Neu beginnende Strafverfahren ab 18.05.2015

Neu beginnende Strafverfahren
vor dem Landgericht Osnabrück
in der Woche vom
18.05.2015 bis zum 22.05.2015
Stand: 13.05.2015
Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden.
Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.
Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
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Montag, 18. Mai 2015, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 277
13:30 Uhr:
7 Ns 102/14
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 55jährigen Angeklagten X aus Essen.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 03. April 2014 wegen Betruges
unter Einbeziehung eines Urteils des Amtsgerichts Essen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
10 Monaten.
Der Angeklagte soll sich im Oktober 2012 für möblierte Zimmer interessiert haben, die die
Zeugin A in Osnabrück zur Vermietung anbot. Bei Kontakten mit der Vermieterin soll der
Angeklagte angegeben haben, er sei Pilot und seine Firma werde die Kosten für die Zimmer
übernehmen. Auch soll er behauptet haben, er könne Heizöl für 0,50 €/l besorgen und für
neue Fenster sorgen. Daraufhin soll die Zeugin im Vertrauen darauf, sie werde mit 5000 l
Heizöl beliefert, dem Angeklagten 2.500,00 € ausgehändigt haben. Dieses Geld soll der
Angeklagte für sich behalten haben, ohne der Zeugin das versprochene Heizöl zu
beschaffen.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Zeugen geladen.
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Montag, 18. Mai 2015, 21. Große Strafkammer - Jugendkammer - , Vorsitz: VRiLG
Dr. Frommeyer, Saal 1
11:00 Uhr:
21 Ns 34/14
Die 21. Große Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen die jetzt 20-jährige
Angeklagte X aus Meppen.
Das Amtsgericht Lingen verurteilte die Angeklagte am 24. September 2014 wegen
Leistungserschleichung in 6 Fällen unter Einbeziehung eines weiteren Urteils zu einer
Einheitsjugendstrafe von 12 Monaten.
Der Angeklagten wird vorgeworfen, in insgesamt 6 Fällen am 17. September, 21. November
2013 sowie am 07. Februar, 16. März und 08. April 2014 jeweils Züge der Deutschen Bahn
AG bestiegen zu haben, ohne im Besitz eines gültigen Fahrausweises zu sein.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Bewährungshelfer geladen.
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Dienstag, 19. Mai 2015, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi´inLG Albrecht, Saal 277
09:00 Uhr:
5 Ns 11/15
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 32jährigen Angeklagten X aus Wietmarschen-Lohne.
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Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 11. November 2014 wegen
Diebstahls geringwertiger Sachen zu einer Freiheitsstrafe von 2 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 12. Juni 2014 in einem Baumarkt am Stadtring in
Nordhorn Waren im Wert von 10,00 € bis 15,00 € eingesteckt zu haben, um sie ohne
Bezahlung mitzunehmen.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
-------------10:30 Uhr:
5 Ns 190/14
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
24-jährigen Angeklagten X aus Melle.
Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 09. September 2014 wegen
Raubes zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 14. November 2013 an der Ecke
Möserstraße/Schlagvorderstraße plötzlich und unvermittelt die Handtasche der Zeugin A
gepackt zu haben, um an die darin befindlichen Wertgegenstände zu gelangen. Obwohl A
die Tasche festhielt, soll der Angeklagte weiterhin versucht haben, sie zu entwenden und so
fest an der Tasche gezogen haben, dass er die Zeugin mitriss. A soll dann hingefallen sein
und ihre Tasche losgelassen haben. In der Tasche sollen sich ca. 80,00 € Bargeld und zwei
Mobiltelefone befunden haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher, 1 Sachverständiger, 5
Zeugen und 1 Bewährungshelfer geladen.
-------------14:30 Uhr:
5 Ns 177/12
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 31jährigen Angeklagten X aus Rheda-Wiedenbrück, z. Zt. JVA Lingen.
Das Amtsgericht Lingen verurteilte den Angeklagten am 09. Januar 2012 wegen
gemeinschaftlichen Diebstahls in 2 Fällen unter Einbeziehung eines Urteils des Amtsgerichts
Rheine zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 12. Mai 2011 und am 19. August 2011 in
verschiedenen Verbrauchermärkten in Salzbergen alkoholische Getränke im Wert von
121,90 € und 59,94 € entwendet zu haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 1
Bewährungshelfer geladen.
