MaRisk Compliance Kompakt - Finanz Colloquium Heidelberg

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Finanz Colloquium
Colloquium
Finanz
MaRisk Compliance Kompakt
Von der Risikoanalyse zum Jahreskontrollplan
und Einbindung im Tagesgeschäft –
notwendige Umsetzungen und erste
Erfahrungen mit Quick Checks!
„„ Checkliste
Umsetzung MaRisk-Compliance, an alles gedacht?
und Umsetzung eines sachgerechten Monitoring-Prozesses
in Bezug auf Rechtsänderungen sowie Analyse des prozess- bzw.
IKS seitigen Handlungsbedarfs für die Fachbereiche, mögliche
externe Impulse
„„ Ähnliche Aufgaben der verschiedenen Compliance- und KontrollFunktionen: Selbstkontrollen der Fachbereiche, Vorort-Prüfung der
CoF und prozessorientierte Revisionsprüfungen ● Abstimmung von
Kontrollen und Berichten
„„ Herausforderungen bzgl. adressaten- und aufsichtsgerechten
Berichterstattung über die Tätigkeit der CoF an Geschäftsleitung
und Aufsichtsorgan ● Angemessenheit und Wirksamkeit der Maßnahmen zur Einhaltung der wesentlicher Regelungen/ Vorgaben
sowie über mögliche Defizite und deren Behebung
„„ Darstellung von effizienten Berichtswegen und Verknüpfungen
weiterer Compliance-Berichte
„„ Aufbau
20. Mai 2015, Frankfurt/Main
Im selben Tagungshotel und in Kombination mit Rabatt buchbar:
Arbeitsanweisung
MaRisk Compliance
Gefährdungsanalyse
Compliance
Rechtsupdate Compliance
Identifizierung von MaRisk
Compliance-Risiken
18. Mai 2015
19. Mai 2015
21. und 22. Mai 2015
Frankfurt/ M
Frankfurt/ M
Frankfurt/ M
FCH Orga / IT-Cert
Heidelberg
MaRisk Compliance Kompakt….
Die zwei Referenten Marc Stränger, Sparkasse Krefeld
und Klaus Weidner, National-Bank AG, Essen betreuen
das Fachseminar ganztägig und wechseln sich in ihren
Ausführungen ab.
Checkliste Umsetzung MaRisk Compliance
Nach über einem Jahr bestehen noch immer Unsicherheiten, wie weit sollte die Umsetzung fortgeschritten
sein? Haben Sie an alles gedacht? Wie weit wurden
mögliche Synergien bereits ausgeschöpft? Besteht
weiteres Potential? Wurde ausreichend an Schnittstellen gedacht?
Deshalb werden Umsetzungsschritte formal aber auch
inhaltlich dargestellt
„„ ist eine Compliance-Funktion eingerichtet
„„ aufbauorganisatorisch korrekt eingebunden
„„ ist ein Compliance Beauftragter benannt
„„ liegt eine Stellenbeschreibung vor
„„ gibt es eine Stellvertreterregelung
„„ haben die Mitarbeiter der Compliance Funktion alle
notwendigen Befugnisse und einen uneingeschränkten Zugang zu allen notwendigen Informationen
„„ Ist der Beauftragte ausreichend eingebunden (in…)
und viele weitere Punkte im Sinne einer optimalen Umsetzung.
Kontrolle der bestehenden Gefährdungsanalyse (GFA)
Relevanz gesetzlicher und regulatorischer
Vorgaben – was ist für die GFA relevant?
„„ Einzelnorm gegen rechtliche Bereiche; die GFA im
Tagesgeschäft, Umgang mit bisherigen Clustern
„„ Definition der Wesentlichkeit innerhalb der GFA;
mögliche Vorgehensweisen zur Bestimmung der
Wesentlichkeit: Qualifizieren und quantifizieren von
Risiken, inwieweit können bestehende Schwellenwerte herangezogen werden? Auswirkungen von
Versicherungen?
„„ Bewertung festlegen, welche Daten sollen erhoben
werden?
„„ Vorteile einer gesonderten MaRisk Compliance
Gefährdungsanalyse; Nachteile der nicht integrierten Gefährdungsanalyse u.a.
Abwägung anhand interner Strukturen und bisheriger Erfahrungsberichte
„„ In welchem Umfang kann auf bereits bestehende Gefährdungsanalysen zurückgegriffen werden?
