PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER TEILNAHMEGEBÜHREN HE163137 Donnerstag, 10. März 2016 InterCity Hotel Frankfurt Poststraße 8 60329 Frankfurt am Main Telefon: 069 27391-0 Beginn: 09:30 Uhr Ende: 16:00 Uhr 310,00 € für Mitglieder des vhw 375,00 € für Nichtmitglieder 140,00 € für Vollzeit-Studierende (bis 27 Jahre mit Nachweis) Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. ANMELDUNG / ABMELDUNG Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Hessen Binger Straße 89 · 55218 Ingelheim · Telefon: 06132 71496-1 Fax: 06132 71496-9 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Expertenseminar Planergänzung – Rettung fehlerhafter Bebauungspläne Donnerstag 10. März 2016 Frankfurt am Main www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Die Bebauungsplanung gehört zu den Routineaufgaben der Gemeinde. Dennoch steht die Gemeinde nicht selten vor schwierigen inhaltlichen und/oder verfahrensrechtlichen Fragen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie mit Fragen der Rechts(un)wirksamkeit von Bebauungsplänen konfrontiert wird. Im Baugesetzbuch ist nur unvollständig geregelt, welche Folgen sich für die Gemeinde ergeben, wenn sie oder eine für den Vollzug des Bebauungsplans zuständige Behörde erkennt, dass der erlassene Bebauungsplan mit Fehlern behaftet ist bzw. wenn Fehler gerügt werden oder der Bebauungsplan in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren angegriffen wird. Im Seminar wird daher insbesondere der Frage nachgegangen, in welchem Verfahren und wer Fehler des Bebauungsplans geltend machen kann. Dabei wird unterschieden, um welche Arten von Fehlern es sich handeln kann und welche Konsequenzen dies für die Rechtswirksamkeit des Bebauungsplans hat. Da fehlerhafte Bebauungspläne im Gegensatz zu anderen Rechtsnormen unter bestimmten Voraussetzungen durch ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB nachträglich geheilt werden können, werden das Heilungsverfahren und dessen Voraussetzungen, also die Reparatur des fehlerhaften Bebauungsplans im Detail behandelt. Sie erhalten ein umfangreiches Skript, das Ihnen die intensive Nachbereitung des Seminars ermöglicht. Bitte bringen Sie eine Textsammlung zum Baugesetzbuch zum Seminar mit. Vorzugsweise die Neuauflage des vhw-Verlag. IHR REFERENT Professor Dr. Dr. Jörg Berkemann Richter a. D. des für Bau- und Planungsrecht zuständigen 4. Revisionssenat am Bundesverwaltungsgericht Leipzig, Honorarprofessor für öffentliches Recht an der Universität Hamburg, Lehrbeauftragter der Bucerius Law School, Hamburg AUF DER VERANSTALTUNG TREFFEN SIE Mitarbeiter aus den für Planung und Baugenehmigung zuständigen Fachbereichen der Städte, Kreise und Gemeinden, deren Justiziare sowie im Bauund Planungsrecht tätige Rechtsanwälte, Planer und Ingenieure. Hinweis: Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus (geeignet auch zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer oder als Fortbildungsnachweis bei der Architektenkammer/Ingenieurkammer). DONNERSTAG, 10. MÄRZ 2016 09:30 Uhr HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Beginn des Seminars 1. Bebauungsplan als Rechtsnorm – Fehlerkategorien im Überblick (§§ 214, 215 BauGB) • Beachtliche Fehler (§ 214 BauGB) • Behebbare Fehler − Form- und Verfahrensfehler − Verstöße gegen landesrechtliche Verfahrensvorschriften − Materielle Fehler – Abwägungs- und Inhaltsfehler • unbeachtliche Fehler – Ewigkeitsfehler (Präklusion, § 215 BauGB) Planergänzung – Rettung fehlerhafter Bebauungspläne HE163137, Donnerstag, 10. März 2016, Frankfurt am Main Name, Vorname 2. Verlust der Planurkunde 3. Normverwerfungskompetenz der Baugenehmigungsbehörde? • Prüfungskompetenz? • Nichtanwendungskompetenz? • Informationspflichten gegenüber dem Satzungsgeber? • Maßnahmen der Kommunalaufsicht? 4. Handlungsmöglichkeiten der Gemeinde • Normverwerfungskompetenz der Gemeinde? • Zulässigkeit eines Nichtanwendungsbeschlusses? • Aufhebungsbeschluss entsprechend § 1 Abs. 8 BauGB • Überplanung – auch im vereinfachten Verfahren? 5. Funktionslosigkeit des Bebauungsplanes 6. Gerichtliche Inzidentprüfung • Gerichtliche Prüfungskompetenz • Beiladung der Gemeinde? • Rechtskraftwirkung? 7. Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO • Antragsgegenstand: Bebauungsplan – Funktionslosigkeit • Antragsbefugnis: Unzulässigkeit (Präklusion, § 47 Abs. 2a VwGO) • Exkurs: Verbandsklage nach dem UmwRG 8. Der fehlerhafte Bauleitplan im Reparaturbetrieb • Ergänzendes Verfahren (§ 214 Abs. 4 BauGB) − Zuständiges Gemeindeorgan − Zeitliche Grenzen zur Heilung − Grundsatz der Fehlerbeseitigung durch fehlerfreie Wiederholung − Beispiele der Planerhaltung im ergänzenden Verfahren − Problem einer nur „sektoralen“ Fehlerbeseitigung − Problem der nachträglichen Änderung des Satzungsinhalts − Reparatur im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB? • Rückwirkung − Zielsetzung und Zuständigkeiten − Grenzen − Bekanntmachung und Rechtsfolgen der Rückwirkung • Veränderungssperre 16:00 Uhr Ende des Seminars 09:00 Uhr Begrüßungskaffee 11:15 bis 11:30 Uhr Kaffee-/Teepause 12:45 bis 13:45 Uhr Gemeinsames Mittagessen mit anschließendem Kaffee Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Rechnungsadresse Straße PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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