WM - S emi nar WM Seminare MaRisk-Novelle 2016: Compliance – die weitere Etablierung der Funktion Praxisrelevante Fragestellungen um Aufbau und Integration der neuen Compliance-Funktion nach MaRisk in die bestehende Beauftragtenwelt der Finanzdienstleistungsinstitute 29. Juni 2016 Referenten Mercure Frankfurt-Eschborn Helfmann-Park Frank Borrmann Andreas Marbeiter Hartmut T. Renz Matthias Rozok Börsen-Zeitung WERTPAPIER-MITTEILUNGEN Zeitung für die Finanzmärkte Referenten/Zielsetzung Referenten Frank Borrmann ist nach dem BWL-Studium und Referendariat bei der Deutschen Bundesbank seit 2003 im Referat Bankgeschäftliche Prüfungen der Hauptverwaltung in Hannover tätig. Seit mehreren Jahren ist er Bundesbankdirektor und Prüfungsleiter bei MaRisk-Prüfungen und IRBA-Abnahmeprüfungen; Prüfungsschwerpunkte sind u.a. Interne Revision und Risikoklassifizerungsverfahren. Andreas Marbeiter ist Geschäftsführer der GenoTec GmbH, die sich auf das Outsourcing im Beauftragtenwesen spezialisiert hat. Er ist seit 1995 im Bereich der Compliance unterwegs: 15 Jahre lang verantwortete er als Fachbereichsleiter in der Commerzbank AG verschiedene Bereiche von der Insiderüberwachung über die KapitalmarktCompliance bis hin zur internationalen Investment Banking Compliance. Vor seinem Wechsel zur GenoTec war er als Compliance-, Risikomanager und Datenschutzbeauftragter einer Kapitalanlagegesellschaft in München tätig. In der GenoTec ist er für die Bereiche Zentrale Stelle (Betrugs- und Geldwäscheprävention), WpHG-Compliance sowie IT-Sicherheit und Datenschutz verantwortlich. Hartmut T. Renz verantwortet seit 2016 als Chief Compliance Officer der LBBW Landesbank Baden-Württemberg in Stuttgart deren globale und konzernweite Compliance-Funktion. Bis zu seinem Eintritt bei der LBBW war er bei Kaye Scholer und davor mehr als zehn Jahre Group Compliance Officer Capital Markets der Landesbank HessenThüringen (Helaba). Er ist Dozent an der Frankfurt School of Finance and Management im Rahmen des „Certified Compliance Professional Programs (CCP)“ sowie an der Universität St. Gallen, Schweiz, im Rahmen des „Executive Master of Business Law Programs (M.B.L.)“. Ferner ist er Gründungsmitglied des Frankfurter Compliance Kreises sowie des BDCO Bundesverband Deutscher Compliance Officer. Matthias Rozok Nach Stationen im Transaction Banking der Deutschen Bank und in der Rechtsabteilung der Dresdner Bank war er Leiter für Bank- und Kapitalmarktrecht in der DekaBank. Seit 2012 ist er Chefsyndikus und Leiter Compliance der Degussa Bank. Er betreut u. a. die rechtliche Beratung des gesamten Bankgeschäfts einschließlich des Kundengeschäfts und des Vertriebs von Bankprodukten. Neben seiner Referententätigkeit veröffentlicht er zu aktuellen bankrechtlichen Themen. Zielsetzung Im Zuge der anstehenden MaRisk-Novelle und der fortschreitenden Entwicklungen rund um das Thema CRD/CRR wird die Compliance-Funktion als besonderer Schwerpunkt i.S.d. MaRisk gleichwertig neben die Aufsichtsfelder Risikocontrolling und Interne Revision gestellt, damit gerät sie verschärft in den rechtlichen Fokus der Finanzdienstleistungsinstitute. Die neuen MaRisk enthalten Anforderungen an eine angemessene Compliance-Organisation und -Kultur. Dabei werden in der Praxis nur bestimmte Rechtsbereiche in den Aufgabenbereich einer Compliance-Funktion gestellt, dazu gehören aus Sicht der BaFin zwingend die Bereiche Wartpapierdienstleistungen, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Fraud Prevention, Datenschutz und allgemeiner Verbraucherschutz, z. B bei Kreditgeschäften oder im Zahlungsverkehr. Darüber hinaus müssen die Institute eigentverantwortlich prüfen, in welchen weiteren Bereichen besondere Compliance-Risiken existieren, die von der Compliance-Funktion aufzugreifen sind. Die MaRisk macht keine Vorgaben zur organisatorischen Aufstellung der Compliance-Funktion, so sollte z. B. geprüft werden, ob das erweitere Spektrum in schon vorhandene Organisationsstrukturen eingebunden werden kann. Die Compliance-Funktion wird damit integraler Bestandteil der „Internal Governance“ gem. EBA-Standards. Durch diese Neuregelungen