Banken -Times SPEZIAL Sonderausgabe MaRisk NEU Finanz Colloquium Februar 2016 Banken-Times SPEZIAL Sonderausgabe MaRisk NEU 2016, S. 1 Eine Detailanalyse des MaRisk-Konsultationsentwurfes mit konkreten Handlungsnotwendigkeiten für Ihr Institut erhalten Sie als kostenfreien Download unter www.FC-Heidelberg.de/Mein FCH im Archiv der Banken-Times SPEZIAL unter Sonderausgaben. MaRisk 6.0-E – Kritische Analyse des Konsultationsentwurfes vom 18.02.2016 Dr. Svend Reuse, MBA, Bereichsleiter Gesamtbanksteuerung, Stadtsparkasse Remscheid, Fachbeirat im isf – Institute for Strategic Finance Schon oft wurde über das Erscheinen der MaRisk 6.0 spekuliert, vereinzelt waren im Rahmen des Abwicklungsmechanismusgesetzes (05.2015) und des SRM-Anpassungsgesetz (03.2015) schon Informationen zur Ausgestaltung der neuen MaRisk zu finden (vgl. Reuse, S. (2015): MaRisk 6.0 – Analyse und Würdigung der ersten offiziell verfügbaren Informationen, in: BankenTimes Spezial Banksteuerung/Treasury, Mai & Juni 2015, S. 18–20). Nun wird es jedoch konkreter: Per 18.02.2016 hat die BaFin einen Konsultationsentwurf bereitgestellt. Schon im Anschreiben zur Konsultation wird klargestellt, dass vermehrt internationale Papiere Eingang in die MaRisk finden. So werden BCBS 239, SREP und das Risikokulturpapier des FSB explizit genannt. Finanz Colloquium Heidelberg [email protected] www.fc-heidelberg.de Heidelberg Die MaRisk weisen hierbei folgende Schwerpunkte auf. Das Thema Auslagerungen wird gestrafft, „wobei hier die stärkere Herausarbeitung der Grenzen von Auslagerungslösungen sowie die institutsinterne Überwachung von ausgelagerten Aktivitäten und Prozessen im Vordergrund stehen (Anschreiben S. 1).“ Es wird z. B. klargestellt, dass die Risikocontrollingfunktion gar nicht auslagerungsfähig ist, Compliance und Revision nur bei kleinen Instituten. Wichtig ist der BaFin, dass „diese für die Leitung eines Instituts wichtigen Steuerungsinstrumente nicht vollständig in die Hände Dritter gelegt werden und dadurch dem direkten Zugriff des Instituts entzogen sind (Anschreiben S. 3 f.).“ Ausdrücklich werden Öffnungsklauseln für kleine Institute geschaffen, was zu begrüßen ist. Die Einführung eines zentralen Auslagerungsmanagements wird ebenfalls aufgeführt. Im nächsten Schritt wird das Thema Datenaggregation behandelt, welche als Lehre aus der Finanzmarktkrise die Zeit und Qualität der notwendigen Risikodaten behandelt. Auch wenn die Standards des BCBS 239 und folglich auch die MaRisk nur auf große und komplexe Institute abzielen, werden im Anschreiben auch kleinere Institute aufgefordert, ihre Datenaggregationskapazitäten zu verbessern. Dies ist nachvollziehbar und führt auch für die Institute selbst zu einem erkennbaren Nutzen – auch wenn die komplette Umsetzung zeitlich sehr ambitioniert ist. Ferner wurde sich dem Thema Reporting gewidmet. Alle diesen Aspekt behandelnden Ausführungen der MaRisk werden im neuen BT 3 gebündelt und geben so einen guten Überblick über die Mindestanforderungen an das Reporting. Auch der Zeitraum der Erstellung der Reportings wird konkretisiert, „Produktionszeiten von einzelnen Berichten von zum Teil mehreren Wochen [können] nicht mehr akzeptiert werden (Anschreiben S. 3).“ Das Thema Risikokultur bekommt gerade vor dem Hintergrund der aktuell negativen Presse gerade im Zusammenhang mit der Deutschen Bank eine traurige Aktualität. Die im EBA-Papier geforderte Risikokultur soll dazu führen, dass die Risiken einer wirksamen Kontrolle unterliegen und dass Mitarbeiter sich regelkonform verhalten. Auch diese Forderung ist grundsätzlich zu begrüßen. Auch wenn diese Anforderung für alle Institute gilt, fokussiert das Anschreiben – wahrscheinlich aus aktuellem Anlass – die größeren Institute. Doch die MaRisk beinhalten noch weitere Anforderungen, die in den Instituten teilweise zu einem erheblichen Umsetzungsaufwand führen werden. Abbildung 1 – 1 visualisiert die wichtigsten Klarstellungen und Neuerungen, versehen mit einer Differenzierung in „große“ und „kleine“ Institute sowie einer Würdigung des Autors. Banken-Times SPEZIAL Sonderausgabe MaRisk NEU Februar 2016, S. 2 Finanz Colloquium Heidelberg Tz.