Neu beginnende Strafverfahren ab 08.06.2015

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Neu beginnende Strafverfahren
vor dem Landgericht Osnabrück
in der Woche vom
08.06.2015 bis zum 12.06.2015
Stand: 01.06.2015
Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden.
Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.
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Montag, 08. Juni 2015, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 277
09:00 Uhr:
7 Ns 16/15
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 40jährigen Angeklagten X aus Münster. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den
Angeklagten am 03. Dezember 2014 wegen Landfriedensbruchs zu einer Freiheitsstrafe von
4 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Am 02. Okt. 2013 fand das Fußballspiel zwischen dem VfL Osnabrück und dem SC Preußen
Münster in Osnabrück statt. Um ca. 18:00 Uhr soll vor der Arena eine Vereinzelungsanlage
aufgebaut worden sein, um mit der Unterstützung der Bereitschaftspolizei einen
sogenannten „Blocksturm“ der Fans des SC Preußen Münster zu verhindern und Kontrollen
zu ermöglichen.
Dem Angeklagten wird nun vorgeworfen, um ca. 18:00 Uhr mit weiteren etwa 100 Anhängern
die sog. Wellenbrecher durchbrochen zu haben. Als sich diese Gruppe vor dem Eingangstor
befand, soll der Angeklagte wild gestikulierend auf und ab gesprungen sein. Dabei soll er
den noch draußen befindlichen Fans mit eindeutigen Handbewegungen signalisiert haben,
einen erneuten Versuch vorzunehmen, die Sperre von Ordnern und Polizisten zu
überrennen. Mit seinem Verhalten soll der Angeklagte auf die weiteren Anhänger eingewirkt
haben, um so ihre Bereitschaft, die Kontrollen und den Druck auf die Sicherheitskräfte und
die Polizei zu überwinden, zu erhöhen.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Zeugen und 1 Bewährungshelfer
geladen.
-----------11:30 Uhr:
7 Ns 39/15
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
65-jährigen Angeklagten X aus Hasbergen. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den
Angeklagten am 05. November 2014 wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 20
Tagessätzen zu je 20,- Euro.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Juli 2014 im Zuge einer Wohnungsdurchsuchung
den Polizeibeamten P mit den Worten: „Folterer, der Folterer aus Osnabrück“ beschimpft zu
haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen geladen.
-----------13:30 Uhr:
7 Ns 204/14
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
71-jährigen Angeklagten X aus Lingen. Das Amtsgericht in Lingen verurteilte den
Angeklagten am 24. September 2014 wegen versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe von 30
Tagessätzen zu je 100,- Euro.
Der Angeklagte soll in seiner Funktion als Rechtsanwalt den Zeugen Z vertreten haben, um
eine Forderung aus tierärztlichen Leistungen durchzusetzen. Als die Schuldnerin S nicht
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zahlte, soll der Angeklagte im März 2013 eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft
Osnabrück eingereicht haben. Aufgrund dieser Strafanzeige soll die Staatsanwaltschaft
Anklage wegen Betruges gegen S erhoben haben.
Nach der Anklageerhebung soll der Angeklagte mehrfach durch Schreiben auf S eingewirkt
haben und dabei sinngemäß mitgeteilt haben, durch Zahlung an seinen Mandanten könne
das Strafverfahren beigelegt werden. Auch als das Gericht das Strafverfahren gegen die
Auflage eingestellt hatte, ca. 75 € zu zahlen, soll der Angeklagte die Schuldnerin
aufgefordert haben, einen deutlich höheren Betrag zu zahlen, bevor gegenüber dem Gericht
die Erfüllung der Auflage bestätigt werden würde.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 4 Zeugen geladen.
-------------Montag, 08. Juni 2015, 21. Kleine Strafkammer -Jugendkammer-, Vorsitz: VRiLG Dr.
Frommeyer, Saal 1
09:00 Uhr:
21 Ns 12/15
Die 21. Kleine Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 20-jährigen
Angeklagten X aus Meppen. Das Amtsgericht in Lingen verurteilte den Angeklagten am 28.
