Neu beginnende Strafverfahren ab dem 05.10.2015

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Neu beginnende Strafverfahren
vor dem Landgericht Osnabrück
in der Woche vom
05.10.2015 bis zum 09.10.2015
Stand: 28.09.2015
Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden.
Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.
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Montag, 05. Oktober 2015, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 277
08:30 Uhr:
7 Ns 112/15
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 42jährigen Angeklagten X aus Osnabrück, z. Zt. JVA Osnabrück. Das Amtsgericht in
Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 02. Apr. 2015 wegen Leistungserschleichung in 3
Fällen sowie wegen Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Monaten.
Dem Angeklagten wird u.a. vorgeworfen, im Juni 2013 in Osnabrück mit einem Bus der
Stadtwerke Osnabrück gefahren zu sein, obwohl er nicht im Besitz eines gültigen
Fahrausweises gewesen sein soll. Den Stadtwerken soll dabei ein Schaden in Höhe von
2,40 € entstanden sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge und 1 Bewährungshelfer
geladen.
-------------10:00 Uhr:
7 Ns 113/15
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
30-jährigen Angeklagten X aus Lathen.
Das Amtsgericht in Papenburg verurteilte den Angeklagten am 23. März 2015 wegen
Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 2 Fällen sowie wegen Besitzes von
Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Monaten, deren Vollstreckung zur
Bewährung ausgesetzt wurde.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Januar 2014 an den gesondert verfolgten Y 4 g
Marihuana, 2 g Amphetamin und 2 Ecstasy-Tabletten verkauft zu haben. Ebenfalls im Januar
2014 soll er dem S 5 g Marihuana verkauft haben. Im März 2014 soll sich der Angeklagte in
Besitz von 3,1 g Amphetamin für den Eigenkonsum befunden haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
-------------13:30 Uhr:
7 Ns 119/15
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 60jährige Angeklagte X aus Lehe und den jetzt 72-jährigen Angeklagten X aus Ihlow.
Das Amtsgericht in Papenburg verurteilte am 24. März 2015 die Angeklagte X wegen
Beleidigung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 20,00 €, im Übrigen wurde sie
freigesprochen. Der Angeklagte Y wurde wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 30
Tagessätzen zu je 20,00 € verurteilt.
Im Mai 2014 soll es zu Streitigkeiten zwischen der Angeklagten und dem ihr benachbarten
Ehepaar A gekommen sein. Im Verlauf dieser Auseinandersetzungen soll die Angeklagte
ihre Nachbarin als „Fotze“ und „Schlampe“ bezeichnet haben. Der Angeklagte Y soll den
Nachbarn als „Arschloch“ bezeichnet haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 4 Zeugen geladen.
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Montag, 05. Oktober 2015, 15. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach,
Saal 3, mit Fortsetzungstermin am 07. Okt. 2015, 09:15 Uhr
09:15 Uhr:
15 KLs 15/15
Die 15. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen die jetzt 27-jährige
Angeklagte X aus Neuenhaus wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher
Körperverletzung.
Die Angeklagte soll sich im Mai 2014 gemeinsam mit einer Zeugin zur Wohnung des A in
Nordhorn begeben haben, um diesen auszurauben. Zu diesem Zweck soll die Angeklagte
dem Gastgeber in dessen Abwesenheit ein Schlafmittel in sein Getränk gemischt haben. Als
die Wirkung des Medikaments einsetzte, soll die Angeklagte u. a. Smartphones, Schmuck,
Zigaretten, Bargeld sowie eine EC-Karte an sich genommen und damit die Wohnung
verlassen haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständige, 6 Zeugen und 1
Bewährungshelfer geladen.
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Dienstag, 06. Oktober 2015, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi´inLG Albrecht, Saal
277
09:00 Uhr:
5 Ns 111/15
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 35jährigen Angeklagten X aus Wildeshausen.
Das Amtsgericht in Papenburg verurteilte den Angeklagten am 04. Mai 2015 wegen
Vollrausches zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten.
Der Angeklagte soll im Dezember 2014 wegen Beziehungsproblemen Wodka konsumiert
haben. Eine spätere Untersuchung soll eine Blutalkoholkonzentration von 3,34 ‰ ergeben
haben. In diesem Zustand soll er gegen die Schlafzimmertür der gemeinsam mit der Zeugin
A bewohnten Wohnung geschlagen und dabei einen Sachschaden von 100-150 € verursacht
haben. Die A soll er bedroht haben, sie umzubringen. Auch einem durch die herbeigerufenen
Polizeibeamten ausgesprochenen Platzverweis soll er nicht gefolgt sein und sich gegen das
Anlegen von Handfesseln gewehrt haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher und 1 Zeuge geladen.
-------------11:00 Uhr:
5 Ns 117/15
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
23-jährigen Angeklagten X aus Bohmte.
Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 09. Juni 2015 wegen
Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Dezember 2014 über das Internetportal E-Bay ein
Smartphone für 290,00 € an den Zeugen A verkauft zu haben, obwohl er bei Vertragsschluss
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nicht die Absicht gehabt haben soll, dem A das Handy tatsächlich zu liefern. Den
überwiesenen Betrag von 290,00 € soll er in der Folgezeit für sich behalten haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen und 1 Bewährungshelfer
geladen.
-------------14:00 Uhr:
5 Ns 115/15
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
32-jährigen Angeklagten A aus Versmold.
Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 11. Mai 2015 wegen Betruges
in 16 Fällen, davon in 15 Fällen in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis
und mit Urkundenfälschung und wegen Diebstahls in 2 Fällen unter Einbeziehung weiterer
Strafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren. Die Verwaltungsbehörde wurde
angewiesen, ihm vor Ablauf von 14 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Das Urteil
ist bereits hinsichtlich des Schuldspruches rechtskräftig.
Der Angeklagte soll seinen damaligen Freund F überredet haben, den Pkw des Angeklagten
auf seinen Namen zuzulassen. Tatsächlich soll jedoch der Angeklagte das Fahrzeug genutzt
haben, um Drogen zu kaufen oder um Kraftstoff zu tanken und dann ohne Bezahlung die
Tankstellen zu verlassen. Danach soll er in mehreren Fällen den Kraftstoff aus dem Pkw
wieder abgepumpt und an Dritte verkauft haben, um sich von dem Erlös wieder Drogen
kaufen zu können.
Nach diesem Muster soll der Angeklagte zwischen Oktober 2013 und Februar 2014 zu
verschiedenen Tankstellen in Osnabrück gefahren sein und das Fahrzeug dort betankt
haben, um dann die Tankstelle ohne Bezahlung wieder zu verlassen. Dafür soll er
verschiedene zuvor entwendete Nummernschilder verwendet haben. Bei den Taten soll er
sich zudem nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis befunden haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
-------------Mittwoch, 07. Oktober 2015, 10. große Strafkammer, Vorsitz: Ri‘inLG Dr. Winkelsträter,
Saal 272, mit Fortsetzungen am 08. Okt. um 09:15 Uhr, 15. Okt. um 14:00 Uhr, 02. Nov.
um 11:00 Uhr, 04. Nov. um 14:00 Uhr, 24. Nov., 25. Nov. und 03. Dez. 2015, jeweils um
09:15 Uhr
09:15 Uhr:
10 KLs 29/15
Die 10. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 40-jährigen
Angeklagten W aus Gladbeck, z. Zt. JVA Lingen, den jetzt 35-jährigen Angeklagten X aus
Duisburg, z. Zt. JVA Oldenburg, den jetzt 37-jährigen Angeklagten Y aus Duisburg, z. Zt.
JVA Sehnde, und den jetzt 31-jährigen Angeklagten Z aus Duisburg, z. Zt. JVA Oldenburg,
wegen Bandendiebstahls.
Die Angeklagten sollen sich zwischen September 2014 und März 2015 zusammengetan
haben, um Einbruchsdiebstähle in Firmen zu begehen. Hauptsächlich sollen sie es auf
Bargeld, Zigaretten und Alkoholika abgesehen haben. Insgesamt soll es in wechselnder
Beteiligung zu 10 Taten gekommen sein, unter anderem:
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Im September 2014 sollen sie sich Zutritt zu Bäckereien von Verbrauchermärkten in
Ostfriesland verschafft haben. Dort sollen sie in drei Filialen 782,33 €, 1.079,77 €
bzw. 800,00 € Bargeld entwendet haben.
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Im November 2014 sollen sich zu einer Firma nach Traunstein begeben haben. Dort
sollen sie ein Absperrgitter aufgebrochen und mit ihren Fahrzeugen auf das
Firmengelände gefahren sein. In den Firmenräumen sollen sie einen Tresor
aufgebrochen und aus diesem 3.642,28 € entwendet haben. Weiter sollen sie
Arbeitsgeräte mit einem Wert von insgesamt 39.589,22 € entwendet haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
-------------Donnerstag, 08. Oktober 2015, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi´inLG Albrecht, Saal
277
09:00 Uhr:
5 Ns 75/15
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 32jährigen Angeklagten X aus Lathen.
Das Amtsgericht in Papenburg verwarf den Einspruch des Angeklagten gegen einen
Strafbefehl vom 20. Januar 2015, mit dem der Angeklagte wegen versuchten Betruges in
Tateinheit mit Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 30,- €
verurteilt wurde.