-E AT 3 (1) AT 5 (3) AT 4.3.1 (1) BT 2.2 (3) AT 4.3.4 (1-7) AT 4.4.1 (4) Erl. AT AT AT AT 4.4.1 (6) 4.4.2 (7) 4.4.3 (6) 6 (1) AT 8.1 (1) MaRisk 6.0 Wesentlicher Inhalt Institute "groß" alle Risikokultur Die Geschäftsleitung soll die Risikokultur fördern. Analog der Compliance-Kultur ist auch eine Risikokultur einzurichten, die Mitarbeiter sensibilisieren und ein risikoadäquates Verhalten initiieren soll. Zudem ist der Verhaltens-Kodex im Anweisungswesen zu verankern. Cooling-Off Erstellung einer Richtlinie für den Wechsel von Mitarbeitern aus Handel/Vertrieb in Kontrollbereiche (Risikocontrolling, Compliance, Interne Revision…) - Selbstprüfungsverbot. Beim Wechsel von Mitarbeitern anderer Organisationseinheiten zur Internen Revision sind angemessene Übergangsfristen von in der Regel mindestens einem Jahr vorzusehen, innerhalb derer diese Mitarbeiter keine Tätigkeiten prüfen dürfen, die gegen das Verbot der Selbstprüfung und -überprüfung verstoßen. Management von Risikodaten Systemrelevante Institute (> 30 Mrd. €) müssen Risikodaten angemessen managen (Tz. 1). Daten müssen identifiziert, zusammengeführt und ausgewertet werden können (Tz. 2). Die Risikodaten müssen vollständig und nach unterschiedlichen Kategorien auswertbar sein sowie die Datenqualität überwacht und mit anderen Informationen plausibilisiert werden (Tz. 3). Die Daten sind im Institut mit anderen vorhandenen Informationen abzugleichen und zu plausibilisieren (Tz. 4). Darüber hinaus müssen die Institute über relevante Daten auch in Stresssituationen zeitnah verfügen können (Tz. 5). Die Datenaggregationskapazitäten müssen flexibel und leistungsfähig sein, um auch Ad hoc Berichterstattungen zu ermöglichen (Tz. 6). Es sind prozessunabhängige Kontrollen für die Datenaggregationen festzulegen (Tz. 7). Exklusive Wahrnehmung der Risikocontrollingfunktion Bei Instituten mit maximal drei Geschäftsleitern können Risikocontrolling-Funktion und Marktfolge auch unter einheitlicher Leitung stehen und dieser Leitung auch Votierungskompetenzen eingeräumt werden, sofern daraus keine Interessenkonflikte erwachsen und diese Leitung weder Geschäfte initiiert noch in die Kundenbetreuung eingebunden ist. Wechsel des Leiters Risikocontrolling/Compliance/Revision Das Aufsichtsorgan ist vor dem Wechsel des Funktionsinhabers zu informieren. Dokumentation Erweiterung der Aufbewahrungsfristen von 2 auf 5 Jahre. Produktkatalog Ein Institut muss über einen Produktkatalog für die wesentlichen Geschäftsaktivitäten verfügen, der regelmäßig zu überprüfen ist. Klassifizierung Klarst. Neu Analyse Aufwand Rhythmus Würdigung Fazit mittel einmalig Die Schaffung der Risikokultur ist schlecht messbar und auch nur über einen langwierigen Prozess im Rahmen der Unternehmenskultur machbar. Der Aufwand ist entsprechend nicht zu unterschätzen. X X X X mittel laufend Grundsätzlich nachvollziehbar, gerade in kleineren Häusern schwierig. Eine Öffnungsklausel wäre hier sinnvoll gewesen. X hoch laufend Diese Regelungen sind den BCBS 239 entnommen und führen zu umfassenden Änderungen in der IT. Neben Datenqualitätsmanagement wird auch das Thema Reports in Krisenzeiten angeschnitten hier stoßen viele Bank-IT-Lösungen schon heute an ihre Grenzen. Die Umsetzung ist zwar wichtig - wird aber nicht auf kurze Sicht zu schaffen sein. X Die Betonung und die Aufnahme in die Strategie zeigt, wie wichtig der Aufsicht dieses Thema