Landgericht Gera - Pressestelle Rudolf-Diener-Straße 2 07545 Gera Tel: 0365/834-1207; Fax: 0365/8341235 Mail: [email protected] Übersicht über die bei den Strafkammern des Landgerichts Gera im Monat April 2015 anberaumten erstinstanzlichen Hauptverhandlungstermine 11.Strafkammer (840 Js 16915/13 11 KLs) Tatvorwurf: Tatort: Tatzeit: unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln u.a. Hermsdorf u.a. Juli bis Oktober 2013 Mittwoch, den 01.04.2015 09:00 Uhr Raum 101 Die Tatvorwürfe waren bereits Gegenstand des Urteils des Landgerichts Gera vom 18.06.2014. Der Vorwurf des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln richtete sich gegen drei Angeklagte. Einer der Angeklagten legte gegen das Urteil Revision ein. Er war wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen verurteilt worden. Der Revisionsbeschluss des Bundesgerichtshofes vom 09.12.2014 erachtet die Einordnung der Beihilfetathandlungen des revidierenden Angeklagten als zwei Fälle für rechtsfehlerhaft, da nach seiner Rechtsansicht zwischen den beiden Fällen Tateinheit besteht. Aufgrund dieser Einordnung erstreckt sich die erneute Hauptverhandlung auch auf einen weiteren Angeklagten, der kein Rechtsmittel eingelegt hatte. Diese Erstreckung war aus rechtsdogmatischen Gründen geboten, da der weitere Angeklagte der Haupttäter war, zu dessen Tathandlungen der revidierende Angeklagte Beihilfe geleistet hatte. 2. Strafkammer ( 440 Js 8844/14 2 KLs jug) Tatvorwurf: Tatort: Tatzeit: Mittwoch, Mittwoch, schwerer sexueller Missbrauch von Kindern Neustadt/Orla Sommer 2006/2007 bis Dezember 2009 den 01.04.2015 den 22.04.2015 Haus 2 Raum 103 Haus 2 Raum 103 09:00 Uhr 09:00 Uhr Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten nachfolgende Sachverhalte zur Last. Der 47- jährige Angeklagte lebte im Tatzeitraum mit der Mutter der beiden Geschädigten und den Geschädigten in einem Haus zusammen. Zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt im Sommer/Herbst 2006 bzw. 2007 soll der Angeklagte, die im Tatzeitraum elf oder zwölf Jahre alte Geschädigte sexuell missbraucht haben. Der Angeklagte soll mit dem Kind den Geschlechtsverkehr vollzogen haben und das Kind bedroht, dass er den jüngeren Geschwistern etwas antue, falls die Geschädigte über das Geschehene Dritten berichte. In der Folgezeit soll er mit der Geschädigten nach deren 14. Geburtstag in mindestens neun Fällen den Geschlechtsverkehr vollzogen haben. In zwei weiteren Fällen soll es zum Analverkehr gekommen sein. Im Zeitraum 15.12.2008 bis 14.12.2009 soll der Angeklagte die andere Schwester der älteren Geschädigten, die im Tatzeitraum elf Jahre alt war ebenfalls sexuell missbraucht zu haben. Auch mit der jüngeren Schwester soll es zum vollendeten Geschlechtsverkehr gekommen sein. Der Angeklagte ist vorbestraft, jedoch nicht einschlägig. 2. Strafkammer 861 Js 4359/13 2 KLs jug Tatvorwurf: Tatort : Tatzeit: Dienstag, den Dienstag, den Dienstag, den Dienstag, den schwerer Bandendiebstahl Gera u.a. 17.12.2012 bis 21.02.2013 07.04.2015 14.04.2015 21.04.2015 28.04.2015 09:00 Uhr 09:00 Uhr 09:00 Uhr 09:00 Uhr Haus 2 Raum 103 Haus 2 Raum 103 Haus 2 Raum 103 Haus 2 Raum 103 Das Verfahren richtet sich gegen drei männliche und eine weibliche Angeklagte. Die männlichen Angeklagten sind 19, 24 und 31 Jahre alt. Die weibliche Angeklagte ist 27 Jahre alt. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, sich zu einer Diebesbande zusammengeschlossen zu haben und im Zeitraum vom 17.12.2012 bis 21.02.2013 in 18 Fällen in unterschiedliche Wohnhäuser in Sachsen-Anhalt und Thüringen eingebrochen zu sein und Wertsachen gestohlen zu haben. Bei den gestohlenen Gegenständen soll es sich immer um leicht transportable Wertgegenstände, wie Elektrogeräte, Schmuck, Uhren oder Bargeld gehandelt haben. In allen Fällen sollen sich die Angeklagten entweder durch Aufhebeln von Türen oder dem Einschlagen von Glasscheiben von Fenstern oder Terrassentüren Eintritt verschafft haben. Der Wert der entwendeten Gegenstände soll zwischen 1.000 € und 45.000 € pro Tathandlung gelegen haben. In den meisten Fällen soll zusätzlich ein Sachschaden an Türen und Fenstern entstanden sein. Die Angeklagten sind alle einschlägig vorbestraft. 