Zwischen Innen- und Außenbereich

HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
BY163085
Montag, 26. September 2016
Eden Hotel Wolff
Arnulfstr. 4
80335 München
Telefon: 089 551150
Beginn: 10:00 Uhr
Ende:
16:30 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
310,00 € für Mitglieder des vhw
375,00 € für Nichtmitglieder
140,00 € für Studenten (bis 27
Jahre mit Nachweis)
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Bayern
Rosenbuschstraße 6 · 80538 München · Telefon: 089 291639-30
Fax: 089 291639-32 · E-Mail: [email protected]
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Praxis-Seminar
Zwischen Innen- und
Außenbereich
Montag
26. September 2016
München
Problemlösungen bei
Zuordnung und Abgrenzung
nach §§ 34 und 35 BauGB
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines
Bebauungsplans lässt sich – jedenfalls im Hinblick auf die räumliche Einordnung – relativ einfach beurteilen, da die Grenzen des Plangebietes eindeutig
feststehen. Anders verhält es sich jedoch bei Bauanträgen, die nach den §§
34 und 35 BauGB zu prüfen sind.
Grundeigentümer, Bauwillige und „Nachbarn“ verfolgen oft ganz unterschiedliche Ziele. Da die Auswirkungen der Einstufung auf den Bodenwert,
die Bebaubarkeit und für das Ausmaß „hinzunehmender“ Beeinträchtigungen
beträchtlich sind, ergeben sich hier in der Praxis weit reichende und konfliktträchtige Zuordnungs- und Abgrenzungsfragen, die im Seminar systematisch
aufbereitet werden:
• Was ist ein „im Zusammenhang bebauter“ Ortsteil? Wie lässt sich ein solcher Ortsteil von einer „Splittersiedlung“ unterscheiden?
• Wann liegt ein „Außenbereich im Innenbereich“ vor? Wann können auch
kleinere Lücken und Brachen den Bebauungszusammenhang unterbrechen?
• Wie kann die Kommune mit den „Nahtstellen“ zwischen Innen- und Außenbereich umgehen?
• Welche Anforderungen werden an „Innenbereichssatzungen“ nach § 34
Abs. 4 Nr. 2 und 3 BauGB gestellt? Welche Festsetzungsmöglichkeiten und
Verfahrensschritte sind dabei zu beachten?
• Welche Steuerungsmöglichkeiten ergeben sich aus der „Außenbereichssatzung“ nach § 35 Abs. 6 BauGB? Wann bietet sich welche Satzung an?
Diese und weitere Fragen werden in unserem städtebaurechtlichen Vertiefungsseminar systematisch aufbereitet.
IHR REFERENT
Prof. Dr. Dr. Jörg Berkemann
Richter a. D. in dem für Bau- und Planungsrecht zuständigen 4. Revisionssenat am Bundesverwaltungsgericht
Leipzig, Honorarprofessor für öffentliches Recht an der
Universität Hamburg, Lehrbeauftragter der Bucerius Law
School, Hamburg. Zahlreiche Veröffentlichungen aus dem
Bau-, Planungs- und Umweltschutzrecht zeigen die
Bandbreite seiner Arbeit
MONTAG, 26. SEPTEMBER 2016
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Zwischen Innen- und Außenbereich
Zwischen Innen- und Außenbereich
10:00 Uhr
Beginn des Seminars
1. Zweck der Abgrenzung von Innen- und Außenbereich
2.
•
•
•
•
Der „im Zusammenhang bebaute Ortsteil“ (§ 34 BauGB)
Der Begriff des Ortsteils (§ 34 Abs. 1 BauGB)
Der Gegenbegriff der Splittersiedlung (vgl. § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB)
Der Begriff des Bebauungszusammenhangs
Das „letzte“ Haus
3. Die „Baulücke“ im Innenbereich
• Was prägt? Was fügt sich (noch) ein?
• Die Grenzen eines „faktischen“ Baugebiets (vgl. § 34 Abs. 2 BauGB) im
Innenbereich
• Der „Außenbereich im Innenbereich“?
• Das Planerfordernis im Innenbereich
• Erteilung von Abweichungen (§ 34 Abs. 3a i.V.m. § 246 Abs. 8 BauGB
2014)
• Vereinfachtes Verfahren (§ 13 BauGB)
BY163085, Montag, 26. September 2016, München
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
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Amt / Abteilung
Telefon
4. Der Übergang von Innenbereich zum Außenbereich
• Das Rücksichtnahmegebot im Übergangsbereich
• Die Steuerung durch Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 und Abs. 5
BauGB
• Ausdehnung des Innenbereichs durch Bauleitplanung?
5. Der „Innenbereich“ im Außenbereich
• Die Entprivilegierung nach § 35 Abs. 4 BauGB
• Die Unterbringung von Flüchtlingen im Außenbereich (§ 35 Abs. 4 S. 1
i.V.m. § 246 Abs. 9 BauGB)
• Das Planerfordernis im Außenbereich
• Der „teilüberplante“ Außenbereich
• Die Steuerung durch Außenbereichssatzung
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Straße
6. Rechtsschutzfragen
PLZ / Ort
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
16:30 Uhr
Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) der Bauplanungs- und Bauaufsichtsämter,
der Baugenehmigungs- und Widerspruchsbehörden sowie Rechtsanwälte,
Stadtplaner, Architekten und Ingenieure.
Ende des Seminars
Telefon / Fax
11:30 und 15:15 Uhr Kaffeepausen
13:00 bis 14:00 Uhr Gemeinsames Mittagessen
E-Mail
Datum
Unterschrift
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de