HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER BB169313 Mittwoch, 20. April 2016 Hotel Sylter Hof Kurfürstenstr. 114–116 10787 Berlin Telefon: 030 2120-0 Beginn: 09:30 Uhr Ende: 16:00 Uhr TEILNAHMEGEBÜHREN 295,00 € für Mitglieder des vhw 355,00 € für Nichtmitglieder 140,00 € für Studenten (bis 27 Jahre mit Nachweis) Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Berlin/Brandenburg Fritschestraße 27/28 · 10585 Berlin · Telefon: 030 390473-320 Fax: 030 390473-390 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Seminar Das Rücksichtnahmegebot im beplanten und im unbeplanten Innenbereich Mittwoch 20. April 2016 Berlin www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Die Prüfung der Zulässigkeit von Vorhaben – unabhängig davon, ob diese im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder im unbeplanten Innenbereich liegen – gehört zu den Routineaufgaben der Bauverwaltung, ist jedoch nicht selten mit einer Vielzahl von rechtlichen Problemen verknüpft. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Vorhaben in „Gemengelagen“ beantragt werden, weil das Nebeneinander von Wohnen und gewerblichen Nutzungen ein ständig schwelender Konfliktherd ist, der die Genehmigungsbehörden vor erhebliche Herausforderungen stellt. Lernen Sie die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen des Umgangs mit Gemengelagen kennen. • Was bedeutet „Gebot der Rücksichtnahme“? • Warum kann ein Vorhaben, das im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt und dem festgesetzten Baugebietstyp entspricht, dennoch nach § 15 BauNVO unzulässig sein? • Welche Bedeutung hat das Gebot der Rücksichtnahme im unbeplanten Innenbereich, wenn ein faktisches Baugebiet nach § 34 Abs. 2 BauGB oder eine Gemengelage nach § 34 Abs. 1 BauGB vorliegen? Wie wird es inhaltlich geprüft? In welcher räumlichen Hinsicht gilt es? • Welche berechtigten Interessen können die Nachbarschaft und der Vorhabenträger geltend machen? Welche Auswirkungen (schädlichen Umwelteinwirkungen) sind hinzunehmen? • Nachbarschutz und Prozessrecht: Wogegen können sich Nachbar und Bauherr wehren? Welche Folgen hat dies für die Genehmigungsbehörden? Worauf sollten sich diese einstellen? Sie erhalten ein umfangreiches, nicht im Handel erhältliches und speziell von Prof. Berkemann für das Seminar konzipiertes Skript, mit dem Sie den Seminarstoff nacharbeiten und vertiefen können. Bitte bringen Sie eine Textsammlung zum BauGB zum Seminar mit. IHR REFERENT Prof. Dr. Dr. Jörg Berkemann Richter a. D. in dem für Bau- und Planungsrecht zuständigen 4. Revisionssenat am Bundesverwaltungsgericht Leipzig, Honorarprofessor für öffentliches Recht an der Universität Hamburg, Lehrbeauftragter der Bucerius Law School, Hamburg. Zahlreiche Veröffentlichungen aus dem Bau-, Planungs- und Umweltschutzrecht zeigen die Bandbreite seiner Arbeit. AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Beschäftigte der Bauämter (Bauverwaltung, Planung und Bauordnung), der Umwelt- und Rechtsämter der kommunalen Gebietskörperschaften, der am baurechtlichen Genehmigungsverfahren beteiligten kommunalen und staatlichen Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange. Das Seminar richtet sich auch an Investorenvertreter, freie Planer, Architekten und Rechtsanwälte. MITTWOCH, 20. APRIL 2016 Das Rücksichtnahmegebot im beplanten und im unbeplanten Innenbereich 09:30 Uhr Beginn des Seminars Begriffe • Gemengelage • Gebot der Rücksichtnahme − Immissionsschutzrechtliche Aspekte − Vorbelastung − Besondere Konfliktlagen • Vorliegen eines Vorhabens nach § 29 BauGB Rücksichtnahmegebot im beplanten Bereich (§ 30 BauGB) • Grundsatz der Gebietsverträglichkeit (§ 30 BauGB, §§ 2 ff. BauNVO) • Gebietsunverträglichkeit nach Maßgabe des § 15 BauNVO − Widerspruch zur Eigenart des Baugebiets − Unzumutbare Belästigungen oder Störungen – Bedeutung der TA Lärm • Anwendungsprobleme − Beachtung der städtebaulichen Ziele und Grundsätze (§ 15 Abs. 2 BauNVO) − Probleme der Sachverhaltsermittlung • Gebot der Rücksichtnahme beim Maß der baulichen Nutzung • Ausnahmen und Befreiungen (§ 31 BauGB) Rücksichtnahmegebot im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) • Vorliegen eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 Abs. 1 BauGB) – Abgrenzung zum Außenbereich • Vorliegen eines „faktischen“ Baugebiets“ (§ 34 Abs. 2 BauGB) – Gebot der Rücksichtnahme • Vorliegen einer Gemengelage (§ 34 Abs. 1 BauGB) – Eigenart der näheren Umgebung – Erfordernis des Einfügens – Gebot der Rücksichtnahme – die vier Kriterien des § 34 Abs, 1 BauGB • „Architektonische Selbsthilfe“ – Planerfordernisse • Ausnahmen und Befreiungen bzw. Abweichungen HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Das Rücksichtnahmegebot im beplanten und im unbeplanten Innenbereich BB169313, Mittwoch, 20. April 2016, Berlin Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Rechnungsadresse Hinweise zum Erfordernis des gemeindlichen Einvernehmens Vollzug • Steuerung durch Nebenbestimmungen • Nachträgliche Maßnahmen (insbes. Immissionsschutz nach §§ 22, 24 BImSchG) Straße PLZ / Ort Rechtsschutz bei Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme • Rechtsschutz des Bauherrn • Rechtsschutz des Nachbars Telefon / Fax 16:00 Uhr Datum Ende des Seminars 11:00 und 14:45 Uhr Kaffeepausen 12:30 bis 13:30 Uhr Gemeinsames Mittagessen E-Mail Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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