HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER BY163217 Dienstag, 15. November 2016 Ramada Nürnberg Parkhotel Münchener Straße 25 90478 Nürnberg Telefon: 0911 47480 Beginn: 10:00 Uhr Ende: 16:30 Uhr TEILNAHMEGEBÜHREN 295,00 € für Mitglieder des vhw 355,00 € für Nichtmitglieder 140,00 € für Studenten (bis 27 Jahre mit Nachweis) Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Bayern Rosenbuschstraße 6 · 80538 München · Telefon: 089 291639-30 Fax: 089 291639-32 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Seminar Städtebauliche Verträge – intensiv Dienstag 15. November 2016 Nürnberg www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Die Regelung der städtebaulichen Ordnung und Entwicklung gehört zu den klassischen Aufgaben der Städte und Gemeinden. Die Kommunen und Bauwilligen müssen sich dabei neben zahlreichen rechtlichen Vorgaben für die Bauleitplanung v.a. den geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stellen. Die Planungshoheit wird dort zur leeren Hülle, wo die Gemeinden städtebauliche Maßnahmen nicht mehr aus eigenen Mitteln fördern können. Vielen Kommunen fehlt es heute an Kapital und Know-how für die Initiierung städtebaulicher Projekte. Sie verlangen daher eine Beteiligung der Eigentümer an den Kosten der Planung, Bodenordnung und Erschließung. Nicht immer bewegen sich die Kommunen dabei im rechtlich zulässigen Raum. Zahlreiche obergerichtliche Entscheidungen und v.a. die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zum Folgekostenvertrag (§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB) und zum Erschließungsvertrag (§ 124 BauGB a.F.) haben das Recht der städtebaulichen Verträge weiterentwickelt. Hinzu kommen die Änderungen durch die BauGB-Novelle 2013. Der Gesetzgeber hat dabei den Erschließungsvertrag als Unterfall des städtebaulichen Vertrages in § 11 BauGB integriert. Das Seminar „Städtebauliche Verträge – Intensiv“ thematisiert die rechtlich zulässigen Instrumente des kooperativen Zusammenwirkens von öffentlicher Hand und privaten Eigentümern / Investoren bei der Baulanderschließung. Das Seminar ist als Vertiefungsseminar angelegt und zeigt anhand verschiedener praxisrelevanter Fallkonstellationen die Chancen und Risiken der Vertragsgestaltung unter besonderer Berücksichtigung der verfahrensrechtlichen Vorgaben für ein fehlerfreies Bauleitplanverfahren auf. Es besteht ausreichend Zeit, mit dem Referenten aktuelle Fragen gemeinsam zu diskutieren. IHR REFERENT Klaus Hoffmann Dipl.-Verwaltungswirt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, München AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Bürgermeister, Gemeinderatsmitglieder, Mitarbeiter der Kommunalverwaltungen, Vertreter von Planungsbüros und Unternehmen der Bau- und Wohnungswirtschaft, die in ihrer täglichen Praxis einen schnellen und grundlegenden Überblick zu den aktuellen Fragen städtebaulicher Verträge benötigen und Rechtsanwälte. DIENSTAG, 15. NOVEMBER 2016 HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Städtebauliche Verträge – Intensiv 10:00 Uhr I. Beginn des Seminars Städtebauliche Verträge als Instrument der kooperativen Baulandentwicklung 1. Möglichkeiten der Kooperation mit Privaten bei der Baulandentwicklung (Zwischenerwerbsmodelle, Investorenmodelle, Freiwillige und/oder amtliche Umlegung) 2. Erfolgsbedingungen für die Vertragsverhandlungen (Zeit- und Verfahrensablauf; Praktische Beispiele) II. Rechtliche Anforderungen für alle städtebaulichen Verträge – Vertiefung 1. Das Spannungsverhältnis zwischen kommunaler Planungshoheit und vertraglicher Kooperation 2. Die Verantwortung der Gemeinde für das Bebauungsplanverfahren, Abwägungsgebot 3. Koppelungsverbot 4. Angemessenheit, Gleichbehandlung 5. Ausschreibungspflichten 6. Leistungsstörungen, Rückabwicklung III. Zulässige Verträge zur Vorbereitung und Realisierung städtebaulicher Maßnahmen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB 1. Vorbereitende städtebauliche Verträge nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB 2. Verträge zur Durchführung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs nach § 1a Abs. 3, § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB 3. Verträge zur Förderung und Sicherstellung der mit der Bauleitplanung verfolgten Ziele 4. Durchführungsvertrag beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB IV. Fortentwicklung der Folgekostenverträge nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB? 1. Übertragbare Folge- und Infrastrukturkosten 2. Bedeutung des Kausalitätserfordernisses 3. Infrastruktureinrichtungen und Maßnahmen außerhalb des Plangebietes 4. Einrichtungen für mehrere Baugebiete 5. Aktuelle Rechtsprechung V. Aktuelle Rechtsfragen des Erschließungsvertrages 1. Übernahme von Erschließungskosten im Rahmen von Folgekostenverträgen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB? 2. Vertragliche Leistungspflichten des Erschließungsvertrages (Grundstücksgeschäfte, Herstellungspflicht, Angemessenheitsprüfung) 3. Fremdanliegerklausel, Übernahme von Fremdanliegerkosten durch den Erschließungsträger? 16:30 Uhr Ende des Seminars 11:30 und 15:15 Uhr 13:00 bis 14:00 Uhr Kaffee-/Teepausen Gemeinsames Mittagessen Städtebauliche Verträge – Intensiv BY163217, Dienstag, 15. November 2016, Nürnberg Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Rechnungsadresse Straße PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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