LANDGERICHT MOSBACH Pressereferentin Landgericht Mosbach ▪ Hauptstraße 110 ▪ 74821 Mosbach An die Pressevertreterinnen und Pressevertreter Datum18.12.2014 Name Frau Hark Durchwahl 06261 87-244 Aktenzeichen E 127 (Bitte bei Antwort angeben) Terminergebnis: Strafverfahren vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Mosbach am 18.12.2014, um 9.00 Uhr wegen Brandstiftung u.a. Der erste Angeklagte wurde zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Außerdem wurde er richterlich verwarnt und ihm auferlegt, 400 Stunden gemeinnützige Arbeit zu verrichten. Der zweite Angeklagte wurde richterliche verwarnt und ihm auferlegt, 400 Stunden gemeinnützige Arbeit zu verrichten. Die Staatsanwaltschaft hatte für den ersten Angeklagten die Verhängung einer Jugendstrafe von 2 Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, und für den zweiten Angeklagten eine Jugendstrafe von 1 Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, beantragt. Die Verteidigung hatte für den ersten Angeklagten eine Jugendstrafe von 2 Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird und für den zweiten Angeklagten keine Feststellung der Schwere der Schuld , die Verhängung von Zuchtmitteln und die Auferlegung von gemeinnützigen Arbeitsstunden beantragt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Angeklagten gelten bis zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig. Anlage: Hauptstraße 110 ▪ 74821 Mosbach ▪ Telefon 06261 87-0 ▪ Telefax 06261 87-440 ▪ [email protected] ▪ www.lgmosbach.de ▪ www.service-bw.de -2- Terminsvorschau: Strafverfahren vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Mosbach am 18.12.2014, um 9.00 Uhr wegen Brandstiftung u.a. Die Staatsanwaltschaft Mosbach wirft zwei jugendlichen Angeklagten unter anderem vor, in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken folgende Tat verübt zu haben: Am 19.11.2014 habe sich ein Angeklagter unter Mitnahme eine zuvor erworben benzingefüllten Kanisters zum Nikolaus-Kistner-Gymnasium nach Mosbach begeben. Dort habe er ein Kellerfenster mit einem mitgeführten Hammer eingeschlagen, sei in die Schule eingedrungen und habe ein Benzinspur durch beide Lehrerzimmer bis hinaus in den Flur und dort bis zur Treppe gelegt. Jener Angeklagte habe ein Kosmetiktuch mit einem mitgeführten Feuerzeug in Brand gesetzt und auf das Ende der Benzinspur geworfen. Anschließend sei er aus dem Kellerfenster geklettert und nach Hause geradelt. Während des oben beschriebenen Vorgehens hätten die Angeklagten in ständigem Kontakt über WhatsApp gestanden und jedes Detail des Vorgehens abgesprochen. Die Angeklagten gelten bis zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig. Das Jugendschöffengericht ist mit der Direktorin des Amtsgerichts Dr. Scheuble und zwei Schöffen besetzt. Zum dem Termin am 18.12.2014, 9.00 Uhr, sind 1 Zeuge und 1 Sachverständiger geladen. Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Entscheidungen ist nicht öffentlich, § 48 JGG. Hark Pressereferentin
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