Anfängerpflichtübung Strafrecht Univ.- Ass. Mag. Martin Stricker Organisatorisches DI wtl von 10.03.2015 bis 23.06.2015, 16-17.00, U16 Juridicum Anwesenheitspflicht Zeugnisvoraussetzungen: Eine positive Klausur und zweimalige Mitarbeit 1. Klausur 19.05.2015 2. Klausur 09.06.2015 Literatur nach beliebiger Auswahl; Empfehlungen auf Fallangaben Prüfungsschema Strafrecht Tatbestand Rechtfertigung Schuld (objektive Bedingungen der Strafbarkeit, Strafausschließungs- und Strafaufhebungsgründe) Prüfungsschema vorsätzliches Begehungsdelikt Tatbestand Objektiver Tatbestand - Subjektiver Tatbestand Tatbestandsmäßige Handlung Tatbildvorsatz (meist Eventualvorsatz) Tatobjekt Ev.: Tatsubjekt (Sonderdelikt) Erweiterter Vorsatz Ev.: Erfolgseintritt Objektive Zurechnung Rechtfertigung Rechtfertigungsgründe Schuld Entschuldigungsgründe Prüfungsschema Fahrlässigkeitsdelikt Tatbestand Objektiver Tatbestand Tatbestandsmäßige Handlung Objektive Sorgfaltswidrigkeit Ev.: Erfolgseintritt Objektive Zurechnung Rechtfertigung Rechtfertigungsgründe Schuld Subjektive Sorgfaltswidrigkeit Ev.: Subjektive Voraussehbarkeit Zumutbarkeit Entschuldigungsgründe Prüfungsschema Erfolgsqualifikationen – VorsatzFahrlässigkeitskombinationen Grundtatbestand Vorsatz oder Fahrlässigkeitsdelikt (bspw § 83 Abs 1, § 88 Abs 1 StGB) Qualifikation Schwerere Tatfolge (bspw § 84 Abs 1, § 88 Abs 4 StGB) Fall 1 A schlägt den X mit einem Baseballschläger auf den Kopf. X erleidet Gehirnverletzungen und stirbt. X war A schon seit längerem ein Dorn im Auge. A wollte X durch den Schlag nun endgültig loswerden. Prüfen Sie die Strafbarkeit des A! Fall 2 B fährt mit überhöhter Geschwindigkeit und leicht alkoholisiert mit seinem Wagen vom 10- jährigen Maturatreffen nach Hause. Wegen der überhöhten Geschwindigkeit übersieht B in einer unübersichtlichen Kurve Radfahrer Y. Dieser wird vom Fahrzeug des B erfasst, stürzt und bricht sich den rechten Arm. B ruft sogleich die Rettung. Prüfen Sie die Strafbarkeit des B! Fall 3 Auf einer Studentenparty geraten C und Z aneinander. Im Zuge der Auseinandersetzung kommt es zwischen den beiden zu einer Rangelei, wobei C, ohne ihn verletzen zu wollen, Z einen kräftigen Stoß versetzt. Z stürzt infolgedessen etwas unglücklich und bricht sich die kleine Zehe. Prüfen Sie die Strafbarkeit des C!
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