„„ Schwierigkeiten bei der Übernahme einzelner Bereiche in die neue GFA erkennen und umgehen
Von der Gefährdungsanalyse zum Jahreskontrollplan
„„ Bereits bestehendes einheitliches Berichtswesen?
„„ Anpassen der bisherigen Berichte an die neue
GFA; inwieweit sind die bestehenden Berichtslinien
ausreichend?
„„ Ansatzpunkte für die Ableitung eines umfassenden,
risikoorientierten Kontrollplans aus der GFA definieren; hilfreiche Praxistipps zur Umsetzung
„„ Ansatzpunkte für Durchführung von Überwachungs- und Kontrolltätigkeiten (u.a. infolge der
Analyse der Rechtsgebiete, rechtliche Änderungen,
weiterführende Unterlagen)
„„ Praktische Beispiele konkreter Kontrollhandlungen; erste Erfahrungen aus einem Jahr Praxis
„„ Beurteilung der Wirksamkeit einzelner Kontrollen und
Sicherstellung der Ergebnisüberleitung in die GFA
„„ Wie weit können sinnvolle eigene Kontrollhandlungen des MaRisk Co mit den weiteren Beauftragten kombiniert werden?
„„ Unter welchen Voraussetzungen bzw. für welche Bereiche sind Vor-Ort-Kontrollen durch den MaRisk
Compliance-Beauftragten in Ergänzung zu analytischen Kontrollhandlungen sinnvoll?
„„ Koordination der Überwachungs- und Kontrollhandlungen unter Beachtung der unterschiedlichen
Aufgabenstellung und Unabhängigkeit der jeweiligen
Funktionen, bspw. Abstimmung mit der Internen Revision, um „Doppelungen“ zu vermeiden, bspw. bzgl.
Vor-Ort-Kontrollen
„„ Durchführung von Compliance-Reviews – Inwieweit
sind die Kontrollprozesse entsprechend den Vorgaben in den Fachbereichen implementiert und funktionieren auch effektiv? Impulse zur Anpassung der
GFA?
„„ Fortlaufende Analyse der Rechtsgebiete/ rechtlicher Änderungen im Rahmen des Tagesgeschäfts
„„ Schnittstellen vom Jahreskontrollplan zur GFA definieren, wie wird sichergestellt, dass Änderungen
übernommen und beachtet werden?
Berichte als Korrespondierende Dokumente? Neugestaltung bestehender Berichtswege in Abhängigkeit von der gewählten
Organisationsstruktur
Implementierung einer zweiten Berichtslinie notwendig?
Einheitliche Formulierung zentraler Aussagen zwecks
Verbesserung der Lesbarkeit der Berichte.
„„ Überblick über mögliche Organisationsstrukturen
„„ Unmittelbare Unterstellung und Berichtspflicht der
CoF gegenüber der Geschäftsleitung
„„ Bisherige Berichte und Berichtswege in Abhängigkeit der Organisationsstruktur
… an alles gedacht? Erfolgreich implementieren!
„„ Angemessene, frist- und adressatengerechte Infor-
mation der Geschäftsleitung und des Aufsichtsorgans
„„ Verantwortung der Compliance-Funktion für Ablauf, Inhalt und Umfang der compliance-relevanten
Berichterstattung, direkte Berichtslinie zum Vorstand
„„ Sind die bisherigen Berichtslinien weiterhin ausreichend, die aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllt?
Einbindung des „neuen“ Beauftragten in bestehende
Strukturen und Abläufe
„„ Terminologie der bestehenden Berichte: Angleichen von Bezeichnungen und Begrifflichkeiten,
Layout
„„ Kombination der bestehenden Beauftragtenberichte
„„ Vor-/ und Nachteile einer abschließenden
Z­usammenfassung durch den MaRisk CO
„„ Ergänzung um wichtige Handlungsvorschläge?
Vorab in jedem Dokument durch die einzelnen Beauftragten, nachgelagert durch den MaRisk CO?
„„ Praktische Erfahrungen bezüglich Vereinheitlichung und Zusammenfassung der verschiedenen Jahresberichte
„„ Berichtsturnus: Angleichen an die Interne Revision
sinnvoll?
