Arbeitsanweisung MaRisk-Compliance

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Finanz Colloquium
Colloquium
Finanz
Arbeitsanweisung
MaRisk-Compliance
Aktuelle Anpassungs- und Umsetzungs­
erfahrungen, Praxistipps für eine prägnante
und prüfungssichere und dennoch schlanke
Ausgestaltung der schriftlich fixierten Ordnung!
„„ Vom
Wertpapier- zum MaRisk-Compliance: Defizite in den deutlich
(Schnittstellen) erweiterten und komplexeren Ablaufbeschreibungen
„„ Einbezug der MaRisk-Compliance in die Geschäftsstrategie • Beschreibung
von Inhalten und Abläufen
„„ Stringente Darstellung der Vorgehensweise bzgl. der Kernprozesse im
MaRisk-Compliance: Gefährungs-/Risikoanalyse • Rechts-Monitoring • Risikobewertungen • Kontrolltätigkeiten • Berichtswege
„„ Wichtige und z.T. vernachlässigte Schnittstellenbeschreibungen mit Revision
und Risikocontrolling (Monitoring, gemeinsame bzw. zumindest einheitliche
Risikobewertungen; gemeinsame Kontrollen/Prüfungen, IKS-Bezüge)
„„ Inwieweit sind Anpassungen im Risikohandbuch notwendig und umgesetzt
„„ Verknüpfungsmöglichkeiten bereits bestehender Organisationsanweisungen
und weitere Entschlackungspotentiale optimal nutzen (u.a. zusammenhängende Dokumente erkennen)
„„ Bereichsübergreifende Umsetzungen erfassen und steuern; inwieweit sind
übergreifende Anpassungen von Arbeitsanweisungen notwendig? Mitarbeit der
Fachbereiche?
„„ (neue) Kontrollen, Prüfungserkenntnisse, Analyse der Rechtsgebiete
18. Mai 2015, Frankfurt/Main
Im selben Tagungshotel und in Kombination mit Rabatt buchbar:
Gefährdungsanalyse
Compliance
MaRisk-Compliance kompakt
Rechtsupdate Compliance
Identifizierung von MaRisk
Compliance-Risiken
19. Mai 2015
20. Mai 2015
21. und 22. Mai 2015
Frankfurt/ M
Frankfurt/ M
Frankfurt/ M
FCH Orga / IT-Cert
Heidelberg
Arbeitsanweisungen infolge MaRisk Compliance….
Die zwei Referenten Jan Hendrik Meyer im Hagen von der
Sparkasse Paderborn-Detmold und Manuel Regent von
der Südwestbank AG Stuttgart betreuen das Fachseminar
ganztägig und wechseln sich in ihren Ausführungen ab.
MaRisk-Vorgaben und Ziele
„„ Ziele, Abläufe und Instrumente der MaRisk-Compli-
ance-Funktion
„„ Definition in Arbeitsanweisungen und Organisations-
handbüchern
„„ Schnittstellen,
korrespondierende Dokumente und
Fachabteilungen
Einbezug der MaRisk-Compliance in die
Geschäftsstrategie als erster Schritt
Sachgerechte Beschreibung der MaRisk-ComplianceFunktion in der Geschäftsstrategie:
„„ Welche Grundaussagen müssen vorhanden sein, welche Erweiterungen werden notwendig?
„„ Nutzen der zwingenden Ergänzungen?
„„ Konkrete Formulierungsvorschläge, prüfungserprobte
Ergänzungen
Bestehende Organisationsanweisungen
verknüpfen und entschlacken
„„ Sinnvolle Verknüpfungen für einen runden Gesamt-
banküberblick.
„„ Überprüfung der bestehenden Dokumentenstruktur
und /-ablage
„„ Erwirken einheitlicher Anpassungen, Definition interner Verantwortlichkeiten – Anpassung an die MaRisk-Compliance Bestandsaufnahme möglich?
„„ Inwieweit kann technisch verknüpft werden? Workflowkontrolle Erstellung und Inkrafttreten, ist eine Systemunterstützung möglich und sinnvoll?
„„ Sind geeignete Verweise und Systematiken implementiert? Sind diese ausreichend um den neuen Anforderungen gerecht zu werden?