ist. Eine Aufnahme in die Strategie bedingt eine Diskussion mit Aufsichtsorgan etc. X X mittel einmalig Negativ anzumerken ist, dass der zuständige Leiter nicht in die Kundenbetreuung eingebunden sein darf. Aus Sicht des Autors ist das realitätsfern und konterkariert das Primat der engen Kundenbindung auf Vorstandsseite gerade bei Sparkassen und Volksbanken. X X gering einmalig Dies ist zu begrüßen und stärkt die Position des Inhabers. X X gering X X mittel X mittel einmalig Oft jedoch greifen sowieso gesetzliche Aufbewahrungsfristen. laufend Oftmals liegen Produktkataloge nur dezentral und unstrukturiert in den Häusern vor. Wird die nebenstehende Anforderung eng ausgelegt, so begrenzt sie die Häuser beim Einsatz von Individuallösungen für den Kunden. laufend Dies ist nachvollziehbar, führt aber zu deutlich mehr Aufwand im Institut. Das Thema NPP ist nicht zuletzt aufgrund der Mehrschichtigkeit mit hoher Brisanz versehen, die Anforderung wird helfen, Prozesse und Produkte sicherer zu machen. einmalig Erfreuliche Klarstellung zum Thema Auslagerung der Funktionen. AT 8.1 (7) Jährliche Überprüfung des NPP-Verfahrens Mindestens jährliche Überprüfung, ob der Neu-Produkt-Prozess zu einem sachgerechten Umgang mit neuen Produkten oder Märkten geführt hat. X AT 9 (4) Erl. AT 9 (5) Auslagerung von Risikocontrolling, Compliance und Revision Risikocontrolling ist gar nicht auslagerungsfähig, Compliance und Revision nur bei kleinen Instituten. Es gelten zudem schärfere Bedingungen für die Auslagerungen. X AT 9 (6) Exitstrategien Institute müssen eine Ausstiegsstrategie bei wesentlichen Auslagerungen festlegen. X X mittel einmalig Die Ausstiegsstrategiedefinition ist aus Sicht des Autors eine zu stark formalistische Formulierung. Gerade im Bereich Rechenzentrum ist diese Anforderung nicht umzusetzen. X X mittel einmalig Diese Stelle sollte bereits heute in einer funktionierenden Banksteuerung besetzt sein analog des ehemaligen OutsourcingRundschreibens aus 2001. X X mittel laufend Die Definition und Strukturierung der Zugeständnisse und wie diese auf die Klassifizierung des Kredites wirken, kann das Institut (noch) selbst festlegen. Der Verweis auf die EBA birgt jedoch die Gefahr der Standardisierung. AT 9 (11) BT 3.5 (1) Zentrales Auslagerungsmanagement Benennung eines zentralen Beauftragen für das gesamte Auslagerungsmanagement, der auch Koordinations- und Überwachungsaufgaben hat. Dieser hat auch einen jährlichen Bericht zu erstellen. BTO 1.2.4 (1) Erl. Zugeständnisse z.G. des Kreditnehmers Sind solche Zugeständnisse gemacht worden, so sind diese bei der Einstufung des Engagements entsprechend zu berücksichtigen. Zur Klassifizierung der Kriterien wird auf EBA Standards verwiesen. gering X Banken-Times SPEZIAL Sonderausgabe MaRisk NEU Februar 2016, S. 3 Finanz Colloquium Heidelberg Tz.-E BTR 1 (7) MaRisk 6.0 Wesentlicher Inhalt Umgang mit Abwicklungserlösen Das Institut hat eine angemessene Erfassung der Erlöse aus der Abwicklung von Kreditengagements in einer Erlösquotensammlung zu gewährleisten. Die Erkenntnisse sind bei der Adressrisikosteuerung zu berücksichtigen. Institute alle "groß" Klassifizierung Neu Klarst. X X BTR 2.3 (6) Barwertige und periodische Zinsänderungsrisiken Das jeweils nicht steuerungsrelevante Verfahren ist trotzdem angemessen in der Risikotragfähigkeit zu berücksichtigen. X X BTR 3.1 (1-4) Liquiditätsübersichten, Liquiditätsreserven und Survival Period Die Liquiditätsübersichten müssen geeignet sein, um die Liquiditätslage im kurz-, mittel- und langfristigen Bereich darzustellen. Liquiditätsreserven müssen den Liquiditätsbedarf auch im Stressfall vollständig abdecken. Ein Überlebenshorizont ist zu ermitteln, Asset Encumbrance ist zu reporten. X X BTR 3.1 (12) Liquiditätsplanungsprozess Das