Der Angeklagte soll im April 2014 bei einer Sparkasse in Lathen einen Überweisungsauftrag
abgegeben haben. Mit diesem soll er versucht haben, von dem Konto seines Arbeitgebers
einen Betrag von 3.000,00 € auf sein Konto zu überweisen. Den Überweisungsträger soll er
mit dem Namen des damaligen Prokuristen unterzeichnet haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
-------------10:30 Uhr:
5 Ns 124/15
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
37-jährigen Angeklagten X aus Nordhorn, z. Zt. JVA Lingen.
Das Amtsgericht in Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 09. Juli 2015 wegen
Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Monat.
Der Angeklagte soll sich im März 2015 zu einer Arztpraxis in Nordhorn begeben haben, um
nach Abgabe einer Urinkontrolle sein Methadon zu erhalten. Als die erste Probe positiv war,
soll er die Durchführung einer B-Probe verlangt haben. Als ihm dies verweigert wurde, soll er
sehr aggressiv reagiert haben. Beim Verlassen der Räumlichkeiten soll er eine neben der
Eingangstür befindliche Glasscheibe zerschlagen haben. Dadurch soll ein Sachschaden in
Höhe von ca. 150,00 € entstanden sein.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
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14:00 Uhr:
5 Ns 69/15
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 29jährigen Angeklagten X aus Lingen. Das Amtsgericht in Lingen verurteilte den Angeklagten
am 26. Februar 2015 wegen Beleidigung in Tateinheit mit Sachbeschädigung und wegen
Bedrohung in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten, deren Vollstreckung
zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Mai 2014 seinen Vater beleidigt zu haben und eine
Küchen- und Esszimmertür demoliert zu haben. Weiter soll der Angeklagte im Juni 2014
seinen Vater bedroht haben, diesen umzubringen. Am gleichen Tag soll er seine Eltern damit
bedroht haben, diese umzubringen.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 2 Zeugen
geladen.
-------------Donnerstag, 08. Oktober 2015, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 87
08:30 Uhr:
7 Ns 87/15
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 30jährigen Angeklagten X aus Lingen. Das Amtsgericht in Lingen verurteilte den Angeklagten
am 30. März 2015 wegen Hausfriedensbruch zu einer Freiheitsstrafe von 1 Monat, deren
Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im November 2014 seiner ehemaligen Freundin vor
deren Wohnung in Lingen aufgelauert und dann in die Wohnung gedrängt zu haben. Der
Aufforderung, ihre Wohnung wieder zu verlassen, soll der Angeklagte erst nachgekommen
sein, als die Polizei erschien.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher und 2 Zeugen
geladen.
-------------10:00 Uhr:
7 Ns 117/15
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
24-jährigen Angeklagten X aus Bersenbrück. Das Amtsgericht in Bersenbrück verurteilte den
Angeklagten am 28. Apr. 2015 wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in 2
Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Oktober 2014 im Bahnhof in Bersenbrück im Besitz
von 0,8 g Amphetamin gewesen zu sein. Die Drogen sollen für den Eigenkonsum bestimmt
gewesen sein. Im Dezember 2014 soll er im Bereich des Bahnhofes im Besitz von 1,7 g
Marihuana gewesen sein, welches ebenfalls zum Eigenkonsum bestimmt gewesen sein soll.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Bewährungshelfer geladen.
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11:00 Uhr:
7 Ns 121/15
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
26-jährigen Angeklagten X aus Nordhorn, z. Zt. JVA Lingen.
Das Amtsgericht in Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 08. Mai 2015 wegen
gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 25 Fällen unter
Einbeziehung eines weiteren Urteils des Amtsgerichts Nordhorn zu einer
Gesamtfreiheitstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten. Weiter wurde er wegen gewerbsmäßigen
unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 18 Fällen zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt.
Zwischen November 2013 und März 2014 soll der gesondert verfolgte Y von dem gesondert
verfolgten Z in insgesamt 25 Fällen jeweils 15 g Marihuana, 15 g Amphetamin und 15
Ecstasytabletten für den Weiterverkauf erhalten haben. Aufgrund eines gemeinsamen
Tatplanes soll Y jeweils einen Teil dieser Drogen zum Zwecke des Weiterverkaufs an den
Angeklagten weitergegeben haben. Dieser soll die Betäubungsmittel u.a. in 2 Fällen an den
minderjährigen A verkauft haben. Zwischen Mai und Juni 2014 soll der Angeklagte in
insgesamt 18 Fällen erneut Drogen von dem gesondert verfolgten Y erhalten haben. Auch
hier soll er einen Teil dieser Drogen an zahlreiche Abnehmer weiterveräußert haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
-------------13:30 Uhr:
7 Ns 122/15
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
40-jährigen Angeklagten X aus Freren. Das Amtsgericht in Lingen verurteilte den
Angeklagten am 28. Mai 2015 wegen Hausfriedensbruch zu einer Freiheitsstrafe von 1
Monat.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Febr. 2015 die Geschäftsräume einer Firma in
Freren betreten zu haben, obwohl gegen ihn zuvor ein Hausverbot verhängt worden war.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen und 1 Bewährungshelfer
geladen.