ist in der Praxis einige Unsicherheit entstanden, zumal die Umsetzung zeitnah abgeschlossen sein muss, die Aufsicht wird das erweiterte Rechtsmonitoring der Compliance-Funktion verschärft prüfen. Für viele Betroffene besteht noch dringend Handlungsbedarf, zumal sich eine Lücke auftut zwischen dem bisherigen Fokus der Institute auf Wertpapierund Kapitalmarktcompliance und den neuen Anforderungen. Das Seminar findet hier seinen Ansatz und vermittelt nicht nur den rechtlichen Hintergrund, die Abgrenzung und Priorisierung der wesentlichen Normen, sondern diskutiert vor allem die vorgelagerten Risikoidentifikations- und Risikobewertungsverfahren, definiert Berichtsinhalte und Kontrollverfahren. Die hier im Fokus stehenden Compliance-Risiken zeichnen sich insbesondere dadurch aus, dass bei Nichtbeachtung vor allem (Geld-)Strafen, Bußgelder, Schadenersatzansprüche oder die Nichtigkeit von Verträgen drohen. Programm 29. Juni 2016 – 9.30 bis ca. 17.30 Uhr Die (neue) MaRisk-Compliance-Funktion im Fokus der Aufsicht Ü Welche Änderungen beabsichtigt die Aufsicht hinsichtlich der MaRisk-Compliance-Funktion vorzunehmen? Ü Welche Ziele verfolgt die Aufsicht mit den beabsichtigten Änderungen? Ü Welche ersten Prüfungsfeststellungen hat die Aufsicht getroffen? Ü Mit welchen MaRisk-Compliance-Prüfungsschwerpunkten durch die Aufsicht ist zu rechnen? Ü Inwiefern hat die Aufsicht das entsprechende MaRisk Fachgremiumsprotokoll konkretisiert? Frank Borrmann, Deutsche Bundesbank Wir diskutieren Wege zu einer idealen wie individuellen Lösung wie z. B. Ü Ü Ü Ü Ü der Umfang betroffener Fachthemen die Identifikation sowie die Notwendigkeit betroffener Prozesse die Definition von Verantwortungen das Erkennen von Redundanzen im internen Kontrollsystem die Begrenzung von Regulierungskosten in direkten Zusammenhang mit der Optimierung vorhandener Budgets RA Hartmut T. Renz, Chief Compliance Officer, LBBW und Andreas Marbeiter, Geschäftsführer, GenoTec GmbH Management-Ansatz Ü Klares Profil für die Compliance-Struktur § Herausforderungen bei der Abgrenzung zu angrenzenden Themen § Geeignete und ungeeignete Zusatzfunktionen Ü Praktische Erkenntnisse aus der „Etablierungsphase“ Ü Welche Auswirkungen ergeben die Änderungen auf vorgenommene Implementierungen? Ü Woran erkennen Sie eine bislang wirksame Implementierung? Ü Welchen Aufwand verursacht Ihre Implementierung? Strategische Positionierung § Aktives Einfordern des Tone from the Top § Unabhängigkeit und Eingriffsbefugnisse im Verhältnis zu anderen Beauftragtenfunktionen § Commitment zur Unternehmensorientierung und Mehrwertschaffung § Ableitung strategische Compliance-Ziele aus der Unternehmensstrategie § Compliance als Führungsinstrument für das Top Management § Operationelle Umsetzung der Anforderungen an die Risikokultur RA Matthias Rozok, Chefsyndikus und Leiter Compliance, Degussa Bank Teilnahmebedingungen und Anmeldung Organisation /Rückfragen · Postfach 11 09 32 · 60044 Frankfurt am Main Datum 29. Juni 2016 – 9.30 bis ca. 17.30 Uhr Veranstaltungsort Mercure Frankfurt-Eschborn Helfmann-Park Helfmann-Park 1 65760 Eschborn/Frankfurt (Industriegebiet Ost) Tel.: +49 6196 9697 0 Anmeldung zum Seminar Nr. S16-808N (unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen) Am WM-Seminar Die neue Compliance-Funktion nach MaRisk … am 29. Juni 2016 in Eschborn/Frankfurt nehme ich teil. Der Seminarpreis pro Person in Höhe von EUR 885,- zzgl. MwSt. wird nach Erhalt der Rechnung überwiesen. Die Rechnung bitte ich auszustellen auf mich Firma/Institut. Preise/Leistungen Nach Eintreffen Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung über den Seminarpreis in Höhe von EUR 885,- (zzgl. 19% MwSt. = EUR 168,15). Die Rechnung wird Ihnen elektronisch zugestellt. Wenn Sie eine postalische Rechnung wünschen, dann lassen Sie es uns bitte wissen. Der Rechnungsbetrag muss vor Seminarbeginn eingegangen sein. Im Preis enthalten sind die Teilnahme am Seminar, Mittagessen, Erfrischungen/Pausengetränke und Arbeitsunterlagen. Der Verlag behält sich kurzfristige Programmänderungen vor. Rücktritt/Storno Die Anmeldung zum Seminar ist verbindlich. Bei