Neu beginnende Strafverfahre ab dem 25.01.2016

Neu beginnende Strafverfahren
vor dem Landgericht Osnabrück
in der Woche vom
25.01.2016 bis zum 29.01.2016
Stand: 20.01.2016
Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden.
Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.
Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
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Montag, 25. Januar 2016, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 277
09:00 Uhr:
7 Ns 174/15
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 34jährigen Angeklagten A. aus Melle.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 11. August 2015 wegen
Anstiftung zum Diebstahl zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, den gesondert verfolgten B. am 18. Dezember 2014
beauftragt zu haben, bei einer Süßmosterei in Bissendorf Leergut und eine Zapfanlage zu
entwenden. Als Grund soll er angegeben haben, dass der Inhaber der Firma ihm bzw. seiner
Firma noch Geld schulde. B. soll sich sodann mit dem gesondert verfolgten C. am Abend zur
Mosterei begeben und dort mehrere Kisten Leergut und eine Zapfanlage in den Wagen
geladen haben. Kurz darauf sollen sie von der Polizei gestellt worden sein.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge geladen.
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10:30 Uhr:
7 Ns 190/15
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
35-jährigen Angeklagten B. aus Quakenbrück, z. Zt. JVA Meppen.
Das Amtsgericht Bersenbrück verurteilte den Angeklagten am 10. September 2015 unter
Einbeziehung eines weiteren Urteils des Amtsgerichts Bersenbrück wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten. Darüber
hinaus wurde er wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls und Betruges in 3 Fällen zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 11 Monaten verurteilt.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich - unter anderem - wie folgt strafbar gemacht zu
haben:
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Am 03. Mai 2014 soll er sich Zutritt zum Wohnhaus der Familie X in Badbergen
verschafft haben und dort einen Laptop im Wert von 400,00 € und eine Arbeitstasche
entwendet haben.
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Am 24. April 2014 soll er auf der Kirmes in Badbergen die Zeugen Y und Z
angesprochen haben, ob sie ihm Geld wechseln könnten. Dabei soll er sich als
Mitarbeiter des Autoscooters ausgegeben haben. Daraufhin soll Y dem Angeklagten
20,00 € übergeben haben. Der Angeklagte habe sich zum Autoscooter begeben und
so getan, als ob er dort das Geld wechseln würde. Wie von vorherein beabsichtigt,
soll er sich dann aber mit dem Geld entfernt haben.
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Am 11. Juli 2015 soll sich der Angeklagte Zutritt zum Wohnhaus der Familie F in
Badbergen verschafft und dort nach stehlenswerten Dingen gesucht haben. Die
Bewohnerin F soll dann im Wohnzimmer auf den Angeklagten getroffen sein, der ihr
gegenüber erklärt habe, dass sich Einbrecher im Haus befänden und er nur helfen
wolle. Nachdem der hinzugekommene Ehemann die Polizei gerufen hat, soll der
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Angeklagte unter einem Vorwand das Haus verlassen haben und sodann mit seiner
Beute geflüchtet sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 1
Bewährungshelfer geladen.
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14:00 Uhr:
7 Ns 196/15
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
55-jährigen Angeklagten B. aus Werdohl.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 28. September 2015 wegen
Nötigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 45,00 €. Im Übrigen wurde er
freigesprochen. Dem Angeklagten wurde für die Dauer von 1 Monat das Führen von
Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr untersagt
Der Angeklagte soll am 12. Mai 2015 die Martinistraße in Osnabrück mit einem Sattelzug
befahren haben. Um ein dort haltendes Fahrzeug zu überholen, soll er geblinkt und den
Sattelzug auf die linke Fahrspur gezogen haben. Auf dieser Fahrspur soll sich der Zeuge Z
mit seinem Pkw befunden haben, der durch das Überholmanöver sein Fahrzeug abgebremst
haben und ausgewichen sein soll. Auch soll er gehupt haben, um den Angeklagten auf den
Fahrfehler hinzuweisen. Wenig später auf der Autobahn 30 soll der Angeklagte hinter sich
den Pkw des Zeugen Z bemerkt haben. Um ihn für das Verhalten zu maßregeln, soll er mit
seinem Sattelzug zweimal von der rechten auf die linke Fahrbahn gezogen sein, ohne dass
es dafür einen Grund gegeben haben soll. Dadurch soll er ein Überholen durch Z verhindert
haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Zeugen geladen.
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Monatag, 25. Januar 2016, 13. kleine Strafkammer - Jugendkammer - , Vorsitz: VRiLG
Dr. Temming, Saal 176
09:15 Uhr:
13 Ns 18/15
Die 13. kleine Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 20-jährigen
Angeklagten A. aus Meppen.
Das Amtsgericht Meppen verurteilte den Angeklagten am 06. Oktober 2015 wegen
vorsätzlicher Körperverletzung zu 2 Freizeitarresten.