2. Strafkammer 430 Js 24696/14 2 KLs jug Tatvorwurf: Tatzeit: Tatort: sexueller Missbrauch von Kindern 07.07.2014 bis 16.07.2014 Bad Blankenburg Mittwoch, den 15.04.2015 09:00 Uhr Haus 2 Raum 103 Der Angeklagte ist 35 Jahre alt und deutscher Staatsangehöriger. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im Zeitraum vom 07.07.2014 bis zum 16.07.2014 an drei verschiedenen Tagen im Kurpark von Bad Blankenburg zwischen 07:00 und 07:20 Uhr auf einer Parkbank gesessen zu haben und dort an seinem Geschlechtsteil manipuliert. Zu diesem Zeitpunkt wurde der Kurpark von Kindern als Schulweg benutzt. In drei Fällen sollen drei verschiedene Mädchen im Alter von zehn und elf Jahren den Angeklagten hierbei auf ihrem Schulweg gesehen haben. In einem Fall soll der Angeklagte auf der Wiese gelegen haben und an seinem unbedeckten Geschlechtsteil manipuliert. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte es darauf angelegt hätte, dass die Mädchen ihn auf ihrem Schulweg bei der Vornahme der Masturbationshandlungen sehen. Der Angeklagte ist nicht vorbestraft. 11.Strafkammer (790 Js 34656/14 11 KLs) Tatvorwurf: Tatzeit: Tatort: unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln September und Oktober 2014 Crimmitschau und Greiz Mittwoch, den 15.04.2015 14:30 Uhr Haus 2 Raum 101 Der Angeklagte ist 37 Jahre alt und deutscher Staatsangehöriger. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im Zeitraum September und Oktober 2014 in zehn verschiedenen Fällen mit Metamphetamin gehandelt zu haben. Die Einkaufsmengen sollen zwischen 20 g und 50 g betragen haben. Die Verkaufsmengen zwischen 10 g und 30 g. Der Verkaufspreis für 10 g soll 350 €, der Verkaufspreis für 30 g 1050 € betragen haben. Soweit die Tathandlung in der Wohnung des Angeklagten vorgenommen worden sein soll, soll sich in der Wohnung eine zugriffsbreite Luftdruckpistole gefunden haben. Bei dem Transport von den Betäubungsmitteln in einem Kraftfahrzeug soll der Angeklagte ein Messer mit einer beidseitig geschliffenen Klinge von 8 cm mit sich geführt haben. Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft. Er befindet sich seit dem 30.10.2014 in Untersuchungshaft. 11. Strafkammer (860 Js 9693 11 KLs) Tatvorwurf: Tatort: Tatzeit: Montag, den Montag, den Montag, den Mittwoch, den schwerer Bandendiebstahl in fünf Fällen und Bandenhehlerei Hermsdorf u.a. Oktober 2008 bis März 2011 13.04.2015 20.04.2015 27.04.2015 06.05.2015 Haus 2 Raum 101 Haus 2 Raum 101 Haus 2 Raum 101 Haus 2 Raum 101 09:00 Uhr 09:00 Uhr 09:00 Uhr 09:00 Uhr Der Angeklagte ist 49 Jahre alt und litauischer Staatsangehöriger. Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten aufgrund ihrer Ermittlungen nachfolgende Sachverhalte zur Last. Der Angeklagte soll sich ein Motorsteuergerät für eine Sattelzugmaschine verschafft haben und mithilfe dieses Gerätes zusammen mit zwei anderen Personen in der Nacht vom 10. zum 11.09.2010 in Schönstedt einen Sattelzug Mercedes Benz mit zugehörigem Sattelauflieger und einer Ladung im Gesamtwert von 140.000 € entwendet haben. Die Ladung bestand aus Türen und Toren. Beim Tausch der Kennzeichen sollen die Täter beobachtet worden sein. Aufgrund dieser Beobachtung flüchteten sie unter Zurücklassung des Sattelzuges und ihres eigenen Fahrzeuges. Am 10.01.2011 soll der Angeklagte zusammen mit anderen Personen eine Sattelzugmaschine Mercedes Benz mit Sattelauflieger und einer Ladung im Gesamtwert von 120.000 € entwendet haben. Bei der Ladung handelt es sich um 540 Autoreifen. Das Fahrzeug soll nach Litauen überführt worden sein und der Angeklagte soll sich um den gewinnbringenden Verkauf gekümmert haben. Am 22.01.2011 soll der Angeklagte zusammen mit anderen Personen in Jena wiederum einen Sattelzugmaschine Mercedes Benz, diesmal mit einem Kühlfrachtauflieger entwendet haben. In dem Auflieger sollen sich ca. 23.000 Packungen Milch befunden haben. Der Gesamtwert des Sattelzugs und der Ladung soll sich auf 100.000 € belaufen. Auch in diesem Fall soll sich der Angeklagte nach der Verbringung des Diebesgutes nach Litauen um die gewinnbringende Veräußerung gekümmert