Nichtteilnahme wird der volle Preis erhoben. Es ist möglich, eine Ersatzperson zu benennen. Bei Storno der Teilnahme am Seminar später als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung wird eine Aufwandsentschädigung von EUR 300,- ( zzgl. 19% MwSt. = EUR 57,-) berechnet. Bei Storno der Teilnahme früher als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung entstehen keine weiteren Kosten. Der Verlag behält sich vor, das Seminar ggf. abzusagen. In diesem Fall wird der bereits gezahlte Seminarpreis zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegenüber dem Verlag bestehen nicht. Unterkunft/Hotel Für die Teilnehmer steht ein begrenztes Zimmerkontingent im Hotel zur Verfügung. Bitte nehmen Sie die Reservierung direkt unter Berufung auf die Veranstaltung vor. Dieses Angebot gilt nur für Unternehmer. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass die Seminarannmeldung für die gewerbliche bzw. selbständige berufliche Tätigkeit erfolgt. Verbraucher (Privatpersonen) stellen eine unverbindliche Seminaranfrage bitte hier: [email protected] Werbung r Ja, ich bin mit dem Erhalt von weiteren Informationen (Werbung) zu Produkten und Dienstleistungen der WM Gruppe einverstanden. r Dies gilt auch für Informationen per E-Mail. · www.wertpapiermitteilungen.de Rechtsanwalt Dr. Christopher Kienle, Frankfurt a. M. Rechtsanwalt Dr. Andreas Lange, Frankfurt a. M. Prof. Dr. Tobias Lettl, Potsdam Rechtsanwalt Dr. Helmut Merkel, Frankfurt a. M. Arne Wittig, Essen Redaktionsbeirat: Rechtsanwalt Thorsten Höche, Berlin Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus J. Hopt, Hamburg Richter am BGH Dr. Hans-Ulrich Joeres, Karlsruhe Richterin am BGH Ilse Lohmann, Karlsruhe Prof. Dr. Peter O. Mülbert, Mainz Rechtsanwalt Reinhard Nützel, Frankfurt a. M. WERTPAPIERMITTEILUNGEN TEIL IV · Fax: +49 69 2732 200 · www.wm-seminare.de D 22085 C 12 26. März 2016 70. Jahrgang Seiten 537-580 WERTPAPIERMITTEILUNGEN Redaktion: Tel.: +49 69 2732 162 AUS DEM INHALT: Seite 537 Univ.-Prof. Dr. Jürgen Oechsler, Mainz Ein neuer wettbewerblicher Ordnungsrahmen für das Kreditkartengeschäft – MIF-VO, Zahlungsdiensterichtlinie 2 und die Mastercard-Entscheidung des EuGH Seite 542 Rechtsanwalt Dr. Philipp Gehrmann, Berlin Anmerkungen zum strafbewehrten Verbot der handelsgestützten Marktmanipulation Seite 548 BGH, 6.11.2015 – V ZR 165/14 Keine dingliche Wirkung des Heimfallanspruchs; zur Frage der Ausübung des Heimfallrechts des Grundstückseigentümers, der der Belastung des Erbbaurechts mit einem gegenüber der Erbbauzinsreallast vorrangigen Grundpfandrecht zugestimmt hat Seite 553 BGH, 25.2.2016 – IX ZR 12/14 Gläubigerbenachteiligung, wenn eine von mehreren verbundenen Gesellschaften, denen die Bank eine gemeinschaftliche Kreditlinie eingeräumt hatte, aus geduldeter Überziehung ihres Kontos die Verbindlichkeit einer verbundenen Gesellschaft getilgt hat Seite 560 BGH, 25.2.2016 – IX ZR 109/15 Zur Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungseinstellung des Schuldners, wenn dieser monatelang auf Rechnungen und Mahnungen geschwiegen und nach Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens die ratenweise Zahlung der Gesamtforderung angeboten hat Seite 577 Deutsche Rechtspolitik aktuell Postverlagsort Frankfurt a. M. Ja, ich möchte als Dankeschön für meine Teilnahme die Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht drei Wochen lang kostenlos und unverbindlich erhalten. & Rules Regulations Der Regulierungs-Newsletter der Börsen-Zeitung Ja, ich möchte als Dankeschön für meine Teilnahme Rules & Regulations, den Regulierungs-Newsletter der Börsen-Zeitung, sechs Wochen lang kostenlos und unverbindlich kennen lernen (E-Mail-Adresse siehe unten). Ja, ich möchte als Dankeschön für meine Teilnahme die BörsenZeitung vier Wochen lang kostenlos und unverbindlich erhalten. 1.Teilnehmer: Name, Vorname 2. Teilnehmer: Name, Vorname Funktion/Abteilung Funktion/Abteilung Telefon, Fax Telefon, Fax E-Mail E-Mail Firma/Institut Ort, Datum Straße/Postfach Unterschrift Postleitzahl, Ort Fax +49 69 2732 200 WM Seminare
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