Neues Protokoll des Gemeinderats

Informationen aus der Sitzung des Gemeindesrates am 12.05.2015
Mitteilungen des Vorsitzenden
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Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hat gegen die Ausführung der
Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2015 keine Bedenken erhoben.
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Auch in diesem Jahr findet während der Sommerferien vom 27.07. – 04.09.2015
wieder die Hetzerather Kinderferienfreizeit statt. Die Programmvorbereitungen laufen.
Die Vereine bieten attraktive Veranstaltungen an.
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Bei dem Dreck-weg-Tag am 28.03.2015 haben mehr als 60 Helferinnen und Helfer
Müll gesammelt und dazu beigetragen, das Ortsbild zu verschönern. Die Gemeinde
dankt allen Beteiligten.
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Die Vereinsvorsitzenden und die Mitglieder des Ausschusses für Jugend, Familie,
Senioren und Kultur haben am 14.04.2015 über ein Konzept für die 950-Jahrfeier in
2018 diskutiert. Favorisiert werden mehrere über das Jahr verteilte Veranstaltungen
mit einer zentralen Jubiläumsfeier an einem Wochenende.
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Im Mai/Juni werden in der Haupt- und Kirchstraße 6 Kanaldeckel saniert. Hierfür
müssen die Straßen zeitweise halbseitig gesperrt werden.
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Die Gemeinde lässt, wie schon in den Vorjahren, auch in diesem Jahr wieder Risse
an Gemeindestraßen durch Ausblasen und anschließendem Verguss im
Heißverfahren sanieren.
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Föhren bekommt vom RWE schnelles Internet. Das Versorgungsunternehmen prüft,
auch in Hetzerath tätig zu werden.
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Annette Pull hat das Amt als Beigeordnete niedergelegt. Sie bleibt Mitglied im
Gemeinderat. Der Ortsbürgermeister dankte für die langjährige Mitarbeit im
Gemeindevorstand. Über die Nachfolge wird in einer der nächsten Sitzungen
entschieden.
Bebauungsplanung „Gewerbegebiet Am Bahnhof
a) Beratung und Beschlussfassung zu den durchgeführten Beteiligungen gemäß § 13
Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 (Behördenbeteiligung), § 3 Abs. 2
BauGB (Planoffenlage) sowie § 2 Abs. 2 (Abstimmung mit den Nachbargemeinden)
Der Gemeinderat wird über die auf der Grundlage des Beschlusses vom 15.09.2014
durchgeführten Beteiligungsverfahren informiert.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden wurden
mit Schreiben vom 12.11.2014 beteiligt und über die Offenlage des Planentwurfes
unterrichtet. Es wurde Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 18.12.2014 eingeräumt.
Die Offenlage des Planentwurfes erfolgte in der Zeit vom 17.11.2014 bis 18.12.2014. Auf die
Auslegung sowie die Möglichkeit, dass zu der Planung Stellungnahmen vorgebracht werden
können, war durch Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Das Rathaus“, Ausgabe vom
07.11.2014 hingewiesen worden.
Die beteiligten Stellen sind in einer Abwägungstabelle aufgeführt. In der Tabelle sind die
eingegangenen Stellungnahmen im Wortlaut wiedergegeben. Daneben enthält die
Aufstellung eine Kommentierung der Verwaltung und Beschlussvorlage für die einzelnen
abwägungsrelevanten Anregungen. Von der Öffentlichkeit wurde im Zuge der Beteiligung der
Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben.
Der Entwurf der Abwägungstabelle wurde den Ratsmitgliedern mit der Einladung zur
Ratssitzung zugestellt.
Die Abwägungsvorschläge werden dem Rat in öffentlicher Sitzung erläutert.
Der Gemeinderat berät über die eingegangen und in der Abwägungstabelle aufgeführten
Stellungnahmen und fasst hierzu Beschlüsse. Ansonsten folgt der Gemeinderat der
Kommentierung.
b) Beschluss des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 24 GemO
(Satzungsbeschluss)
Entsprechend dem Beschluss des Gemeinderates Hetzerath vom 15.09.2014 (TOP 5 c)
wurde, da die Voraussetzungen des § 13 a BauGB vorlagen, der Bebauungsplan als
Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer
Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Damit galten die Vorschriften des
vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Abs. 2 BauGB.
Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Am Bahnhof“ wird unter Berücksichtigung der unter
TOP a) gefassten Beschlüsse gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 24 GemO als Satzung
beschlossen, die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung der baulichen Anlagen sind
gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 88 Landesbauordnung (LBauO) in den Bebauungsplan
als Festsetzungen aufgenommen und werden ebenfalls als Satzung beschlossen.
Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt zu
machen.
Widmung der Straße "Erlenring"
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat gem. § 36 des Landesstraßengesetzes für
Rheinland-Pfalz (LStrG) die Straße „Erlenring“ zur überwiegend dem örtlichen Verkehr
dienenden öffentlichen Gemeindestraße im Sinne des § 3 Abs. 3 Buchstabe a) LStrG zu
widmen.
Es handelt sich um die gemeindeeigene Wegefläche in der Gemarkung Hetzerath, Flur 8,
Parz.-Nr. 18.
Die Länge der gewidmeten Strecke beträgt ca. 255 lfdm.
Die gewidmete Straßenfläche ist in dem der Beschlussniederschrift als Anlage beigefügten
Lageplanausschnitt farblich dargestellt. Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.
Widmung der Straße "Im Pergreg"
Nach Fertigstellung der Erschließungsanlagen im Neubaugebiet „Im Pergreg“
beschließt der Gemeinderat gem. § 36 des Landesstraßengesetzes für RheinlandPfalz (LStrG) die im Bebauungsplan „Im Pergreg“ und „Im Pergreg-1. Änderung“ festgesetzte
und ausgewiesene gemeindeeigene Erschließungsstraße
„Im Pergreg“ (Gemarkung Hetzerath, Flur 18. Parz.-Nr. 112 und die auf den Grundstücken
Flur 18, Parz.-Nr. 90, 91, 92, 93/1 und 93/2 nicht separat vermessene, jedoch im Anschluss
an den Wendehammer ca. 3,00 m breit hergestellte bituminös befestigte Zufahrt bis zum
dem Anwesen „Im Pergreg 25“) mit einer Widmungsstrecke von ca. 330 lfdm.
zur überwiegend dem örtlichen Verkehr dienenden öffentlichen Gemeindestraße im Sinne
des § 3 Abs. 3 Buchstabe a) LStrG zu widmen.
Die gewidmete Straßenfläche ist in dem der Beschlussniederschrift als Anlage beigefügten
Lageplanausschnitt farblich dargestellt. Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.
Aufnahme der Ortsgemeinden aus dem Bereich Manderscheid in die AöR Windenergie
Wittlich-Land
Die Ortsgemeinde stimmt der Aufnahme der Ortsgemeinden aus dem Bereich Manderscheid
in die AöR Windenergie Wittlich-Land zu.
Werner Monzel, Ortsbürgermeister