Institut hat einen Refinanzierungsplan aufzustellen, der die Strategien, den Risikoappetit und das Geschäftsmodell angemessen widerspiegelt. Der Planungshorizont hat einen angemessen langen, in der Regel mehrjährigen Zeitraum zu umfassen. Dabei ist zu berücksichtigen, wie sich Veränderungen der eigenen Geschäftstätigkeit oder der strategischen Ziele sowie Veränderungen des wirtschaftlichen Umfelds auf den Refinanzierungsbedarf auswirken. Möglichen adversen Entwicklungen, die von den Erwartungen abweichen, ist bei der Planung angemessen Rechnung zu tragen. Zeitraum der Erstellung Unter Einbeziehung einer Öffnungsklausel sind die Reports zeitnah zu erstellen, so dass damit gesteuert werden kann. X X X X Anforderungen an die Risikoberichte Die Risikoberichte müssen auch eine zukunftsorientierte Risikoeinschätzung abgeben und sich nicht ausschließlich auf aktuelle und historische Daten stützen. Das Reporting hat zu beinhalten: - Informationen zu den wesentlichen Risiken - Stresstestergebnisse - Risikokonzentrationen - Kapitalausstattung und -planung - Liquiditätskennziffern - Refinanzierungspositionen - Prognosen zu den o.g. Entwicklungen Haben sich keine relevanten Änderungen ergeben haben, kann im Rahmen der aktuellen Berichterstattung auf Vorreports verwiesen werden. X Berichte aus Markt & Handel an den zuständigen Dezernenten Die Marktbereiche im Kreditgeschäft haben monatlich einen Bericht über die Geschäftssituation in ihren Bereichen zu erstellen, die auch einen Überblick über die Engagements der Intensivbetreuung enthalten. X BT 3.1 (4) BT 3.1 (1) BT 3.2 (2) BT 3.2 (2) Erl. BT 3.4 (1-5) & Erl. Der Handel hat am nächsten Tag einen Bericht abzugeben. Es kann auf den Bericht der Risikocontrollingfunktion zurückgegriffen werden. Das Liquiditätsrisikomanagement hat ggf. täglich zu berichten. X Analyse Fazit Würdigung Aufwand Rhythmus einmalig Zum Teil beinhaltet dies Klarstellungen - die mittel Sicherheitenverwertung war immer schon Bestandteil der Risikomessung. Der explizite Verweis auf hauseigene Quoten macht es ggf. schwer, auf Pooldaten zurückzugreifen. Zudem ist die bisher nicht explizit notwendige Quotensammlung nun Pflicht. mittel laufend Diese Anforderung ist in sich nicht konsistent zu bestehenden Regelungen. Ein periodisch steuerndes Institut muss bereits den Zinsschock melden, zudem ist eine echte Eigenmittelunterlegung geplant. Wieso dann noch zusätzlich eine Betrachtung der barwertigen Welt im Rahmen der RTF erforderlich wird, erschließt sich hier nicht. Faktisch kommt dies einer Dreifachbelegung des Eigenkapitals gleich. hoch laufend Diese Regelung bedeutet, dass ein Institut alle Engpässe nur mit liquiden Aktiva abdecken muss - was wiederum zu deutlichen Ertragseinbußen führen kann. Dass sichere Linien hier nicht mehr berücksichtigt werden, erschließt sich nicht und ist methodisch nicht nachvollziehbar. In Summe werden die Anforderungen an die Liquiditätsrisikosteuerung deutlich verschärft. laufend Analog des Kapitalplanungsprozesses - hier hoch hätte dieser Aspekt zudem besser eingeordnet werden können - müssen die Institute nun eine Planung aufstellen. Der Aufwand gerade in der Verzahnung ist sehr hoch, der ILAAP aus dem SREP spiegelt sich hier wider. Es bleibt zu hoffen, dass diese Regelungen nicht zu streng auf kleinere Institute angewendet werden. mittel laufend Die Definition von zeitnah wären analog BCBS 239 zehn Tage. Es ist zu begrüßen, dass die MaRisk hier keine konkreten Vorgaben enthalten, sondern den Begriff "zeitnah" gewählt haben. mittel laufend Die Anforderungen in quantitativer und qualitativer Hinsicht steigen deutlich. Nicht alle Positionen wurden bisher explizit so benannt, zudem verkürzt sich der Turnus für einige Aspekte wie z.B. Kapitalplanung auf vierteljährlich. Allerdings