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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
TEILNAHMEGEBÜHREN
BW172247
Donnerstag, 9. Februar 2017
Sparkassenverband
Baden-Württemberg
Sparkassenakademie
Pariser Platz 3 A
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 127-82465
Beginn: 09:30 Uhr
Ende:
16:30 Uhr
310,00 € für Mitglieder des vhw
375,00 € für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
Seminar
Ausnahmen und Befreiungen
§ 31 BauGB
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Baden-Württemberg
Gartenstraße 13 · 71063 Sindelfingen · Telefon: 07031 866107-0
Fax: 07031 866107-9 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Donnerstag
9. Februar 2017
Stuttgart
Titelmotiv: © vhw
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Die Anwendung der Instrumente „Ausnahmen“ und „Befreiungen“ bzw. „Abweichungen“, die im Bauplanungsrecht und im Bauordnungsrecht geregelt sind,
ruft bei Planungs- und Bauaufsichtsbehörden teilweise große Unsicherheit
hervor. Bebauungspläne, die jahrelang in der Schublade schmorten, werden
wiederbelebt und nicht selten durch Ausnahmen und Befreiungen bis zur Unkenntlichkeit verändert.
• Wie weit muss die Behörde bei den Ausnahmen und Befreiungen mitgehen
und wo muss sie dem Druck, woher auch immer, standhalten?
• Wann sind die Grundzüge der Planung berührt?
• Welche Abweichungen sind städtebaulich noch vertretbar?
• Werden durch die Befreiung öffentlich-rechtlich geschützte Nachbarbelange
berührt?
• Wie wird die „nicht beabsichtigte“ Härte definiert?
• Wie können Ausnahmen und Befreiungen, die mit Fristen oder Auflagen
belegt sind, abgesichert werden?
• Was ist bei der Erteilung des Einvernehmens zu beachten?
Antworten auf diese und weitere Fragen sind nicht direkt den Gesetzesvorschriften zu entnehmen. Sie lassen sich nur mit Hilfe einer sich kontinuierlich
entwickelnden Rechtsprechung beantworten.
Aus höchstrichterlicher Sicht bietet das Seminar hierzu Antworten an und wird
Sie in Ihrer Entscheidungsfindung unterstützen.
Sie erhalten ein umfangreiches Skript.
Bitte bringen Sie zum Seminar eine Textsammlung zum BauGB und die LBO
Baden-Württemberg mit.
IHR REFERENT
Prof. Dr. Dr. Jörg Berkemann
Richter a. D. in dem für Bau- und Planungsrecht zuständigen 4. Revisionssenat am Bundesverwaltungsgericht
Leipzig, Honorarprofessor für öffentliches Recht an der
Universität Hamburg, Lehrbeauftragter der Bucerius Law
School, Hamburg. Zahlreiche Veröffentlichungen aus dem
Bau-, Planungs- und Umweltschutzrecht zeigen die
Bandbreite seiner Arbeit. Mit Prof. Berkemann steht den
Teilnehmern ein in der Praxis und im Seminarunterricht
erfahrener Referent zur Verfügung, mit dem die anstehenden Problembereiche praxisbezogen durchgesprochen werden können.
DONNERSTAG, 9. FEBRUAR 2017
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Ausnahmen und Befreiungen – § 31 BauGB
A Einführung: Ziel des Rechts der Abweichung
B Ausnahme und Befreiung nach § 31 BauGB
1. § 31 Abs. 1 BauGB
2. § 31 Abs. 2 BauGB
• Befreiung nach § 31 Abs. 2 Nr. 1 BauGB 2014
• Befreiung nach § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
• Befreiung nach § 31 Abs. 2 Nr. 3 BauGB
• Ermessensentscheidung
3. Befreiung im faktischen Baugebiet
4. Versteckte „Befreiungen“ im Bauplanungsrecht
5. Die „unechte“ Befreiung im Innenbereich
6. Die "Abweichung" im unbeplanten Innenbereich
(§ 34 Abs. 3a BauGB i.V.m. § 246 Abs. 8 BauGB 2014)
7. Entsprechende Anwendung des § 31 BauGB für Satzungen nach § 34
Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB (§ 34 Abs. 5 Satz 3 BauGB 2013)
Ausnahmen und Befreiungen – § 31 BauGB
BW172247, Donnerstag, 9. Februar 2017, Stuttgart
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
C Abweichungen im Bauordnungsrecht
Gesetzliche Regelungen in den Landesbauordnungen
• Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen nach § 56 LBO
Name, Vorname
D Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)
1. Fallgruppen nach § 36 Abs. 1 BauGB
2. Entscheidungsrahmen nach § 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB
3. Rechtswidrige Versagung
4. Stellung der Gemeinde im verwaltungsgerichtlichen Bauprozess
Amt / Abteilung
E Einvernehmen der Gemeinde im Bauordnungsrecht
1. Bauordnungsrecht
2. Örtliche Bauvorschriften
F Stellung der Gemeinde: Staatliche Ersetzungsbefugnis
1. Bundesgesetzliche Lösung (§ 36 Abs. 2 S. 3 BauGB)
2. Kommunalaufsicht
G Nachbarschutz
1. Ausnahme und Befreiung im Bauplanungsrecht
2. Abweichung im Bauordnungsrecht
Seminarzeiten:
09:30 Uhr
11:00 und 14:45 Uhr
12:30 bis 13:30 Uhr
16:30 Uhr
Seminarbeginn
Kaffeepausen
Gemeinsames Mittagessen
Seminarende
E-Mail
Dienstbezeichnung
Telefon
E-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Rechnungsadresse
Straße
PLZ / Ort
Telefon / Fax
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den für Planung und Baugenehmigung
zuständigen Fachbereichen der Städte, Kreise und Gemeinden, deren Justiziare sowie im Bau- und Planungsrecht tätige Rechtsanwälte, Planer und Ingenieure
Hinweis:
Über den Besuch dieser Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus (geeignet u.a. zur Vorlage bzw. Anerkennung nach
§ 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer). Die Anerkennung
dieser Veranstaltung durch die Architektenkammer Baden-Württemberg
ist beantragt.
E-Mail
Datum
Unterschrift
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de