„„ Einheitliche Darstellung und Detaillierungsgrad, wie
können Ablaufbeschreibungen bereichsübergreifend
vereinheitlicht werden?
„„ Vielfach zu komplexe Dokumentationsstrukturen
und fehlende Trennschärfe der einzelnen Dokumente
erhöht das Risiko unvollständiger Anpassungen – Unter
welchen Voraussetzungen sind Entschlackungen möglich? Praxistipps und Hinweise
Prüfungsrisiken sowie häufige Verweigerungshaltung
der Mitarbeiter durch unübersichtliche, aufgeblähte
A­rbeitsanweisungen.
„„ „Keep it short and simpel“
„„ In welchem Umfang können Suchkosten minimiert
werden? Detaillierte Ausführungen erhöhen die Kosten
des Auffindens einer bestimmten Information und vermindern die Nutzung bestehender Arbeitsanweisungen
„„ Dokumente erfordern einen erhöhten Aufwand für den
Erkenntnisgewinn, die Nutzungsbereitschaft nimmt
ab, interner Erfahrungsaustausch wird bevorzugt
und verhindert die zeitnahe Umsetzung von Neuerungen
„„ Erstellungs- und Pflegekosten werden reduziert –
Umfassende Dokumentationen müssen administriert
und gepflegt werden
„„ Gefahr von fehlerhafter/unvollständiger Dokumentation, insbesondere bei Umsetzung rechtlicher Änderungen
Korrespondierende Dokumente erkennen
und anpassen; MaRisk-Co oder Fachabteilung? Verantwortlichkeiten klar abgrenzen
„„ Anpassung bestehender Dokumentenstruktur, klare
Hierarchisierung der Dokumente, eindeutige Verantwortlichkeiten
„„ Workflow gestützte Umsetzungen möglich? Kontrolle
der Arbeitsanweisung zur Erstellung und Anpassung
von Arbeitsanweisungen
„„ Umfassende Verbandsvorgaben/individuelle Anpassung intern gewährleistet? Einheitliches Erscheinungsbild umgesetzt?
„„ Deutliche Verknüpfung/ Verweise bei korrespondierenden Dokumenten. Verantwortlichkeiten bei bereichsübergreifenden Anpassungen festlegen. Welcher Fachbereich passt wann an? Ablaufbeschreibung?
Berichte als Korrespondierende
Dokument­e? Neugestaltung bestehender
Berichtswege in Abhängigkeit von der
gewählten Organisationsstruktur
„„ Implementierung einer zweiten Berichtslinie notwen-
dig? Einheitliche Formulierung zentraler Aussagen
zwecks Verbesserung der Lesbarkeit der Berichte.
„„ Überblick über mögliche Organisationsstrukturen
„„ Unmittelbare Unterstellung und Berichtspflicht der
CoF gegenüber der Geschäftsleitung
„„ Bisherige Berichte und Berichtswege in Abhängigkeit der Organisationsstruktur
„„ Angemessene, frist- und adressatengerechte
Information der Geschäftsleitung und des Aufsichtsorgans
„„ Verantwortung der Compliance-Funktion für Ablauf, Inhalt und Umfang der compliance-relevanten
Berichterstattung, direkte Berichtslinie zum Vorstand
„„ Sind die bisherigen Berichtslinien weiterhin ausreichend, die aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllt?
Einbindung des „neuen“ Beauftragten in bestehende
Strukturen und Abläufe
„„ Terminologie der bestehenden Berichte: Angleichen
von Bezeichnungen und Begrifflichkeiten, Layout
„„ Kombination der bestehenden Beauftragtenberichte
… optimal ausgestalten und nutzen!
„„ Vor-/ und Nachteile einer abschließenden Zusam-
menfassung durch den MaRisk CO
„„ Ergänzung um wichtige Handlungsvorschläge? Vorab in jedem Dokument durch die einzelnen Beauftragten, nachgelagert durch den MaRisk CO?
„„ Praktische Erfahrungen bezüglich Vereinheitlichung
und Zusammenfassung der verschiedenen Jahresberichte
„„ Berichtsturnus: Angleichen an die Interne Revision
sinnvoll?