„„ Ad hoc-Berichterstattung zur unverzüglichen
A­dressierung von Feststellungen und möglicher Vorschläge über Maßnahmen zur Defizitbehebung durch
die CoF weiterhin sicherstellen, Arbeitsanweisungen
entsprechend anpassen
Abgrenzung zur Internen Revision
„„ Prozessintegrierte Kontrollen, Risikomanagement
und Tätigkeit der CoF als wesentliche Bestandteile des internen Kontrollsystems (IKS) nach neuem §
25a KWG vs. Interne Revision als internes Kontrollverfahren
„„ Vergleichbare Anforderungen an die CoF und die
Interne Revision – Synergie-Effekte sowie Divergenzen
„„ Reaktionen auf veränderte Risikoeinschätzungen
mittels einer dynamischen Prüfungsplanung – Ansatzpunkte für (falls möglich) prozessbegleitende
Prüfungen zur Früherkennung und Vermeidung von
Risiken und Mängeln
„„ Kontrolle der Ordnungsmäßigkeit in Bezug auf
wesentliche rechtliche Normen der CoF vs. revisorische Prüfung der Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit
„„ Gleichwertige compliance- und revisionsseitige
Unterstützung der Geschäftsleitung bei Einhaltung der wesentlichen rechtlichen Vorschriften
(insb. Begleitung des NPP und Änderungen der
Aufbau-/Ablauforganisation)
„„ Stärkere Einbindung der Internen Revision in die
beratende Tätigkeit aufgrund der Wesentlich-
keitsbestimmung von Projekten auf Basis revisionsseitiger Risikoeinschätzung
„„ Grenzen des erforderlichen, ungehinderten Zugangs zu relevanten Informationen zwecks
Ausübung der Tätigkeit der CoF – Welche Informationen erachtet und dokumentiert der CB als erforderlich und wesentlich?
„„ Abstimmung der (de-)zentralen Aufgaben der CoF
und des CB mit der Prüfungstätigkeit der Revision zur
Vermeidung von Doppelarbeiten und -belastungen
der Fachbereiche
„„ Beachtung der CoF-Ergebnisse in der risikobasierten Prüfungsplanung vs. Heranziehen der
Prüfungsberichte der Revision mit ComplianceBezug zur Plausibilisierung der CoF-Ergebnisse
„„ Einschränkung des Umfangs von Funktionsprüfungen bzw. Verlängerung des Prüfungsrhythmus
der Revision im Falle einer ordnungsgemäßen CoF
Weitere Aufgaben und Prozesse; Erste
Erfahrungen und Praxistipps
„„ Beratung des Vorstands, der Kontrolleinheiten
und Fachbereiche
„„ Anlass(un)abhängige Schulung von Mitarbeitern:
Möglichkeiten der Mitarbeitersensibilisierung:
„„ Jährliche Schulung aller Mitarbeiter; Führungskräf-
tesensibilisierung; Anlassbezogene Schulung bei
rechtlicher Änderung; Anlassbezogene Schulung
bei Anpassungen der Gefährdungsanalyse; Multiplikatorenschulung
„„ Tatsächliche Einbindung der CoF in compliancerelevante Prozesse: Beteiligung an den Prozessen nach AT 8.1 und AT 8.2 und die Änderung von
A­rbeitsanweisungen; Workflowsteuerung, Arbeitskreise, die verschiedenen Möglichkeiten, die Einbindung sicherzustellen
„„ Dokumentationserfordernisse, wie umfangreich
muss die Einbindung dokumentiert werden? GGF.
Doppelung der Dokumentation z.B. mit HR notwendig?
„„ Eskalationsverfahren; vom Vetorecht bis zur Eskalation, was tun bei Uneinigkeit?
ca. 17.00 Uhr Ende des Fachseminars
(ca. 12.45–14.00 Uhr gemeinsames Mittagessen,
15 min. Kaffeepause am Vor- und Nachmittag)
Referenten:
Marc Stränger
Abteilungsleiter Compliance,
Sparkasse Krefeld
Klaus Weidner
RA, Chief Compliance Officer,
National-Bank AG, Essen
Gefährdungsanalyse Compliance
19. Mai 2015 in Frankfurt/M. (150522)
760 €*
MaRisk-Compliance kompakt
20. Mai 2015 in Frankfurt/M. (150526)
760 €*
Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden Compliance-Funktion
nach MaRisk enthalten!
Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden Kapitalanlageund Wertpapierrechtenthalten!
Praktikerhandbuch Verbraucherdarlehen enthalten!
Rechtsupdate Compliance Identifizierung
von Ma-Risk Compliance-Risiken
21. und 22. Mai 2015 in Frankfurt/M. (150530)
Kontoführung & Zahlungsverkehr enthalten!
1140 €*
Ich kann nicht am Seminar teilnehmen und bestelle
deshalb die Seminarunterlagen zu den oben angekreuzten Seminaren (150,00 Euro* je Tagesdokumentation)
Ich bestelle versandkostenfrei
(innerhalb Deutschlands) das Fachbuch
Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden
Compliance-Funktion nach MaRisk
2014, ca. 218 Seiten, 79,- €**
Kontoführung & Zahlungsverkehr
2011, ca. 729 Seiten, 89,- €**
Praktikerhandbuch Verbraucherdarlehen
2011, ca. 596 Seiten,89,Name:
Auch nach über einem Jahr MaRisk
Compliance zeigen sich Unsicherheiten
im Tagesgeschäft. Die Referenten stellen die Funktion von A-Z dar, verschaffen
einen Gesamtüberblick, stellen Zusammenhänge dar und geben zahlreiche
Tipps und Erfahrungen aus der Praxis
für die Praxis.
Die Folgeseminare runden das „MaRiskCO-Paket“ ab und geben Praxistipps
und erste Umsetzungserfahrungen zum
Tagesgeschäft weiter.
20. Mai 2015 von 9.00 bis 17.00 Uhr
relexa Hotel Frankfurt/ Main
Lurgiallee 2, 60439 Frankfurt am Main
069 957780
Begrenztes Zimmerkontingent im Tagungshotel verfügbar. Bitte nehmen Sie Ihre Zimmerreservierung unter dem Stichwort
„Finanz Colloquium Heidelberg“ direkt beim Tagungshotel vor.
Im Teilnahmeentgelt enthalten: Seminardokumentation, Erfrischungen, Mittagessen, 2-jähriger kostenfreier Bezug unseres Newsletters Banken-Times und ein Exemplar des vorne
beschriebenen Fachbuchs (Aushändigung NUR vor Ort).
Vorname:
Position:
Bei der Teilnahme an mehreren Seminaren dieser Seminarreihe durch einen oder mehrere Mitarbeiter aus demselben Unternehmen erhalten Sie für jedes weitere Seminar € 50,- Rabatt.
Abteilung:
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungs-betrag
vor dem Veranstaltungstermin. Bei Stornierung Ihrer Anmeldung bis zu vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin erheben wir ein Bearbeitungsentgelt von 150,- €*. Bei Stornos nach
diesem Zeitpunkt wird das gesamte Seminar-entgelt fällig. Zur
Fristwahrung müssen Stornos schriftlich bei uns eingehen.
Kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin ist möglich. Umbuchungen auf ein anderes Seminar
sind bis zu vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei, danach fällt ein Bearbeitungsentgelt von 150 Euro* an. Bei
Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt
erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche, wenn
die Absage mindestens zwei Wochen vor dem Seminartermin
erfolgt. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass
behält sich der Veranstalter vor.
Firma:
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Rechnung an:
(Name, Vorname)
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Bemerkungen:
Bitte einsenden an:
[email protected]
Fax +49 6221 99898-99
Finanz Colloquium Heidelberg GmbH
Plöck 32 a, 69117 Heidelberg
Weitere Infos unter:
Telefon: +49 6221 99898-0 oder www.FC-Heidelberg.de
Zum Thema
760 €*
Die Finanz Colloquium Heidelberg GmbH und ihre Dienstleister (z. B.
Lettershop) verwenden Ihre personenbezogenen Daten für die
Durchführung unserer Leistungen und um Ihnen ausgewählte Fachund Produktinformationen per Post zukommen zu lassen. Sie können
der Verwendung Ihrer Daten jederzeit durch eine Mitteilung per Post,
E-Mail oder Telefon widersprechen.
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Banken-Times SPEZIAL für meinen Fachbereich kostenfrei an
meine angegebene E-Mail Adresse (Abbestellung jederzeit möglich).
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Arbeitsanweisung MaRisk Compliance
18. Mai 2015 in Frankfurt/M. (150518)
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