Landgericht Gera

Landgericht Gera
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Übersicht über die bei den Strafkammern des Landgerichts Gera
im Monat April 2015
anberaumten erstinstanzlichen Hauptverhandlungstermine
11.Strafkammer (840 Js 16915/13 11 KLs)
Tatvorwurf:
Tatort:
Tatzeit:
unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln u.a.
Hermsdorf u.a.
Juli bis Oktober 2013
Mittwoch, den 01.04.2015
09:00 Uhr
Raum 101
Die Tatvorwürfe waren bereits Gegenstand des Urteils des Landgerichts Gera vom
18.06.2014. Der Vorwurf des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln richtete sich gegen
drei Angeklagte. Einer der Angeklagten legte gegen das Urteil Revision ein. Er war wegen
Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in
zwei Fällen verurteilt worden. Der Revisionsbeschluss des Bundesgerichtshofes vom
09.12.2014 erachtet die Einordnung der Beihilfetathandlungen des revidierenden
Angeklagten als zwei Fälle für rechtsfehlerhaft, da nach seiner Rechtsansicht zwischen den
beiden Fällen Tateinheit besteht. Aufgrund dieser Einordnung erstreckt sich die erneute
Hauptverhandlung auch auf einen weiteren Angeklagten, der kein Rechtsmittel eingelegt
hatte. Diese Erstreckung war aus rechtsdogmatischen Gründen geboten, da der weitere
Angeklagte der Haupttäter war, zu dessen Tathandlungen der revidierende Angeklagte
Beihilfe geleistet hatte.
2. Strafkammer ( 440 Js 8844/14 2 KLs jug)
Tatvorwurf:
Tatort:
Tatzeit:
Mittwoch,
Mittwoch,
schwerer sexueller Missbrauch von Kindern
Neustadt/Orla
Sommer 2006/2007 bis Dezember 2009
den 01.04.2015
den 22.04.2015
Haus 2 Raum 103
Haus 2 Raum 103
09:00 Uhr
09:00 Uhr
Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten nachfolgende Sachverhalte zur Last.
Der 47- jährige Angeklagte lebte im Tatzeitraum mit der Mutter der beiden Geschädigten und
den Geschädigten in einem Haus zusammen.
Zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt im Sommer/Herbst 2006 bzw. 2007 soll der
Angeklagte, die im Tatzeitraum elf oder zwölf Jahre alte Geschädigte sexuell missbraucht
haben. Der Angeklagte soll mit dem Kind den Geschlechtsverkehr vollzogen haben und das
Kind bedroht, dass er den jüngeren Geschwistern etwas antue, falls die Geschädigte über
das Geschehene Dritten berichte.
In der Folgezeit soll er mit der Geschädigten nach deren 14. Geburtstag in mindestens neun
Fällen den Geschlechtsverkehr vollzogen haben. In zwei weiteren Fällen soll es zum
Analverkehr gekommen sein.
Im Zeitraum 15.12.2008 bis 14.12.2009 soll der Angeklagte die andere Schwester der
älteren Geschädigten, die im Tatzeitraum elf Jahre alt war ebenfalls sexuell missbraucht zu
haben. Auch mit der jüngeren Schwester soll es zum vollendeten Geschlechtsverkehr
gekommen sein.
Der Angeklagte ist vorbestraft, jedoch nicht einschlägig.
2. Strafkammer 861 Js 4359/13 2 KLs jug
Tatvorwurf:
Tatort :
Tatzeit:
Dienstag, den
Dienstag, den
Dienstag, den
Dienstag, den
schwerer Bandendiebstahl
Gera u.a.
17.12.2012 bis 21.02.2013
07.04.2015
14.04.2015
21.04.2015
28.04.2015
09:00 Uhr
09:00 Uhr
09:00 Uhr
09:00 Uhr
Haus 2 Raum 103
Haus 2 Raum 103
Haus 2 Raum 103
Haus 2 Raum 103
Das Verfahren richtet sich gegen drei männliche und eine weibliche Angeklagte. Die
männlichen Angeklagten sind 19, 24 und 31 Jahre alt. Die weibliche Angeklagte ist 27 Jahre
alt.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, sich zu einer Diebesbande
zusammengeschlossen zu haben und im Zeitraum vom 17.12.2012 bis 21.02.2013 in 18
Fällen in unterschiedliche Wohnhäuser in Sachsen-Anhalt und Thüringen eingebrochen zu
sein und Wertsachen gestohlen zu haben.
Bei den gestohlenen Gegenständen soll es sich immer um leicht transportable
Wertgegenstände, wie Elektrogeräte, Schmuck, Uhren oder Bargeld gehandelt haben. In
allen Fällen sollen sich die Angeklagten entweder durch Aufhebeln von Türen oder dem
Einschlagen von Glasscheiben von Fenstern oder Terrassentüren Eintritt verschafft haben.
Der Wert der entwendeten Gegenstände soll zwischen 1.000 € und 45.000 € pro
Tathandlung gelegen haben. In den meisten Fällen soll zusätzlich ein Sachschaden an
Türen und Fenstern entstanden sein.
