einer llung herste unk tion ic S r eF se z u plianc roz e s k- Com ente P String amen MaRis wir ks Finanz Colloquium Colloquium Finanz MaRisk Compliance Kompakt Von der Risikoanalyse zum Jahreskontrollplan und Einbindung im Tagesgeschäft – notwendige Umsetzungen und erste Erfahrungen mit Quick Checks! Checkliste Umsetzung MaRisk-Compliance, an alles gedacht? und Umsetzung eines sachgerechten Monitoring-Prozesses in Bezug auf Rechtsänderungen sowie Analyse des prozess- bzw. IKS seitigen Handlungsbedarfs für die Fachbereiche, mögliche externe Impulse Ähnliche Aufgaben der verschiedenen Compliance- und KontrollFunktionen: Selbstkontrollen der Fachbereiche, Vorort-Prüfung der CoF und prozessorientierte Revisionsprüfungen ● Abstimmung von Kontrollen und Berichten Herausforderungen bzgl. adressaten- und aufsichtsgerechten Berichterstattung über die Tätigkeit der CoF an Geschäftsleitung und Aufsichtsorgan ● Angemessenheit und Wirksamkeit der Maßnahmen zur Einhaltung der wesentlicher Regelungen/ Vorgaben sowie über mögliche Defizite und deren Behebung Darstellung von effizienten Berichtswegen und Verknüpfungen weiterer Compliance-Berichte Aufbau 20. Mai 2015, Frankfurt/Main Im selben Tagungshotel und in Kombination mit Rabatt buchbar: Arbeitsanweisung MaRisk Compliance Gefährdungsanalyse Compliance Rechtsupdate Compliance Identifizierung von MaRisk Compliance-Risiken 18. Mai 2015 19. Mai 2015 21. und 22. Mai 2015 Frankfurt/ M Frankfurt/ M Frankfurt/ M FCH Orga / IT-Cert Heidelberg MaRisk Compliance Kompakt…. Die zwei Referenten Marc Stränger, Sparkasse Krefeld und Klaus Weidner, National-Bank AG, Essen betreuen das Fachseminar ganztägig und wechseln sich in ihren Ausführungen ab. Checkliste Umsetzung MaRisk Compliance Nach über einem Jahr bestehen noch immer Unsicherheiten, wie weit sollte die Umsetzung fortgeschritten sein? Haben Sie an alles gedacht? Wie weit wurden mögliche Synergien bereits ausgeschöpft? Besteht weiteres Potential? Wurde ausreichend an Schnittstellen gedacht? Deshalb werden Umsetzungsschritte formal aber auch inhaltlich dargestellt ist eine Compliance-Funktion eingerichtet aufbauorganisatorisch korrekt eingebunden ist ein Compliance Beauftragter benannt liegt eine Stellenbeschreibung vor gibt es eine Stellvertreterregelung haben die Mitarbeiter der Compliance Funktion alle notwendigen Befugnisse und einen uneingeschränkten Zugang zu allen notwendigen Informationen Ist der Beauftragte ausreichend eingebunden (in…) und viele weitere Punkte im Sinne einer optimalen Umsetzung. Kontrolle der bestehenden Gefährdungsanalyse (GFA) Relevanz gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben – was ist für die GFA relevant? Einzelnorm gegen rechtliche Bereiche; die GFA im Tagesgeschäft, Umgang mit bisherigen Clustern Definition der Wesentlichkeit innerhalb der GFA; mögliche Vorgehensweisen zur Bestimmung der Wesentlichkeit: Qualifizieren und quantifizieren von Risiken, inwieweit können bestehende Schwellenwerte herangezogen werden? Auswirkungen von Versicherungen? Bewertung festlegen, welche Daten sollen erhoben werden? Vorteile einer gesonderten MaRisk Compliance Gefährdungsanalyse; Nachteile der nicht integrierten Gefährdungsanalyse u.a. Abwägung anhand interner Strukturen und bisheriger Erfahrungsberichte In welchem Umfang kann auf bereits bestehende Gefährdungsanalysen zurückgegriffen werden? Schwierigkeiten bei der Übernahme einzelner Bereiche in die neue GFA erkennen und umgehen Von der Gefährdungsanalyse zum Jahreskontrollplan