Identifizierung von MaRisk Compliance-Risiken

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Finanz Colloquium
Colloquium
Finanz
Rechtsupdate Complianc­e:
Identifizierung von MaRisk
Compliance-Risiken
MaRisk Compliance-Risiken erkennen,
verstehen und umsetzen!
Klassische Compliance Risiken unter MaRisk Compliance
Gesichtspunkten; Verbraucherschutzrechte; aktuelle rechtliche
Änderungen und Bewertung
„„ Definition der „Wesentlichkeit“ von Gesetzen und rechtlichen
Vorgaben, Identifikation möglicher Parameter und Schwellen­
werte, Abgleich mit intern bereits vorliegenden Parametern,
Festlegung von Bewertungskriterien, Gewichtung
„„ Klassifizierung wesentlicher gesetzlicher und regulatorischer
Regelungen, Bündelung rechtlicher Themengebiete
„„ Umsetzung in der Gefährdungsanalyse; Umgang mit
erkannten Risiken
„„ Praxisprobleme: rechtliches Monitoring, Rechtsquellen,
Interne - und/oder Externe Informationsbeschaffung
„„
21.–22. Mai 2015, Frankfurt/M.
Im selben Tagungshotel und in Kombination mit Rabatt buchbar:
Arbeitsanweisung
MaRisk Compliance
Gefährdungsanalyse
Compliance
MaRisk-Compliance
kompakt
18. Mai 2015
19. Mai 2015
20. Mai 2015
Frankfurt/ M
Frankfurt/ M
Frankfurt/ M
FCH Orga / IT-Cert
Heidelberg
Wesentliche Rechtliche Änderungen und Vorgaben….
Donnerstag (21. Mai 2015)
10.00–14.00 Uhr Volker Schmidt,
BDO AG WPG (dazw. Mittagspause)
Aktuelle „Klassische“ Compliance Risiken
Betrachtung und Wertung rechtlicher Risiken klassischer Compliance Bereiche unter MaRisk Compliance Blickwinkel
„„ Compliance Risiken in Bezug auf Wertpapiergeschäft, Geldwäsche, Betrugsprävention und
Datenschutz
„„ Inwieweit werden klassische Compliance Bereiche einbezogen? Die neue MaRisk-ComplianceFunktion tritt nicht an Stelle der bestehenden
Beauftragten, es sei denn in Personalunion.
„„ Müssen rechtliche Risiken dennoch überwacht
werden? Findet eine Wertung in der Gefährdungsanalyse statt und in welchem Umfang?
„„ Ändert sich das Vorgehen bei Auffälligkeiten in
Prüfungsberichten?
Erstellen der Risikoinventur
„„ „Top down“ Ansatz
„„ Erstinventur aller in Frage kommender Gesetze
und Vorschriften; Umsetzung sehr zeitaufwändig, Bilden von Projektteam erforderlich, ggf.
externe Unterstützung; deckt umfangreich
und lückenlos alle Gesetze und Vorgaben ab
„„ Anpassung an das Institut im Rahmen der Gefährdungsanalyse ebenfalls erhöhter Aufwand;
umfangreiche Dokumentation bei der Begründung erforderlich
„„ „Bottom up“ Ansatz
„„ Erstinventur durch Einbezug der Fachabteilungen, Rundschreiben und vorliegenden Arbeitshilfen; Gesamtbank involviert, Auflistung
aller Gesetze und Vorgaben mit aktuellen Berührungspunkten; keine Notwendigkeit einer
„Nachselektion“; geringerer Aufwand; Risiko
der Unvollständigkeit
„„ Anpassung im Rahmen der Gefährdungsanalyse durch die frühzeitige Einbeziehung der
Fachbereiche weniger Aufwändig
„„ Prüfungssichere Dokumentation von Methodik
und Vorgehen erfolgt? „Nachbesserungen“ notwendig?
„„ In wie weit sollte eine Plausibilitäts- und Voll-
ständigkeitskontrolle nach einem Jahr Praxiserfahrung durchgeführt werden? Aktualität und
Praxistest der Parameter. Notwendigkeit der Anpassung der Gefährdungsanalyse?
14.15–17.30 Uhr Dr. Ulrich Hallermann,
Investitions- u. Strukturbank RLP
Verbraucherschutzrechte im Fokus; Update Verbraucherrechterichtlinie
„„ Auslegung des Begriffs der „Verbraucher-
schutzrechte“ in der MaRisk
„„ Aufsicht definiert „allgemeine Verbraucherschutz-
vorgaben (z. B. auch mit Bezug auf das Kreditgeschäft oder andere Aktivitäten) als MaRiskCompliance-relevant
„„ Häufig basiert ein erheblicher Teil des Geschäftsmodells auf natürlichen Personen. Aufgrund der
umfassenden rechtlichen Anforderungen gerade
in Bezug auf Verbraucherschutzbestimmungen
können rechtliche Fehler in diesen Bereichen
e­rhebliche Haftungsrisiken nach sich ziehen
„„ Umfang und die Wesentlichkeit der Verbraucherschutzrechte sind daher institutsindividuell zu bestimmen und abhängig vom konkreten
G­eschäftsmodell; Tipps aus der Praxis zu Umfang und Einschätzung
„„ Ausschluss bei reinem Firmenkundengeschäft
möglich; zu klären bleibt allerdings: Sind Geschäfte mit Verbrauchern ausgeschlossen oder
gemäß schriftlich fixierter Ordnung möglich? Umgang mit Mitarbeiterkonten? In diesen Fällen können die rechtlichen Bereiche nicht ausgeblendet
werden.