Januar wegen Hehlerei in 2 Fällen, Bedrohung in 2 Fällen, Sachbeschädigung, Diebstahls in
3 Fällen, sexuellen Missbrauchs eines Kindes sowie des Sich-Verschaffens und Besitzes
kinderpornographischer Schriften unten Einbeziehung einer Entscheidung des Amtsgerichts
Meppen zu einer Einheitsjugendstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten. Im Übrigen wurde er
freigesprochen. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf
von noch 9 Monaten keine Fahrerlaubnis zu erteilen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich - unter anderem - wie folgt strafbar gemacht zu
haben und zwar:
-
Zwischen August 2013 und Februar 2014 soll der gesondert verfolgte Y dem
Angeklagten ein Navigationsgerät aus dem Pkw des Geschädigten G übergeben
haben, welches zuvor aus dessen Pkw entwendet worden sein soll. Trotz Kenntnis
dieser Umstände soll der Angeklagte das Gerät über die Internetplattform „Ebay“
weiterverkauft haben.
-
Im Sommer 2013 soll er der Mutter seiner jugendlichen Freundin bedrohliche
Textnachrichten geschrieben haben, wie z. B. „Ich bring dich um!“ und „Pass auf
deine Kinder auf!“.
-
Im Februar 2014 soll der Angeklagte mit einem Stein eine Scheibe am Pkw des B auf
einem Parkplatz in Lingen eingeworfen und aus dem Inneren ein Navigationsgerät
entwendet haben.
-
Vor dem 15. Januar 2013 soll er sich jugendpornographische Schriften verschafft und
auf seinem Mobiltelefon abgespeichert haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
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Dienstag, 09. Juni 2015, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VR‘inLG Albrecht, Saal 277
13:00 Uhr:
5 Ns 167/14
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
48-jährigen Angeklagten X aus Melle. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den
Angeklagten am 13. August 2014 wegen Beleidigung und wegen vorsätzlichen Fahrens
ohne Fahrerlaubnis unter Auflösung eines Urteils des Amtsgerichts Osnabrück zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Monaten sowie wegen vorsätzlichen Fahrens ohne
Fahrerlaubnis in 2 Fällen und wegen Beleidigung unter Einbeziehung eines weiteren Urteils
des Amtsgerichts Osnabrück zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Monaten sowie wegen
übler Nachrede in 2 Fällen und wegen Beleidigung in 4 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe
von 1 Jahr und 4 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich - unter anderem - wie folgt strafbar gemacht zu
haben und zwar:
-
In einem Schreiben aus Januar 2012 soll er sofortige Beschwerde gegen einen
Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück eingelegt haben. Darin soll er geschrieben
haben: „Wie doof müssen Schwule Bananenficker der Justiz sein, in den Gerichten
Laufen nur Kinderficker die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben von der
Deutschen Justiz...“
-
Im Januar 2012 und Februar 2012 soll er mit einem Pkw öffentliche Straßen in Melle
befahren haben, obwohl er sich nicht im Besitz der benötigten Erlaubnis der
Verwaltungsbehörde befunden haben soll.
-
Im April 2013 soll er eine Zeugin in Melle beschimpft und beleidigt haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 6 Zeugen geladen.
-----------Dienstag, 09. Juni 2015, 10. Große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal 188
09:15 Uhr:
10 KLs 12/15
Die 10. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 40-jährigen
Angeklagten X, zur Zeit JVA Lingen, wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Januar 2015 bei Bad Bentheim aus den
Niederlanden kommend in das Bundesgebiet eingereist zu sein und dabei ca. 12,5 kg
Marihuana mit sich geführt zu haben. Die Drogen sollen im Kofferraum vorgefunden worden
und für den Weitertransport nach Polen bestimmt gewesen sein, wo sie durch seinen
Auftraggeber gewinnbringend weiterverkauft werden sollten.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscherin und 3 Zeugen
geladen.
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Mittwoch, 10. Juni 2015, 6. Strafkammer -Schwurgericht-, Vorsitz: VRiLG Kirschbaum,
Saal 272; mit Fortsetzungen am 12. Juni, 01. Juli, 15. Juli, 20. Juli und 23. Juli 2015
jeweils 09:00 Uhr.
Erster Sitzungstag: 14:00 Uhr
6 Ks 5/15
Die 6. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 23-jährigen
Angeklagten X, zur Zeit JVA Oldenburg, wegen des Vorwurfs des bewaffneten
Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und wegen versuchten
Mordes in Tateinheit mit schwerem Raub und gefährlicher Körperverletzung.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Dezember 2014 aus den Niederlanden kommend in
das Bundesgebiet eingereist zu sein und dabei ca. 226 g Marihuana, 6 g Haschisch sowie
weitere Klemmtütchen mit Marihuana mit sich geführt zu haben. Zudem soll er griffbereit ein
Einhand- und ein Fleischermesser mit sich geführt haben. Die Drogen sollen für den
gewinnbringenden Weiterverkauf in Deutschland bestimmt gewesen sein. Im Rahmen einer
Kontrolle soll der Angeklagte festgenommen worden sein.
