Konversatorium Strafrecht IV Vermögensdelikte

Konversatorium Strafrecht IV
Vermögensdelikte
6. Stunde
Viviana Thompson
Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster
Prüfungsschema § 249 Abs. 1 StGB
I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a) Wegnahme einer fremden beweglichen Sache
b) Qualifizierte Nötigungsmittel:
 Gewalt gegen eine Person oder
 Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben
2. Subjektiver Tatbestand
a) Vorsatz
b) Finalzusammenhang
c) Zueignungsabsicht
d) Rechtswidrigkeit der beabsichtigten Zueignung
e) Vorsatz bzgl. der Rechtswidrigkeit der beabsichtigten Zueignung
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
Qualifizierte Nötigungsmittel beim Raub
Gewalt gegen eine Person
= ist der körperlich wirkende Zwang durch unmittelbare oder mittelbare Einwirkung
auf einen anderen mit dem Ziel, einen geleisteten oder erwarteten Widerstand zu
brechen
Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben
= liegt vor, wenn der Täter den Tod oder eine erhebliche Körperverletzung des
Bedrohten oder einer diesem nahestehenden Person für die allernächste Zeit in
Aussicht stellt
Der Finalzusammenhang beim Raub
→ ist ein subjektives Tatbestandsmerkmal
→ verlangt, dass aus der Sicht des Täters die Anwendung der Raubmittel die
Wegnahme ermöglichen soll
→ nach h.M. ist eine objektive Verknüpfung iSe Kausalität nicht erforderlich (d.h.,
der Einsatz der qualifizierten Nötigungsmittel braucht die Wegnahme nicht objektiv
ermöglicht zu haben)
Der schwere Raub (hier § 250 Abs. 1 Nr. 1 b) StGB)
I. Tatbestand
1. des Grunddelikts
a) objektiver Tatbestand
•
•
Wegnahme einer fremden beweglichen Sache
Qualifizierte Nötigungsmittel (Gewalt gegen eine Person/Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben)
b) subjektiver Tatbestand
•
•
•
•
•
Vorsatz
Finalzusammenhang
Zueignungsabsicht
Rechtswidrigkeit der beabsichtigten Zueignung
Vorsatz bzgl. der Rechtswidrigkeit der beabsichtigten Zueignung
2. der Qualifikation
a) Objektiver Tatbestand
•
•
sonst ein Werkzeug oder Mittel
Beisichführen
b) Subjektiver Tatbestand
•
•
Vorsatz
Verwendungsabsicht (um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder überwinden)
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
Raub mit Todesfolge, § 251 StGB
I. Tatbestand
1. Vorliegen des Grunddelikts: § 249 StGB
2. Eintritt der schweren Folge: Tod eines anderen Menschen
3. Verursachung und objektive Zurechnung des qualifizierenden Erfolges
4. Tatbestandsspezifischer Gefahrzusammenhang
5. Leichtfertigkeit bzgl. der schweren Folge
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld