HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER NW154160 Dienstag, 19. Mai 2015 Stadthotel Münster Ägidiistr. 21 48143 Münster Telefon: 0251 4812-0 RP156022 Dienstag, 9. Juni 2015 InterCityHotel Mainz Binger Straße 21 55131 Mainz Telefon: 06131 58851-358 Beginn: 10:00 Uhr Ende: 16:30 Uhr TEILNAHMEGEBÜHREN 270,00 € für Mitglieder des vhw 335,00 € für Nichtmitglieder Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. Seminar PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Nordrhein-Westfalen Hinter Hoben 149 · 53129 Bonn · Telefon: 0228 72599-43 Fax: 0228 72599-19 · E-Mail: [email protected] Geschäftsstelle Südwest Binger Straße 89 · 55218 Ingelheim · Telefon: 06132 71496-2 Fax: 06132 71496-9 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Mietminderung, Gewährleistung und Mängel Dienstag 19. Mai 2015 Münster Dienstag 9. Juni 2015 Mainz www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE SEMINARTEILNAHME Miete mindern ist keine Kunst. Dennoch ist es unabdingbar, die gesetzlichen Vorgaben zu kennen und zu wissen, welche Mängel unter welchen Voraussetzungen zur Mietminderung berechtigen und welche Mängel unter welchen Voraussetzungen vom Mieter zu akzeptieren sind. Nur derjenige, der seine Rechte kennt, weiß wie er sich strategisch richtig verhält, um bestehende Rechte durchzusetzen oder vermeintliche Rechte abzuwehren. Mietminderungen sind nach wie vor eine Domäne des Richterrechts. In den letzten Jahren hat der BGH wichtige Entscheidungen zur Minderung verkündet, so etwa zur Flächenabweichung, zur Minderung der Bruttomiete und zur Zulässigkeit des Urkundenprozesses. Wenn man viele der Entscheidungen liest, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich manche gerichtliche Auseinandersetzung hätte vermeiden lassen, wenn die Parteien sich frühzeitig über die Voraussetzungen des Minderungsrechts informiert hätten. Ziel dieses Seminars ist es, die rechtlichen Grundlagen der Mietminderung unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Praxisprobleme zu vermitteln. Auf die aktuellen Änderungen seit der Mietrechtsnovelle 2013 sowie auf das übrige Gewährleistungsrecht wird selbstverständlich eingegangen; die Mietminderung wird also im Zusammenhang erörtert. 19. MAI 2015 / 9. JUNI 2015 Mietminderung, Gewährleistung und Mängel Mietminderung, Gewährleistung und Mängel 10:00 Uhr Seminarbeginn Voraussetzungen der Minderung • Rechtsgrundlagen • Sachmangel-Fallgruppen • Besonders praxisrelevante Probleme: – Feuchtigkeit usw. – Flächenabweichungen – Umfeldmängel – Mängel im Gemeinschaftsbereich AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) aus dem Bereich der Mietverwaltung in Wohnungsunternehmen und Wohnungsverwaltungen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus kommunalen Wohnungs- und Liegenschaftsämtern, Vertreter(innen) von Mieter- und Hauseigentümerverbänden, Vertreter(innen) von kirchlichen und caritativen Wohnungsvermietern sowie Rechtsanwälte, Großvermieter und Wohnungsverwalter. 씲 NW154160, Dienstag, 19. Mai 2015, Münster 씲 RP156022, Dienstag, 9. Juni 2015, Mainz Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Rechte des Mieters beim Vorhandensein von Mängeln, u. a. • Mangelbeseitigungsanspruch • Zurückbehaltungsrecht • Schadensersatzanspruch • Selbstvornahme • Kündigungsrecht IHR REFERENT Urs Quadbeck Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Düsseldorf und Krefeld. Herr Quadbeck war bis 2006 Sozius in einer auf Immobilien spezialisierten Kanzlei, danach gründete er die Kanzlei Quadbeck. Seit dem 1.1.2013 firmiert die Kanzlei unter Rechtsanwälte Quadbeck und Schacht. Herr Quadbeck berät vornehmlich Mandanten in allen Bereichen des Mietrechts und des Bau- und Architektenrechts. Er ist Mitautor des Buches „Korbion (Hrsg.) Baurecht“ sowie Verfasser zahlreicher Beiträge in Fachzeitschriften. HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Ermittlung der Minderungshöhe/-quote • Minderung von der Bruttomiete • Berechnungsmöglichkeiten • Minderungstabellen • Ermittlung der Minderungshöhe/-quote in komplexen Fallgestaltungen (verschiedene Räume, verschiedene Mängel, verschiedene Dauer). • Minderung bei Modernisierungsmaßnahmen Verteidigungsmöglichkeiten für den Vermieter • Ausschlusstatbestände, u. a. Rechtslage bei längerer vorbehaltloser Zahlung der Miete durch den Mieter (Verwirkung?) • Vorteilhafte Vertragsgestaltung bei Aufrechnung durch den Mieter • Verjährung Mietmängel und Gerichtsverfahren • Feststellungsklagen • Zahlungsklagen/Urkundenprozess • Selbständiges Beweisverfahren 16:30 Uhr Seminarende 11:15 und 15:30 Uhr 13:00 bis 14:00 Uhr Kaffeepausen Gemeinsames Mittagessen Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Rechnungsadresse Straße PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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