zu n bis Risike ance - rechtliche li p m e Co emen plianc chen cher th aRisk Com lassis M Von k n“ Ver brau r e d „neue n im Fokus ung e Änd er Finanz Colloquium Colloquium Finanz Rechtsupdate Compliance: Identifizierung von MaRisk Compliance-Risiken MaRisk Compliance-Risiken erkennen, verstehen und umsetzen! Klassische Compliance Risiken unter MaRisk Compliance Gesichtspunkten; Verbraucherschutzrechte; aktuelle rechtliche Änderungen und Bewertung Definition der „Wesentlichkeit“ von Gesetzen und rechtlichen Vorgaben, Identifikation möglicher Parameter und Schwellen werte, Abgleich mit intern bereits vorliegenden Parametern, Festlegung von Bewertungskriterien, Gewichtung Klassifizierung wesentlicher gesetzlicher und regulatorischer Regelungen, Bündelung rechtlicher Themengebiete Umsetzung in der Gefährdungsanalyse; Umgang mit erkannten Risiken Praxisprobleme: rechtliches Monitoring, Rechtsquellen, Interne - und/oder Externe Informationsbeschaffung 21.–22. Mai 2015, Frankfurt/M. Im selben Tagungshotel und in Kombination mit Rabatt buchbar: Arbeitsanweisung MaRisk Compliance Gefährdungsanalyse Compliance MaRisk-Compliance kompakt 18. Mai 2015 19. Mai 2015 20. Mai 2015 Frankfurt/ M Frankfurt/ M Frankfurt/ M FCH Orga / IT-Cert Heidelberg Wesentliche Rechtliche Änderungen und Vorgaben…. Donnerstag (21. Mai 2015) 10.00–14.00 Uhr Volker Schmidt, BDO AG WPG (dazw. Mittagspause) Aktuelle „Klassische“ Compliance Risiken Betrachtung und Wertung rechtlicher Risiken klassischer Compliance Bereiche unter MaRisk Compliance Blickwinkel Compliance Risiken in Bezug auf Wertpapiergeschäft, Geldwäsche, Betrugsprävention und Datenschutz Inwieweit werden klassische Compliance Bereiche einbezogen? Die neue MaRisk-ComplianceFunktion tritt nicht an Stelle der bestehenden Beauftragten, es sei denn in Personalunion. Müssen rechtliche Risiken dennoch überwacht werden? Findet eine Wertung in der Gefährdungsanalyse statt und in welchem Umfang? Ändert sich das Vorgehen bei Auffälligkeiten in Prüfungsberichten? Erstellen der Risikoinventur „Top down“ Ansatz Erstinventur aller in Frage kommender Gesetze und Vorschriften; Umsetzung sehr zeitaufwändig, Bilden von Projektteam erforderlich, ggf. externe Unterstützung; deckt umfangreich und lückenlos alle Gesetze und Vorgaben ab Anpassung an das Institut im Rahmen der Gefährdungsanalyse ebenfalls erhöhter Aufwand; umfangreiche Dokumentation bei der Begründung erforderlich „Bottom up“ Ansatz Erstinventur durch Einbezug der Fachabteilungen, Rundschreiben und vorliegenden Arbeitshilfen; Gesamtbank involviert, Auflistung aller Gesetze und Vorgaben mit aktuellen Berührungspunkten; keine Notwendigkeit einer „Nachselektion“; geringerer Aufwand; Risiko der Unvollständigkeit Anpassung im Rahmen der Gefährdungsanalyse durch die frühzeitige Einbeziehung der Fachbereiche weniger Aufwändig Prüfungssichere Dokumentation von Methodik und Vorgehen erfolgt? „Nachbesserungen“ notwendig? In wie weit sollte eine Plausibilitäts- und Voll- ständigkeitskontrolle nach einem Jahr Praxiserfahrung durchgeführt werden? Aktualität und Praxistest der Parameter. Notwendigkeit der Anpassung der Gefährdungsanalyse? 14.15–17.30 Uhr Dr. Ulrich Hallermann, Investitions- u. Strukturbank RLP Verbraucherschutzrechte im Fokus; Update Verbraucherrechterichtlinie Auslegung des Begriffs der „Verbraucher- schutzrechte“ in der MaRisk Aufsicht definiert „allgemeine Verbraucherschutz- vorgaben (z. B. auch mit Bezug auf das Kreditgeschäft oder andere Aktivitäten) als MaRiskCompliance-relevant Häufig basiert ein erheblicher Teil des Geschäftsmodells auf natürlichen Personen. Aufgrund der umfassenden rechtlichen Anforderungen gerade in Bezug auf Verbraucherschutzbestimmungen können rechtliche Fehler in diesen Bereichen erhebliche Haftungsrisiken nach sich ziehen Umfang und die Wesentlichkeit der Verbraucherschutzrechte sind daher institutsindividuell zu bestimmen und abhängig vom konkreten Geschäftsmodell; Tipps aus der Praxis zu Umfang und Einschätzung Ausschluss bei reinem Firmenkundengeschäft möglich; zu klären bleibt allerdings: Sind Geschäfte mit Verbrauchern ausgeschlossen oder gemäß schriftlich fixierter Ordnung möglich? Umgang mit Mitarbeiterkonten? In diesen Fällen können die rechtlichen Bereiche nicht ausgeblendet werden. Verbraucherschutzrechte im Kreditgeschäft beispielsweise Vorvertragliche Pflichten Werbung zu Verbraucherdarlehen Vorvertragliche Informationen u.