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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
SN169493
Dienstag, 13. Dezember 2016
Victor's Residenz-Hotel Leipzig
Georgiring 13
04103 Leipzig
Beginn: 09:30 Uhr
Ende:
16:00 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
295,00 € für Mitglieder des vhw
355,00 € für Nichtmitglieder
140,00 € für Studenten (bis 27
Jahre mit Nachweis)
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
Seminar
Das Rücksichtnahmegebot
im beplanten und im
unbeplanten Innenbereich
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Sachsen
Grassistraße 12 · 04107 Leipzig · Telefon: 0341 984890
Fax: 0341 9848911 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Dienstag
13. Dezember 2016
Leipzig
Titelmotiv: © vhw
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Die Prüfung der Zulässigkeit von Vorhaben – unabhängig davon, ob diese im
Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder im unbeplanten Innenbereich
liegen – gehört zu den Routineaufgaben der Bauverwaltung, ist jedoch nicht
selten mit einer Vielzahl von rechtlichen Problemen verknüpft. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Vorhaben in „Gemengelagen“ beantragt werden.
Lernen Sie die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen des Umgangs mit Gemengelagen kennen:
• Was bedeutet das „Gebot der Rücksichtnahme“?
• Warum kann ein Vorhaben, das im Geltungsbereich eines Bebauungsplans
liegt und dem festgesetzten Baugebietstyp entspricht, dennoch nach § 15
BauNVO unzulässig sein?
• Welche Bedeutung hat das Gebot der Rücksichtnahme im unbeplanten
Innenbereich, wenn ein faktisches Baugebiet nach § 34 Abs. 2 BauGB oder
eine Gemengelage nach § 34 Abs. 1 BauGB vorliegen? Wie wird es inhaltlich geprüft? In welcher räumlichen Hinsicht gilt es?
• Welche berechtigten Interessen können die Nachbarschaft und der Vorhabenträger geltend machen? Welche Auswirkungen (schädliche Umwelteinwirkungen) sind hinzunehmen?
• Nachbarschutz und Prozessrecht: Wogegen können sich Nachbar und Bauherr wehren? Welche Folgen hat dies für die Genehmigungsbehörden?
Worauf sollten sich diese einstellen?
Sie erhalten ein umfangreiches, nicht im Handel erhältliches und speziell von
Prof. Berkemann für das Seminar konzipiertes Skript, mit dem Sie den Seminarstoff nacharbeiten und vertiefen können.
Bitte bringen Sie zum Seminar das BauGB mit.
IHR REFERENT
Professor Dr. Dr. Jörg Berkemann
Richter a. D. in dem für Bau- und Planungsrecht zuständigen 4. Revisionssenat am Bundesverwaltungsgericht
Leipzig, Honorarprofessor für öffentliches Recht an der
Universität Hamburg, Lehrbeauftragter der Bucerius Law
School, Hamburg.
DIENSTAG, 13. DEZEMBER 2016
Das Rücksichtnahmegebot im beplanten und im unbeplanten
Innenbereich
09:30 Uhr
Begriffe
• Gemengelage
• Gebot der Rücksichtnahme
• Vorliegen eines Vorhabens nach § 29 BauGB
Rücksichtnahmegebot im beplanten Bereich (§ 30 BauGB)
• Grundsatz der Gebietsverträglichkeit (§ 30 BauGB, §§ 2 ff. BauNVO)
• Gebietsunverträglichkeit nach Maßgabe des § 15 BauNVO
− Widerspruch zur Eigenart des Baugebiets
− Unzumutbare Belästigungen oder Störungen – Bedeutung der TA Lärm
• Anwendungsprobleme
− Beachtung der städtebaulichen Ziele und Grundsätze
(§ 15 Abs. 2 BauNVO)
− Probleme der Sachverhaltsermittlung
• Gebot der Rücksichtnahme beim Maß der baulichen Nutzung
• Ausnahmen und Befreiungen (§ 31 BauGB)
Rücksichtnahmegebot im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB)
• Vorliegen eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 Abs. 1 BauGB)
• Vorliegen eines „faktischen“ Baugebiets“ (§ 34 Abs. 2 BauGB) – Gebot
der Rücksichtnahme
• Vorliegen einer Gemengelage (§ 34 Abs. 1 BauGB) – Eigenart der näheren
Umgebung – Erfordernis des Einfügens – Gebot der Rücksichtnahme –
die vier Kriterien des § 34 Abs, 1 BauGB
• „Architektonische Selbsthilfe“ – Planerfordernisse
• Ausnahmen und Befreiungen bzw. Abweichungen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den für Planung und Baugenehmigung
zuständigen Fachbereichen der Städte, Landkreise und Gemeinden, deren Justiziare sowie im Bau- und Planungsrecht tätige Rechtsanwälte, Planer und
Ingenieure.
Das Rücksichtnahmegebot im beplanten und im
unbeplanten Innenbereich
SN169493, Dienstag, 13. Dezember 2016, Leipzig
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Hinweise zum Erfordernis des gemeindlichen Einvernehmens
Amt / Abteilung
Vollzug
• Steuerung durch Nebenbestimmungen
• Nachträgliche Maßnahmen (insbes. Immissionsschutz nach
§§ 22, 24 BImSchG)
Telefon
E-Mail
Rechnungsadresse
Rechtsschutz bei Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme
16:00 Uhr
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Beginn des Seminars
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Ende des Seminars
11:00 und 14:45 Uhr
12:30 bis 13:30 Uhr
Kaffeepausen
Gemeinsames Mittagessen
Straße
PLZ / Ort
Telefon / Fax
Hinweis:
Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung
aus (geeignet auch zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der
jeweiligen Rechtsanwaltskammer). Gern informieren wir Sie auf Nachfrage
über die Möglichkeit der Anerkennung als Fortbildungsnachweis bei
der jeweiligen Architektenkammer/Ingenieurkammer.
E-Mail
Datum
Unterschrift
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de