Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 18.05.2015 bis zum 22.05.2015 Stand: 13.05.2015 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 1 Montag, 18. Mai 2015, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 277 13:30 Uhr: 7 Ns 102/14 Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 55jährigen Angeklagten X aus Essen. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 03. April 2014 wegen Betruges unter Einbeziehung eines Urteils des Amtsgerichts Essen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten. Der Angeklagte soll sich im Oktober 2012 für möblierte Zimmer interessiert haben, die die Zeugin A in Osnabrück zur Vermietung anbot. Bei Kontakten mit der Vermieterin soll der Angeklagte angegeben haben, er sei Pilot und seine Firma werde die Kosten für die Zimmer übernehmen. Auch soll er behauptet haben, er könne Heizöl für 0,50 €/l besorgen und für neue Fenster sorgen. Daraufhin soll die Zeugin im Vertrauen darauf, sie werde mit 5000 l Heizöl beliefert, dem Angeklagten 2.500,00 € ausgehändigt haben. Dieses Geld soll der Angeklagte für sich behalten haben, ohne der Zeugin das versprochene Heizöl zu beschaffen. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Zeugen geladen. -------------- Montag, 18. Mai 2015, 21. Große Strafkammer - Jugendkammer - , Vorsitz: VRiLG Dr. Frommeyer, Saal 1 11:00 Uhr: 21 Ns 34/14 Die 21. Große Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen die jetzt 20-jährige Angeklagte X aus Meppen. Das Amtsgericht Lingen verurteilte die Angeklagte am 24. September 2014 wegen Leistungserschleichung in 6 Fällen unter Einbeziehung eines weiteren Urteils zu einer Einheitsjugendstrafe von 12 Monaten. Der Angeklagten wird vorgeworfen, in insgesamt 6 Fällen am 17. September, 21. November 2013 sowie am 07. Februar, 16. März und 08. April 2014 jeweils Züge der Deutschen Bahn AG bestiegen zu haben, ohne im Besitz eines gültigen Fahrausweises zu sein. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Bewährungshelfer geladen. -------------- Dienstag, 19. Mai 2015, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi´inLG Albrecht, Saal 277 09:00 Uhr: 5 Ns 11/15 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 32jährigen Angeklagten X aus Wietmarschen-Lohne. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 2 Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 11. November 2014 wegen Diebstahls geringwertiger Sachen zu einer Freiheitsstrafe von 2 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 12. Juni 2014 in einem Baumarkt am Stadtring in Nordhorn Waren im Wert von 10,00 € bis 15,00 € eingesteckt zu haben, um sie ohne Bezahlung mitzunehmen. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. -------------10:30 Uhr: 5 Ns 190/14 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 24-jährigen Angeklagten X aus Melle. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 09. September 2014 wegen Raubes zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 14. November 2013 an der Ecke Möserstraße/Schlagvorderstraße plötzlich und unvermittelt die Handtasche der Zeugin A gepackt zu haben, um an die darin befindlichen Wertgegenstände zu gelangen. Obwohl A die Tasche festhielt, soll der Angeklagte weiterhin versucht haben, sie zu entwenden und so fest an der Tasche gezogen haben, dass er die Zeugin mitriss. A soll dann hingefallen sein und ihre Tasche losgelassen haben. In der Tasche sollen sich ca. 80,00 € Bargeld und zwei Mobiltelefone befunden haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher, 1 Sachverständiger, 5 Zeugen und 1 Bewährungshelfer geladen. -------------14:30 Uhr: 5 Ns 177/12 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 31jährigen Angeklagten X aus Rheda-Wiedenbrück, z. Zt. JVA Lingen. Das Amtsgericht Lingen verurteilte den Angeklagten am 09. Januar 2012 wegen gemeinschaftlichen Diebstahls in 2 Fällen unter Einbeziehung eines Urteils des Amtsgerichts Rheine zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 12. Mai 2011 und am 19. August 2011 in verschiedenen Verbrauchermärkten in Salzbergen alkoholische Getränke im Wert von 121,90 € und 59,94 € entwendet zu haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 1 Bewährungshelfer geladen. -------------- Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 3 Dienstag, 19. Mai 2015, 10. Große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal 272, mit Fortsetzungen am 03. Juni, 09:15 Uhr und am 10. Juni 2015, 10:00 Uhr 09:15 Uhr: 10 KLs 16/14 Die 10. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 26-jährigen Angeklagten X aus Osnabrück wegen gefährlicher Körperverletzung u.a. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 8. Oktober 2014 an der Buersche Straße in Osnabrück mit einer Bierflasche gegen die Windschutzscheibe des Pkw des Geschädigten A geschlagen zu haben. Als er von A darauf angesprochen worden sei, soll der Angeklagte auf A zugekommen und ihm ins Gesicht gespuckt haben. Dann soll er K. die Bierflasche gegen den Kopf geschlagen haben. Danach soll er erneut mit der Bierflasche gegen die Windschutzscheibe des Pkw geschlagen haben, so dass diese zerbrochen sei. Danach soll er A zu Boden gestoßen und ihm mindestens zweimal mit der Faust gegen den Kopf geschlagen und dem Geschädigten in die Rippen getreten haben. Am 26. März 2013 soll er den Zeugen B in Osnabrück mit einem Schlüsselbund geschlagen haben, wodurch B ein Schlagtrauma mit andauernder Hörminderung erlitten habe. Im Anschluss daran soll er dem Zeugen C mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, wodurch C eine Platzwunde an der Lippe, einen Zahnriss und zwei gelockerte Zähne davon getragen habe. Am 28. Mai 2013 soll er die Außenspiegel eines Pkw abgeschlagen haben. Dadurch soll ein Schaden am Pkw von ca. 150,00 € entstanden sein. Am 9. Juni 2013 soll der Angeklagte dem Zeugen A mit der Faust mehrfach ins Gesicht geschlagen haben. Als dieser daraufhin zu Boden gegangen sei, soll der Angeklagte mit den beschuhten Füßen auf ihn eingetreten haben. A soll eine Thoraxprellung, eine Flankenprellung, eine Beckenprellung und Hautabschürfungen erlitten haben. Am 20. Februar 2014 soll er dem Zeugen D mehrfach ins Gesicht geschlagen und auch mit den beschuhten Füßen auf sein Gesicht eingetreten haben. D soll eine Nasenbeinprellung und diverse Zahnfrakturen erlitten haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 12 Zeugen, 2 Nebenkläger, 2 Nebenklägervertreter und 1 Bewährungshelfer geladen. -------------- Mittwoch, 20. Mai 2015, 15. Große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal 188, mit Fortsetzung am 28. Mai 2015, 09:15 Uhr 09:15 Uhr: 15 KLs 9/14 Die 15. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 45-jährigen Angeklagten X aus Rhauderfehn wegen Vergewaltigung. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger, 2 Zeugen, 1 Nebenkläger und 1 Nebenklägervertreter geladen. -------------- Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 4 Mittwoch, 20. Mai 2015, 18. Große Strafkammer, Vorsitz: VPräs'inLG Quere-Degener, Saal 176, mit Fortsetzung am 22. Mai 2015, 09:00 Uhr 09:00 Uhr: 18 KLs 2/15 Die 18. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 34-jährigen Angeklagten X aus Merzen wegen gefährlicher Körperverletzung u. a. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich wie folgt strafbar gemacht zu haben: - Am 13. Juni 2014 soll er den Radfahrer A im Bereich der Straße Papenbusch mit seinem Motorroller überholt und sich diesem in den Weg gestellt haben, um ihn zum Anhalten zu zwingen. - Dann soll er A grundlos zunächst mit den Fäusten und sodann mit dem Motorradhelm gegen den Kopf und den Körper geschlagen haben. Als dieser daraufhin vom Rad fiel, soll der Angeklagte weiter mit den Fäusten auf ihn eingeschlagen und eingetreten haben. A soll dadurch eine Rückenprellung und eine Verletzung an der rechten Schulter erlitten haben. - Am 17. Juni 2014 soll er seinen Nachbarn B als „schwulen Hengst“, „blöde Sau“ und dessen Ehefrau als „blöde Hure“ und „blöde Sau“ bezeichnet haben. - Ferner soll er B gegen den Unterschenkel getreten und mit der flachen Hand auf ihn eingeschlagen haben. A soll dadurch u. a. eine blutende Verletzung am Arm erlitten haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 8 Zeugen geladen. -------------- Donnerstag, 21. Mai 2015, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi´inLG Albrecht, Saal 277 09:00 Uhr: 5 Ns 4/15 