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Gemeinde Sögel
Der Gemeindedirektor
49751 Sögel
Ludmillenhof
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www.soegel.de
Auskunft erteilt: Gößling
Zimmer-Nr.:
47
E-Mail:
[email protected]
21.04.2015
Datum:
Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Sögel
Bebauungsplan Nr. 79 „Am Schlosspark“ der Gemeinde Sögel;
Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetz (BauGB) und öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1
BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und 3 Abs. 2 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sögel hat in seiner Sitzung am 19.11.2014 die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Am Schlosspark“ im beschleunigten Verfahren
gemäß § 13a BauGB beschlossen. Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird daraufhingewiesen,
dass der Bebauungsplan Nr. 79 im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird. Der Aufstellungsbeschluss wird
gemäß § 2 Abs.1 BauGB hiermit bekanntgemacht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 79 liegt östlich der Gemeindestraße „Im
Eickel“ und südlich der „Schlossallee“.
Die genaue Lage des Plangebietes ergibt sich aus der Darstellung im anliegenden Übersichtsplan.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79 „Am Schlosspark“ und die Begründung liegen
gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3
Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
30.04.2015 bis einschließlich 01.06.2015
bei der Gemeindeverwaltung Sögel, Auslage im I. Obergeschoss, Ludmillenhof, 49751
Sögel öffentlich aus.
-2Bankkonten: Sparkasse Emsland 2 000 800 (BLZ 266 500 01)
Oldenburgische Landesbank Sögel 364 31989 00 (BLZ 280 224 12)
Raiffeisenbank Emsland-Mitte 22 35045 400 (BLZ 280 698 78)
Postscheckamt Hannover 4959 59-306 (BLZ 250 100 30)
Besuchszeiten:
Mo.- Do.
Fr.
8.00 – 17.00 Uhr
8.00 – 13.00 Uhr
-2-
Während dieser Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele
und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung
äußern. Darüber hinaus können während dieser Auslegungsfrist Bedenken und Anregungen geltend gemacht werden.
Nach dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Des Weiteren wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach
§ 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Ich weise daraufhin, dass diese Bekanntmachung nachrichtlich im Internet unter www.soegel.de veröffentlich ist.
Im Auftrag
(Gößling)
Bankkonten: Sparkasse Emsland 2 000 800 (BLZ 266 500 01)
Oldenburgische Landesbank Sögel 364 31989 00 (BLZ 280 224 12)
Raiffeisenbank Emsland-Mitte 22 35045 400 (BLZ 280 698 78)
Postscheckamt Hannover 4959 59-306 (BLZ 250 100 30)
Aushang:
Abnahme:
Besuchszeiten:
Mo.- Do.
Fr.
21.04.2015
02.06.2015
8.00 – 17.00 Uhr
8.00 – 13.00 Uhr