Die Angeklagten sind alle einschlägig vorbestraft.
2. Strafkammer 430 Js 24696/14 2 KLs jug
Tatvorwurf:
Tatzeit:
Tatort:
sexueller Missbrauch von Kindern
07.07.2014 bis 16.07.2014
Bad Blankenburg
Mittwoch, den 15.04.2015
09:00 Uhr
Haus 2 Raum 103
Der Angeklagte ist 35 Jahre alt und deutscher Staatsangehöriger.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im Zeitraum vom 07.07.2014 bis zum 16.07.2014 an
drei verschiedenen Tagen im Kurpark von Bad Blankenburg zwischen 07:00 und 07:20 Uhr
auf einer Parkbank gesessen zu haben und dort an seinem Geschlechtsteil manipuliert. Zu
diesem Zeitpunkt wurde der Kurpark von Kindern als Schulweg benutzt. In drei Fällen sollen
drei verschiedene Mädchen im Alter von zehn und elf Jahren den Angeklagten hierbei auf
ihrem Schulweg gesehen haben. In einem Fall soll der Angeklagte auf der Wiese gelegen
haben und an seinem unbedeckten Geschlechtsteil manipuliert. Die Staatsanwaltschaft geht
davon aus, dass der Angeklagte es darauf angelegt hätte, dass die Mädchen ihn auf ihrem
Schulweg bei der Vornahme der Masturbationshandlungen sehen.
Der Angeklagte ist nicht vorbestraft.
11.Strafkammer (790 Js 34656/14 11 KLs)
Tatvorwurf:
Tatzeit:
Tatort:
unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln
September und Oktober 2014
Crimmitschau und Greiz
Mittwoch, den 15.04.2015
14:30 Uhr
Haus 2 Raum 101
Der Angeklagte ist 37 Jahre alt und deutscher Staatsangehöriger.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im Zeitraum September und Oktober 2014 in zehn
verschiedenen Fällen mit Metamphetamin gehandelt zu haben. Die Einkaufsmengen sollen
zwischen 20 g und 50 g betragen haben. Die Verkaufsmengen zwischen 10 g und 30 g. Der
Verkaufspreis für 10 g soll 350 €, der Verkaufspreis für 30 g 1050 € betragen haben. Soweit
die Tathandlung in der Wohnung des Angeklagten vorgenommen worden sein soll, soll sich
in der Wohnung eine zugriffsbreite Luftdruckpistole gefunden haben. Bei dem Transport von
den Betäubungsmitteln in einem Kraftfahrzeug soll der Angeklagte ein Messer mit einer
beidseitig geschliffenen Klinge von 8 cm mit sich geführt haben.
Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft. Er befindet sich seit dem 30.10.2014 in
Untersuchungshaft.
11. Strafkammer (860 Js 9693 11 KLs)
Tatvorwurf:
Tatort:
Tatzeit:
Montag, den
Montag, den
Montag, den
Mittwoch, den
schwerer Bandendiebstahl in fünf Fällen und
Bandenhehlerei
Hermsdorf u.a.
Oktober 2008 bis März 2011
13.04.2015
20.04.2015
27.04.2015
06.05.2015
Haus 2 Raum 101
Haus 2 Raum 101
Haus 2 Raum 101
Haus 2 Raum 101
09:00 Uhr
09:00 Uhr
09:00 Uhr
09:00 Uhr
Der Angeklagte ist 49 Jahre alt und litauischer Staatsangehöriger.
Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten aufgrund ihrer Ermittlungen nachfolgende
Sachverhalte zur Last.
Der Angeklagte soll sich ein Motorsteuergerät für eine Sattelzugmaschine verschafft haben
und mithilfe dieses Gerätes zusammen mit zwei anderen Personen in der Nacht vom 10.
zum 11.09.2010 in Schönstedt einen Sattelzug Mercedes Benz mit zugehörigem
Sattelauflieger und einer Ladung im Gesamtwert von 140.000 € entwendet haben. Die
Ladung bestand aus Türen und Toren. Beim Tausch der Kennzeichen sollen die Täter
beobachtet worden sein. Aufgrund dieser Beobachtung flüchteten sie unter Zurücklassung
des Sattelzuges und ihres eigenen Fahrzeuges.
Am 10.01.2011 soll der Angeklagte zusammen mit anderen Personen eine
Sattelzugmaschine Mercedes Benz mit Sattelauflieger und einer Ladung im Gesamtwert von
120.000 € entwendet haben. Bei der Ladung handelt es sich um 540 Autoreifen. Das
Fahrzeug soll nach Litauen überführt worden sein und der Angeklagte soll sich um den
gewinnbringenden Verkauf gekümmert haben.
Am 22.01.2011 soll der Angeklagte zusammen mit anderen Personen in Jena wiederum
einen Sattelzugmaschine Mercedes Benz, diesmal mit einem Kühlfrachtauflieger entwendet
haben. In dem Auflieger sollen sich ca. 23.000 Packungen Milch befunden haben. Der
Gesamtwert des Sattelzugs und der Ladung soll sich auf 100.000 € belaufen. Auch in
diesem Fall soll sich der Angeklagte nach der Verbringung des Diebesgutes nach Litauen
um die gewinnbringende Veräußerung gekümmert haben.
