HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER BY163085 Montag, 26. September 2016 Eden Hotel Wolff Arnulfstr. 4 80335 München Telefon: 089 551150 Beginn: 10:00 Uhr Ende: 16:30 Uhr TEILNAHMEGEBÜHREN 310,00 € für Mitglieder des vhw 375,00 € für Nichtmitglieder 140,00 € für Studenten (bis 27 Jahre mit Nachweis) Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Bayern Rosenbuschstraße 6 · 80538 München · Telefon: 089 291639-30 Fax: 089 291639-32 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Praxis-Seminar Zwischen Innen- und Außenbereich Montag 26. September 2016 München Problemlösungen bei Zuordnung und Abgrenzung nach §§ 34 und 35 BauGB www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans lässt sich – jedenfalls im Hinblick auf die räumliche Einordnung – relativ einfach beurteilen, da die Grenzen des Plangebietes eindeutig feststehen. Anders verhält es sich jedoch bei Bauanträgen, die nach den §§ 34 und 35 BauGB zu prüfen sind. Grundeigentümer, Bauwillige und „Nachbarn“ verfolgen oft ganz unterschiedliche Ziele. Da die Auswirkungen der Einstufung auf den Bodenwert, die Bebaubarkeit und für das Ausmaß „hinzunehmender“ Beeinträchtigungen beträchtlich sind, ergeben sich hier in der Praxis weit reichende und konfliktträchtige Zuordnungs- und Abgrenzungsfragen, die im Seminar systematisch aufbereitet werden: • Was ist ein „im Zusammenhang bebauter“ Ortsteil? Wie lässt sich ein solcher Ortsteil von einer „Splittersiedlung“ unterscheiden? • Wann liegt ein „Außenbereich im Innenbereich“ vor? Wann können auch kleinere Lücken und Brachen den Bebauungszusammenhang unterbrechen? • Wie kann die Kommune mit den „Nahtstellen“ zwischen Innen- und Außenbereich umgehen? • Welche Anforderungen werden an „Innenbereichssatzungen“ nach § 34 Abs. 4 Nr. 2 und 3 BauGB gestellt? Welche Festsetzungsmöglichkeiten und Verfahrensschritte sind dabei zu beachten? • Welche Steuerungsmöglichkeiten ergeben sich aus der „Außenbereichssatzung“ nach § 35 Abs. 6 BauGB? Wann bietet sich welche Satzung an? Diese und weitere Fragen werden in unserem städtebaurechtlichen Vertiefungsseminar systematisch aufbereitet. IHR REFERENT Prof. Dr. Dr. Jörg Berkemann Richter a. D. in dem für Bau- und Planungsrecht zuständigen 4. Revisionssenat am Bundesverwaltungsgericht Leipzig, Honorarprofessor für öffentliches Recht an der Universität Hamburg, Lehrbeauftragter der Bucerius Law School, Hamburg. Zahlreiche Veröffentlichungen aus dem Bau-, Planungs- und Umweltschutzrecht zeigen die Bandbreite seiner Arbeit MONTAG, 26. SEPTEMBER 2016 HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Zwischen Innen- und Außenbereich Zwischen Innen- und Außenbereich 10:00 Uhr Beginn des Seminars 1. Zweck der Abgrenzung von Innen- und Außenbereich 2. • • • • Der „im Zusammenhang bebaute Ortsteil“ (§ 34 BauGB) Der Begriff des Ortsteils (§ 34 Abs. 1 BauGB) Der Gegenbegriff der Splittersiedlung (vgl. § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB) Der Begriff des Bebauungszusammenhangs Das „letzte“ Haus 3. Die „Baulücke“ im Innenbereich • Was prägt? Was fügt sich (noch) ein? • Die Grenzen eines „faktischen“ Baugebiets (vgl. § 34 Abs. 2 BauGB) im Innenbereich • Der „Außenbereich im Innenbereich“? • Das Planerfordernis im Innenbereich • Erteilung von Abweichungen (§ 34 Abs. 3a i.V.m. § 246 Abs. 8 BauGB 2014) • Vereinfachtes Verfahren (§ 13 BauGB) BY163085, Montag, 26. September 2016, München Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon 4. Der Übergang von Innenbereich zum Außenbereich • Das Rücksichtnahmegebot im Übergangsbereich • Die Steuerung durch Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 und Abs. 5 BauGB • Ausdehnung des Innenbereichs durch Bauleitplanung? 5. Der „Innenbereich“ im Außenbereich • Die Entprivilegierung nach § 35 Abs. 4 BauGB • Die Unterbringung von Flüchtlingen im Außenbereich (§ 35 Abs. 4 S. 1 i.V.m. § 246 Abs. 9 BauGB) • Das Planerfordernis im Außenbereich • Der „teilüberplante“ Außenbereich • Die Steuerung durch Außenbereichssatzung E-Mail E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Rechnungsadresse Straße 6. Rechtsschutzfragen PLZ / Ort AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE 16:30 Uhr Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) der Bauplanungs- und Bauaufsichtsämter, der Baugenehmigungs- und Widerspruchsbehörden sowie Rechtsanwälte, Stadtplaner, Architekten und Ingenieure. Ende des Seminars Telefon / Fax 11:30 und 15:15 Uhr Kaffeepausen 13:00 bis 14:00 Uhr Gemeinsames Mittagessen E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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