Als der Angeklagte tags darauf dem Haftrichter vorgeführt werden sollte, soll ihm auf dem
Parkplatz des Amtsgerichts Nordhorn trotz Handfesseln die Flucht mit einem entwendeten
Fahrrad gelungen sein. Am gleichen Tag soll er den Auslieferungsfahrer A in Nordhorn
angegriffen haben, um insbesondere den Pkw des Geschädigten und dessen Bargeld an
sich zu nehmen. Dabei soll er A mit einem Gegenstand mit massiver Gewalt gegen den Kopf
geschlagen haben und dabei den Tod des A zumindest billigend in Kauf genommen haben.
A soll durch die Tat schwere Kopfverletzungen erlitten und sich in akuter Lebensgefahr
befunden haben.
Zu dem ersten Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
-------------------Mittwoch, 10. Juni 2015, 14. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Carstensen, Saal 6
11:00 Uhr:
14 Ns 16/15
Die 14. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 38jährigen Angeklagten X aus Bohmte und den jetzt 33-jährigen Angeklagten Y aus Bohmte.
Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten X am 09. Februar 2015 wegen
gemeinschaftlich begangener gewerblicher Steuerhehlerei in 9 Fällen zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten und den Angeklagten Y wegen
gemeinschaftlich begangener gewerblicher Steuerhehlerei in 3 Fällen zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafen wurde jeweils
zur Bewährung ausgesetzt.
Die Angeklagten sollen sich im Sommer 2012 mit anderen unbekannten Personen
zusammengeschlossen haben, um unverzollte und unversteuerte Zigaretten zunächst
anzukaufen und anschließend mit einem gewissen Aufschlag an Dritte weiterzuverkaufen.
So soll es - unter anderem - zu folgenden Taten gekommen sein:
-
Vor Ende Juli 2012 soll der Angeklagte X von dem gesondert verfolgten Z eine
unbekannte Menge unverzollter Zigaretten erhalten haben. Von diesen Zigaretten soll
er mindestens 271 Stangen an den gesondert verfolgten W weiterverkauft haben.
Dabei soll ein Steuerschaden in Höhe von 2.279,93 € entstanden sein.
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Im Oktober 2012 soll X 500 Stangen von dem gesondert verfolgten Z erhalten und am
gleichen Tag an den Abnehmer A weiterverkauft haben. Auch soll er eine unbekannte
Menge an den gesondert verfolgten V geliefert haben. Der Tabaksteuerschaden soll
sich auf 13.415,00 € belaufen.
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Im Dezember 2012 soll er Angeklagte Y 25 Stangen Zigaretten an den Abnehmer F
verkauft haben. Dabei soll ein Steuerschaden in Höhe von 670,75 € entstanden sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge und 1 sonstiger Beteiligter
geladen.
-----------Donnerstag, 11. Juni 2015, 3. Große Strafkammer -Jugendkammer-, Vorsitz: VRiLG Dr.
Frommeyer, Saal 1; mit Fortsetzung am 17. Juni 2015 um 09:00 Uhr.
09:00 Uhr:
3 KLs 3/15
Die 3. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 16-jährigen
Angeklagten X aus Borkum, den jetzt 21-jährigen Angeklagten Y aus Melle und den jetzt 16jährigen Angeklagten Z aus Melle wegen räuberischer Erpressung.
Im Oktober 2014 soll der Angeklagte X auf die Idee gekommen sein, Personen zu überfallen.
Die Angeklagten sollen sich zu einem Parkplatz in Riemsloh begeben und dort auf mögliche
Opfer gewartet haben. Zwischen 20:00 Uhr und 21:00 Uhr sollen sie sich dann zum Pkw des
Geschädigten G begeben haben. Sie sollen den Zeugen daran gehindert haben, die
Fahrzeugtür der Fahrerseite zu schließen. Auch soll der Zeuge unter Vorhalt von
Pfefferspray aufgefordert worden sein, sein Geld rauszugeben. Der X soll sich vor dem Auto
mit einem Baseballschläger positioniert haben, während ein anderer Angeklagter „Schmiere
gestanden“ haben soll. Aufgrund dieser Bedrohung soll G 290,00 € übergeben haben. Das
Geld sollen die Angeklagten untereinander geteilt haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Zeugen geladen.
