HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER TEILNAHMEGEBÜHREN BW172247 Donnerstag, 9. Februar 2017 Sparkassenverband Baden-Württemberg Sparkassenakademie Pariser Platz 3 A 70173 Stuttgart Telefon: 0711 127-82465 Beginn: 09:30 Uhr Ende: 16:30 Uhr 310,00 € für Mitglieder des vhw 375,00 € für Nichtmitglieder Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. Seminar Ausnahmen und Befreiungen § 31 BauGB Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Baden-Württemberg Gartenstraße 13 · 71063 Sindelfingen · Telefon: 07031 866107-0 Fax: 07031 866107-9 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Donnerstag 9. Februar 2017 Stuttgart Titelmotiv: © vhw PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Die Anwendung der Instrumente „Ausnahmen“ und „Befreiungen“ bzw. „Abweichungen“, die im Bauplanungsrecht und im Bauordnungsrecht geregelt sind, ruft bei Planungs- und Bauaufsichtsbehörden teilweise große Unsicherheit hervor. Bebauungspläne, die jahrelang in der Schublade schmorten, werden wiederbelebt und nicht selten durch Ausnahmen und Befreiungen bis zur Unkenntlichkeit verändert. • Wie weit muss die Behörde bei den Ausnahmen und Befreiungen mitgehen und wo muss sie dem Druck, woher auch immer, standhalten? • Wann sind die Grundzüge der Planung berührt? • Welche Abweichungen sind städtebaulich noch vertretbar? • Werden durch die Befreiung öffentlich-rechtlich geschützte Nachbarbelange berührt? • Wie wird die „nicht beabsichtigte“ Härte definiert? • Wie können Ausnahmen und Befreiungen, die mit Fristen oder Auflagen belegt sind, abgesichert werden? • Was ist bei der Erteilung des Einvernehmens zu beachten? Antworten auf diese und weitere Fragen sind nicht direkt den Gesetzesvorschriften zu entnehmen. Sie lassen sich nur mit Hilfe einer sich kontinuierlich entwickelnden Rechtsprechung beantworten. Aus höchstrichterlicher Sicht bietet das Seminar hierzu Antworten an und wird Sie in Ihrer Entscheidungsfindung unterstützen. Sie erhalten ein umfangreiches Skript. Bitte bringen Sie zum Seminar eine Textsammlung zum BauGB und die LBO Baden-Württemberg mit. IHR REFERENT Prof. Dr. Dr. Jörg Berkemann Richter a. D. in dem für Bau- und Planungsrecht zuständigen 4. Revisionssenat am Bundesverwaltungsgericht Leipzig, Honorarprofessor für öffentliches Recht an der Universität Hamburg, Lehrbeauftragter der Bucerius Law School, Hamburg. Zahlreiche Veröffentlichungen aus dem Bau-, Planungs- und Umweltschutzrecht zeigen die Bandbreite seiner Arbeit. Mit Prof. Berkemann steht den Teilnehmern ein in der Praxis und im Seminarunterricht erfahrener Referent zur Verfügung, mit dem die anstehenden Problembereiche praxisbezogen durchgesprochen werden können. DONNERSTAG, 9. FEBRUAR 2017 HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Ausnahmen und Befreiungen – § 31 BauGB A Einführung: Ziel des Rechts der Abweichung B Ausnahme und Befreiung nach § 31 BauGB 1. § 31 Abs. 1 BauGB 2. § 31 Abs. 2 BauGB • Befreiung nach § 31 Abs. 2 Nr. 1 BauGB 2014 • Befreiung nach § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB • Befreiung nach § 31 Abs. 2 Nr. 3 BauGB • Ermessensentscheidung 3. Befreiung im faktischen Baugebiet 4. Versteckte „Befreiungen“ im Bauplanungsrecht 5. Die „unechte“ Befreiung im Innenbereich 6. Die "Abweichung" im unbeplanten Innenbereich (§ 34 Abs. 3a BauGB i.V.m. § 246 Abs. 8 BauGB 2014) 7. Entsprechende Anwendung des § 31 BauGB für Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB (§ 34 Abs. 5 Satz 3 BauGB 2013) Ausnahmen und Befreiungen – § 31 BauGB BW172247, Donnerstag, 9. Februar 2017, Stuttgart Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon C Abweichungen im Bauordnungsrecht Gesetzliche Regelungen in den Landesbauordnungen • Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen nach § 56 LBO Name, Vorname D Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB) 1. Fallgruppen nach § 36 Abs. 1 BauGB 2. Entscheidungsrahmen nach § 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB 3. Rechtswidrige Versagung 4. Stellung der Gemeinde im verwaltungsgerichtlichen Bauprozess Amt / Abteilung E Einvernehmen der Gemeinde im Bauordnungsrecht 1. Bauordnungsrecht 2. Örtliche Bauvorschriften F Stellung der Gemeinde: Staatliche Ersetzungsbefugnis 1. Bundesgesetzliche Lösung (§ 36 Abs. 2 S. 3 BauGB) 2. Kommunalaufsicht G Nachbarschutz 1. Ausnahme und Befreiung im Bauplanungsrecht 2. Abweichung im Bauordnungsrecht Seminarzeiten: 09:30 Uhr 11:00 und 14:45 Uhr 12:30 bis 13:30 Uhr 16:30 Uhr Seminarbeginn Kaffeepausen Gemeinsames Mittagessen Seminarende E-Mail Dienstbezeichnung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Rechnungsadresse Straße PLZ / Ort Telefon / Fax AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den für Planung und Baugenehmigung zuständigen Fachbereichen der Städte, Kreise und Gemeinden, deren Justiziare sowie im Bau- und Planungsrecht tätige Rechtsanwälte, Planer und Ingenieure Hinweis: Über den Besuch dieser Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus (geeignet u.a. zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer). Die Anerkennung dieser Veranstaltung durch die Architektenkammer Baden-Württemberg ist beantragt. E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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