haben. Am 05.02.2011 soll die vorbezeichnete Tätergruppe in Hannover einen Sattelzug der Marke Mercedes Benz mit Sattelauflieger entwendet haben. Im Sattelauflieger sollen sich 18 t Kupferkabel befunden haben. Der Gesamtwert der Ladung wurde mit 215.000 € beziffert. In diesem Fall soll der Angeklagte den gestohlenen Lastzug am Grenzübergang Frankfurt/Oder von einem anderen Mitglied der Diebesbande übernommen haben um sich absprachegemäß um die Verwertung der Parkbeute zu kümmern. In der Nacht vom 06.03.2011 bis 07.03.2011 sollen zwei weitere Mitglieder der Diebesbande in Mühlhausen abermals eine Sattelzugmaschine Mercedes Benz mit einem Sattelauflieger entwendet haben. Bei dem Versuch die Sattelauflieger an den Angeklagten übergeben, wurde der Angeklagte und die beiden mutmaßlichen Mittäter am 07.03.2011 in Boczow/Polen festgenommen. Die litauischen Strafverfolgungsbehörden konnten bei der Durchsuchung eines Grundstückes in Kreslyunu/Litauen, welches von dem Angeklagten bewohnt sein soll, den in Jena entwendeten Sattelauflieger nebst acht Tetra Pak Milch aus dessen Ladung und den mit Kupferkabel beladenen, in Hannover entwendeten, Sattelauflieger aufgefunden haben. 11. Strafkammer (109 Js 13197/14 11 KLs) Fortsetzungstermine: Mittwoch, den 15.04.2015 Haus 2 Raum 101 09:00 Uhr Mittwoch, den 29.04.2015 Haus 2 Raum 101 09:00 Uhr Tatvorwurf: Raub, gefährliche Körperverletzung, Aussetzung, unerlaubter Handel mit Betäubungsmitten und Fahren ohne Fahrerlaubnis Tatort: Weida u.a Tatzeit: Februar bis April 2014 Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Angeklagten vor, am 10.04.2014 gegen Mittag den Geschädigten in einem Feld-/Waldstück in der Nähe von Weida mit einer Vielzahl von Faustschlägen und Fußtritten traktiert zu haben. Anschließend sollen sie dem Geschädigten persönliche Sachen im Wert von ca. 300.- EUR weggenommen haben. Danach sollen sie den erheblich verletzten Geschädigten kopfüber mit gefesselten Händen und Füßen an einen Baum gebunden und geknebelt haben. Im Anschluss sollen sie ihn dort in seiner hilflosen Lage zurückgelassen haben. Der Geschädigte wurde erst am 11.04.2014 in der Früh durch Dritte entdeckt. Den Hin- und Rückweg soll der männliche Angeklagte mit einem Kraftfahrzeug zurückgelegt haben, ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein. Zudem wirft die Staatsanwaltschaft dem männlichen Angeklagten vor, zwischen Februar und April 2014 in Tschechien bei mindestens fünf Gelegenheiten Crystal erworben zu haben, um dieses gewinnbringend an verschiedene Abnehmer zu verkaufen. Die Angeklagten sind 25 Jahre alt und beide vorbestraft. Sie haben die ihnen zur Last gelegten Taten teilweise eingeräumt. HINWEIS: Für die Medienberichterstattung wird darauf hingewiesen, dass im Gebäude des Justizzentrums Gera außerhalb der Sitzungen Bild- und Tonaufnahmen grundsätzlich möglich sind. Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung im Gerichtsgebäude steht dies jedoch unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Anzeige durch den / die Medienvertreter. Diese soll möglichst enthalten: • Medium und / oder Produktionsfirma, • • das betroffene Gerichtsverfahren (ggf. mit Angabe des Aktenzeichens) Art und Umfang der geplanten Aufnahmen (zum Beispiel Foto- oder Filmaufnahmen, Interviews). Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Behördenleiter in besonders gelagerten Ausnahmefällen unter Ausübung seines Hausrechts einschränkende Regelungen treffen kann. Für die Frage von Bild und Tonaufnahmen im Sitzungssaal und dessen Eingangsbereich ist der/die jeweilige Vorsitzende Richter/in zuständig. Während der Hauptverhandlung (mit deren Beginn durch den Aufruf der Sache) sind Bild- und Tonaufnahmen nicht erlaubt. Eine Dreh- und Fotogenehmigung kann – wie bisher – schriftlich oder auch per e-mail [email protected]) beim Landgericht Gera beantragt werden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mediensprecherin Frau Vorsitzende Richterin am Landgericht Böttcher-Grewe (0365/834 – 1266) oder deren Vertreter Herrn Vizepräsidenten des Landgerichts Dr. Herrmann (0364/ 834 - 2029)
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