erleichtert die Öffnungsklausel in Bezug auf den Verweis auf Vorreports die Arbeit deutlich, so dass es sich in Summe eher um Klarstellungen handelt. Ansonsten besteht BT 3.2 primär aus Überführungen aus anderen Teilen der MaRisk. Auf die in der Praxis eher sperrigen Strukturübersichten im Bereich Adressrisiken wurde leider nicht verzichtet. X mittel laufend Diese Ausführungen sind neu - bisher war das Reporting Aufgabe der Risikocontrollingfunktion. Gerade in kleineren Häusern existieren die nebenstehenden Funktionen oft nicht, so dass die Einhaltung schwierig wird. Es sind oftmals die Daten aus dem Controlling erforderlich, so dass sich die Sinnhaftigkeit nicht erschließt, da bisher die Datenhoheit und die Reportings zentral aus einem Bereich kommen. Berichten nun mehrere Stellen, sind Diskussionen über die Richtigkeit und ein Abgleich der Reportings vorprogrammiert. Der Bereich Treasury hat monatlich, wöchentlich oder ggf. täglich einen Bericht zu erstellen. Zudem werden hier hohe Anforderungen an Daten gestellt, wenn jeder Markt- und Handelsbereich separate Datentöpfe zur Verfügung haben soll. Erweitere Darstellung in Anlehnung an: Reuse, S. (2015): MaRisk 6.0 – Analyse und Würdigung der ersten offiziell verfügbaren Informationen, in: BT Spezial Banksteuerung, Mai & Juni 2015, S. 18 – 20. Abbildung 1 – 1: Neuerungen in den MaRisk 6.0-E Muster, Vorlagen, Checklisten aus der Praxis NEUERSCHEINUNG Holger Biernat VTB Bank AG Bernhard Kessler SKS Unternehmensberatung GmbH & Co KG Stefanie Buchmann B. Metzler seel. Sohn & Co. Holding AG Sandra Leicht (Hrsg.) FCH Compliance GmbH Martin Daumann (Hrsg.) Degussa Bank AG Matthias Rozok Degussa Bank AG Andreas Feneis CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern Hans-Heinrich Fetzer Degussa Bank AG Christoph Horn EGT AG Stand: ET: Umfang: Preis: ISBN: In Bereich der Compliance/des Aufsichtsrechts gibt es mittlerweile umfassende Literatur, die verdienstvoll Historie und Hintergründe der Regulatorik vermittelt und die jeweiligen Anforderungen umreißt. Oft genug jedoch auf der Makro-Ebene, aus der Erfahrungswelt sehr großer Häuser/ Konzerne oder aber aus nachgelagerter Prüfersicht. Der Bezug zum Tagesgeschäft bleibt aber manches Mal unklar und konkrete Vorschläge/Muster für die tägliche Arbeit sind nur spärlich vorhanden. Eben dieses jedoch braucht der Praktiker: Rasch und konkret – denn auch in mittleren und kleinen Häusern gilt es, Umsetzungsfristen einzuhalten und Kapazitätsplanungen in Budget-Zyklen einzubringen. In der Arbeitsbuch-Reihe stellen Autoren unterschiedlicher Säulen des Bankgeschäfts ihre bewährten Lösungen und Erfahrungen aus der tatsächlichen Umsetzung aufsichtlicher Anforderungen vor. Rasch, weil arbeitsteilig und ohne umfassende Wiederholungen. Die ausgewiesenen Praktiker mit langjähriger Berufserfahrung im Umfeld von Banken und Finanzdienstleistern legen dabei den Schwerpunkt nicht auf Theorienstreitigkeiten oder dogmatische Abgrenzungen. Vielmehr werden möglichst Muster, Vorlagen und Checklisten entwickelt, vorgestellt und erläutert, um mit diesen tatsächlich klar strukturiert und systematisch das Tagesgeschäft zu bestreiten und Prüfungen erfolgreich zu bestehen: Aus der Praxis für die Praxis. Veröffentlichung der MaRisk 3 Monate nach Veröffentlichung der MaRisk ca. 200 Seiten € 119,– 978-3-95725-075-9 Bestellen Sie direkt bei: Finanz Colloquium Heidelberg GmbH • [email protected] • www.FC-Heidelberg.de COMPLIANCE / WERTPAPIER / BEAUFTRAGTE Arbeitsbuch MaRisk 6.0 Banken-Times SPEZIAL Sonderausgabe MaRisk NEU Februar 2016, S. 5 Finanz Colloquium Heidelberg Zu erkennen ist, dass gerade im Bereich der Liquiditätsrisiken deutliche Verschärfungen formuliert werden. ILAAP und SREP werfen hier ihre Schatten voraus, der