Am 05.02.2011 soll die vorbezeichnete Tätergruppe in Hannover einen Sattelzug der Marke
Mercedes Benz mit Sattelauflieger entwendet haben. Im Sattelauflieger sollen sich 18 t
Kupferkabel befunden haben. Der Gesamtwert der Ladung wurde mit 215.000 € beziffert. In
diesem Fall soll der Angeklagte den gestohlenen Lastzug am Grenzübergang Frankfurt/Oder
von einem anderen Mitglied der Diebesbande übernommen haben um sich absprachegemäß
um die Verwertung der Parkbeute zu kümmern.
In der Nacht vom 06.03.2011 bis 07.03.2011 sollen zwei weitere Mitglieder der Diebesbande
in Mühlhausen abermals eine Sattelzugmaschine Mercedes Benz mit einem Sattelauflieger
entwendet haben. Bei dem Versuch die Sattelauflieger an den Angeklagten übergeben,
wurde der Angeklagte und die beiden mutmaßlichen Mittäter am 07.03.2011 in
Boczow/Polen festgenommen.
Die litauischen Strafverfolgungsbehörden konnten bei der Durchsuchung eines
Grundstückes in Kreslyunu/Litauen, welches von dem Angeklagten bewohnt sein soll, den in
Jena entwendeten Sattelauflieger nebst acht Tetra Pak Milch aus dessen Ladung und den
mit Kupferkabel beladenen, in Hannover entwendeten, Sattelauflieger aufgefunden haben.
11. Strafkammer (109 Js 13197/14 11 KLs)
Fortsetzungstermine:
Mittwoch, den 15.04.2015
Haus 2 Raum 101
09:00 Uhr
Mittwoch, den 29.04.2015
Haus 2 Raum 101
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Raub, gefährliche Körperverletzung, Aussetzung, unerlaubter
Handel mit Betäubungsmitten und Fahren ohne Fahrerlaubnis
Tatort:
Weida u.a
Tatzeit: Februar bis April 2014
Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Angeklagten vor, am 10.04.2014 gegen Mittag den
Geschädigten in einem Feld-/Waldstück in der Nähe von Weida mit einer Vielzahl von
Faustschlägen und Fußtritten traktiert zu haben. Anschließend sollen sie dem Geschädigten
persönliche Sachen im Wert von ca. 300.- EUR weggenommen haben. Danach sollen sie
den erheblich verletzten Geschädigten kopfüber mit gefesselten Händen und Füßen an
einen Baum gebunden und geknebelt haben. Im Anschluss sollen sie ihn dort in seiner
hilflosen Lage zurückgelassen haben. Der Geschädigte wurde erst am 11.04.2014 in der
Früh durch Dritte entdeckt. Den Hin- und Rückweg soll der männliche Angeklagte mit einem
Kraftfahrzeug zurückgelegt haben, ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein.
Zudem wirft die Staatsanwaltschaft dem männlichen Angeklagten vor, zwischen Februar und
April 2014 in Tschechien bei mindestens fünf Gelegenheiten Crystal erworben zu haben, um
dieses gewinnbringend an verschiedene Abnehmer zu verkaufen.
Die Angeklagten sind 25 Jahre alt und beide vorbestraft. Sie haben die ihnen zur Last
gelegten Taten teilweise eingeräumt.
HINWEIS:
Für die Medienberichterstattung wird darauf hingewiesen, dass im Gebäude des
Justizzentrums Gera außerhalb der Sitzungen Bild- und Tonaufnahmen grundsätzlich
möglich sind. Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung im Gerichtsgebäude steht dies
jedoch unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Anzeige durch den / die Medienvertreter.
Diese soll möglichst enthalten:
•
Medium und / oder Produktionsfirma,
•
•
das betroffene Gerichtsverfahren (ggf. mit Angabe des Aktenzeichens)
Art und Umfang der geplanten Aufnahmen (zum Beispiel Foto- oder Filmaufnahmen,
Interviews).
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Behördenleiter in besonders gelagerten
Ausnahmefällen unter Ausübung seines Hausrechts einschränkende Regelungen treffen
kann.
Für die Frage von Bild und Tonaufnahmen im Sitzungssaal und dessen Eingangsbereich ist
der/die jeweilige Vorsitzende Richter/in zuständig. Während der Hauptverhandlung (mit
deren Beginn durch den Aufruf der Sache) sind Bild- und Tonaufnahmen nicht erlaubt.
Eine Dreh- und Fotogenehmigung kann – wie bisher – schriftlich oder auch per e-mail
[email protected]) beim Landgericht Gera beantragt werden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mediensprecherin Frau Vorsitzende Richterin
am Landgericht Böttcher-Grewe (0365/834 – 1266) oder deren Vertreter Herrn
Vizepräsidenten des Landgerichts Dr. Herrmann (0364/ 834 - 2029)