1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 05.10.2015 bis zum 09.10.2015 Stand: 28.09.2015 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts. 2 Montag, 05. Oktober 2015, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 277 08:30 Uhr: 7 Ns 112/15 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 42jährigen Angeklagten X aus Osnabrück, z. Zt. JVA Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 02. Apr. 2015 wegen Leistungserschleichung in 3 Fällen sowie wegen Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Monaten. Dem Angeklagten wird u.a. vorgeworfen, im Juni 2013 in Osnabrück mit einem Bus der Stadtwerke Osnabrück gefahren zu sein, obwohl er nicht im Besitz eines gültigen Fahrausweises gewesen sein soll. Den Stadtwerken soll dabei ein Schaden in Höhe von 2,40 € entstanden sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge und 1 Bewährungshelfer geladen. -------------10:00 Uhr: 7 Ns 113/15 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 30-jährigen Angeklagten X aus Lathen. Das Amtsgericht in Papenburg verurteilte den Angeklagten am 23. März 2015 wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 2 Fällen sowie wegen Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Januar 2014 an den gesondert verfolgten Y 4 g Marihuana, 2 g Amphetamin und 2 Ecstasy-Tabletten verkauft zu haben. Ebenfalls im Januar 2014 soll er dem S 5 g Marihuana verkauft haben. Im März 2014 soll sich der Angeklagte in Besitz von 3,1 g Amphetamin für den Eigenkonsum befunden haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. -------------13:30 Uhr: 7 Ns 119/15 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 60jährige Angeklagte X aus Lehe und den jetzt 72-jährigen Angeklagten X aus Ihlow. Das Amtsgericht in Papenburg verurteilte am 24. März 2015 die Angeklagte X wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 20,00 €, im Übrigen wurde sie freigesprochen. Der Angeklagte Y wurde wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 20,00 € verurteilt. Im Mai 2014 soll es zu Streitigkeiten zwischen der Angeklagten und dem ihr benachbarten Ehepaar A gekommen sein. Im Verlauf dieser Auseinandersetzungen soll die Angeklagte ihre Nachbarin als „Fotze“ und „Schlampe“ bezeichnet haben. Der Angeklagte Y soll den Nachbarn als „Arschloch“ bezeichnet haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 4 Zeugen geladen. -------------- 3 Montag, 05. Oktober 2015, 15. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal 3, mit Fortsetzungstermin am 07. Okt. 2015, 09:15 Uhr 09:15 Uhr: 15 KLs 15/15 Die 15. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen die jetzt 27-jährige Angeklagte X aus Neuenhaus wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Die Angeklagte soll sich im Mai 2014 gemeinsam mit einer Zeugin zur Wohnung des A in Nordhorn begeben haben, um diesen auszurauben. Zu diesem Zweck soll die Angeklagte dem Gastgeber in dessen Abwesenheit ein Schlafmittel in sein Getränk gemischt haben. Als die Wirkung des Medikaments einsetzte, soll die Angeklagte u. a. Smartphones, Schmuck, Zigaretten, Bargeld sowie eine EC-Karte an sich genommen und damit die Wohnung verlassen haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständige, 6 Zeugen und 1 Bewährungshelfer geladen. -------------- Dienstag, 06. Oktober 2015, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi´inLG Albrecht, Saal 277 09:00 Uhr: 5 Ns 111/15 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 35jährigen Angeklagten X aus Wildeshausen. Das Amtsgericht in Papenburg verurteilte den Angeklagten am 04. Mai 2015 wegen Vollrausches zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten. Der Angeklagte soll im Dezember 2014 wegen Beziehungsproblemen Wodka konsumiert haben. Eine spätere Untersuchung soll eine Blutalkoholkonzentration von 3,34 ‰ ergeben haben. In diesem Zustand soll er gegen die Schlafzimmertür der gemeinsam mit der Zeugin A bewohnten Wohnung geschlagen und dabei einen Sachschaden von 100-150 € verursacht haben. Die A soll er bedroht haben, sie umzubringen. Auch einem durch die herbeigerufenen Polizeibeamten ausgesprochenen Platzverweis soll er nicht gefolgt sein und sich gegen das Anlegen von Handfesseln gewehrt haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher und 1 Zeuge geladen. -------------11:00 Uhr: 5 Ns 117/15 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 23-jährigen Angeklagten X aus Bohmte. