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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
BY163217
Dienstag, 15. November 2016
Ramada Nürnberg Parkhotel
Münchener Straße 25
90478 Nürnberg
Telefon: 0911 47480
Beginn: 10:00 Uhr
Ende:
16:30 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
295,00 € für Mitglieder des vhw
355,00 € für Nichtmitglieder
140,00 € für Studenten (bis 27
Jahre mit Nachweis)
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Bayern
Rosenbuschstraße 6 · 80538 München · Telefon: 089 291639-30
Fax: 089 291639-32 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Seminar
Städtebauliche Verträge –
intensiv
Dienstag
15. November 2016
Nürnberg
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Die Regelung der städtebaulichen Ordnung und Entwicklung gehört zu den
klassischen Aufgaben der Städte und Gemeinden. Die Kommunen und Bauwilligen müssen sich dabei neben zahlreichen rechtlichen Vorgaben für die
Bauleitplanung v.a. den geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
stellen. Die Planungshoheit wird dort zur leeren Hülle, wo die Gemeinden
städtebauliche Maßnahmen nicht mehr aus eigenen Mitteln fördern können.
Vielen Kommunen fehlt es heute an Kapital und Know-how für die Initiierung
städtebaulicher Projekte. Sie verlangen daher eine Beteiligung der Eigentümer
an den Kosten der Planung, Bodenordnung und Erschließung. Nicht immer
bewegen sich die Kommunen dabei im rechtlich zulässigen Raum.
Zahlreiche obergerichtliche Entscheidungen und v.a. die Entscheidungen des
Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zum Folgekostenvertrag (§ 11 Abs. 1
Satz 1 Nr. 3 BauGB) und zum Erschließungsvertrag (§ 124 BauGB a.F.) haben
das Recht der städtebaulichen Verträge weiterentwickelt. Hinzu kommen die
Änderungen durch die BauGB-Novelle 2013. Der Gesetzgeber hat dabei den
Erschließungsvertrag als Unterfall des städtebaulichen Vertrages in § 11
BauGB integriert.
Das Seminar „Städtebauliche Verträge – Intensiv“ thematisiert die rechtlich
zulässigen Instrumente des kooperativen Zusammenwirkens von öffentlicher
Hand und privaten Eigentümern / Investoren bei der Baulanderschließung.
Das Seminar ist als Vertiefungsseminar angelegt und zeigt anhand verschiedener praxisrelevanter Fallkonstellationen die Chancen und Risiken der Vertragsgestaltung unter besonderer Berücksichtigung der verfahrensrechtlichen
Vorgaben für ein fehlerfreies Bauleitplanverfahren auf. Es besteht ausreichend
Zeit, mit dem Referenten aktuelle Fragen gemeinsam zu diskutieren.
IHR REFERENT
Klaus Hoffmann
Dipl.-Verwaltungswirt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, München
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Bürgermeister, Gemeinderatsmitglieder, Mitarbeiter der Kommunalverwaltungen, Vertreter von Planungsbüros und Unternehmen der Bau- und Wohnungswirtschaft, die in ihrer täglichen Praxis einen schnellen und grundlegenden
Überblick zu den aktuellen Fragen städtebaulicher Verträge benötigen und
Rechtsanwälte.
DIENSTAG, 15. NOVEMBER 2016
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Städtebauliche Verträge – Intensiv
10:00 Uhr
I.
Beginn des Seminars
Städtebauliche Verträge als Instrument der kooperativen
Baulandentwicklung
1. Möglichkeiten der Kooperation mit Privaten bei der Baulandentwicklung (Zwischenerwerbsmodelle, Investorenmodelle, Freiwillige
und/oder amtliche Umlegung)
2. Erfolgsbedingungen für die Vertragsverhandlungen (Zeit- und
Verfahrensablauf; Praktische Beispiele)
II. Rechtliche Anforderungen für alle städtebaulichen Verträge –
Vertiefung
1. Das Spannungsverhältnis zwischen kommunaler Planungshoheit
und vertraglicher Kooperation
2. Die Verantwortung der Gemeinde für das Bebauungsplanverfahren,
Abwägungsgebot
3. Koppelungsverbot
4. Angemessenheit, Gleichbehandlung
5. Ausschreibungspflichten
6. Leistungsstörungen, Rückabwicklung
III. Zulässige Verträge zur Vorbereitung und Realisierung städtebaulicher Maßnahmen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2
BauGB
1. Vorbereitende städtebauliche Verträge nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
BauGB
2. Verträge zur Durchführung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs
nach § 1a Abs. 3, § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
3. Verträge zur Förderung und Sicherstellung der mit der Bauleitplanung verfolgten Ziele
4. Durchführungsvertrag beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan
nach § 12 BauGB
IV. Fortentwicklung der Folgekostenverträge nach § 11 Abs. 1
Satz 1 Nr. 3 BauGB?
1. Übertragbare Folge- und Infrastrukturkosten
2. Bedeutung des Kausalitätserfordernisses
3. Infrastruktureinrichtungen und Maßnahmen außerhalb des Plangebietes
4. Einrichtungen für mehrere Baugebiete
5. Aktuelle Rechtsprechung
V. Aktuelle Rechtsfragen des Erschließungsvertrages
1. Übernahme von Erschließungskosten im Rahmen von Folgekostenverträgen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB?
2. Vertragliche Leistungspflichten des Erschließungsvertrages (Grundstücksgeschäfte, Herstellungspflicht, Angemessenheitsprüfung)
3. Fremdanliegerklausel, Übernahme von Fremdanliegerkosten durch
den Erschließungsträger?
16:30 Uhr
Ende des Seminars
11:30 und 15:15 Uhr
13:00 bis 14:00 Uhr
Kaffee-/Teepausen
Gemeinsames Mittagessen
Städtebauliche Verträge – Intensiv
BY163217, Dienstag, 15. November 2016, Nürnberg
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Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
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Weitere Informationen unter www.vhw.de