-----------Donnerstag, 11. Juni 2015, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi’inLG Albrecht, Saal 277
09:00 Uhr:
5 Ns 42/15
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 32jährigen Angeklagten X aus Bad Laer. Das Amtsgericht in Bad Iburg verurteilte den
Angeklagten am 14. Januar 2015 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 31
Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten. Die Verwaltungsbehörde
wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von noch 24 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu
erteilen. Dem Angeklagten wurde verboten, für die Dauer von 3 Monaten im Straßenverkehr
Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen Juli 2013 und Januar 2014 für eine
Speditionsfirma in Dissen als Fahrzeugführer eines LKW´s mindestens 31 Fahrten
durchgeführt zu haben, obwohl er nicht im Besitz der benötigten Erlaubnis der
Verwaltungsbehörde gewesen sein soll.
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Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
-----------10:30 Uhr:
5 Ns 49/15
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
33-jährigen Angeklagten X aus Osnabrück, zurzeit JVA Lingen. Das Amtsgericht in
Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 13. Januar 2015 wegen gefährlicher
Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten.
Der Angeklagte soll den G im August 2013 in dessen Wohnung aufgesucht und ihn
aufgefordert haben, mit ihm zu kommen. Der Angeklagte soll davon ausgegangen sein, dass
G in der Vergangenheit Betäubungsmittel an Minderjährige verkauft hatte. Mit dem vor dem
Haus wartenden gesondert verfolgten Y sollen sie sich zum Verladebahnhof in Bohmte
begeben haben. Dort sollen der Angeklagte und Y wiederholt auf G eingeschlagen und
eingetreten haben. Wiederholt sollen ihm die Täter auf die Beine geholfen haben, nur um ihn
anschließend erneut niederzuschlagen. Der Zeuge soll aufgrund der erlittenen Verletzungen
ca. 1 Monat arbeitsunfähig erkrankt gewesen und ca. 2 Monate unter Kopfschmerzen
gelitten haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 5 Zeugen geladen.
-----------14:00 Uhr
5 Ns 39/15
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
25-jährigen Angeklagten X zurzeit JVA Lingen. Das Amtsgericht in Lingen verurteilte den
Angeklagten am 29. Januar 2015 wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in
Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung im Zustand
verminderter Schuldfähigkeit unter Einbeziehung weiterer Urteile des Amtsgerichts Lingen zu
einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten.
Im März 2014 soll der Angeklagte wegen mehrfacher Ruhestörungen in die
Gewahrsamszelle der Polizei Lingen gebracht worden sein. Dort soll er gegen die
Polizeibeamten Widerstand geleistet haben, indem er sich losgerissen und wiederholt heftig
um sich geschlagen haben soll. Auch soll er einem Beamten damit gedroht haben, ihm das
Genick zu brechen, sein Gehirn kaputt zu drücken und ihm sein Leben zu nehmen. Die
Polizeibeamten soll er u. a. als Missgeburten und Hurensöhne bezeichnet haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständige und 3 Zeugen
geladen.
----------Donnerstag, 11. Juni 2015, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 87
08:30 Uhr:
7 Ns 203/14
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
53-jährigen Angeklagten X aus Osnabrück.
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Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 04. März 2013 wegen
räuberischen Diebstahls in Tatmehrheit mit Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1
Jahr und 2 Wochen, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Auf die Berufung
der Staatsanwaltschaft änderte das Landgericht Osnabrück mit Urteil vom 25. März 2014 die
erstinstanzliche Entscheidung insoweit ab, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Das Oberlandesgericht Oldenburg hob mit Beschluss vom 19. Nov. 2014 das Urteil des
Landgerichts Osnabrück auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und
Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Osnabrück zurück.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Februar 2012 aus einem Supermarkt in Osnabrück
Spirituosen im Gesamtwert von 4,38 € entwendet zu haben. Als er von der
Kaufhausdetektivin und einer Zeugin darauf angesprochen wurde, soll er diese mit beiden
Händen an den Oberarmen gepackt und sie zur Seite geschubst haben. Auf dem Parkplatz
soll es der Zeugin dann gelungen haben, den Angeklagten zu fassen.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständige und 1
Bewährungshelfer geladen.