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Dienstag, 19. Mai 2015, 10. Große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal 272,
mit Fortsetzungen am 03. Juni, 09:15 Uhr und am 10. Juni 2015, 10:00 Uhr
09:15 Uhr:
10 KLs 16/14
Die 10. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 26-jährigen
Angeklagten X aus Osnabrück wegen gefährlicher Körperverletzung u.a.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 8. Oktober 2014 an der Buersche Straße in
Osnabrück mit einer Bierflasche gegen die Windschutzscheibe des Pkw des Geschädigten A
geschlagen zu haben. Als er von A darauf angesprochen worden sei, soll der Angeklagte auf
A zugekommen und ihm ins Gesicht gespuckt haben. Dann soll er K. die Bierflasche gegen
den Kopf geschlagen haben. Danach soll er erneut mit der Bierflasche gegen die
Windschutzscheibe des Pkw geschlagen haben, so dass diese zerbrochen sei. Danach soll
er A zu Boden gestoßen und ihm mindestens zweimal mit der Faust gegen den Kopf
geschlagen und dem Geschädigten in die Rippen getreten haben.
Am 26. März 2013 soll er den Zeugen B in Osnabrück mit einem Schlüsselbund geschlagen
haben, wodurch B ein Schlagtrauma mit andauernder Hörminderung erlitten habe.
Im Anschluss daran soll er dem Zeugen C mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen
haben, wodurch C eine Platzwunde an der Lippe, einen Zahnriss und zwei gelockerte Zähne
davon getragen habe.
Am 28. Mai 2013 soll er die Außenspiegel eines Pkw abgeschlagen haben. Dadurch soll ein
Schaden am Pkw von ca. 150,00 € entstanden sein.
Am 9. Juni 2013 soll der Angeklagte dem Zeugen A mit der Faust mehrfach ins Gesicht
geschlagen haben. Als dieser daraufhin zu Boden gegangen sei, soll der Angeklagte mit den
beschuhten Füßen auf ihn eingetreten haben. A soll eine Thoraxprellung, eine
Flankenprellung, eine Beckenprellung und Hautabschürfungen erlitten haben.
Am 20. Februar 2014 soll er dem Zeugen D mehrfach ins Gesicht geschlagen und auch mit
den beschuhten Füßen auf sein Gesicht eingetreten haben. D soll eine Nasenbeinprellung
und diverse Zahnfrakturen erlitten haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 12 Zeugen, 2 Nebenkläger, 2
Nebenklägervertreter und 1 Bewährungshelfer geladen.
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Mittwoch, 20. Mai 2015, 15. Große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal
188, mit Fortsetzung am 28. Mai 2015, 09:15 Uhr
09:15 Uhr:
15 KLs 9/14
Die 15. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 45-jährigen
Angeklagten X aus Rhauderfehn wegen Vergewaltigung.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger, 2 Zeugen, 1
Nebenkläger und 1 Nebenklägervertreter geladen.
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Mittwoch, 20. Mai 2015, 18. Große Strafkammer, Vorsitz: VPräs'inLG Quere-Degener,
Saal 176, mit Fortsetzung am 22. Mai 2015, 09:00 Uhr
09:00 Uhr:
18 KLs 2/15
Die 18. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 34-jährigen
Angeklagten X aus Merzen wegen gefährlicher Körperverletzung u. a.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich wie folgt strafbar gemacht zu haben:
-
Am 13. Juni 2014 soll er den Radfahrer A im Bereich der Straße Papenbusch mit
seinem Motorroller überholt und sich diesem in den Weg gestellt haben, um ihn zum
Anhalten zu zwingen.
-
Dann soll er A grundlos zunächst mit den Fäusten und sodann mit dem Motorradhelm
gegen den Kopf und den Körper geschlagen haben. Als dieser daraufhin vom Rad
fiel, soll der Angeklagte weiter mit den Fäusten auf ihn eingeschlagen und eingetreten
haben. A soll dadurch eine Rückenprellung und eine Verletzung an der rechten
Schulter erlitten haben.
-
Am 17. Juni 2014 soll er seinen Nachbarn B als „schwulen Hengst“, „blöde Sau“ und
dessen Ehefrau als „blöde Hure“ und „blöde Sau“ bezeichnet haben.
-
Ferner soll er B gegen den Unterschenkel getreten und mit der flachen Hand auf ihn
eingeschlagen haben. A soll dadurch u. a. eine blutende Verletzung am Arm erlitten
haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 8 Zeugen
geladen.