Bereits bestehendes einheitliches Berichtswesen? Anpassen der bisherigen Berichte an die neue GFA; inwieweit sind die bestehenden Berichtslinien ausreichend? Ansatzpunkte für die Ableitung eines umfassenden, risikoorientierten Kontrollplans aus der GFA definieren; hilfreiche Praxistipps zur Umsetzung Ansatzpunkte für Durchführung von Überwachungs- und Kontrolltätigkeiten (u.a. infolge der Analyse der Rechtsgebiete, rechtliche Änderungen, weiterführende Unterlagen) Praktische Beispiele konkreter Kontrollhandlungen; erste Erfahrungen aus einem Jahr Praxis Beurteilung der Wirksamkeit einzelner Kontrollen und Sicherstellung der Ergebnisüberleitung in die GFA Wie weit können sinnvolle eigene Kontrollhandlungen des MaRisk Co mit den weiteren Beauftragten kombiniert werden? Unter welchen Voraussetzungen bzw. für welche Bereiche sind Vor-Ort-Kontrollen durch den MaRisk Compliance-Beauftragten in Ergänzung zu analytischen Kontrollhandlungen sinnvoll? Koordination der Überwachungs- und Kontrollhandlungen unter Beachtung der unterschiedlichen Aufgabenstellung und Unabhängigkeit der jeweiligen Funktionen, bspw. Abstimmung mit der Internen Revision, um „Doppelungen“ zu vermeiden, bspw. bzgl. Vor-Ort-Kontrollen Durchführung von Compliance-Reviews – Inwieweit sind die Kontrollprozesse entsprechend den Vorgaben in den Fachbereichen implementiert und funktionieren auch effektiv? Impulse zur Anpassung der GFA? Fortlaufende Analyse der Rechtsgebiete/ rechtlicher Änderungen im Rahmen des Tagesgeschäfts Schnittstellen vom Jahreskontrollplan zur GFA definieren, wie wird sichergestellt, dass Änderungen übernommen und beachtet werden? Berichte als Korrespondierende Dokumente? Neugestaltung bestehender Berichtswege in Abhängigkeit von der gewählten Organisationsstruktur Implementierung einer zweiten Berichtslinie notwendig? Einheitliche Formulierung zentraler Aussagen zwecks Verbesserung der Lesbarkeit der Berichte. Überblick über mögliche Organisationsstrukturen Unmittelbare Unterstellung und Berichtspflicht der CoF gegenüber der Geschäftsleitung Bisherige Berichte und Berichtswege in Abhängigkeit der Organisationsstruktur … an alles gedacht? Erfolgreich implementieren! Angemessene, frist- und adressatengerechte Infor- mation der Geschäftsleitung und des Aufsichtsorgans Verantwortung der Compliance-Funktion für Ablauf, Inhalt und Umfang der compliance-relevanten Berichterstattung, direkte Berichtslinie zum Vorstand Sind die bisherigen Berichtslinien weiterhin ausreichend, die aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllt? Einbindung des „neuen“ Beauftragten in bestehende Strukturen und Abläufe Terminologie der bestehenden Berichte: Angleichen von Bezeichnungen und Begrifflichkeiten, Layout Kombination der bestehenden Beauftragtenberichte Vor-/ und Nachteile einer abschließenden Zusammenfassung durch den MaRisk CO Ergänzung um wichtige Handlungsvorschläge? Vorab in jedem Dokument durch die einzelnen Beauftragten, nachgelagert durch den MaRisk CO? Praktische Erfahrungen bezüglich Vereinheitlichung und Zusammenfassung der verschiedenen Jahresberichte Berichtsturnus: Angleichen an die Interne Revision sinnvoll? Ad hoc-Berichterstattung zur unverzüglichen Adressierung von Feststellungen und möglicher Vorschläge über Maßnahmen zur Defizitbehebung durch die CoF weiterhin sicherstellen, Arbeitsanweisungen entsprechend anpassen Abgrenzung zur Internen Revision Prozessintegrierte Kontrollen, Risikomanagement und Tätigkeit der CoF als wesentliche