ä. Wertung von Risiken aus Verbraucherschutzvorgaben; welche Kriterien werden/ können der Bewertung zugrunde gelegt werden? Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie erfolgt – weitere Notwendigkeiten aus Sicht von MaRisk Compliance? Allgemein: Umgang mit bereits umgesetzten wesentlichen rechtlichen Änderungen; Umsetzungscheckliste; Aufzeigen von Kontrollmöglichkeiten … unter neuem Blickwinkel! Definition der Wesentlichkeit Wie weit sind identifizierte Gesetze und Vorgaben institutsintern tatsächlich aus MaRisk Compliance Sicht wesentlich? Muss sich die ComplianceFunktion auf alle rechtlichen Regelung und Vorgaben beziehen, mit denen das Haus Berührungspunkte hat? Problem der „sonstigen wesentlichen Risiken“. Sonstige wesentliche Risiken; Definition, Bedeutung und ggf. Umfang Als Grundlage rechtliche Regelungen und Vorgaben, deren Nichteinhaltung zu einer Gefährdung des Vermögen des Instituts führen kann; Möglichkeiten der Einstufung; bestehende Schwellenwerte, Gewichtung, Stützen auf definierte Parameter u.ä.; Wie weit können Versicherungen Einfluss nehmen? Können bestehende Kriterien uneingeschränkt angewandt werden? Sind diese hausintern bereits einheitlich? Inwiefern können und sollen Gesetze und Vorgaben isoliert betrachtet werden? 17.30 Uhr Ende des 1. Tages (13.00-14.15 Uhr Mittagessen, Kaffeepause am Vor- und Nachmittag) Freitag (22. Mai 2015) 9.00–13.00 Uhr Ralf Bacher, Südwestbank AG Erstellen und regelmäßiges Anpassen der Gefährdungsanalyse Relevanz gesetzlicher und regulatorischer Vorga- ben – welche Bereiche unserer Bestandsaufnahme sind für die GFA tatsächlich relevant? Einzelnorm gegen rechtliche Bereiche; die GFA im Tagesgeschäft, Umgang mit bisherigen Clustern; was hat sich in einem Jahr Praxiserfahrung bewährt? Wie gelangen wir zu einer fundierten Bewertung? Welche Daten sollen erhoben, welche Informationen eingeholt werden? Einbezug der Fachabteilungen, spezialisiertes know how nutzen Abstimmung mit weiteren Gefährdungsanalysen; Vorteile einer gesonderten MaRisk Compliance Gefährdungsanalyse, Nachteile der nicht integrierten Gefährdungsanalyse Umgang mit erkannten Risiken Sinnvolles „Clustern“ von Risiken, existieren bereits hausinterne Vorgaben? Vermeiden von ausweichenden Bewertungen durch ungerade Cluster, Risiko 1-4 z.B. sinnvoll? Übersichtlichkeit und Verständlichkeit der Risikoeinteilung? Empfehlen von Maßnahmen zur Risikominderung/ Risikovermeidung; möglicher Maßnahmenkatalog Vetorecht und Eskalationsverfahren – was tun bei unterschiedlichen Wertungen? Aufzeigen möglicher Kontrollhandlungen des MaRisk Compliance Beauftragten Wege von der Risikoeinstufung zur Kontrollhandlung; welches Risiko „erfordert“ welche Handlung? Abstimmung mit den weiteren Beauftragten, falls keine Personalunion besteht Abstimmung mit der Internen Revision Rechtliches Monitoring Erkennen und umsetzen rechtlicher Änderungen im Tagesgeschäft, inwieweit ist das Gesamthaus bei rechtlichen Änderungen bereits vernetzt? Fortlaufende Beobachtung von Rechtsänderungen, Problemfeld Kommunikation, Abstimmung und Weiterleitung im Tagesgeschäft, intransparentes Vorgehen einzelner Bereiche und daher Doppelungen vermeiden, Abgrenzung der Zuständigkeiten Bestehende und mögliche Rechtsquelle, mögliche Vorgehensweisen, Interne - und/oder Externe Informationsbeschaffung Kosten und Nutzen, Tipps aus der Praxis Möglichkeit externer Anbieter ca. 13 Uhr Ende der Fachtagung (im Anschluss kleiner Mittagsimbiss; 15 min. Kaffeepause am Vormittag) Referenten: Ralf Bacher, Leiter Compliance/ Geldwäsche, Südwestbank AG, Stuttgart Volker Schmidt, WP, Senior Manager, Bereich Banken & Finanzdienstleister, BDO AG WPG, Frankfurt/M. Dr. Ulrich Hallermann, Bereich Recht, Grundsatzfragen, Beteiligungsverwaltung, Investitions- u. Strukturbank RLP, Mainz Gefährdungsanalyse Compliance 19. Mai 2015 in Frankfurt/M. (150522) 760 €* MaRisk-Compliance kompakt 20. Mai 2015 in Frankfurt/M. (150526) 760 €* Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden Kapitalanlageund Wertpapierrechtenthalten! Praktikerhandbuch Verbraucherdarlehen enthalten! Rechtsupdate Compliance Identifizierung von Ma-Risk Compliance-Risiken 21. und 22. Mai 2015 in Frankfurt/M. (150530) Kontoführung & Zahlungsverkehr enthalten! 