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Donnerstag, 21. Mai 2015, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi´inLG Albrecht, Saal 277
09:00 Uhr:
5 Ns 4/15
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 59jährigen Angeklagten X aus Delbrück, z. Zt. JVA Bielefeld-Senne.
Das Amtsgericht Lingen verurteilte den Angeklagten am 06. November 2014 wegen
Betruges in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten.
Der Angeklagte soll mit einem Mietvertrag vom 03. März 2012 das Haus des Zeugen A in
Emsbüren zu einem monatlichen Mietzins von 670,00 € angemietet und dabei bewusst
wahrheitswidrig seine Zahlungswilligkeit vorgetäuscht haben. Zusätzlich soll er sich
verpflichtet haben, eine Mietkaution in Höhe von 1.200,00 € zu zahlen. In einer von dem
Zeugen A geforderten Selbstauskunft soll der Angeklagte überdies bewusst wahrheitswidrig
angegeben haben, eine Eidesstattliche Versicherung nicht abgegeben zu haben, obwohl er
eine solche bereits im August 2010 abgegeben gehabt habe. Die am Tag der Hausübergabe
von dem Angeklagten überreichten Überweisungsträger seien von der zuständigen
Kreissparkasse mangels Deckung nicht ausgeführt worden.
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Am 16. August 2012 soll er an einer Tankstelle in Bramsche seinen Pkw mit Kraftstoff im
Wert von 40,62 € betankt und auch noch eine Telefonkarte mit einem Wert von 15,00 €
erworben haben. Da er kein Bargeld bei sich gehabt habe, habe er als Sicherheit seinen
bereits abgelaufenen Personalausweis hinterlegt und versichert, den Rechnungsbetrag in
den nächsten Tagen zu bezahlen. Dies habe er jedoch in der Folgezeit nicht getan haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen geladen.
-------------14:00 Uhr:
5 Ns 159/14
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
30-jährigen Angeklagten X aus Bohmte.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 05. August 2014 wegen
Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in 2 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 60
Tagessätzen zu je 30,00 €.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich wie folgt strafbar gemacht zu haben:
-
Am 14. März 2014 soll der Angeklagte den Gerichtsvollzieher A in einem Telefonat
aufgefordert haben, einen Vollstreckungsauftrag zurückzuziehen. Dabei habe er
geäußert, wenn der Zeuge den Vorgang nicht zurückziehe, dann werde er schon
merken, was er davon habe.
-
Am 26. März 2014 soll der Angeklagte vom Gerichtsvollzieher A in seinem Büro
aufgesucht worden sein, um den Angeklagten zu verhaften. Der Angeklagte sei
jedoch nicht anwesend gewesen. In einem späteren Telefonat soll der Angeklagte
dann den Zeugen A in übelster Weise beschimpft und bedroht haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 1 Zeuge
geladen.
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Donnerstag, 21. Mai 2015, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 87
09:00 Uhr:
7 Ns 34/15
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 49jährigen Angeklagten X aus Lingen.
Das Amtsgericht Lingen verurteilte den Angeklagten am 24. März 2014 wegen fahrlässigen
Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten. Die
Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von 2 Jahren keine neue
Fahrerlaubnis zu erteilen. Dem Angeklagten wurde für die Dauer von 3 Monaten untersagt,
Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 15. November 2013, ohne im Besitz einer gültigen
Fahrerlaubnis gewesen zu sein, mit einen Kleinkraftrad öffentliche Straßen in Lingen
befahren zu haben, obwohl das von ihm geführte Fahrzeug in der Lage gewesen sei, eine
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Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h zu erzielen. Dies sei dem Angeklagten auch bekannt
gewesen.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher und 1 Bewährungshelfer
geladen.
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10:00 Uhr:
7 Ns 38/15
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
23-jährigen Angeklagten X aus Hasbergen.
Das Amtsgericht Bad Iburg verurteilte den Angeklagten am 7. Januar 2015 wegen
vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30,00 €.
Dem Angeklagten wurde die Fahrerlaubnis entzogen, sein Führerschein wurde eingezogen.
Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von noch 6 Monaten keine neue
Fahrerlaubnis zu erteilen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 11. August 2014 mit einem Pkw öffentliche Straßen
in Kloster Oesede befahren zu haben, obwohl er wegen des vorherigen Konsums von
Marihuana und Cannabis nicht mehr fahrtüchtig gewesen sei. Aufgrund seiner
Fahruntüchtigkeit sei er in einer langgestreckten Rechtskurve von der Fahrbahn
abgekommen und habe sich mit seinem Fahrzeug überschlagen.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge geladen.
--------------
11:15 Uhr:
7 Ns 135/14
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
38-jährigen Angeklagten X aus Berge.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 24. Juni 2014 wegen
Beleidigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 10,00 €.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 11. Oktober 2013 einen 11 Seiten langen Brief an
den Staatsanwalt B verfasst zu haben, in dem er unter anderem geschrieben haben soll:
-
„liegt es daran, dass ich beweisen kann, dass Sie als Staatsanwalt bestechlich sind
und gleich mehrere Straftaten vertuschen?“
„weil Sie nämlich nicht Manns genug sind und zu feige sind, mit mir persönlich zu
reden. Weil Sie keinen Arsch in der Hose habenJ .“
„JDas gibt es doch einfach nicht, dass ein bestechlicher Feigling wie Sie in diesem
Staat als Staatsanwalt arbeiten darf.“
Den Brief soll der Angeklagte auch an das Justizministerium, zahlreiche Redaktionen,
Verlage, Medien und einige persönliche Freunde geschickt haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
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-------------13:30 Uhr:
7 Ns 76/15
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
22-jährigen Angeklagten X aus Lingen.
Das Amtsgericht Lingen verurteilte den Angeklagten am 2. März 2015 wegen Diebstahls
geringwertiger Sachen zu einer Freiheitsstrafe von 1 Monat.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 19. September 2014 in einem Geschäft der Firma
Edeka in Osnabrück Waren im Wert von 0,99 € entwendet zu haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Bewährungshelfer geladen.
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14:30 Uhr:
7 Ns 30/15
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 71jährige Angeklagte Y aus Meppen.
Das Amtsgericht Meppen verurteilte die Angeklagte am 14. Oktober 2014 wegen Diebstahls,
wegen Betruges, wegen Urkundenfälschung sowie wegen vorsätzlichen Gebrauchens eines
Fahrzeuges ohne den erforderlichen Haftpflichtversicherungsvertrages in 68 Fällen zu einer
Gesamtgeldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 10,00 €. Im Übrigen wurde sie freigesprochen.
Der Angeklagten wurde die Fahrerlaubnis entzogen, ihr Führerschein wurde eingezogen. Die
Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, der Angeklagten vor Ablauf von 6 Monaten keine
neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Der Angeklagten wird vorgeworfen, sich - unter anderem - wie folgt strafbar gemacht zu
haben:
-
Am 9. Oktober 2013 soll sie in der Tiefgarage des Kaufhauses Kaufland in Meppen
das vordere Kennzeichenschild am Fahrzeug der Zeugin A entwendet haben, um es
für sich zu verwenden.
-
Die Angeklagte soll dann die Zulassungsplaketten von diesem Kennzeichenschild
herausgeschnitten und auf das zwangsentstempelte Kennzeichen des Pkw ihres
Ehemannes geklebt haben. Damit habe die Angeklagte den Anschein einer
ordnungsgemäßen Zulassung des Fahrzeuges erwecken wollen.
-
Ferner soll sie im November 2013 in insgesamt 18 Fällen, im Dezember 2013 in 24
Fällen und Januar 2014 mit dem Fahrzeug ihren Ehemann zur Behandlung ins
Krankenhaus und wieder zurück gefahren haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
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Seite 8
15:15 Uhr:
7 Ns 56/15
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
25-jährigen Angeklagten X aus Lingen.
Das Amtsgericht Lingen verurteilte den Angeklagten am 23. Februar 2015 wegen
gewerbsmäßigen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 28. November 2014 in einem Baumarkt in Lingen
einen Einhandwinkelschleifer im Wert von 159,99 € entwendet zu haben. Mit dem
Weiterverkauf des Gerätes habe der Angeklagte seine Drogensucht finanzieren wollen.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
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Donnerstag, 21. Mai 2015, 10. Große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal
272
09:15 Uhr:
10 KLs 23/14
Die 10. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 22-jährigen
Angeklagten X aus Papenburg und den jetzt 27-jährigen Angeklagten Y aus Aschendorf
wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes.