Am frühen Morgen des 29. März 2015 soll es während einer Party auf dem Schützenplatz in
Klein-Berßen zu einer zunächst verbalen Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten
und den freigesprochenen B. und C. mit den Zeugen X und Y sowie E und F gekommen
sein. Das gegenseitig beleidigend geführte Gespräch soll dann in Schubsereien ausgeartet
sein. Als sich Y und der freigesprochene B. Kopf an Kopf gegenübergestanden hätten, soll
die Zeugin X dazwischen gegangen sein. Nach einem kurzen Gespräch soll der Angeklagte
dazu gekommen sein und ihr ohne Grund mit der Fußspitze in die Magengegend getreten
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haben. E soll bewusstlos geschlagen worden sein. Dadurch soll sie eine Nasenbeinprellung,
eine Jochbeinfraktur und eine Verminderung der Sehkraft auf dem rechten Auge erlitten
haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 6 Zeugen, 1 Nebenkläger und 1
Nebenklägervertreter geladen.
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11:15 Uhr:
13 Ns 19/15
Die 13. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einer Berufungssache gegen den jetzt 18jährigen Angeklagten A. aus Osnabrück.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 13. Oktober 2015 wegen
Beleidigung zu 40 Stunden gemeinnütziger Dienste nach Weisung der Jugendgerichtshilfe.
Der Angeklagte soll am 10. Juni 2015 in einem Stadtbus auf die Fahrkartenkontrolleure X
und Y getroffen sein. Bereits bei dieser Kontrolle soll sich der Angeklagte widerspenstig
verhalten haben und nicht bereit gewesen sein, mit den Kontrolleuren zusammenzuarbeiten.
Ca. 30 Minuten später soll er in einem anderen Stadtbus erneut auf die Kontrolleure
getroffen sein. Als er die Herausgabe des Fahrscheins verweigerte, sollen die Kontrolleure
mit ihm den Bus verlassen haben. In einem anschließenden Gespräch soll er X als „fette
Schlampe“ und „blöde Kuh“ bezeichnet haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge geladen.
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Mittwoch, 27. Januar 2016, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 277, mit
Fortsetzung am 03. Febr. 2016, 09:00 Uhr, Saal 277
09:00 Uhr:
7 Ns 185/15
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 40jährigen Angeklagten A. aus Osnabrück, z. Zt. JVA Osnabrück, und den jetzt 47-jährigen
Angeklagten B. aus Bramsche, z. Zt. JVVA Osnabrück.
Das Amtsgericht Bersenbrück verurteilte die Angeklagten am 30. September 2015 und zwar
den Angeklagten A. wegen versuchten Diebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung in
Mittäterschaft sowie wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten und den Angeklagten B. wegen versuchten
Diebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung in Mittäterschaft zu einer Freiheitsstrafe von
2 Jahren. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, dem Angeklagten A. vor Ablauf von 1
Jahr keine Fahrerlaubnis zu erteilen. Die Unterbringung des Angeklagten B. in einer
Entziehungsanstalt wurde angeordnet.
Die Angeklagten sollen am 03. März 2015 nach dem gemeinsamen Genuss von Heroin und
Wodka verabredet haben, in eine Spielothek in der Bahnhofstraße in Quakenbrück
einzubrechen. In der Nacht sollen sie dann entsprechend ihres gemeinsamen Tatplanes die
Telefon- und Alarmanlage unbrauchbar gemacht haben. Während A. verabredungsgemäß
vor der Spielothek „Schmiere“ gestanden habe, soll B. sich Zutritt zum Gebäude verschafft
haben und dort einen Wechselgeldtresor und 2 Geldspielautomaten aufgehebelt und einen
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Betrag von 2.613,00 € entnommen haben. Insgesamt soll ein Sachschaden in Höhe von
6.685,00 € entstanden sein.
Der Angeklagte A. soll am 02. Juni 2015 mit einem Pkw den Schlosswall in Osnabrück
befahren haben, obwohl er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen sei. Auch soll er mit
einem Blutalkoholgehalt von mindestens 1,82 ‰ nicht mehr fahrtüchtig gewesen sein. Bei
der Fahrt soll er positiv auf Opiate, Methadon und Benzodiazepine getestet worden sein
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 7 Zeugen
geladen.
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Mittwoch, 27. Januar 2016, 14. kleine Strafkammer , Vorsitz: VRiLG Carstensen, Saal 6
09:00 Uhr:
14 Ns 36/15
Die 14. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 35jährigen Angeklagten B. aus Emden und den jetzt 68-jährigen Angeklagten C. aus Trebbin.
Das Amtsgericht Papenburg verurteilte den Angeklagten B. am 1. September 2015 wegen
Bankrotts zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung
ausgesetzt wurde. Der Angeklagte C. wurde freigesprochen.
Der Angeklagte B. soll Anfang 2014 alleiniger Gesellschafter und faktischer Geschäftsführer
einer Transport- und Speditionsfirma mit Sitz in Papenburg gewesen sein. Nachdem am
16. Januar 2014 bei dem Amtsgericht Meppen ein Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens eingegangen war, soll B. in der Folgezeit dem Insolvenzverwalter keine
Geschäftsunterlagen herausgegeben und eine weitere Kontaktaufnahme durch den
Insolvenzverwalter verhindert haben. Auch der Angeklagte C. soll dem Insolvenzverwalter
als neuer Geschäftsführer keine Geschäftsunterlagen herausgegeben haben. B. soll in der
Zeit vom 13. Februar bis zum 06. Mai 2014 über sein Privatkonto Rechnungsbeträge der
Firma in Höhe von 27.130,00 € eingezogen und danach bar abgehoben haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen geladen.
