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PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
TEILNAHMEGEBÜHREN
HE163137
Donnerstag, 10. März 2016
InterCity Hotel Frankfurt
Poststraße 8
60329 Frankfurt am Main
Telefon: 069 27391-0
Beginn: 09:30 Uhr
Ende:
16:00 Uhr
310,00 € für Mitglieder des vhw
375,00 € für Nichtmitglieder
140,00 € für Vollzeit-Studierende
(bis 27 Jahre mit Nachweis)
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Hessen
Binger Straße 89 · 55218 Ingelheim · Telefon: 06132 71496-1
Fax: 06132 71496-9 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Expertenseminar
Planergänzung – Rettung
fehlerhafter Bebauungspläne
Donnerstag
10. März 2016
Frankfurt am Main
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Die Bebauungsplanung gehört zu den Routineaufgaben der Gemeinde. Dennoch steht die Gemeinde nicht selten vor schwierigen inhaltlichen und/oder
verfahrensrechtlichen Fragen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie
mit Fragen der Rechts(un)wirksamkeit von Bebauungsplänen konfrontiert
wird.
Im Baugesetzbuch ist nur unvollständig geregelt, welche Folgen sich für die
Gemeinde ergeben, wenn sie oder eine für den Vollzug des Bebauungsplans
zuständige Behörde erkennt, dass der erlassene Bebauungsplan mit Fehlern
behaftet ist bzw. wenn Fehler gerügt werden oder der Bebauungsplan in
einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren angegriffen wird.
Im Seminar wird daher insbesondere der Frage nachgegangen, in welchem
Verfahren und wer Fehler des Bebauungsplans geltend machen kann. Dabei
wird unterschieden, um welche Arten von Fehlern es sich handeln kann und
welche Konsequenzen dies für die Rechtswirksamkeit des Bebauungsplans
hat.
Da fehlerhafte Bebauungspläne im Gegensatz zu anderen Rechtsnormen
unter bestimmten Voraussetzungen durch ein ergänzendes Verfahren nach §
214 Abs. 4 BauGB nachträglich geheilt werden können, werden das Heilungsverfahren und dessen Voraussetzungen, also die Reparatur des fehlerhaften
Bebauungsplans im Detail behandelt.
Sie erhalten ein umfangreiches Skript, das Ihnen die intensive Nachbereitung
des Seminars ermöglicht.
Bitte bringen Sie eine Textsammlung zum Baugesetzbuch zum Seminar mit. Vorzugsweise die Neuauflage des vhw-Verlag.
IHR REFERENT
Professor Dr. Dr. Jörg Berkemann
Richter a. D. des für Bau- und Planungsrecht zuständigen
4. Revisionssenat am Bundesverwaltungsgericht Leipzig,
Honorarprofessor für öffentliches Recht an der Universität
Hamburg, Lehrbeauftragter der Bucerius Law School,
Hamburg
AUF DER VERANSTALTUNG TREFFEN SIE
Mitarbeiter aus den für Planung und Baugenehmigung zuständigen Fachbereichen der Städte, Kreise und Gemeinden, deren Justiziare sowie im Bauund Planungsrecht tätige Rechtsanwälte, Planer und Ingenieure.
Hinweis:
Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung
aus (geeignet auch zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der
jeweiligen Rechtsanwaltskammer oder als Fortbildungsnachweis bei
der Architektenkammer/Ingenieurkammer).
DONNERSTAG, 10. MÄRZ 2016
09:30 Uhr
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Beginn des Seminars
1. Bebauungsplan als Rechtsnorm – Fehlerkategorien im Überblick
(§§ 214, 215 BauGB)
• Beachtliche Fehler (§ 214 BauGB)
• Behebbare Fehler
− Form- und Verfahrensfehler
− Verstöße gegen landesrechtliche Verfahrensvorschriften
− Materielle Fehler – Abwägungs- und Inhaltsfehler
• unbeachtliche Fehler – Ewigkeitsfehler (Präklusion, § 215 BauGB)
Planergänzung – Rettung fehlerhafter
Bebauungspläne
HE163137, Donnerstag, 10. März 2016, Frankfurt am Main
Name, Vorname
2. Verlust der Planurkunde
3. Normverwerfungskompetenz der Baugenehmigungsbehörde?
• Prüfungskompetenz?
• Nichtanwendungskompetenz?
• Informationspflichten gegenüber dem Satzungsgeber?
• Maßnahmen der Kommunalaufsicht?
4. Handlungsmöglichkeiten der Gemeinde
• Normverwerfungskompetenz der Gemeinde?
• Zulässigkeit eines Nichtanwendungsbeschlusses?
• Aufhebungsbeschluss entsprechend § 1 Abs. 8 BauGB
• Überplanung – auch im vereinfachten Verfahren?
5. Funktionslosigkeit des Bebauungsplanes
6. Gerichtliche Inzidentprüfung
• Gerichtliche Prüfungskompetenz
• Beiladung der Gemeinde?
• Rechtskraftwirkung?
7. Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO
• Antragsgegenstand: Bebauungsplan – Funktionslosigkeit
• Antragsbefugnis: Unzulässigkeit (Präklusion, § 47 Abs. 2a VwGO)
• Exkurs: Verbandsklage nach dem UmwRG
8. Der fehlerhafte Bauleitplan im Reparaturbetrieb
• Ergänzendes Verfahren (§ 214 Abs. 4 BauGB)
− Zuständiges Gemeindeorgan
− Zeitliche Grenzen zur Heilung
− Grundsatz der Fehlerbeseitigung durch fehlerfreie Wiederholung
− Beispiele der Planerhaltung im ergänzenden Verfahren
− Problem einer nur „sektoralen“ Fehlerbeseitigung
− Problem der nachträglichen Änderung des Satzungsinhalts
− Reparatur im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB?
• Rückwirkung
− Zielsetzung und Zuständigkeiten
− Grenzen
− Bekanntmachung und Rechtsfolgen der Rückwirkung
• Veränderungssperre
16:00 Uhr
Ende des Seminars
09:00 Uhr Begrüßungskaffee
11:15 bis 11:30 Uhr
Kaffee-/Teepause
12:45 bis 13:45 Uhr
Gemeinsames Mittagessen
mit anschließendem Kaffee
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
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Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
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Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
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Datum
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Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de