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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
BB169313
Mittwoch, 20. April 2016
Hotel Sylter Hof
Kurfürstenstr. 114–116
10787 Berlin
Telefon: 030 2120-0
Beginn: 09:30 Uhr
Ende:
16:00 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
295,00 € für Mitglieder des vhw
355,00 € für Nichtmitglieder
140,00 € für Studenten (bis 27
Jahre mit Nachweis)
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Berlin/Brandenburg
Fritschestraße 27/28 · 10585 Berlin · Telefon: 030 390473-320
Fax: 030 390473-390 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Seminar
Das Rücksichtnahmegebot
im beplanten und im
unbeplanten Innenbereich
Mittwoch
20. April 2016
Berlin
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Die Prüfung der Zulässigkeit von Vorhaben – unabhängig davon, ob diese im
Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder im unbeplanten Innenbereich
liegen – gehört zu den Routineaufgaben der Bauverwaltung, ist jedoch nicht
selten mit einer Vielzahl von rechtlichen Problemen verknüpft. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Vorhaben in „Gemengelagen“ beantragt werden, weil das Nebeneinander von Wohnen und gewerblichen Nutzungen ein
ständig schwelender Konfliktherd ist, der die Genehmigungsbehörden vor erhebliche Herausforderungen stellt.
Lernen Sie die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen des Umgangs mit Gemengelagen kennen.
• Was bedeutet „Gebot der Rücksichtnahme“?
• Warum kann ein Vorhaben, das im Geltungsbereich eines Bebauungsplans
liegt und dem festgesetzten Baugebietstyp entspricht, dennoch nach § 15
BauNVO unzulässig sein?
• Welche Bedeutung hat das Gebot der Rücksichtnahme im unbeplanten
Innenbereich, wenn ein faktisches Baugebiet nach § 34 Abs. 2 BauGB oder
eine Gemengelage nach § 34 Abs. 1 BauGB vorliegen? Wie wird es inhaltlich geprüft? In welcher räumlichen Hinsicht gilt es?
• Welche berechtigten Interessen können die Nachbarschaft und der Vorhabenträger geltend machen? Welche Auswirkungen (schädlichen Umwelteinwirkungen) sind hinzunehmen?
• Nachbarschutz und Prozessrecht: Wogegen können sich Nachbar und Bauherr wehren? Welche Folgen hat dies für die Genehmigungsbehörden?
Worauf sollten sich diese einstellen?
Sie erhalten ein umfangreiches, nicht im Handel erhältliches und speziell von
Prof. Berkemann für das Seminar konzipiertes Skript, mit dem Sie den Seminarstoff nacharbeiten und vertiefen können.
Bitte bringen Sie eine Textsammlung zum BauGB zum Seminar mit.
IHR REFERENT
Prof. Dr. Dr. Jörg Berkemann
Richter a. D. in dem für Bau- und Planungsrecht zuständigen 4. Revisionssenat am Bundesverwaltungsgericht
Leipzig, Honorarprofessor für öffentliches Recht an der
Universität Hamburg, Lehrbeauftragter der Bucerius Law
School, Hamburg. Zahlreiche Veröffentlichungen aus dem
Bau-, Planungs- und Umweltschutzrecht zeigen die
Bandbreite seiner Arbeit.
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Beschäftigte der Bauämter (Bauverwaltung, Planung und Bauordnung), der
Umwelt- und Rechtsämter der kommunalen Gebietskörperschaften, der am
baurechtlichen Genehmigungsverfahren beteiligten kommunalen und staatlichen Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange. Das Seminar richtet
sich auch an Investorenvertreter, freie Planer, Architekten und Rechtsanwälte.
MITTWOCH, 20. APRIL 2016
Das Rücksichtnahmegebot im beplanten und im unbeplanten
Innenbereich
09:30 Uhr
Beginn des Seminars
Begriffe
• Gemengelage
• Gebot der Rücksichtnahme
− Immissionsschutzrechtliche Aspekte
− Vorbelastung
− Besondere Konfliktlagen
• Vorliegen eines Vorhabens nach § 29 BauGB
Rücksichtnahmegebot im beplanten Bereich (§ 30 BauGB)
• Grundsatz der Gebietsverträglichkeit (§ 30 BauGB, §§ 2 ff. BauNVO)
• Gebietsunverträglichkeit nach Maßgabe des § 15 BauNVO
− Widerspruch zur Eigenart des Baugebiets
− Unzumutbare Belästigungen oder Störungen – Bedeutung der TA Lärm
• Anwendungsprobleme
− Beachtung der städtebaulichen Ziele und Grundsätze
(§ 15 Abs. 2 BauNVO)
− Probleme der Sachverhaltsermittlung
• Gebot der Rücksichtnahme beim Maß der baulichen Nutzung
• Ausnahmen und Befreiungen (§ 31 BauGB)
Rücksichtnahmegebot im unbeplanten Innenbereich (§ 34
BauGB)
• Vorliegen eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 Abs. 1
BauGB) – Abgrenzung zum Außenbereich
• Vorliegen eines „faktischen“ Baugebiets“ (§ 34 Abs. 2 BauGB) – Gebot
der Rücksichtnahme
• Vorliegen einer Gemengelage (§ 34 Abs. 1 BauGB) – Eigenart der näheren Umgebung – Erfordernis des Einfügens – Gebot der Rücksichtnahme
– die vier Kriterien des § 34 Abs, 1 BauGB
• „Architektonische Selbsthilfe“ – Planerfordernisse
• Ausnahmen und Befreiungen bzw. Abweichungen
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Das Rücksichtnahmegebot im beplanten und im
unbeplanten Innenbereich
BB169313, Mittwoch, 20. April 2016, Berlin
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Rechnungsadresse
Hinweise zum Erfordernis des gemeindlichen Einvernehmens
Vollzug
• Steuerung durch Nebenbestimmungen
• Nachträgliche Maßnahmen (insbes. Immissionsschutz nach
§§ 22, 24 BImSchG)
Straße
PLZ / Ort
Rechtsschutz bei Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme
• Rechtsschutz des Bauherrn
• Rechtsschutz des Nachbars
Telefon / Fax
16:00 Uhr
Datum
Ende des Seminars
11:00 und 14:45 Uhr Kaffeepausen
12:30 bis 13:30 Uhr Gemeinsames Mittagessen
E-Mail
Unterschrift
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de