„„ Verbraucherschutzrechte im Kreditgeschäft
beispielsweise
„„ Vorvertragliche Pflichten
„„ Werbung zu Verbraucherdarlehen
„„ Vorvertragliche Informationen u.ä.
„„ Wertung von Risiken aus Verbraucherschutzvorgaben; welche Kriterien werden/ können der Bewertung zugrunde gelegt werden?
„„ Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie erfolgt
– weitere Notwendigkeiten aus Sicht von MaRisk Compliance?
„„ Allgemein: Umgang mit bereits umgesetzten
wesentlichen rechtlichen Änderungen; Umsetzungscheckliste; Aufzeigen von Kontrollmöglichkeiten
… unter neuem Blickwinkel!
Definition der Wesentlichkeit
„„ Wie weit sind identifizierte Gesetze und Vorgaben
institutsintern tatsächlich aus MaRisk Compliance
Sicht wesentlich? Muss sich die ComplianceFunktion auf alle rechtlichen Regelung und
„„ Vorgaben beziehen, mit denen das Haus Berührungspunkte hat? Problem der „sonstigen wesentlichen Risiken“.
„„ Sonstige wesentliche Risiken; Definition,
­Bedeutung und ggf. Umfang
„„ Als Grundlage rechtliche Regelungen und Vorgaben, deren Nichteinhaltung zu einer Gefährdung
des Vermögen des Instituts führen kann; Möglichkeiten der Einstufung; bestehende Schwellenwerte, Gewichtung, Stützen auf definierte
Parameter u.ä.;
„„ Wie weit können Versicherungen Einfluss nehmen?
„„ Können bestehende Kriterien uneingeschränkt
angewandt werden? Sind diese hausintern bereits
einheitlich?
„„ Inwiefern können und sollen Gesetze und Vorgaben isoliert betrachtet werden?
17.30 Uhr Ende des 1. Tages
(13.00-14.15 Uhr Mittagessen,
Kaffeepause am Vor- und Nachmittag)
Freitag (22. Mai 2015)
9.00–13.00 Uhr Ralf Bacher,
Südwestbank AG
Erstellen und regelmäßiges Anpassen
der Gefährdungsanalyse
„„ Relevanz gesetzlicher und regulatorischer Vorga-
ben – welche Bereiche unserer Bestandsaufnahme sind für die GFA tatsächlich relevant?
„„ Einzelnorm gegen rechtliche Bereiche; die GFA
im Tagesgeschäft, Umgang mit bisherigen Clustern; was hat sich in einem Jahr Praxiserfahrung bewährt?
„„ Wie gelangen wir zu einer fundierten Bewertung? Welche Daten sollen erhoben, welche Informationen eingeholt werden?
„„ Einbezug der Fachabteilungen, spezialisiertes
know how nutzen
„„ Abstimmung mit weiteren Gefährdungsanalysen; Vorteile einer gesonderten MaRisk Compliance Gefährdungsanalyse, Nachteile der nicht
integrierten Gefährdungsanalyse
Umgang mit erkannten Risiken
„„ Sinnvolles „Clustern“ von Risiken, existieren
bereits hausinterne Vorgaben? Vermeiden von
ausweichenden Bewertungen durch ungerade
Cluster, Risiko 1-4 z.B. sinnvoll? Übersichtlichkeit
und Verständlichkeit der Risikoeinteilung?
„„ Empfehlen von Maßnahmen zur Risikominderung/ Risikovermeidung; möglicher Maßnahmenkatalog
„„ Vetorecht und Eskalationsverfahren – was tun
bei unterschiedlichen Wertungen?
„„ Aufzeigen möglicher Kontrollhandlungen des MaRisk Compliance Beauftragten
„„ Wege von der Risikoeinstufung zur Kontrollhandlung; welches Risiko „erfordert“ welche
Handlung?
„„ Abstimmung mit den weiteren Beauftragten,
falls keine Personalunion besteht
„„ Abstimmung mit der Internen Revision
Rechtliches Monitoring
„„ Erkennen und umsetzen rechtlicher Änderungen
im Tagesgeschäft, inwieweit ist das Gesamthaus
bei rechtlichen Änderungen bereits vernetzt?