Liquiditätsplanungsprozess erinnert stark an die Anforderungen an den Kapitalplanungsprozess. Auch bei anderen Risikoarten wird nachgeschärft. So müssen Zinsänderungsrisiken nun trotz bereits bestehender Meldepflicht sowohl im periodischen als auch im barwertigen Steuerungskreis betrachtet werden. Dies führt dazu, dass das Eigenkapital im Extremfall dreimal gebunden wird: periodisch (Säule II), barwertig (Säule II) und auch noch im Rahmen der geplanten Unterlegung nach Säule I. Es wird deutlich, dass die Aufsicht das Eingehen von Zinsänderungsrisiken zumindest erschweren möchte. Des Weiteren sollen Abwicklungserlösdatenbanken Eingang in die Adressrisikosteuerung finden und die Dokumentationsanforderungen werden auf fünf Jahre ausgeweitet. Die ursprünglich angestrebte Überführung der MaRisk in eine Verordnung ist vorerst ausgeblieben. Warum dies so ist, kann nur vermutet werden. Aus Sicht des Autors ist jedoch zu vermuten, dass der nun vorliegende Konsultationsentwurf der letzte im Rundschreibenformat sein wird. Eine „MaRisk-Verordnung“ dürfte dann aufgrund der deutlich konkreter zu fassenden Formulierungen optisch wie inhaltlich deutlich anders aussehen. Es bleibt zu hoffen, dass die bisher altbewährte Prinzipienorientierung und die Möglichkeit von Öffnungsklauseln in den MaRisk dann erhalten bleiben. In Summe sind die Änderungen des Konsultationsentwurfes keine Überraschung. Ein Großteil der Änderungen war bereits durch die beiden o. g. Gesetzesentwürfe zu erwarten (vgl. Reuse, S. (2015), S. 19). Die meisten Anforderungen sind inhaltlich nachvollziehbar und führen gerade im Bereich Risikoreporting zu einer deut- lich besseren Übersicht. Einige Punkte sind kritisch zu sehen, vgl. Abbildung 1 – 1. Es bleibt zu hoffen, dass diese in der nun bis 07.04.2016 andauernden Konsultationsphase noch abgeschwächt werden können. Dies betrifft aus Sicht des Autors vor allem die Praktikabilität der Reports der Marktund Handelsbereiche. ZUM THEMA Eine Detailanalyse des MaRisk-Konsultationsentwurfes mit konkreten Handlungsnotwendigkeiten für Ihr Institut erhalten Sie als kostenfreien Download unter www.FC-Heidelberg.de/Mein FCH im Archiv der Banken-Times SPEZIAL unter Sonderausgaben. Infos unter www.FC-Heidelberg.de PRAXISTIPPS • Analysieren Sie Ihre Outsourcingkonzepte im Hinblick auf die zu erwartenden Regelungen. • Analysieren Sie Ihre Reportings kritisch im Hinblick auf die neuen MaRisk. Besteht Anpassungsbedarf? • Modifizieren Sie Ihre Liquiditätsrisikosteuerung – die Verschärfungen sind hier besonders deutlich. • Unternehmenskultur ist wichtig – auch in nicht systemrelevanten Instituten ist die Schaffung und Stärkung der Unternehmenskultur gerade in Krisenzeiten ein starker Erfolgsfaktor. • Schärfen Sie Ihren NPP – anscheinend bestehen hier in der Praxis immer noch Fall- stricke. • Entwickeln Sie einen Produktkatalog für alle Ihre Produkte. SEMINARTIPPS • MaRisk-Outsourcing-Tagung 06.-07.04.2016 Franfurt/M. • Neue MaRisk 2016 19.04.2016 Berlin • Verschärfungen bei Verrechnung von Liquiditätskosten 20.04.2016 Köln • Liquiditäts-Steuerung 2016: ILAAP-Neuerungen 21.04.2016 Köln • Neue MaRisk 2016 24.11.2016 Frankfurt/M. Infos unter www.FC-Heidelberg.de flage 4. Au Bearbeitungsund Prüfungsleitfaden Neue MaRisk 4. Auflage NEUERSCHEINUNG Axel Becker SÜDWESTBANK AG Helge Kramer TaunusSparkasse Michael Berndt (Hrsg.) EMEIA Financial Services | Thomas Krebs TaunusSparkasse Advisory, Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rainer Englisch Deutsche Bundesbank Prof. Dr. Marcus Martin Technische Hochschule Mittelhessen Dr. Carsten Wehn Die neuen MaRisk haben ihre Schatten aufgrund ungeklärter Fragen zu Inhalten und Form der Veröffentlichung länger als gewohnt vorausgeworfen, da dieses Mal politische Beweggründe mehr als sonst