGB • Erweiterte Zulassung nach § 246 Abs. 8 BauGB 2014 c) Zulässigkeit im Außenbereich (§ 35 BauGB) • Allgemeine Voraussetzungen • Als begünstigte Vorhaben im Anschluss an bebaute Gebiete (§ 246 Abs. 9 BauGB 2014) d) Zulassung als Vorhaben eines Landes (§ 37 BauGB) HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Neue bauplanungsrechtliche Vorschriften für die Unterbringung von Flüchtlingen RP156042, Montag, 9. Februar 2015, Mainz Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon Dienstbezeichnung 16:00 Uhr E-Mail 09:00 Uhr 11:15 bis 11:30 Uhr 12:45 bis 13:45 Uhr Begrüßungskaffee Kaffee-/Teepause Gemeinsames Mittagessen mit anschließendem Kaffee E-Mail Name, Vorname 3. Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen a) Festsetzungsmöglichkeiten nach § 9 BauGB / BauNVO b) Befristete / bedingte Festsetzungen nach § 9 Abs. 2 BauGB, einschließlich der Festsetzung von Folgenutzungen c) Beschleunigungsmöglichkeiten nach den allgemeinen Regeln (unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung), insbesondere: • Vereinfachtes Verfahren (§ 13 BauGB) • Beschleunigtes Verfahren (§ 13 a BauGB) • Vorabgenehmigungen (§ 33 BauGB) d) Abwägungsgrundsätze / Anwendung auf die unterschiedlichen Fallgestaltungen bei dringendem Wohnbedarf / Unterbringungsbedarf: • Wohnbedarf / Wohnbedürfnisse / Unterbringungsbedarf (§ 1 Abs. 6 Nr. 2 und – neu – Nr. 13 BauGB) • Planungsbelange / -grundsätze zur Innenentwicklung, Belange des Umweltschutzes (u. a. § 1 Abs. 5 und 6 Nr. 7, § 1 a Abs. 2 BauGB) Ende der Veranstaltung E-Mail Amt / Abteilung Telefon E-Mail Rechnungsadresse Straße PLZ / Ort Telefon / Fax Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
© Copyright 2024 ExpyDoc