Die Angeklagten sollen in der Nacht des 30. August 2014 in Aschendorf den Zeugen A zur
Herausgabe des mitgeführten Fahrrades aufgefordert haben. Als A dies ablehnte und
versuchte wegzufahren, sollen die Angeklagten ihn festgehalten und vom Fahrrad gezogen
haben. Bei dem daraus resultierenden Handgemenge soll A den Angeklagten Y. mit der
Faust ins Gesicht geschlagen haben. Daraufhin soll der weitere Angeklagte ein
Springmesser gezogen, A in den Schwitzkasten genommen und ihm das Messer an den
Hals gehalten haben. A soll es dann gelungen sein, sich zu befreien und davonzulaufen. Die
Angeklagten sollen sich dann mit dem Fahrrad entfernt, dieses aber später ca. 700 m weiter
in einem Gebüsch zurückgelassen haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 7 Zeugen geladen.
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Donnerstag, 21. Mai 2015, 14. Kleine Strafkammer , Vorsitz: VRiLG Carstensen, Saal
176
09:00 Uhr:
14 Ns 15/15
Die 14. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 27jährigen Angeklagten X aus Münster.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 11. Februar 2015 wegen
Nichtanzeigens einer geplanten Straftat zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten, deren
Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Der Angeklagte soll bis 2011 Mitglied der ehemaligen Fangruppierung des Fußballvereins
Preußen Münster „Curva Monasteria“ gewesen sein. Am 10. September 2011 kam es zu der
Drittligabegegnung des SC Preußen Münster beim VfL Osnabrück. Der bereits verurteilte B
soll vor dem Spiel von dem gesondert verfolgten C einen mit hochexplosiven
Sprengstoffgemisch aus Kaliumperchlorat und Aluminiumpulver gefüllten Sprengkörper
erhalten und ihn in das Stadion gebracht haben. Diesen Sprengkörper soll B bereits eine
Stunde vor der Partie in seiner Hand gehalten haben.
Dem Angeklagten wird nun vorgeworfen, gewusst zu haben, dass B beabsichtigte, in dem
stark besuchten Stadion den Sprengkörper zu zünden. Dennoch soll der Angeklagte die im
Einsatz befindlichen Polizeikräfte oder die Verantwortlichen der Fußballvereine nicht
rechtzeitig über das Vorhaben des B informiert haben. Auch während des tatsächlichen
Wurfes soll der Angeklagte direkt in die Richtung des B geschaut und nach der Detonation
gejubelt haben.
Bei der Explosion sollen 15 Polizeibeamte verletzt worden sein, davon 5 schwer
(Verbrennungen an Bein und Bauch, Platzwunden), 10 Polizeibeamte sollen ein Knalltrauma
erlitten haben. Auch sollen 8 Ordner des VfL und 4 Zuschauer verletzt worden sein.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge geladen.
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13:30 Uhr:
14 Ns 11/15
Die 14. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
25-jährigen Angeklagten X aus Bielefeld.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 9. Februar 2015 wegen
unbefugter Ingebrauchnahme eines Fahrzeuges in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne
Fahrerlaubnis in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten. Die
Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von noch 3 Jahren
keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 25. Februar 2014 im Umkleideraum einer Sporthalle
in Melle den Fahrzeugschlüssel der A entwendet zu haben. Mit Hilfe des Schlüssels soll er
dann den Pkw geöffnet haben und von dem Parkplatz der Sporthalle bis zum Parkplatz einer
nahe gelegenen Jugendherberge gefahren sein. Danach soll er wieder nach Bielefeld
zurückgekehrt sein und den Fahrzeugschlüssel behalten haben.
Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
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Am 28. Februar 2014 soll der Angeklagte dann auf einem Parkplatz auf das von ihm zuvor
benutzte Fahrzeug gestoßen sein. Mit dem noch in seinem Besitz befindlichen
Fahrzeugschlüssel habe er das Fahrzeug erneut geöffnet und sei damit nach Bielefeld
gefahren. An einer Spielothek soll er das Fahrzeug abgestellt und den Schlüssel wiederum
mitgenommen haben.
Bei den Fahrten soll sich der Angeklagte nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis
befunden haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge geladen.
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Freitag, 22. Mai 2015, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi´inLG Albrecht, Saal 277
09:00 Uhr:
5 Ns 30/15
mit Fortsetzung am 03. Juni 2015, 09:00 Uhr, Saal 277
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 46jährigen Angeklagten X aus Papenburg.