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 09. Juni 2015 wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Dezember 2014 über das Internetportal E-Bay ein Smartphone für 290,00 € an den Zeugen A verkauft zu haben, obwohl er bei Vertragsschluss 4 nicht die Absicht gehabt haben soll, dem A das Handy tatsächlich zu liefern. Den überwiesenen Betrag von 290,00 € soll er in der Folgezeit für sich behalten haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen und 1 Bewährungshelfer geladen. -------------14:00 Uhr: 5 Ns 115/15 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 32-jährigen Angeklagten A aus Versmold. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 11. Mai 2015 wegen Betruges in 16 Fällen, davon in 15 Fällen in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis und mit Urkundenfälschung und wegen Diebstahls in 2 Fällen unter Einbeziehung weiterer Strafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von 14 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Das Urteil ist bereits hinsichtlich des Schuldspruches rechtskräftig. Der Angeklagte soll seinen damaligen Freund F überredet haben, den Pkw des Angeklagten auf seinen Namen zuzulassen. Tatsächlich soll jedoch der Angeklagte das Fahrzeug genutzt haben, um Drogen zu kaufen oder um Kraftstoff zu tanken und dann ohne Bezahlung die Tankstellen zu verlassen. Danach soll er in mehreren Fällen den Kraftstoff aus dem Pkw wieder abgepumpt und an Dritte verkauft haben, um sich von dem Erlös wieder Drogen kaufen zu können. Nach diesem Muster soll der Angeklagte zwischen Oktober 2013 und Februar 2014 zu verschiedenen Tankstellen in Osnabrück gefahren sein und das Fahrzeug dort betankt haben, um dann die Tankstelle ohne Bezahlung wieder zu verlassen. Dafür soll er verschiedene zuvor entwendete Nummernschilder verwendet haben. Bei den Taten soll er sich zudem nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis befunden haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. -------------Mittwoch, 07. Oktober 2015, 10. große Strafkammer, Vorsitz: Ri‘inLG Dr. Winkelsträter, Saal 272, mit Fortsetzungen am 08. Okt. um 09:15 Uhr, 15. Okt. um 14:00 Uhr, 02. Nov. um 11:00 Uhr, 04. Nov. um 14:00 Uhr, 24. Nov., 25. Nov. und 03. Dez. 2015, jeweils um 09:15 Uhr 09:15 Uhr: 10 KLs 29/15 Die 10. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 40-jährigen Angeklagten W aus Gladbeck, z. Zt. JVA Lingen, den jetzt 35-jährigen Angeklagten X aus Duisburg, z. Zt. JVA Oldenburg, den jetzt 37-jährigen Angeklagten Y aus Duisburg, z. Zt. JVA Sehnde, und den jetzt 31-jährigen Angeklagten Z aus Duisburg, z. Zt. JVA Oldenburg, wegen Bandendiebstahls. Die Angeklagten sollen sich zwischen September 2014 und März 2015 zusammengetan haben, um Einbruchsdiebstähle in Firmen zu begehen. Hauptsächlich sollen sie es auf Bargeld, Zigaretten und Alkoholika abgesehen haben. Insgesamt soll es in wechselnder Beteiligung zu 10 Taten gekommen sein, unter anderem: 5 - Im September 2014 sollen sie sich Zutritt zu Bäckereien von Verbrauchermärkten in Ostfriesland verschafft haben. Dort sollen sie in drei Filialen 782,33 €, 1.079,77 € bzw. 800,00 € Bargeld entwendet haben. - Im November 2014 sollen sich zu einer Firma nach Traunstein begeben haben. Dort sollen sie ein Absperrgitter aufgebrochen und mit ihren Fahrzeugen auf das Firmengelände gefahren sein. In den Firmenräumen sollen sie einen Tresor aufgebrochen und aus diesem 3.642,28 € entwendet haben. Weiter sollen sie Arbeitsgeräte mit einem Wert von insgesamt 39.589,22 € entwendet haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. -------------Donnerstag, 08. Oktober 2015, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi´inLG Albrecht, Saal 277 09:00 Uhr: 5 Ns 75/15 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 32jährigen Angeklagten X aus Lathen. Das Amtsgericht in Papenburg verwarf den Einspruch des Angeklagten gegen einen Strafbefehl vom 20. Januar 2015, mit dem der Angeklagte wegen versuchten Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 30,- € verurteilt wurde. Der Angeklagte soll im April 2014 bei einer Sparkasse in Lathen einen Überweisungsauftrag abgegeben haben. Mit diesem soll er versucht haben, von dem Konto seines Arbeitgebers einen Betrag von 3.000,00 € auf sein Konto zu überweisen. Den Überweisungsträger soll er mit dem Namen des damaligen Prokuristen unterzeichnet haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. -------------10:30 Uhr: 5 Ns 124/15 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 37-jährigen Angeklagten X aus Nordhorn, z. Zt. JVA Lingen. Das Amtsgericht in Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 09. Juli 2015 wegen Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Monat. Der Angeklagte soll sich im März 2015 zu einer Arztpraxis in Nordhorn begeben haben, um nach Abgabe einer Urinkontrolle sein Methadon zu erhalten. Als die erste Probe positiv war, soll er die Durchführung einer B-Probe verlangt haben. Als ihm dies verweigert wurde, soll er sehr aggressiv reagiert haben. Beim Verlassen der Räumlichkeiten soll er eine neben der Eingangstür befindliche Glasscheibe zerschlagen haben. Dadurch soll ein Sachschaden in Höhe von ca. 150,00 € entstanden sein. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. -------------- 6 14:00 Uhr: 5 Ns 69/15 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 29jährigen Angeklagten X aus Lingen. Das Amtsgericht in Lingen verurteilte den Angeklagten am 26. Februar 2015 wegen Beleidigung in Tateinheit mit Sachbeschädigung und wegen Bedrohung in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Mai 2014 seinen Vater beleidigt zu haben und eine Küchen- und Esszimmertür demoliert zu haben. Weiter soll der Angeklagte im Juni 2014 seinen Vater bedroht haben, diesen umzubringen. Am gleichen Tag soll er seine Eltern damit bedroht haben, diese umzubringen. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 2 Zeugen geladen. -------------Donnerstag, 08. Oktober 2015, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 87 08:30 Uhr: 7 Ns 87/15 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 30jährigen Angeklagten X aus Lingen. Das Amtsgericht in Lingen verurteilte den Angeklagten am 30. März 2015 wegen Hausfriedensbruch zu einer Freiheitsstrafe von 1 Monat, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im November 2014 seiner ehemaligen Freundin vor deren Wohnung in Lingen aufgelauert und dann in die Wohnung gedrängt zu haben. Der Aufforderung, ihre Wohnung wieder zu verlassen, soll der Angeklagte erst nachgekommen sein, als die Polizei erschien. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher und 2 Zeugen geladen. -------------10:00 Uhr: 7 Ns 117/15 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 24-jährigen Angeklagten X aus Bersenbrück. Das Amtsgericht in Bersenbrück verurteilte den Angeklagten am 28. Apr. 2015 wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Oktober 2014 im Bahnhof in Bersenbrück im Besitz von 0,8 g Amphetamin gewesen zu sein. Die Drogen sollen für den Eigenkonsum bestimmt gewesen sein. Im Dezember 2014 soll er im Bereich des Bahnhofes im Besitz von 1,7 g Marihuana gewesen sein, welches ebenfalls zum Eigenkonsum bestimmt gewesen sein soll. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Bewährungshelfer geladen. -------------- 7 11:00 Uhr: 7 Ns 121/15 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 26-jährigen Angeklagten X aus Nordhorn, z. Zt. JVA Lingen. Das Amtsgericht in Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 08. Mai 2015 wegen gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 25 Fällen unter Einbeziehung eines weiteren Urteils des Amtsgerichts Nordhorn zu einer Gesamtfreiheitstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten. Weiter wurde er wegen gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 18 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt. Zwischen November 2013 und März 2014 soll der gesondert verfolgte Y von dem gesondert verfolgten Z in insgesamt 25 Fällen jeweils 15 g Marihuana, 15 g Amphetamin und 15 Ecstasytabletten für den Weiterverkauf erhalten haben. Aufgrund eines gemeinsamen Tatplanes soll Y jeweils einen Teil dieser Drogen zum Zwecke des Weiterverkaufs an den Angeklagten weitergegeben haben. Dieser soll die Betäubungsmittel u.a. in 2 Fällen an den minderjährigen A verkauft haben. Zwischen Mai und Juni 2014 soll der Angeklagte in insgesamt 18 Fällen erneut Drogen von dem gesondert verfolgten Y erhalten haben. Auch hier soll er einen Teil dieser Drogen an zahlreiche Abnehmer weiterveräußert haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. -------------13:30 Uhr: 7 Ns 122/15 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 40-jährigen Angeklagten X aus Freren. Das Amtsgericht in Lingen verurteilte den Angeklagten am 28. Mai 2015 wegen Hausfriedensbruch zu einer Freiheitsstrafe von 1 Monat. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Febr. 2015 die Geschäftsräume einer Firma in Freren betreten zu haben, obwohl gegen ihn zuvor ein Hausverbot verhängt worden war. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen und 1 Bewährungshelfer geladen. -------------Donnerstag, 08. Oktober 2015, 14. kleine Strafkammer , Vorsitz: VRiLG Carstensen, Saal 6 09:00 Uhr: 14 Ns 28/15 Die 14. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 38jährigen Angeklagten X aus Keszthely (Ungarn). Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 01. Juli 2015 wegen Steuerhinterziehung in 2 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 270 Tagessätzen zu je 10,00 €. Der Angeklagte soll im August 2011 gegenüber dem Finanzamt Lingen als Geschäftsführer einer GmbH eine Umsatzsteuererklärung für das 2. Quartal 2011 abgegeben und dabei Umsätze in Höhe von lediglich 8.567,00 € angegeben haben. Tatsächlich sollen aber alleine 8 gegenüber einer Fleischveredlungsfirma Subunternehmerleistungen in Höhe von 44.978,31 € erbracht worden sein. Der Angeklagte soll somit Umsatzsteuer in Höhe von 6.918,51 € hinterzogen haben. Im November 2011 soll er gegenüber dem Finanzamt Lingen die Umsatzsteuererklärung für das 3. Quartal 2011 abgegeben und dabei Umsätze in Höhe von lediglich 9.461,00 € angegeben haben. Tatsächlich sollen aber alleine gegenüber einer Fleischveredlungsfirma Subunternehmerleistungen in Höhe von 160.123,57 € erbracht worden sein. Der Angeklagte soll somit Umsatzsteuer in Höhe von 28.625,89 € hinterzogen haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge geladen. -------------- Donnerstag, 08. Oktober 2015, 22. kleine Strafkammer , Vorsitz: VRiLG Dr. Rikken, Saal 3 12:00 Uhr: 22 Ns 31/15 Die 22. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 65jährigen Angeklagten X aus Lingen. Das Amtsgericht in Lingen verwarf den Einspruch des Angeklagten gegen den Strafbefehl am 25. Juni 2015 mit der Maßgabe, dass der Angeklagte wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit zu einer Geldbuße von 35 € und wegen unerlaubten Entfernens vom Umfallort zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 100,00 € verurteilt wurde. Dem Angeklagten wurde für die Dauer von 2 Monaten untersagt, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im September 2014 beim Ausparken auf einem Parkplatz in Lingen gegen den Pkw der A gestoßen zu sein und diesen beschädigt zu haben. Anschließend soll er sich vom Unfallort entfernt haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. -------------Freitag, 09. Oktober 2015, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 188 08:30 Uhr: 7 Ns 109/15 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 51jährigen Angeklagten X aus Bad Rothenfelde. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 25. März 2015 wegen fahrlässiger Körperverletzung in Tatmehrheit mit unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10,00 €. Dem Angeklagten wurde die Fahrerlaubnis entzogen, sein Führerschein wurde eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von noch 9 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Mai 2014 als Fahrer eines Pkw in Osnabrück die Vorfahrt des Zeugen A missachtet zu haben. Bei einem Ausweichmanöver soll der mit einem Motorrad fahrende A zu Fall gekommen sein und dabei u. a. Prellungen erlitten haben. 9 Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher, 3 Zeugen, 1 Nebenkläger und 1 Nebenklägervertreter geladen. -------------10:30 Uhr: 7 Ns 141/15 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 24-jährigen Angeklagten X aus Rieste. Das Amtsgericht in Bersenbrück verurteilte den Angeklagten am 06. Mai 2015 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten. Dem Angeklagten wurde für die Dauer von 3 Monaten verboten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich - unter anderem - wie folgt strafbar gemacht zu haben und zwar: - Im Februar 2014 soll er mit einem Pkw öffentliche Straßen in Bersenbrück befahren haben, obwohl er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sein soll. Auch soll er unter dem Einfluss von Amphetamin gestanden haben. - Im März 2014 soll er auf der Polizeiwache in Bersenbrück erschienen sein, um die Freilassung eines Bekannten zu fordern. Als dies von den Beamten abgelehnt wurde, soll er sich zunächst geweigert haben, die Polizeiwache wieder zu verlassen. Kurze Zeit später soll er trotz Platzverweis die Polizeiwache erneut betreten haben. Als ihn die Polizeibeamten daraufhin in die Gewahrsamszelle verbringen wollten, soll er sich mit Schlägen und Tritten gewehrt haben und schließlich geflohen sein. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge geladen. --------------
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