eine entscheidende Rolle spielen, denn die bisherigen MaRisk boten als normeninterpretierende Verwaltungsvorschrift keine ausreichende Rechtssicherheit für die Institute und die nationalen Aufsichtsbehörden. Deka Bank Jan-Arne Hoffmann Volks- und Raiffeisenbank eG Download der Checklisten als Word-Dokument im Bereich „Mein FCH“ unter www.FC-Heidelberg.de Stand: ET: Umfang: Preis: ISBN: Veröffentlichung der MaRisk 3 Monate nach Veröffentlichung der MaRisk ca. 600 Seiten € 89,– 978-3-95725-081-0 Inhaltliche Treiber sind unter anderem die Neuausrichtung der Europäischen Bankenaufsicht und zahlreiche europäische Vorgaben (u. a. SREP) zur Harmonisierung und Schaffung eines einheitlichen Aufsichtsmechanismus, die auch Grundlage für die Anpassung der MaRisk sind. Aus dem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zum SRM-Anpassungsgesetz (SRM-AnpG) ließen sich bereits Anfang 2015 einzelne Schwerpunkte der neuen MaRisk herauslesen. Insbesondere neue Grundsätze zur Datenqualität, Aggregation von Risikodaten sowie zur Risikoberichterstattung stehen auf dem Pro- gramm und sind umzusetzen. Zudem stellen die verschärften Anforderungen an das Outsourcing u. a. mit der Definition einer Ausstiegsstrategie einen weiteren wesentlichen Schwerpunktbereich dar. Darüber hinaus ergeben sich weitreichende neue Anforderungen an die Interne Revision, z. B. durch eine konkrete und explizite Wesentlichkeitseinschätzung einzelner Aktivitäten und Prozesse im Rahmen der Prüfungsplanung und neue bzw. ausgeweitete Prüfungsanforderungen und Prüffelder u. a. zu den Themen Risikokultur, Eigenanwendungen, Wirksamkeit der Neue-Produkte-Prozesse, Beurteilung der Refinanzierungsrisiken sowie der Ad-hoc-Berichterstattung und der Liquiditätsplanung. Erfahrene Praktiker und Prüfer widmen sich praxisnah und umsetzungsorientiert den zahlreichen neuen Vorgaben. Daneben fließen in die Neuauflage aber auch Umsetzungs-/ Prüfungserfahrungen zu den MaRisk 2012 ein. Wie bei allen Titeln in unserer viel beachteten „Checklisten-Reihe“ erhalten die Leser umfangreiche Checklisten für die Umsetzung bzw. Qualitätssicherung der Prozesse. Bestellen Sie direkt bei: Finanz Colloquium Heidelberg GmbH • [email protected] • www.FC-Heidelberg.de VORSTAND / REVISION / IT Prozesse prüfen Risiken vermeiden Fehler aufdecken Handlungsempfehlungen ableiten Bearbeitungsund Prüfungsleitfaden Outsourcing von Dienstleistungsfunktionen Prozesse prüfen Risiken vermeiden Fehler aufdecken Handlungsempfehlungen ableiten NEUERSCHEINUNG Jenny Bastek-Margon Ernst & Young, Eschborn Nikolaus Kleemann Ernst & Young, Eschborn Ansgar Becker Ernst & Young, Eschborn Olivia M. Podrazil Nassauische Sparkasse, Wiesbaden Axel Becker Südwestbank AG, Stuttgart Michael Berndt (Hrsg.) Ernst & Young, Eschborn Mike Bona-Stecki Sparkasse Langen-Seligenstadt, Seligenstadt) Frank A. Brogl DZ-BANK AG, Frankfurt/M. Bianca Reyer GE Capital, Düsseldorf Henning Riediger Deutsche Bundesbank, Hannover Dr. Kim Wüllenweber Commerzbank AG, Frankfurt/M. Download der Checklisten als Word-Dokument im Bereich „Mein FCH“ unter www.FC-Heidelberg.de Stand: ET: Umfang: Preis: ISBN: Veröffentlichung der MaRisk 3 Monate nach Veröffentlichung der MaRisk ca. 200 Seiten € 89,– 978-3-943170-37-5 Infolge des härter werdenden Wettbewerbs beschäftigen sich Banken und Sparkassen permanent damit, ihre Geschäftsprozesse kritisch zu hinterfragen, zu optimieren und auszulagern. Nicht zuletzt bedingt durch die Neuausrichtung der OutsourcingVorschriften im Rahmen der anstehenden MaRisk 6.0 gewinnt die Steuerung und Überwachung der ausgelagerten Funktionen (Dienstleistermanagement) zunehmend an Bedeutung. Ziel des vorliegenden Bearbeitungsleitfadens ist es, die im Zusammenhang mit Outsourcing-Maßnahmen stehenden Fragestellungen