„„ Ad hoc-Berichterstattung zur unverzüglichen Adressierung von Feststellungen und möglicher Vorschläge über Maßnahmen zur Defizitbehebung durch die
CoF weiterhin sicherstellen, Arbeitsanweisungen entsprechend anpassen
Gelebte Praxis: Erfahrungsbericht Einführung eines neuen CO-Anweisungswesens
„„ Status-Quo-Analyse der oftmals unübersichtlichen
schriftlich fixierten Ordnung infolge einer in der Praxis
typischen Entwicklung und Erweiterung von Arbeitsanweisungen
„„ Prozess „Einführung neuer Anweisungen”: klare
Regelungen für eine strukturierte Integration neuer
„„ Anweisungen, Vorstellung möglicher Vorgehen, insbesondere mit Workflowsteuerung
„„ Ziel- und risikoorientierte Zuordnung von Verantwortlichkeiten
„„ Unabdingbare Verantwortlichkeiten des Vorstands für Strategien sowie Rahmenanweisungen
(First-Level-Verantwortung)
„„ Klare Definition der fachlichen Verantwortlichen,
insbesondere bei bereichsübergreifenden Anpassungen
„„ Hinweise und Erfahrungen für eine sachgerechte
Verteilung von Verantwortlichkeiten
„„ Schnittstellen eines prozessbasierten neuen Anweisungswesens zu einem gut strukturierten, in sich geschlossenen IKS
„„ (un)Geeignete Zugangswege der Mitarbeiter zur
CO-Arbeitsanweisung: intuitive Systemführung, klare
Struktur, überschaubare Gliederung
„„ Layout: Akzeptanz durch Standards und permanente
Qualitätssicherung
„„ Strukturen: Vermeidung von Redundanzen und unübersichtlichen Gliederungsebenen
„„ Aufsicht: Einbezug der Revision, der Beauftragten und
Einbindung ins IKS
„„ Optimaler Verlauf externer und interner Prüfungen
durch ein auch für Dritte deutlich transparentes Anweisungswesen
(neue) Kontrollen, Prüfungserkenntnisse,
Gefährdungsanalyse der Rechtsgebiete
„„ Von der Gefährdungsanalyse (GFA) zum Jahres-
kontrollplan. Wie leitet die neue MaRisk-Compliance
Funktion Kontrollhandlungen ab?
„„ Erste Analyse von Rechtsgebieten, Bestandsaufnahme und Gefährdungsanalyse
„„ Anlass(un)abhängige Durchführung und ggf. Aktualisierung der Gefährdungsanalyse als Grundstein für
Tätigkeit der Compliance-Funktion und wirksame Steuerung der Compliance-Risiken
„„ Von der Risikoanalyse zum Jahreskontrollplan. Sinnvolle eigene Kontrollhandlungen des MaRisk Co?
„„ Wie weit ist die Anlehnung an das Vorgehen der anderen Beauftragter sinnvoll?
„„ Ansatzpunkte für die Ableitung eines umfassenden,
risikoorientierten Kontrollplans aus der GFA definieren
„„ Ansatzpunkte für Durchführung von Überwachungsund Kontrolltätigkeiten (u.a. infolge der Analyse der
Rechtsgebiete, rechtliche Änderungen, weiterführende
Unterlagen)
„„ Praktische Beispiele konkreter Kontrollhandlungen
„„ Beurteilung der Wirksamkeit einzelner Kontrollen
und Sicherstellung der Ergebnisüberleitung in die
GFA
„„ Unter welchen Voraussetzungen bzw. für welche Bereiche sind Vor-Ort-Kontrollen durch den MaRisk Compliance-Beauftragten in Ergänzung zu analytischen
Kontrollhandlungen sinnvoll?
„„ Koordination der Überwachungs- und Kontrollhandlungen unter Beachtung der unterschiedlichen Aufgabenstellung und Unabhängigkeit der jeweiligen
Funktionen, bspw. Abstimmung mit der Internen Revision, um „Doppelungen“ zu vermeiden, bspw. bzgl.
Vor-Ort-Kontrollen
„„ Durchführung von Compliance-Reviews – Inwieweit
sind die Kontrollprozesse entsprechend den Vorgaben in den Fachbereichen implementiert und funktionieren auch effektiv? Impulse zur Anpassung der
Risikoanalyse?