„„ Fortlaufende Beobachtung von Rechtsänderungen, Problemfeld Kommunikation, Abstimmung
und Weiterleitung im Tagesgeschäft, intransparentes Vorgehen einzelner Bereiche und daher
Doppelungen vermeiden, Abgrenzung der Zuständigkeiten
„„ Bestehende und mögliche Rechtsquelle, mögliche Vorgehensweisen, Interne - und/oder Externe Informationsbeschaffung Kosten und Nutzen,
Tipps aus der Praxis
„„ Möglichkeit externer Anbieter
ca. 13 Uhr Ende der Fachtagung
(im Anschluss kleiner Mittagsimbiss;
15 min. Kaffeepause am Vormittag)
Referenten:
Ralf Bacher,
Leiter Compliance/ Geldwäsche,
Südwestbank AG, Stuttgart
Volker Schmidt,
WP, Senior Manager,
Bereich Banken & Finanzdienstleister,
BDO AG WPG, Frankfurt/M.
Dr. Ulrich Hallermann,
Bereich Recht, Grundsatzfragen,
Beteiligungsverwaltung,
Investitions- u. Strukturbank RLP, Mainz
Gefährdungsanalyse Compliance
19. Mai 2015 in Frankfurt/M. (150522)
760 €*
MaRisk-Compliance kompakt
20. Mai 2015 in Frankfurt/M. (150526)
760 €*
Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden Kapitalanlageund Wertpapierrechtenthalten!
Praktikerhandbuch Verbraucherdarlehen enthalten!
Rechtsupdate Compliance Identifizierung
von Ma-Risk Compliance-Risiken
21. und 22. Mai 2015 in Frankfurt/M. (150530)
Kontoführung & Zahlungsverkehr enthalten!
1140 €*
Ich kann nicht am Seminar teilnehmen und bestelle
deshalb die Seminarunterlagen zu den oben angekreuzten Seminaren (150,00 Euro* je Tagesdokumentation)
Ich bestelle versandkostenfrei
(innerhalb Deutschlands) das Fachbuch
Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden
Compliance-Funktion nach MaRisk
2014, ca. 218 Seiten, 79,- €**
Kontoführung & Zahlungsverkehr
2011, ca. 729 Seiten, 89,- €**
Praktikerhandbuch Verbraucherdarlehen
2011, ca. 596 Seiten,89,Name:
Die Folgeseminare runden das „MaRiskCO-Paket“ ab und geben Praxistipps
und erste Umsetzungserfahrungen zum
Tagesgeschäft weiter.
21. Mai 2015 von 10.00 bis 17.30 Uhr
22. Mai 2015 von 9.00 bis 13.00 Uhr
relexa Hotel Frankfurt/ Main
Lurgiallee 2, 60439 Frankfurt am Main
069 957780
Begrenztes Zimmerkontingent im Tagungshotel verfügbar. Bitte nehmen Sie Ihre Zimmerreservierung unter dem Stichwort
„Finanz Colloquium Heidelberg“ direkt beim Tagungshotel vor.
Im Teilnahmeentgelt enthalten: Seminardokumentation, Erfrischungen, Mittagessen, 2-jähriger kostenfreier Bezug unseres Newsletters Banken-Times und ein Exemplar des vorne
beschriebenen Fachbuchs (Aushändigung NUR vor Ort).
Vorname:
Position:
Bei der Teilnahme an mehreren Seminaren dieser Seminarreihe durch einen oder mehrere Mitarbeiter aus demselben Unternehmen erhalten Sie für jedes weitere Seminar € 50,- Rabatt.
Abteilung:
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungs-betrag
vor dem Veranstaltungstermin. Bei Stornierung Ihrer Anmeldung bis zu vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin erheben wir ein Bearbeitungsentgelt von 150,- €*. Bei Stornos nach
diesem Zeitpunkt wird das gesamte Seminar-entgelt fällig. Zur
Fristwahrung müssen Stornos schriftlich bei uns eingehen.
Kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin ist möglich. Umbuchungen auf ein anderes Seminar
sind bis zu vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei, danach fällt ein Bearbeitungsentgelt von 150 Euro* an. Bei
Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt
erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche, wenn
die Absage mindestens zwei Wochen vor dem Seminartermin
erfolgt. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass
behält sich der Veranstalter vor.
Firma:
Straße:
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Tel.:
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Fax +49 6221 99898-99
Finanz Colloquium Heidelberg GmbH
Plöck 32 a, 69117 Heidelberg
Weitere Infos unter:
Telefon: +49 6221 99898-0 oder www.FC-Heidelberg.de
Zum Thema
760 €*
Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden Compliance-Funktion
nach MaRisk enthalten!
Schon immer mussten und wurden rechtliche Änderungen bankintern verfolgt
und umgesetzt. In einigen Bereichen unter Kontrolle bestehender Beauftragter.
Durch das Implementieren der MaRiskCompliance Funktion sind rechtliche Änderungen dennoch in einen ganz neuen
Fokus gerückt.
Die Finanz Colloquium Heidelberg GmbH und ihre Dienstleister (z. B.
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Durchführung unserer Leistungen und um Ihnen ausgewählte Fachund Produktinformationen per Post zukommen zu lassen. Sie können
der Verwendung Ihrer Daten jederzeit durch eine Mitteilung per Post,
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Banken-Times SPEZIAL für meinen Fachbereich kostenfrei an
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Arbeitsanweisung MaRisk Compliance
18. Mai 2015 in Frankfurt/M. (150518)
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MaRisk Compliance – Risiken von rechtlichen Änderungen erkennen und bewerten