Das Amtsgericht Papenburg verurteilte den Angeklagten am 11. November 2014 wegen
gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Bedrohung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe
von 6 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Im Übrigen wurde er
freigesprochen.
Der Angeklagte soll am 19. April 2014 ein Taxi bestellt haben, welches ihn und seine
Ehefrau von einem Club habe abholen sollen. Während der Fahrt soll der Angeklagte im Taxi
eine Zigarette angezündet haben, woraufhin es zu einer zunächst verbalen
Auseinandersetzung gekommen sei. Ohne Grund habe der Angeklagte dann plötzlich
während der Fahrt in das Lenkrad des A gegriffen, wodurch das Taxi mit einer
Geschwindigkeit von ca. 40 km/h von der Fahrbahn abgekommen und fast gegen einen
Laternenpfahl gefahren sei.
Als A daraufhin die Polizei verständigt und sich der Polizeibeamte B zur Wohnanschrift des
Angeklagten begeben habe, soll der Angeklagte gegenüber B geäußert haben, er sei
Feuerspucker und würde B irgendwann den Kopf abbrennen.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge geladen.
-------------12:00 Uhr:
5 Ns 40/15
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
48-jährigen Angeklagten X aus Lingen.
Das Amtsgericht Lingen verurteilte den Angeklagten am 29. Jan. 2015 wegen unerlaubten
Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich am 19. November 2014 in Lingen im Besitz eines
Briefchens mit 0,2 g Heroin befunden zu haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Bewährungshelfer geladen.
Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
Seite 11
Freitag, 22. Mai 2015, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 188
11:30 Uhr:
7 Ns 176/14
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 35jährigen Angeklagten X aus Blomberg.
Das Amtsgericht Papenburg verurteilte den Angeklagten am 21. August 2014 wegen
unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe
von 1 Jahr und 6 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 3. Juni 2013 in einem Beet vor dem Eingang der
Kinder- und Jugendpsychiatrie in Aschendorf insgesamt 19,97 g Kokain versteckt zu haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge geladen.
-------------Freitag, 22. Mai 2015, 25. Große Strafkammer , Vorsitz: VRiLG Carstensen, Saal 6, mit
Fortsetzungen am 05. Juni um 09:00 Uhr, 08. Juni um 13:30 Uhr, 10. Juni um 09:00 Uhr
und 23. Juni 2015 um 13:30 Uhr
09:00 Uhr:
25 KLs1/14
Die 25. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen die jetzt 45-jährige
Angeklagte X aus Neuenhaus, z. Zt. JVA Vechta, und den jetzt 47-jährigen Angeklagten Y
aus Salzgitter-Lebenstedt wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Betruges und der
Urkundenfälschung.
Die Angeklagten sollen zwischen April 2013 und November 2013 über das Internet in
insgesamt 234 Fällen bei unterschiedlichen Warenhäusern Produkte unter Aliasnamen
bestellt haben. Insgesamt soll es sich um Waren im Gesamtwert von ca. 26.000,00 €
gehandelt haben. Die Bestellungen sollen dabei hauptsächlich von der Angeklagten
vorgenommen worden sein. Später sollen die Produkte durch den Angeklagten
angenommen und gelagert worden sein. Nach den entsprechenden Lieferungen der Waren
sollen diese dann absprachegemäß von den Angeklagten nicht bezahlt worden sein.
Dadurch sollen die Angeklagten beabsichtigt haben, sich eine nicht nur vorübergehende,
nicht unerhebliche Einnahmequelle zu verschaffen und eine große Zahl von Menschen in die
Gefahr eines Verlustes von Vermögenswerten zu bringen.
Der Angeklagte Y soll für die Zeit vom 28. August 2013 bis einschließlich 1. Februar 2014
einen Lagerraum in Nordhorn angemietet haben. Dabei soll er einen falschen Namen
angegeben und auch mit diesem Namen den Mietvertrag unterzeichnet haben.
In der Zeit zwischen dem 7. September und dem 12. September 2013 soll sich der
Angeklagte Y Zugang zu einem Haus in Nordhorn verschafft haben. Die Räumlichkeiten
sollen zuvor von ihm und der Angeklagten X bewohnt worden sein. Aus der im Eigentum der
Vermieterin stehenden Wohnung soll der Angeklagte Lampen, Spiegel und Handtuchhalter
entwendet haben, um sie für sich zu behalten.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge geladen.
-------------Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
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