Anfängerpflichtübung Strafrecht

Anfängerpflichtübung Strafrecht
Univ.- Ass. Mag. Martin Stricker
Organisatorisches
 DI wtl von 10.03.2015 bis 23.06.2015, 16-17.00, U16 Juridicum
 Anwesenheitspflicht
 Zeugnisvoraussetzungen: Eine positive Klausur und zweimalige Mitarbeit
 1. Klausur 19.05.2015
 2. Klausur 09.06.2015
 Literatur nach beliebiger Auswahl; Empfehlungen auf Fallangaben
Prüfungsschema Strafrecht
Tatbestand
Rechtfertigung
Schuld
(objektive Bedingungen der Strafbarkeit, Strafausschließungs- und
Strafaufhebungsgründe)
Prüfungsschema vorsätzliches Begehungsdelikt
Tatbestand
Objektiver Tatbestand
-
Subjektiver Tatbestand
Tatbestandsmäßige Handlung
Tatbildvorsatz (meist Eventualvorsatz)
Tatobjekt
Ev.:
Tatsubjekt (Sonderdelikt)
Erweiterter Vorsatz
Ev.:
Erfolgseintritt
Objektive Zurechnung
Rechtfertigung
Rechtfertigungsgründe
Schuld
Entschuldigungsgründe
Prüfungsschema Fahrlässigkeitsdelikt
Tatbestand
Objektiver Tatbestand
Tatbestandsmäßige Handlung
Objektive Sorgfaltswidrigkeit
Ev.:
Erfolgseintritt
Objektive Zurechnung
Rechtfertigung
Rechtfertigungsgründe
Schuld
Subjektive Sorgfaltswidrigkeit
Ev.: Subjektive Voraussehbarkeit
Zumutbarkeit
Entschuldigungsgründe
Prüfungsschema Erfolgsqualifikationen – VorsatzFahrlässigkeitskombinationen
Grundtatbestand
Vorsatz oder Fahrlässigkeitsdelikt (bspw § 83 Abs 1, § 88 Abs 1 StGB)
Qualifikation
Schwerere Tatfolge (bspw § 84 Abs 1, § 88 Abs 4 StGB)
Fall 1
A schlägt den X mit einem Baseballschläger auf den Kopf. X erleidet
Gehirnverletzungen und stirbt.
X war A schon seit längerem ein Dorn im Auge. A wollte X durch den Schlag nun
endgültig loswerden.
Prüfen Sie die Strafbarkeit des A!
Fall 2
B fährt mit überhöhter Geschwindigkeit und leicht alkoholisiert mit seinem Wagen
vom 10- jährigen Maturatreffen nach Hause. Wegen der überhöhten
Geschwindigkeit übersieht B in einer unübersichtlichen Kurve Radfahrer Y.
Dieser wird vom Fahrzeug des B erfasst, stürzt und bricht sich den rechten
Arm. B ruft sogleich die Rettung.
Prüfen Sie die Strafbarkeit des B!
Fall 3
Auf einer Studentenparty geraten C und Z aneinander. Im Zuge der
Auseinandersetzung kommt es zwischen den beiden zu einer Rangelei, wobei
C, ohne ihn verletzen zu wollen, Z einen kräftigen Stoß versetzt. Z stürzt
infolgedessen etwas unglücklich und bricht sich die kleine Zehe.
Prüfen Sie die Strafbarkeit des C!