Bestandteile des internen Kontrollsystems (IKS) nach neuem § 25a KWG vs. Interne Revision als internes Kontrollverfahren Vergleichbare Anforderungen an die CoF und die Interne Revision – Synergie-Effekte sowie Divergenzen Reaktionen auf veränderte Risikoeinschätzungen mittels einer dynamischen Prüfungsplanung – Ansatzpunkte für (falls möglich) prozessbegleitende Prüfungen zur Früherkennung und Vermeidung von Risiken und Mängeln Kontrolle der Ordnungsmäßigkeit in Bezug auf wesentliche rechtliche Normen der CoF vs. revisorische Prüfung der Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit Gleichwertige compliance- und revisionsseitige Unterstützung der Geschäftsleitung bei Einhaltung der wesentlichen rechtlichen Vorschriften (insb. Begleitung des NPP und Änderungen der Aufbau-/Ablauforganisation) Stärkere Einbindung der Internen Revision in die beratende Tätigkeit aufgrund der Wesentlich- keitsbestimmung von Projekten auf Basis revisionsseitiger Risikoeinschätzung Grenzen des erforderlichen, ungehinderten Zugangs zu relevanten Informationen zwecks Ausübung der Tätigkeit der CoF – Welche Informationen erachtet und dokumentiert der CB als erforderlich und wesentlich? Abstimmung der (de-)zentralen Aufgaben der CoF und des CB mit der Prüfungstätigkeit der Revision zur Vermeidung von Doppelarbeiten und -belastungen der Fachbereiche Beachtung der CoF-Ergebnisse in der risikobasierten Prüfungsplanung vs. Heranziehen der Prüfungsberichte der Revision mit ComplianceBezug zur Plausibilisierung der CoF-Ergebnisse Einschränkung des Umfangs von Funktionsprüfungen bzw. Verlängerung des Prüfungsrhythmus der Revision im Falle einer ordnungsgemäßen CoF Weitere Aufgaben und Prozesse; Erste Erfahrungen und Praxistipps Beratung des Vorstands, der Kontrolleinheiten und Fachbereiche Anlass(un)abhängige Schulung von Mitarbeitern: Möglichkeiten der Mitarbeitersensibilisierung: Jährliche Schulung aller Mitarbeiter; Führungskräf- tesensibilisierung; Anlassbezogene Schulung bei rechtlicher Änderung; Anlassbezogene Schulung bei Anpassungen der Gefährdungsanalyse; Multiplikatorenschulung Tatsächliche Einbindung der CoF in compliancerelevante Prozesse: Beteiligung an den Prozessen nach AT 8.1 und AT 8.2 und die Änderung von Arbeitsanweisungen; Workflowsteuerung, Arbeitskreise, die verschiedenen Möglichkeiten, die Einbindung sicherzustellen Dokumentationserfordernisse, wie umfangreich muss die Einbindung dokumentiert werden? GGF. Doppelung der Dokumentation z.B. mit HR notwendig? Eskalationsverfahren; vom Vetorecht bis zur Eskalation, was tun bei Uneinigkeit? ca. 17.00 Uhr Ende des Fachseminars (ca. 12.45–14.00 Uhr gemeinsames Mittagessen, 15 min. Kaffeepause am Vor- und Nachmittag) Referenten: Marc Stränger Abteilungsleiter Compliance, Sparkasse Krefeld Klaus Weidner RA, Chief Compliance Officer, National-Bank AG, Essen Gefährdungsanalyse Compliance 19. Mai 2015 in Frankfurt/M. (150522) 760 €* MaRisk-Compliance kompakt 20. Mai 2015 in Frankfurt/M. (150526) 760 €* Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden Compliance-Funktion nach MaRisk enthalten! Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden Kapitalanlageund Wertpapierrechtenthalten! Praktikerhandbuch Verbraucherdarlehen enthalten! Rechtsupdate Compliance Identifizierung von Ma-Risk Compliance-Risiken 21. und 22. Mai 2015 in Frankfurt/M. (150530) Kontoführung & Zahlungsverkehr enthalten! 