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 59jährigen Angeklagten X aus Delbrück, z. Zt. JVA Bielefeld-Senne. Das Amtsgericht Lingen verurteilte den Angeklagten am 06. November 2014 wegen Betruges in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten. Der Angeklagte soll mit einem Mietvertrag vom 03. März 2012 das Haus des Zeugen A in Emsbüren zu einem monatlichen Mietzins von 670,00 € angemietet und dabei bewusst wahrheitswidrig seine Zahlungswilligkeit vorgetäuscht haben. Zusätzlich soll er sich verpflichtet haben, eine Mietkaution in Höhe von 1.200,00 € zu zahlen. In einer von dem Zeugen A geforderten Selbstauskunft soll der Angeklagte überdies bewusst wahrheitswidrig angegeben haben, eine Eidesstattliche Versicherung nicht abgegeben zu haben, obwohl er eine solche bereits im August 2010 abgegeben gehabt habe. Die am Tag der Hausübergabe von dem Angeklagten überreichten Überweisungsträger seien von der zuständigen Kreissparkasse mangels Deckung nicht ausgeführt worden. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 5 Am 16. August 2012 soll er an einer Tankstelle in Bramsche seinen Pkw mit Kraftstoff im Wert von 40,62 € betankt und auch noch eine Telefonkarte mit einem Wert von 15,00 € erworben haben. Da er kein Bargeld bei sich gehabt habe, habe er als Sicherheit seinen bereits abgelaufenen Personalausweis hinterlegt und versichert, den Rechnungsbetrag in den nächsten Tagen zu bezahlen. Dies habe er jedoch in der Folgezeit nicht getan haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen geladen. -------------14:00 Uhr: 5 Ns 159/14 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 30-jährigen Angeklagten X aus Bohmte. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 05. August 2014 wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in 2 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30,00 €. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich wie folgt strafbar gemacht zu haben: - Am 14. März 2014 soll der Angeklagte den Gerichtsvollzieher A in einem Telefonat aufgefordert haben, einen Vollstreckungsauftrag zurückzuziehen. Dabei habe er geäußert, wenn der Zeuge den Vorgang nicht zurückziehe, dann werde er schon merken, was er davon habe. - Am 26. März 2014 soll der Angeklagte vom Gerichtsvollzieher A in seinem Büro aufgesucht worden sein, um den Angeklagten zu verhaften. Der Angeklagte sei jedoch nicht anwesend gewesen. In einem späteren Telefonat soll der Angeklagte dann den Zeugen A in übelster Weise beschimpft und bedroht haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 1 Zeuge geladen. -------------- Donnerstag, 21. Mai 2015, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 87 09:00 Uhr: 7 Ns 34/15 Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 49jährigen Angeklagten X aus Lingen. Das Amtsgericht Lingen verurteilte den Angeklagten am 24. März 2014 wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von 2 Jahren keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Dem Angeklagten wurde für die Dauer von 3 Monaten untersagt, Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 15. November 2013, ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis gewesen zu sein, mit einen Kleinkraftrad öffentliche Straßen in Lingen befahren zu haben, obwohl das von ihm geführte Fahrzeug in der Lage gewesen sei, eine Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 6 Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h zu erzielen. Dies sei dem Angeklagten auch bekannt gewesen. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher und 1 Bewährungshelfer geladen. -------------- 10:00 Uhr: 7 Ns 38/15 Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 23-jährigen Angeklagten X aus Hasbergen. Das Amtsgericht Bad Iburg verurteilte den Angeklagten am 7. Januar 2015 wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30,00 €. Dem Angeklagten wurde die Fahrerlaubnis entzogen, sein Führerschein wurde eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von noch 6 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 11. August 2014 mit einem Pkw öffentliche Straßen in Kloster Oesede befahren zu haben, obwohl er wegen des vorherigen Konsums von Marihuana und Cannabis nicht mehr fahrtüchtig gewesen sei. Aufgrund seiner Fahruntüchtigkeit sei er in einer langgestreckten Rechtskurve von der Fahrbahn abgekommen und habe sich mit seinem Fahrzeug überschlagen. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge geladen. -------------- 11:15 Uhr: 7 Ns 135/14 Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 38-jährigen Angeklagten X aus Berge. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 24. Juni 2014 wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 10,00 €. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 11. Oktober 2013 einen 11 Seiten langen Brief an den Staatsanwalt B verfasst zu haben, in dem er unter anderem geschrieben haben soll: - „liegt es daran, dass ich beweisen kann, dass Sie als Staatsanwalt bestechlich sind und gleich mehrere Straftaten vertuschen?“ „weil Sie nämlich nicht Manns genug sind und zu feige sind, mit mir persönlich zu reden. Weil Sie keinen Arsch in der Hose habenJ .“ „JDas gibt es doch einfach nicht, dass ein bestechlicher Feigling wie Sie in diesem Staat als Staatsanwalt arbeiten darf.“ Den Brief soll der Angeklagte auch an das Justizministerium, zahlreiche Redaktionen, Verlage, Medien und einige persönliche Freunde geschickt haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 7 -------------13:30 Uhr: 7 Ns 76/15 Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 22-jährigen Angeklagten X aus Lingen. Das Amtsgericht Lingen verurteilte den Angeklagten am 2. März 2015 wegen Diebstahls geringwertiger Sachen zu einer Freiheitsstrafe von 1 Monat. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 19. September 2014 in einem Geschäft der Firma Edeka in Osnabrück Waren im Wert von 0,99 € entwendet zu haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Bewährungshelfer geladen. -------------- 14:30 Uhr: 7 Ns 30/15 Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 71jährige Angeklagte Y aus Meppen. Das Amtsgericht Meppen verurteilte die Angeklagte am 14. Oktober 2014 wegen Diebstahls, wegen Betruges, wegen Urkundenfälschung sowie wegen vorsätzlichen Gebrauchens eines Fahrzeuges ohne den erforderlichen Haftpflichtversicherungsvertrages in 68 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 10,00 €. Im Übrigen wurde sie freigesprochen. Der Angeklagten wurde die Fahrerlaubnis entzogen, ihr Führerschein wurde eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, der Angeklagten vor Ablauf von 6 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Der Angeklagten wird vorgeworfen, sich - unter anderem - wie folgt strafbar gemacht zu haben: - Am 9. Oktober 2013 soll sie in der Tiefgarage des Kaufhauses Kaufland in Meppen das vordere Kennzeichenschild am Fahrzeug der Zeugin A entwendet haben, um es für sich zu verwenden. - Die Angeklagte soll dann die Zulassungsplaketten von diesem Kennzeichenschild herausgeschnitten und auf das zwangsentstempelte Kennzeichen des Pkw ihres Ehemannes geklebt haben. Damit habe die Angeklagte den Anschein einer ordnungsgemäßen Zulassung des Fahrzeuges erwecken wollen. - Ferner soll sie im November 2013 in insgesamt 18 Fällen, im Dezember 2013 in 24 Fällen und Januar 2014 mit dem Fahrzeug ihren Ehemann zur Behandlung ins Krankenhaus und wieder zurück gefahren haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. -------------- Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 8 15:15 Uhr: 7 Ns 56/15 Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 25-jährigen Angeklagten X aus Lingen. Das Amtsgericht Lingen verurteilte den Angeklagten am 23. Februar 2015 wegen gewerbsmäßigen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 28. November 2014 in einem Baumarkt in Lingen einen Einhandwinkelschleifer im Wert von 159,99 € entwendet zu haben. Mit dem Weiterverkauf des Gerätes habe der Angeklagte seine Drogensucht finanzieren wollen. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. -------------- Donnerstag, 21. Mai 2015, 10. Große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal 272 09:15 Uhr: 10 KLs 23/14 Die 10. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 22-jährigen Angeklagten X aus Papenburg und den jetzt 27-jährigen Angeklagten Y aus Aschendorf wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes. Die Angeklagten sollen in der Nacht des 30. August 2014 in Aschendorf den Zeugen A zur Herausgabe des mitgeführten Fahrrades aufgefordert haben. Als A dies ablehnte und versuchte wegzufahren, sollen die Angeklagten ihn festgehalten und vom Fahrrad gezogen haben. Bei dem daraus resultierenden Handgemenge soll A den Angeklagten Y. mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Daraufhin soll der weitere Angeklagte ein Springmesser gezogen, A in den Schwitzkasten genommen und ihm das Messer an den Hals gehalten haben. A soll es dann gelungen sein, sich zu befreien und davonzulaufen. Die Angeklagten sollen sich dann mit dem Fahrrad entfernt, dieses aber später ca. 700 m weiter in einem Gebüsch zurückgelassen haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 7 Zeugen geladen. -------------- Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 9 Donnerstag, 21. Mai 2015, 14. Kleine Strafkammer , Vorsitz: VRiLG Carstensen, Saal 176 09:00 Uhr: 14 Ns 15/15 Die 14. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 27jährigen Angeklagten X aus Münster. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 11. Februar 2015 wegen Nichtanzeigens einer geplanten Straftat zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Angeklagte soll bis 2011 Mitglied der ehemaligen Fangruppierung des Fußballvereins Preußen Münster „Curva Monasteria“ gewesen sein. Am 10. September 2011 kam es zu der Drittligabegegnung des SC Preußen Münster beim VfL Osnabrück. Der bereits verurteilte B soll vor dem Spiel von dem gesondert verfolgten C einen mit hochexplosiven Sprengstoffgemisch aus Kaliumperchlorat und Aluminiumpulver gefüllten Sprengkörper erhalten und ihn in das Stadion gebracht haben. Diesen Sprengkörper soll B bereits eine Stunde vor der Partie in seiner Hand gehalten haben. Dem Angeklagten wird nun vorgeworfen, gewusst zu haben, dass B beabsichtigte, in dem stark besuchten Stadion den Sprengkörper zu zünden. Dennoch soll der Angeklagte die im Einsatz befindlichen Polizeikräfte oder die Verantwortlichen der Fußballvereine nicht rechtzeitig über das Vorhaben des B informiert haben. Auch während des tatsächlichen Wurfes soll der Angeklagte direkt in die Richtung des B geschaut und nach der Detonation gejubelt haben. Bei der Explosion sollen 15 Polizeibeamte verletzt worden sein, davon 5 schwer (Verbrennungen an Bein und Bauch, Platzwunden), 10 Polizeibeamte sollen ein Knalltrauma erlitten haben. Auch sollen 8 Ordner des VfL und 4 Zuschauer verletzt worden sein. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge geladen. -------------- 13:30 Uhr: 14 Ns 11/15 Die 14. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 25-jährigen Angeklagten X aus Bielefeld. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 9. Februar 2015 wegen unbefugter Ingebrauchnahme eines Fahrzeuges in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von noch 3 Jahren keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 25. Februar 2014 im Umkleideraum einer Sporthalle in Melle den Fahrzeugschlüssel der A entwendet zu haben. Mit Hilfe des Schlüssels soll er dann den Pkw geöffnet haben und von dem Parkplatz der Sporthalle bis zum Parkplatz einer nahe gelegenen Jugendherberge gefahren sein. Danach soll er wieder nach Bielefeld zurückgekehrt sein und den Fahrzeugschlüssel behalten haben. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 10 Am 28. Februar 2014 soll der Angeklagte dann auf einem Parkplatz auf das von ihm zuvor benutzte Fahrzeug gestoßen sein. Mit dem noch in seinem Besitz befindlichen Fahrzeugschlüssel habe er das Fahrzeug erneut geöffnet und sei damit nach Bielefeld gefahren. An einer Spielothek soll er das Fahrzeug abgestellt und den Schlüssel wiederum mitgenommen haben. Bei den Fahrten soll sich der Angeklagte nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis befunden haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge geladen. -------------- Freitag, 22. Mai 2015, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi´inLG Albrecht, Saal 277 09:00 Uhr: 5 Ns 30/15 mit Fortsetzung am 03. Juni 2015, 09:00 Uhr, Saal 277 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 46jährigen