Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 25.01.2016 bis zum 29.01.2016 Stand: 20.01.2016 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 1 Montag, 25. Januar 2016, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 277 09:00 Uhr: 7 Ns 174/15 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 34jährigen Angeklagten A. aus Melle. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 11. August 2015 wegen Anstiftung zum Diebstahl zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, den gesondert verfolgten B. am 18. Dezember 2014 beauftragt zu haben, bei einer Süßmosterei in Bissendorf Leergut und eine Zapfanlage zu entwenden. Als Grund soll er angegeben haben, dass der Inhaber der Firma ihm bzw. seiner Firma noch Geld schulde. B. soll sich sodann mit dem gesondert verfolgten C. am Abend zur Mosterei begeben und dort mehrere Kisten Leergut und eine Zapfanlage in den Wagen geladen haben. Kurz darauf sollen sie von der Polizei gestellt worden sein. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge geladen. -------------- 10:30 Uhr: 7 Ns 190/15 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 35-jährigen Angeklagten B. aus Quakenbrück, z. Zt. JVA Meppen. Das Amtsgericht Bersenbrück verurteilte den Angeklagten am 10. September 2015 unter Einbeziehung eines weiteren Urteils des Amtsgerichts Bersenbrück wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten. Darüber hinaus wurde er wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls und Betruges in 3 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 11 Monaten verurteilt. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich - unter anderem - wie folgt strafbar gemacht zu haben: - Am 03. Mai 2014 soll er sich Zutritt zum Wohnhaus der Familie X in Badbergen verschafft haben und dort einen Laptop im Wert von 400,00 € und eine Arbeitstasche entwendet haben. - Am 24. April 2014 soll er auf der Kirmes in Badbergen die Zeugen Y und Z angesprochen haben, ob sie ihm Geld wechseln könnten. Dabei soll er sich als Mitarbeiter des Autoscooters ausgegeben haben. Daraufhin soll Y dem Angeklagten 20,00 € übergeben haben. Der Angeklagte habe sich zum Autoscooter begeben und so getan, als ob er dort das Geld wechseln würde. Wie von vorherein beabsichtigt, soll er sich dann aber mit dem Geld entfernt haben. - Am 11. Juli 2015 soll sich der Angeklagte Zutritt zum Wohnhaus der Familie F in Badbergen verschafft und dort nach stehlenswerten Dingen gesucht haben. Die Bewohnerin F soll dann im Wohnzimmer auf den Angeklagten getroffen sein, der ihr gegenüber erklärt habe, dass sich Einbrecher im Haus befänden und er nur helfen wolle. Nachdem der hinzugekommene Ehemann die Polizei gerufen hat, soll der Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 2 Angeklagte unter einem Vorwand das Haus verlassen haben und sodann mit seiner Beute geflüchtet sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 1 Bewährungshelfer geladen. -------------- 14:00 Uhr: 7 Ns 196/15 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 55-jährigen Angeklagten B. aus Werdohl. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 28. September 2015 wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 45,00 €. Im Übrigen wurde er freigesprochen. Dem Angeklagten wurde für die Dauer von 1 Monat das Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr untersagt Der Angeklagte soll am 12. Mai 2015 die Martinistraße in Osnabrück mit einem Sattelzug befahren haben. Um ein dort haltendes Fahrzeug zu überholen, soll er geblinkt und den Sattelzug auf die linke Fahrspur gezogen haben. Auf dieser Fahrspur soll sich der Zeuge Z mit seinem Pkw befunden haben, der durch das Überholmanöver sein Fahrzeug abgebremst haben und ausgewichen sein soll. Auch soll er gehupt haben, um den Angeklagten auf den Fahrfehler hinzuweisen. Wenig später auf der Autobahn 30 soll der Angeklagte hinter sich den Pkw des Zeugen Z bemerkt haben. Um ihn für das Verhalten zu maßregeln, soll er mit seinem Sattelzug zweimal von der rechten auf die linke Fahrbahn gezogen sein, ohne dass es dafür einen Grund gegeben haben soll. Dadurch soll er ein Überholen durch Z verhindert haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Zeugen geladen. -------------- Monatag, 25. Januar 2016, 13. kleine Strafkammer - Jugendkammer - , Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal 176 09:15 Uhr: 13 Ns 18/15 Die 13. kleine Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 20-jährigen Angeklagten A. aus Meppen. Das Amtsgericht Meppen verurteilte den Angeklagten am 06. Oktober 2015 wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu 2 Freizeitarresten. Am frühen Morgen des 29. März 2015 soll es während einer Party auf dem Schützenplatz in Klein-Berßen zu einer zunächst verbalen Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und den freigesprochenen B. und C. mit den Zeugen X und Y sowie E und F gekommen sein. Das gegenseitig beleidigend geführte Gespräch soll dann in Schubsereien ausgeartet sein. Als sich Y und der freigesprochene B. Kopf an Kopf gegenübergestanden hätten, soll die Zeugin X dazwischen gegangen sein. Nach einem kurzen Gespräch soll der Angeklagte dazu gekommen sein und ihr ohne Grund mit der Fußspitze in die Magengegend getreten Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 3 haben. E soll bewusstlos geschlagen worden sein. Dadurch soll sie eine Nasenbeinprellung, eine Jochbeinfraktur und eine Verminderung der Sehkraft auf dem rechten Auge erlitten haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 6 Zeugen, 1 Nebenkläger und 1 Nebenklägervertreter geladen. -------------- 11:15 Uhr: 13 Ns 19/15 Die 13. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einer Berufungssache gegen den jetzt 18jährigen Angeklagten A. aus Osnabrück. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 13. Oktober 2015 wegen Beleidigung zu 40 Stunden gemeinnütziger Dienste nach Weisung der Jugendgerichtshilfe. Der Angeklagte soll am 10. Juni 2015 in einem Stadtbus auf die Fahrkartenkontrolleure X und Y getroffen sein. Bereits bei dieser Kontrolle soll sich der Angeklagte widerspenstig verhalten haben und nicht bereit gewesen sein, mit den Kontrolleuren zusammenzuarbeiten. Ca. 30 Minuten später soll er in einem anderen Stadtbus erneut auf die Kontrolleure getroffen sein. Als er die Herausgabe des Fahrscheins verweigerte, sollen die Kontrolleure mit ihm den Bus verlassen haben. In einem anschließenden Gespräch soll er X als „fette Schlampe“ und „blöde Kuh“ bezeichnet haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge geladen. ----------------- Mittwoch, 27. Januar 2016, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 277, mit Fortsetzung am 03. Febr. 2016, 09:00 Uhr, Saal 277 09:00 Uhr: 7 Ns 185/15 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 40jährigen Angeklagten A. aus Osnabrück, z. Zt. JVA Osnabrück, und den jetzt 47-jährigen Angeklagten B. aus Bramsche, z. Zt. JVVA Osnabrück. Das Amtsgericht Bersenbrück verurteilte die Angeklagten am 30. September 2015 und zwar den Angeklagten A. wegen versuchten Diebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung in Mittäterschaft sowie wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten und den Angeklagten B. wegen versuchten Diebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung in Mittäterschaft zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, dem Angeklagten A. vor Ablauf von 1 Jahr keine Fahrerlaubnis zu erteilen. Die Unterbringung des Angeklagten B. in einer Entziehungsanstalt wurde angeordnet. Die Angeklagten sollen am 03. März 2015 nach dem gemeinsamen Genuss von Heroin und Wodka verabredet haben, in eine Spielothek in der Bahnhofstraße in Quakenbrück einzubrechen. In der Nacht sollen sie dann entsprechend ihres gemeinsamen Tatplanes die Telefon- und Alarmanlage unbrauchbar gemacht haben. Während A. verabredungsgemäß vor der Spielothek „Schmiere“ gestanden habe, soll B. sich Zutritt zum Gebäude verschafft haben und dort einen Wechselgeldtresor und 2 Geldspielautomaten aufgehebelt und einen Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 4 Betrag von 2.613,00 € entnommen haben. Insgesamt soll ein Sachschaden in Höhe von 6.685,00 € entstanden sein. Der Angeklagte A. soll am 02. Juni 2015 mit einem Pkw den Schlosswall in Osnabrück befahren haben, obwohl er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen sei. Auch soll er mit einem Blutalkoholgehalt von mindestens 1,82 ‰ nicht mehr fahrtüchtig gewesen sein. Bei der Fahrt soll er positiv auf Opiate, Methadon und Benzodiazepine getestet worden sein Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 7 Zeugen geladen. -------------- Mittwoch, 27. Januar 2016, 14. kleine Strafkammer , Vorsitz: VRiLG Carstensen, Saal 6 09:00 Uhr: 14 Ns 36/15 Die 14. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 35jährigen Angeklagten B. aus Emden und den jetzt 68-jährigen Angeklagten C. aus Trebbin. Das Amtsgericht Papenburg verurteilte den Angeklagten B. am 1. September 2015 wegen Bankrotts zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Angeklagte C. wurde freigesprochen. Der Angeklagte B. soll Anfang 2014 alleiniger Gesellschafter und faktischer Geschäftsführer einer Transport- und Speditionsfirma mit Sitz in Papenburg gewesen sein. Nachdem am 16. Januar 2014 bei dem Amtsgericht Meppen ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingegangen war, soll B. in der Folgezeit dem Insolvenzverwalter keine Geschäftsunterlagen herausgegeben und eine weitere Kontaktaufnahme durch den Insolvenzverwalter verhindert haben. Auch der Angeklagte C. soll dem Insolvenzverwalter als neuer Geschäftsführer keine Geschäftsunterlagen herausgegeben haben. B. soll in der Zeit vom 13. Februar bis zum 06. Mai 2014 über sein Privatkonto Rechnungsbeträge der Firma in Höhe von 27.130,00 € eingezogen und danach bar abgehoben haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen geladen. -------------- Mittwoch, 27. Januar 2016, 15. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal 3 09:15 Uhr: 15 KLs 20/15 Die 15. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 28-jährigen Angeklagten A. aus Lotte wegen versuchten schweren Raubes. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 10. März 2015 im Bereich der Bremer Straße den Geschädigten Z von hinten auf einen nahegelegenen Parkplatz gezogen zu haben. Dort soll er ein Messer mit einer Klingenlänge von ca. 20 cm hervorgeholt und es Z vor den Bauch gehalten haben. So soll er von ihm die Herausgabe seines Rucksackes und seines Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 5 Portemonnaies gefordert haben. Z soll trotz des vorgehaltenen Messers aber die Flucht gelungen sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 4 Zeugen geladen. -------------- Donnerstag, 28. Januar 2016, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 87 09:00 Uhr: 7 Ns 66/15 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 26jährigen Angeklagten A. aus Werlte und den jetzt 27-jährigen B. aus Werlte. Das Amtsgericht Meppen verurteilte die Angeklagten am 19. Januar 2015 und zwar den Angeklagten A. wegen gemeinschaftlichen Wohnungseinbruchsdiebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten und den Angeklagten B. wegen gemeinschaftlichen Wohnungseinbruchsdiebstahls und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Bedrohung und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Angeklagten sollen nach dem gemeinsamen Konsum von Alkohol und Kokain am Abend des 17. Dezember 2013 den Nachbarn des A., den Geschädigten X aufgesucht haben. Als X die Angeklagten nicht hereinlassen wollte, soll B. ein Küchenfenster eingeschlagen haben, wodurch die Angeklagten in die Wohnung gelangt sein sollen. B. soll dann versucht haben, die Badezimmertür, hinter der sich X verschanzt hatte, nach innen einzutreten. B. soll dann den Flachbildfernseher des X abgebaut und mitgenommen haben, um ihn zu behalten. sodann sollen die Angeklagten durch das Küchenfenster geflüchtet sein. Am 15. August 2014 soll es auf dem Marktplatz in Werlte zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten B. und dessen Bruder gekommen sein. Die herbeigerufenen Polizeibeamten soll er als „Scheißbullen“ und „Wixer“ bezeichnet haben. Auch soll er geäußert haben, die Beamten umbringen zu wollen. Gegen das Anbringen von Handfesseln soll sich der Angeklagte gesperrt haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger, 3 Zeugen und 1 Bewährungshelfer geladen. -------------- 09:00 Uhr: 7 Ns 213/15 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 27-jährigen Angeklagten B. aus Werlte. Das Amtsgericht Meppen verurteilte den Angeklagten am 11. November 2015 wegen versuchter Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 25. April 2015 nach dem Konsum von erheblichen Mengen Alkohol in der Diskothek „Treffpunkt“ in Werlte versucht zu haben, der Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 6 Sicherheitskraft Y mit der Faust ins Gesicht zu schlagen. Während der Tat soll er gerufen haben: „Ich bring dich um; ich mach dich tot; ich mach dich platt“. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger, 2 Zeugen und 1 Bewährungshelfer geladen. -------------- 14:00 Uhr: 7 Ns 204/15 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 23-jährigen Angeklagten C. aus Meppen. Das Amtsgericht Meppen verurteilte den Angeklagten am 05. November 2015 wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich am 06. August 2015 im Rahmen einer Hausdurchsuchung seines Elternhauses in Meppen im Besitz von 154,4 g psilocybinhaltiger Pilze, 39,79 g Haschisch und 13 Ecstasytabletten befunden zu haben. Die Drogen sollen für den Eigenkonsum bestimmt gewesen sein. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Bewährungshelfer geladen. -------------- Donnerstag, 28. Januar 2016, 22. kleine Strafkammer , Vorsitz: VRiLG Dr. Rikken, Saal 3 10:00 Uhr: 22 Ns 45/15 Die 22. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 37jährigen Angeklagten A. aus Papenburg. Das Amtsgericht Papenburg verurteilte den Angeklagten am 13. Oktober 2015 wegen unerlaubten Anbaus von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 2 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 09. Juni 2015 im Besitz von zwei ca. 40 cm hohen Cannabispflanzen gewesen zu sein, um Cannabis für den Eigenkonsum zu produzieren. Darüber hinaus sollen sich 0,4 g Marihuana in seinem Besitz befunden haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Bewährungshelfer geladen. -------------- Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 7
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