-------------Donnerstag, 08. Oktober 2015, 14. kleine Strafkammer , Vorsitz: VRiLG Carstensen,
Saal 6
09:00 Uhr:
14 Ns 28/15
Die 14. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 38jährigen Angeklagten X aus Keszthely (Ungarn). Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte
den Angeklagten am 01. Juli 2015 wegen Steuerhinterziehung in 2 Fällen zu einer
Gesamtgeldstrafe von 270 Tagessätzen zu je 10,00 €.
Der Angeklagte soll im August 2011 gegenüber dem Finanzamt Lingen als Geschäftsführer
einer GmbH eine Umsatzsteuererklärung für das 2. Quartal 2011 abgegeben und dabei
Umsätze in Höhe von lediglich 8.567,00 € angegeben haben. Tatsächlich sollen aber alleine
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gegenüber einer Fleischveredlungsfirma Subunternehmerleistungen in Höhe von 44.978,31
€ erbracht worden sein. Der Angeklagte soll somit Umsatzsteuer in Höhe von 6.918,51 €
hinterzogen haben.
Im November 2011 soll er gegenüber dem Finanzamt Lingen die Umsatzsteuererklärung für
das 3. Quartal 2011 abgegeben und dabei Umsätze in Höhe von lediglich 9.461,00 €
angegeben haben. Tatsächlich sollen aber alleine gegenüber einer Fleischveredlungsfirma
Subunternehmerleistungen in Höhe von 160.123,57 € erbracht worden sein. Der Angeklagte
soll somit Umsatzsteuer in Höhe von 28.625,89 € hinterzogen haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge geladen.
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Donnerstag, 08. Oktober 2015, 22. kleine Strafkammer , Vorsitz: VRiLG Dr. Rikken,
Saal 3
12:00 Uhr:
22 Ns 31/15
Die 22. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 65jährigen Angeklagten X aus Lingen.
Das Amtsgericht in Lingen verwarf den Einspruch des Angeklagten gegen den Strafbefehl
am 25. Juni 2015 mit der Maßgabe, dass der Angeklagte wegen einer
Verkehrsordnungswidrigkeit zu einer Geldbuße von 35 € und wegen unerlaubten Entfernens
vom Umfallort zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 100,00 € verurteilt wurde. Dem
Angeklagten wurde für die Dauer von 2 Monaten untersagt, im Straßenverkehr
Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im September 2014 beim Ausparken auf einem
Parkplatz in Lingen gegen den Pkw der A gestoßen zu sein und diesen beschädigt zu haben.
Anschließend soll er sich vom Unfallort entfernt haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
-------------Freitag, 09. Oktober 2015, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 188
08:30 Uhr:
7 Ns 109/15
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 51jährigen Angeklagten X aus Bad Rothenfelde.
Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 25. März 2015 wegen
fahrlässiger Körperverletzung in Tatmehrheit mit unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu
einer Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10,00 €. Dem Angeklagten wurde die
Fahrerlaubnis entzogen, sein Führerschein wurde eingezogen. Die Verwaltungsbehörde
wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von noch 9 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu
erteilen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Mai 2014 als Fahrer eines Pkw in Osnabrück die
Vorfahrt des Zeugen A missachtet zu haben. Bei einem Ausweichmanöver soll der mit einem
Motorrad fahrende A zu Fall gekommen sein und dabei u. a. Prellungen erlitten haben.
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Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher, 3 Zeugen, 1
Nebenkläger und 1 Nebenklägervertreter geladen.
-------------10:30 Uhr:
7 Ns 141/15
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
24-jährigen Angeklagten X aus Rieste.
Das Amtsgericht in Bersenbrück verurteilte den Angeklagten am 06. Mai 2015 wegen
Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in 2
Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten. Dem Angeklagten wurde für die Dauer
von 3 Monaten verboten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich - unter anderem - wie folgt strafbar gemacht zu
haben und zwar:
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Im Februar 2014 soll er mit einem Pkw öffentliche Straßen in Bersenbrück befahren
haben, obwohl er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sein soll.
Auch soll er unter dem Einfluss von Amphetamin gestanden haben.
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Im März 2014 soll er auf der Polizeiwache in Bersenbrück erschienen sein, um die
Freilassung eines Bekannten zu fordern. Als dies von den Beamten abgelehnt wurde,
soll er sich zunächst geweigert haben, die Polizeiwache wieder zu verlassen. Kurze
Zeit später soll er trotz Platzverweis die Polizeiwache erneut betreten haben. Als ihn
die Polizeibeamten daraufhin in die Gewahrsamszelle verbringen wollten, soll er sich
mit Schlägen und Tritten gewehrt haben und schließlich geflohen sein.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge geladen.
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