Angeklagten X aus Papenburg. Das Amtsgericht Papenburg verurteilte den Angeklagten am 11. November 2014 wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Bedrohung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Im Übrigen wurde er freigesprochen. Der Angeklagte soll am 19. April 2014 ein Taxi bestellt haben, welches ihn und seine Ehefrau von einem Club habe abholen sollen. Während der Fahrt soll der Angeklagte im Taxi eine Zigarette angezündet haben, woraufhin es zu einer zunächst verbalen Auseinandersetzung gekommen sei. Ohne Grund habe der Angeklagte dann plötzlich während der Fahrt in das Lenkrad des A gegriffen, wodurch das Taxi mit einer Geschwindigkeit von ca. 40 km/h von der Fahrbahn abgekommen und fast gegen einen Laternenpfahl gefahren sei. Als A daraufhin die Polizei verständigt und sich der Polizeibeamte B zur Wohnanschrift des Angeklagten begeben habe, soll der Angeklagte gegenüber B geäußert haben, er sei Feuerspucker und würde B irgendwann den Kopf abbrennen. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge geladen. -------------12:00 Uhr: 5 Ns 40/15 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 48-jährigen Angeklagten X aus Lingen. Das Amtsgericht Lingen verurteilte den Angeklagten am 29. Jan. 2015 wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich am 19. November 2014 in Lingen im Besitz eines Briefchens mit 0,2 g Heroin befunden zu haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Bewährungshelfer geladen. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 11 Freitag, 22. Mai 2015, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 188 11:30 Uhr: 7 Ns 176/14 Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 35jährigen Angeklagten X aus Blomberg. Das Amtsgericht Papenburg verurteilte den Angeklagten am 21. August 2014 wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 3. Juni 2013 in einem Beet vor dem Eingang der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Aschendorf insgesamt 19,97 g Kokain versteckt zu haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge geladen. -------------Freitag, 22. Mai 2015, 25. Große Strafkammer , Vorsitz: VRiLG Carstensen, Saal 6, mit Fortsetzungen am 05. Juni um 09:00 Uhr, 08. Juni um 13:30 Uhr, 10. Juni um 09:00 Uhr und 23. Juni 2015 um 13:30 Uhr 09:00 Uhr: 25 KLs1/14 Die 25. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen die jetzt 45-jährige Angeklagte X aus Neuenhaus, z. Zt. JVA Vechta, und den jetzt 47-jährigen Angeklagten Y aus Salzgitter-Lebenstedt wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Betruges und der Urkundenfälschung. Die Angeklagten sollen zwischen April 2013 und November 2013 über das Internet in insgesamt 234 Fällen bei unterschiedlichen Warenhäusern Produkte unter Aliasnamen bestellt haben. Insgesamt soll es sich um Waren im Gesamtwert von ca. 26.000,00 € gehandelt haben. Die Bestellungen sollen dabei hauptsächlich von der Angeklagten vorgenommen worden sein. Später sollen die Produkte durch den Angeklagten angenommen und gelagert worden sein. Nach den entsprechenden Lieferungen der Waren sollen diese dann absprachegemäß von den Angeklagten nicht bezahlt worden sein. Dadurch sollen die Angeklagten beabsichtigt haben, sich eine nicht nur vorübergehende, nicht unerhebliche Einnahmequelle zu verschaffen und eine große Zahl von Menschen in die Gefahr eines Verlustes von Vermögenswerten zu bringen. Der Angeklagte Y soll für die Zeit vom 28. August 2013 bis einschließlich 1. Februar 2014 einen Lagerraum in Nordhorn angemietet haben. Dabei soll er einen falschen Namen angegeben und auch mit diesem Namen den Mietvertrag unterzeichnet haben. In der Zeit zwischen dem 7. September und dem 12. September 2013 soll sich der Angeklagte Y Zugang zu einem Haus in Nordhorn verschafft haben. Die Räumlichkeiten sollen zuvor von ihm und der Angeklagten X bewohnt worden sein. Aus der im Eigentum der Vermieterin stehenden Wohnung soll der Angeklagte Lampen, Spiegel und Handtuchhalter entwendet haben, um sie für sich zu behalten. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge geladen. -------------Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 12
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