1140 €* Ich kann nicht am Seminar teilnehmen und bestelle deshalb die Seminarunterlagen zu den oben angekreuzten Seminaren (150,00 Euro* je Tagesdokumentation) Ich bestelle versandkostenfrei (innerhalb Deutschlands) das Fachbuch Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden Compliance-Funktion nach MaRisk 2014, ca. 218 Seiten, 79,- €** Kontoführung & Zahlungsverkehr 2011, ca. 729 Seiten, 89,- €** Praktikerhandbuch Verbraucherdarlehen 2011, ca. 596 Seiten,89,Name: Die Folgeseminare runden das „MaRiskCO-Paket“ ab und geben Praxistipps und erste Umsetzungserfahrungen zum Tagesgeschäft weiter. 21. Mai 2015 von 10.00 bis 17.30 Uhr 22. Mai 2015 von 9.00 bis 13.00 Uhr relexa Hotel Frankfurt/ Main Lurgiallee 2, 60439 Frankfurt am Main 069 957780 Begrenztes Zimmerkontingent im Tagungshotel verfügbar. Bitte nehmen Sie Ihre Zimmerreservierung unter dem Stichwort „Finanz Colloquium Heidelberg“ direkt beim Tagungshotel vor. Im Teilnahmeentgelt enthalten: Seminardokumentation, Erfrischungen, Mittagessen, 2-jähriger kostenfreier Bezug unseres Newsletters Banken-Times und ein Exemplar des vorne beschriebenen Fachbuchs (Aushändigung NUR vor Ort). Vorname: Position: Bei der Teilnahme an mehreren Seminaren dieser Seminarreihe durch einen oder mehrere Mitarbeiter aus demselben Unternehmen erhalten Sie für jedes weitere Seminar € 50,- Rabatt. Abteilung: Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungs-betrag vor dem Veranstaltungstermin. Bei Stornierung Ihrer Anmeldung bis zu vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin erheben wir ein Bearbeitungsentgelt von 150,- €*. Bei Stornos nach diesem Zeitpunkt wird das gesamte Seminar-entgelt fällig. Zur Fristwahrung müssen Stornos schriftlich bei uns eingehen. Kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin ist möglich. Umbuchungen auf ein anderes Seminar sind bis zu vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei, danach fällt ein Bearbeitungsentgelt von 150 Euro* an. Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche, wenn die Absage mindestens zwei Wochen vor dem Seminartermin erfolgt. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor. Firma: Straße: PLZ/Ort: Tel.: Fax: E-Mail: Rechnung an: (Name, Vorname) (Abteilung) * zzgl. 19 % MwSt. ** inkl. 7 % MwSt. E-Mail: Fach-/Produktinformationen und Datenschutz Bemerkungen: Bitte einsenden an: [email protected] Fax +49 6221 99898-99 Finanz Colloquium Heidelberg GmbH Plöck 32 a, 69117 Heidelberg Weitere Infos unter: Telefon: +49 6221 99898-0 oder www.FC-Heidelberg.de Zum Thema 760 €* Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden Compliance-Funktion nach MaRisk enthalten! Schon immer mussten und wurden rechtliche Änderungen bankintern verfolgt und umgesetzt. In einigen Bereichen unter Kontrolle bestehender Beauftragter. Durch das Implementieren der MaRiskCompliance Funktion sind rechtliche Änderungen dennoch in einen ganz neuen Fokus gerückt. Die Finanz Colloquium Heidelberg GmbH und ihre Dienstleister (z. B. Lettershop) verwenden Ihre personenbezogenen Daten für die Durchführung unserer Leistungen und um Ihnen ausgewählte Fachund Produktinformationen per Post zukommen zu lassen. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit durch eine Mitteilung per Post, E-Mail oder Telefon widersprechen. Senden Sie mir bitte Fach- und Produktinformationen sowie die Banken-Times SPEZIAL für meinen Fachbereich kostenfrei an meine angegebene E-Mail Adresse (Abbestellung jederzeit möglich). Termine / Ort Ich melde mich an zum Seminar Arbeitsanweisung MaRisk Compliance 18. Mai 2015 in Frankfurt/M. (150518) Teilnahmebedingungen Anmelden / Bestellen MaRisk Compliance – Risiken von rechtlichen Änderungen erkennen und bewerten
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