1140 €* Ich kann nicht am Seminar teilnehmen und bestelle deshalb die Seminarunterlagen zu den oben angekreuzten Seminaren (150,00 Euro* je Tagesdokumentation) Ich bestelle versandkostenfrei (innerhalb Deutschlands) das Fachbuch Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden Compliance-Funktion nach MaRisk 2014, ca. 218 Seiten, 79,- €** Kontoführung & Zahlungsverkehr 2011, ca. 729 Seiten, 89,- €** Praktikerhandbuch Verbraucherdarlehen 2011, ca. 596 Seiten,89,Name: Auch nach über einem Jahr MaRisk Compliance zeigen sich Unsicherheiten im Tagesgeschäft. Die Referenten stellen die Funktion von A-Z dar, verschaffen einen Gesamtüberblick, stellen Zusammenhänge dar und geben zahlreiche Tipps und Erfahrungen aus der Praxis für die Praxis. Die Folgeseminare runden das „MaRiskCO-Paket“ ab und geben Praxistipps und erste Umsetzungserfahrungen zum Tagesgeschäft weiter. 20. Mai 2015 von 9.00 bis 17.00 Uhr relexa Hotel Frankfurt/ Main Lurgiallee 2, 60439 Frankfurt am Main 069 957780 Begrenztes Zimmerkontingent im Tagungshotel verfügbar. Bitte nehmen Sie Ihre Zimmerreservierung unter dem Stichwort „Finanz Colloquium Heidelberg“ direkt beim Tagungshotel vor. Im Teilnahmeentgelt enthalten: Seminardokumentation, Erfrischungen, Mittagessen, 2-jähriger kostenfreier Bezug unseres Newsletters Banken-Times und ein Exemplar des vorne beschriebenen Fachbuchs (Aushändigung NUR vor Ort). Vorname: Position: Bei der Teilnahme an mehreren Seminaren dieser Seminarreihe durch einen oder mehrere Mitarbeiter aus demselben Unternehmen erhalten Sie für jedes weitere Seminar € 50,- Rabatt. Abteilung: Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungs-betrag vor dem Veranstaltungstermin. Bei Stornierung Ihrer Anmeldung bis zu vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin erheben wir ein Bearbeitungsentgelt von 150,- €*. Bei Stornos nach diesem Zeitpunkt wird das gesamte Seminar-entgelt fällig. Zur Fristwahrung müssen Stornos schriftlich bei uns eingehen. Kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin ist möglich. Umbuchungen auf ein anderes Seminar sind bis zu vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei, danach fällt ein Bearbeitungsentgelt von 150 Euro* an. Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche, wenn die Absage mindestens zwei Wochen vor dem Seminartermin erfolgt. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor. Firma: Straße: PLZ/Ort: Tel.: Fax: E-Mail: Rechnung an: (Name, Vorname) (Abteilung) * zzgl. 19 % MwSt. ** inkl. 7 % MwSt. E-Mail: Fach-/Produktinformationen und Datenschutz Bemerkungen: Bitte einsenden an: [email protected] Fax +49 6221 99898-99 Finanz Colloquium Heidelberg GmbH Plöck 32 a, 69117 Heidelberg Weitere Infos unter: Telefon: +49 6221 99898-0 oder www.FC-Heidelberg.de Zum Thema 760 €* Die Finanz Colloquium Heidelberg GmbH und ihre Dienstleister (z. B. Lettershop) verwenden Ihre personenbezogenen Daten für die Durchführung unserer Leistungen und um Ihnen ausgewählte Fachund Produktinformationen per Post zukommen zu lassen. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit durch eine Mitteilung per Post, E-Mail oder Telefon widersprechen. Senden Sie mir bitte Fach- und Produktinformationen sowie die Banken-Times SPEZIAL für meinen Fachbereich kostenfrei an meine angegebene E-Mail Adresse (Abbestellung jederzeit möglich). Termine / Ort Ich melde mich an zum Seminar Arbeitsanweisung MaRisk Compliance 18. Mai 2015 in Frankfurt/M. (150518) Teilnahmebedingungen Anmelden / Bestellen MaRisk Compliance erfolgreich implementieren und umsetzen
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