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Mittwoch, 27. Januar 2016, 15. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach,
Saal 3
09:15 Uhr:
15 KLs 20/15
Die 15. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 28-jährigen
Angeklagten A. aus Lotte wegen versuchten schweren Raubes.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 10. März 2015 im Bereich der Bremer Straße den
Geschädigten Z von hinten auf einen nahegelegenen Parkplatz gezogen zu haben. Dort soll
er ein Messer mit einer Klingenlänge von ca. 20 cm hervorgeholt und es Z vor den Bauch
gehalten haben. So soll er von ihm die Herausgabe seines Rucksackes und seines
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Portemonnaies gefordert haben. Z soll trotz des vorgehaltenen Messers aber die Flucht
gelungen sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 4 Zeugen geladen.
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Donnerstag, 28. Januar 2016, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 87
09:00 Uhr:
7 Ns 66/15
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 26jährigen Angeklagten A. aus Werlte und den jetzt 27-jährigen B. aus Werlte.
Das Amtsgericht Meppen verurteilte die Angeklagten am 19. Januar 2015 und zwar den
Angeklagten A. wegen gemeinschaftlichen Wohnungseinbruchsdiebstahls zu einer
Freiheitsstrafe von 6 Monaten und den Angeklagten B. wegen gemeinschaftlichen
Wohnungseinbruchsdiebstahls und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit
mit Bedrohung und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten, deren
Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Die Angeklagten sollen nach dem gemeinsamen Konsum von Alkohol und Kokain am Abend
des 17. Dezember 2013 den Nachbarn des A., den Geschädigten X aufgesucht haben. Als X
die Angeklagten nicht hereinlassen wollte, soll B. ein Küchenfenster eingeschlagen haben,
wodurch die Angeklagten in die Wohnung gelangt sein sollen. B. soll dann versucht haben,
die Badezimmertür, hinter der sich X verschanzt hatte, nach innen einzutreten. B. soll dann
den Flachbildfernseher des X abgebaut und mitgenommen haben, um ihn zu behalten.
sodann sollen die Angeklagten durch das Küchenfenster geflüchtet sein.
Am 15. August 2014 soll es auf dem Marktplatz in Werlte zu einer Auseinandersetzung
zwischen dem Angeklagten B. und dessen Bruder gekommen sein. Die herbeigerufenen
Polizeibeamten soll er als „Scheißbullen“ und „Wixer“ bezeichnet haben. Auch soll er
geäußert haben, die Beamten umbringen zu wollen. Gegen das Anbringen von Handfesseln
soll sich der Angeklagte gesperrt haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger, 3 Zeugen und 1
Bewährungshelfer geladen.
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09:00 Uhr:
7 Ns 213/15
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
27-jährigen Angeklagten B. aus Werlte.
Das Amtsgericht Meppen verurteilte den Angeklagten am 11. November 2015 wegen
versuchter Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von 6
Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 25. April 2015 nach dem Konsum von erheblichen
Mengen Alkohol in der Diskothek „Treffpunkt“ in Werlte versucht zu haben, der
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Sicherheitskraft Y mit der Faust ins Gesicht zu schlagen. Während der Tat soll er gerufen
haben: „Ich bring dich um; ich mach dich tot; ich mach dich platt“.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger, 2 Zeugen und 1
Bewährungshelfer geladen.
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14:00 Uhr:
7 Ns 204/15
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
23-jährigen Angeklagten C. aus Meppen.
Das Amtsgericht Meppen verurteilte den Angeklagten am 05. November 2015 wegen
unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich am 06. August 2015 im Rahmen einer
Hausdurchsuchung seines Elternhauses in Meppen im Besitz von 154,4 g psilocybinhaltiger
Pilze, 39,79 g Haschisch und 13 Ecstasytabletten befunden zu haben. Die Drogen sollen für
den Eigenkonsum bestimmt gewesen sein.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Bewährungshelfer geladen.
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Donnerstag, 28. Januar 2016, 22. kleine Strafkammer , Vorsitz: VRiLG Dr. Rikken, Saal 3
10:00 Uhr:
22 Ns 45/15
Die 22. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 37jährigen Angeklagten A. aus Papenburg.
Das Amtsgericht Papenburg verurteilte den Angeklagten am 13. Oktober 2015 wegen
unerlaubten Anbaus von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von
Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 2 Monaten, deren Vollstreckung zur
Bewährung ausgesetzt wurde.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 09. Juni 2015 im Besitz von zwei ca. 40 cm hohen
Cannabispflanzen gewesen zu sein, um Cannabis für den Eigenkonsum zu produzieren.
Darüber hinaus sollen sich 0,4 g Marihuana in seinem Besitz befunden haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Bewährungshelfer geladen.
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