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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
NW154160
Dienstag, 19. Mai 2015
Stadthotel Münster
Ägidiistr. 21
48143 Münster
Telefon: 0251 4812-0
RP156022
Dienstag, 9. Juni 2015
InterCityHotel Mainz
Binger Straße 21
55131 Mainz
Telefon: 06131 58851-358
Beginn: 10:00 Uhr
Ende:
16:30 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
270,00 € für Mitglieder des vhw
335,00 € für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
Seminar
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Nordrhein-Westfalen
Hinter Hoben 149 · 53129 Bonn · Telefon: 0228 72599-43
Fax: 0228 72599-19 · E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Südwest
Binger Straße 89 · 55218 Ingelheim · Telefon: 06132 71496-2
Fax: 06132 71496-9 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Mietminderung,
Gewährleistung und Mängel
Dienstag
19. Mai 2015
Münster
Dienstag
9. Juni 2015
Mainz
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE SEMINARTEILNAHME
Miete mindern ist keine Kunst. Dennoch ist es unabdingbar, die gesetzlichen
Vorgaben zu kennen und zu wissen, welche Mängel unter welchen Voraussetzungen zur Mietminderung berechtigen und welche Mängel unter welchen
Voraussetzungen vom Mieter zu akzeptieren sind.
Nur derjenige, der seine Rechte kennt, weiß wie er sich strategisch richtig verhält,
um bestehende Rechte durchzusetzen oder vermeintliche Rechte abzuwehren.
Mietminderungen sind nach wie vor eine Domäne des Richterrechts. In den
letzten Jahren hat der BGH wichtige Entscheidungen zur Minderung verkündet, so etwa zur Flächenabweichung, zur Minderung der Bruttomiete und zur
Zulässigkeit des Urkundenprozesses. Wenn man viele der Entscheidungen
liest, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich manche gerichtliche Auseinandersetzung hätte vermeiden lassen, wenn die Parteien sich
frühzeitig über die Voraussetzungen des Minderungsrechts informiert hätten.
Ziel dieses Seminars ist es, die rechtlichen Grundlagen der Mietminderung
unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Praxisprobleme zu vermitteln. Auf die aktuellen Änderungen seit der Mietrechtsnovelle 2013 sowie
auf das übrige Gewährleistungsrecht wird selbstverständlich eingegangen;
die Mietminderung wird also im Zusammenhang erörtert.
19. MAI 2015 / 9. JUNI 2015
Mietminderung, Gewährleistung und Mängel
Mietminderung, Gewährleistung und Mängel
10:00 Uhr
Seminarbeginn
Voraussetzungen der Minderung
• Rechtsgrundlagen
• Sachmangel-Fallgruppen
• Besonders praxisrelevante Probleme:
– Feuchtigkeit usw.
– Flächenabweichungen
– Umfeldmängel
– Mängel im Gemeinschaftsbereich
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) aus dem Bereich der Mietverwaltung in
Wohnungsunternehmen und Wohnungsverwaltungen, Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter aus kommunalen Wohnungs- und Liegenschaftsämtern, Vertreter(innen) von Mieter- und Hauseigentümerverbänden, Vertreter(innen) von
kirchlichen und caritativen Wohnungsvermietern sowie Rechtsanwälte, Großvermieter und Wohnungsverwalter.
씲 NW154160, Dienstag, 19. Mai 2015, Münster
씲 RP156022, Dienstag, 9. Juni 2015, Mainz
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Rechte des Mieters beim Vorhandensein von Mängeln, u. a.
• Mangelbeseitigungsanspruch
• Zurückbehaltungsrecht
• Schadensersatzanspruch
• Selbstvornahme
• Kündigungsrecht
IHR REFERENT
Urs Quadbeck
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht,
Düsseldorf und Krefeld. Herr Quadbeck war bis 2006
Sozius in einer auf Immobilien spezialisierten Kanzlei,
danach gründete er die Kanzlei Quadbeck. Seit dem
1.1.2013 firmiert die Kanzlei unter Rechtsanwälte Quadbeck und Schacht. Herr Quadbeck berät vornehmlich
Mandanten in allen Bereichen des Mietrechts und des
Bau- und Architektenrechts. Er ist Mitautor des Buches
„Korbion (Hrsg.) Baurecht“ sowie Verfasser zahlreicher
Beiträge in Fachzeitschriften.
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Ermittlung der Minderungshöhe/-quote
• Minderung von der Bruttomiete
• Berechnungsmöglichkeiten
• Minderungstabellen
• Ermittlung der Minderungshöhe/-quote in komplexen Fallgestaltungen
(verschiedene Räume, verschiedene Mängel, verschiedene Dauer).
• Minderung bei Modernisierungsmaßnahmen
Verteidigungsmöglichkeiten für den Vermieter
• Ausschlusstatbestände, u. a. Rechtslage bei längerer vorbehaltloser Zahlung der Miete durch den Mieter (Verwirkung?)
• Vorteilhafte Vertragsgestaltung bei Aufrechnung durch den Mieter
• Verjährung
Mietmängel und Gerichtsverfahren
• Feststellungsklagen
• Zahlungsklagen/Urkundenprozess
• Selbständiges Beweisverfahren
16:30 Uhr
Seminarende
11:15 und 15:30 Uhr
13:00 bis 14:00 Uhr
Kaffeepausen
Gemeinsames Mittagessen
Telefon
E-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Rechnungsadresse
Straße
PLZ / Ort
Telefon / Fax
E-Mail
Datum
Unterschrift
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de