„„ Fortlaufende Analyse der Rechtsgebiete/ rechtlicher
Änderungen im Rahmen des Tagesgeschäfts
ca. 17.00 Uhr Ende des Fachseminars
(ca. 12.45–14.00 Uhr gemeinsames Mittagessen,
15 min. Kaffeepause am Vor- und Nachmittag)
Referenten:
Jan Hendrik Meyer im Hagen
Bereichsdirektor Interne Revision,
Sparkasse Paderborn-Detmold
Manuel Regent
Stv. Compliance-Beauftragter,
Südwestbank AG, Stuttgart
Gefährdungsanalyse Compliance
19. Mai 2015 in Frankfurt/M. (150522)
760 €*
MaRisk-Compliance kompakt
20. Mai 2015 in Frankfurt/M. (150526)
760 €*
Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden Kapitalanlageund Wertpapierrechtenthalten!
Praktikerhandbuch Verbraucherdarlehen enthalten!
Rechtsupdate Compliance Identifizierung
von Ma-Risk Compliance-Risiken
21. und 22. Mai 2015 in Frankfurt/M. (150530)
Kontoführung & Zahlungsverkehr enthalten!
1140 €*
Ich kann nicht am Seminar teilnehmen und bestelle
deshalb die Seminarunterlagen zu den oben angekreuzten Seminaren (150,00 Euro* je Tagesdokumentation)
Ich bestelle versandkostenfrei
(innerhalb Deutschlands) das Fachbuch
Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden
Compliance-Funktion nach MaRisk
2014, ca. 218 Seiten, 79,- €**
Kontoführung & Zahlungsverkehr
2011, ca. 729 Seiten, 89,- €**
Praktikerhandbuch Verbraucherdarlehen
2011, ca. 596 Seiten,89,Name:
Über ein Jahr Praxiserfahrung
nach der Implementierung der
MaRisk Compliance Funktion
zeigt, wie viele Problemfelder
nach oder während der laufenden
Anpassung der schriftlich fixierten Ordnung bestehen (können).
Aus der Praxis werden Fallstricke, Optimierungsmöglichkeiten
und Schnittstellen aufgezeigt.
18. Mai 2015 von 9.00 bis 17.00 Uhr
relexa Hotel Frankfurt/ Main
Lurgiallee 2, 60439 Frankfurt am Main
069 957780
Begrenztes Zimmerkontingent im Tagungshotel verfügbar. Bitte nehmen Sie Ihre Zimmerreservierung unter dem Stichwort
„Finanz Colloquium Heidelberg“ direkt beim Tagungshotel vor.
Im Teilnahmeentgelt enthalten: Seminardokumentation, Erfrischungen, Mittagessen, 2-jähriger kostenfreier Bezug unseres Newsletters Banken-Times und ein Exemplar des vorne
beschriebenen Fachbuchs (Aushändigung NUR vor Ort).
Vorname:
Position:
Bei der Teilnahme an mehreren Seminaren dieser Seminarreihe durch einen oder mehrere Mitarbeiter aus demselben Unternehmen erhalten Sie für jedes weitere Seminar € 50,- Rabatt.
Abteilung:
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungs-betrag
vor dem Veranstaltungstermin. Bei Stornierung Ihrer Anmeldung bis zu vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin erheben wir ein Bearbeitungsentgelt von 150,- €*. Bei Stornos nach
diesem Zeitpunkt wird das gesamte Seminar-entgelt fällig. Zur
Fristwahrung müssen Stornos schriftlich bei uns eingehen.
Kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin ist möglich. Umbuchungen auf ein anderes Seminar
sind bis zu vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei, danach fällt ein Bearbeitungsentgelt von 150 Euro* an. Bei
Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt
erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche, wenn
die Absage mindestens zwei Wochen vor dem Seminartermin
erfolgt. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass
behält sich der Veranstalter vor.
Firma:
Straße:
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(Name, Vorname)
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* zzgl. 19 % MwSt. ** inkl. 7 % MwSt.
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Fax +49 6221 99898-99
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Plöck 32 a, 69117 Heidelberg
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Die Finanz Colloquium Heidelberg GmbH und ihre Dienstleister (z. B.
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18. Mai 2015 in Frankfurt/M. (150518)
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