systematisch zu erörtern. Ausgehend von den aufsichtsrechtlichen und geschäftspolitischen Dimensionen des Outsourcing werden die im Einzelnen relevant werdenden Schritte aufgegriffen. Die Darstellung erfolgt in jedem Kapitel anhand eines erläuternden Textes, dem eine Darstellung in Checklistenform folgt. Dies ermöglicht dem Leser, ohne großen Aufwand für jedes Verfahrensstadium konkrete Vorschläge für Handlungsweisen und Handlungsabfolgen zu erhalten. Inhaltlich werden sowohl Fragen der Aufbauorganisation und der Ablauforganisation als auch von Outsourcing-Maßnahmen intensiv behandelt. Zunächst wird die Etablierung einer Outsourcing-Organisation im auslagernden Institut als zentrale Weichenstellung thematisiert, inklusive der neuen Rolle/Funktion des Auslagerungsbeauftragten. Im Anschluss daran werden wertvolle Hinweise zur Festlegung auszulagernder Bereiche sowie zur gebotenen Risikoanalyse dieser Bereiche für das Institut gegeben. Die vertraglichen Regelungen des Outsourcing als auch das eigentliche Outsourcing-Projekt stehen im Mittelpunkt eigener Kapitel. In einem weiteren Kapitel wird der wichtigen Frage nachgegangen, wie ausgelagerte Bereiche gesteuert werden sollen. Darin waren Impulse zur Einbindung ins Risikomanagement sowie zur Gestaltung und den Aufgaben des Dienstleistermanagements gegeben. Outsourcing als Prüfungsobjekt der Internen Revision ist das letzte Kapitel überschrieben, in welchem Hinweise zur Gestaltung von Prüfungen gegeben werden. Bestellen Sie direkt bei: Finanz Colloquium Heidelberg GmbH • [email protected] • www.FC-Heidelberg.de COMPLIANCE / WERTPAPIER / BEAUFTRAGTE MaRisk 6.0 Banken-Times SPEZIAL Sonderausgabe MaRisk NEU Februar 2016, S. 8 Finanz Colloquium Heidelberg Banken-Times kostenlos bestellen Mit diesem Newsletter informieren wir unsere Kunden und weitere interessierte Kreise über aktuelle Fachthemen aus der Kreditwirtschaft. Der E-Mail-Versand der Banken-Times erfolgt nach vollständigem Ausfüllen und Rücksenden des nachstehenden Coupons kostenlos. Name: Vorname: Position: Abteilung: Erhalten Sie kostenlos und unverbindlich die Banken-Times zu den folgenden Themenbereichen: BANKEN-TIMES KLASSIK BANKEN-TIMES SPEZIAL BANKRECHT BANKEN-TIMES SPEZIAL COMPLIANCE/MARKTFOLGE PASSIV BANKEN-TIMES SPEZIAL GESCHÄFTSLEITUNG BANKEN-TIMES SPEZIAL KREDIT/IMMOBILIEN BANKEN-TIMES SPEZIAL PERSONAL BANKEN-TIMES SPEZIAL SANIERUNG & INSOLVENZ BANKEN-TIMES SPEZIAL BANKSTEUERUNG/TREASURY BANKEN-TIMES SPEZIAL REVISION BANKEN-TIMES SPEZIAL AUFSICHTSENGLISCH BANKEN-TIMES SPEZIAL MARKT BANKEN-TIMES SPEZIAL IT/ORGA/NEUE MEDIEN BANKEN-TIMES SPEZIAL REGULIERUNGSMONITOR Unternehmen: E-Mail: Bestellung bitte senden an: [email protected] Fach-/Produktinformationen und Datenschutz Die Finanz Colloquium Heidelberg GmbH und ihre Dienstleister (z. B. Lettershop) verwenden Ihre personenbezogenen Daten für die Durchführung unserer Leistungen und um Ihnen ausgewählte Fach- und Produktinformationen per Post zukommen zu lassen. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit durch eine Mitteilung per Post, E-Mail oder Telefon widersprechen. Senden Sie mir bitte Fach- und Produktinformationen sowie die Banken-Times für meinen Fachbereich kostenfrei an meine angegebene E-Mail-Adresse (Abbestellung jederzeit möglich). Impressum Finanz Colloquium Heidelberg GmbH Im Bosseldorn 30, 69126 Heidelberg ViSdP: Marcus Michel Telefon: +49 6221 99898-0 Telefax: +49 6221 99898-99 E-Mail: [email protected] Internet: www.FC-Heidelberg.de Geschäftsführer: Dr. Christian Göbes, Frank Sator, Dr. Patrick Rösler, Marcus Michel Sitz der Gesellschaft ist Heidelberg, Amtsgericht Mannheim, HRB Nr. 335598 Zum Bestellen oder Abbestellen dieses Newsletters senden Sie uns bitte eine E-Mail an [email protected]
© Copyright 2024 ExpyDoc