-----------10:00 Uhr:
7 Ns 27/15
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
47-jährigen Angeklagten X aus Hengelo. Das Amtsgericht in Nordhorn verurteilte den
Angeklagten am 18. November 2014 wegen Beihilfe zum unerlaubten Anbau von
Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 30 Euro. Im Übrigen
wurde er freigesprochen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Mai 2011 von dem gesondert verfolgten Y
Düngemittel für den Anbau von Drogen übernommen zu haben und diese anschließend in
das Bundesgebiet eingeführt zu haben. In Nordhorn soll er die Düngemittel dem gesondert
verfolgten Z übergeben haben, der die Mittel auf seiner Drogenplantage in Berge einsetzen
wollte.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher und 3 Zeugen
geladen.
-----------14:00 Uhr:
7 Ns 59/15
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
26-jährigen Angeklagten X aus Wilhelmshaven. Das Amtsgericht in Bad Iburg verurteilte den
Angeklagten am 28. Januar 2015 wegen gemeinschaftlichen Diebstahls zu einer
Freiheitsstrafe von 4 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Mai 2014 in den Geschäftsräumen einer Parfümerie
in Dissen Parfümflaschen im Gesamtwert von 130,00 € entwendet zu haben. Dabei soll der
bereits verurteilte Y als „Sichtschutz“ gedient haben, während der Angeklagte die
Gegenstände eingesteckt haben soll.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 6 Zeugen geladen.
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Donnerstag, 11. Juni 2015, 22. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach,
Saal 176
09:15 Uhr:
22 Ns 7/15
Die 22. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 40jährige Angeklagte X aus Haselünne und den jetzt 38-jährigen Angeklagten Y aus
Haselünne. Das Amtsgericht in Meppen sprach die Angeklagten am 14. Januar 2015 des
Diebstahls in Tateinheit mit unerlaubtem Sichverschaffen von Betäubungsmitteln, des
Wohnungseinbruchsdiebstahls und des Computerbetruges in 4 Fällen, wobei es in 2 Fällen
beim Versuch blieb, schuldig. Die Angeklagte X verurteilte das Amtsgericht zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten und den Angeklagten Y zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 5 Monaten.
Die Angeklagten sollen sich im Mai 2014 zu einer Arztpraxis in Twist begeben haben und
sich dort durch ein Fenster Zutritt verschafft haben. Aus einem dort befindlichen Kühlschrank
sollen sie Methadonportionen für Patienten an sich genommen haben. Zudem sollen sie
weitere Gegenstände wie eine externe Festplatte, ein Sparschwein und einen Praxisstempel
an sich genommen haben.
Im Mai 2015 sollen sie sich Zutritt zum Wohnhaus in Twist verschafft haben. Dort sollen sie
u. a. Laptops, Damenhandtaschen, Taschenuhren und eine Geldbörse mit ca. 100,00 €
Bargeld, Visa-Karte und drei EC-Karten an sich genommen haben. Am Abend sollen sie
dann vom Konto der Geschädigten mit der zuvor entwendeten EC-Karte 100,00 €
abgehoben haben. Direkt danach sollen sie weitere 200,00 € und 190,00 € abgehoben
haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständige geladen.
-----------Freitag, 12. Juni 2015, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi’inLG Albrecht, Saal 277
09:00 Uhr:
5 Ns 28/15
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 31jährigen Angeklagten X aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den
Angeklagten am 22. Dezember 2014 unter Einbeziehung eines Urteils des Landgerichts
Osnabrück wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis in 2 Fällen, gemeinschaftlichen
Wiederstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung,
Sachbeschädigung, gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit tätlicher Beleidigung,
Körperverletzung, Wiederstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit tätlicher
Beleidigung und Körperverletzung sowie wegen falscher Verdächtigung zu einer
Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich - unter anderem - wie folgt strafbar gemacht zu
haben:
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Im November 2013 soll er mit einem Motorroller mit einer Bauartveränderung
öffentliche Straßen in Osnabrück befahren haben, obwohl er nicht im Besitz einer
amtlichen Fahrerlaubnis gewesen sein soll.
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Im März 2013 sollen der Angeklagte und die bereits verurteilte Y in den
Geschäftsräumen eines Supermarktes in Osnabrück von dem Ladendetektiv L wegen
eines Diebstahls angesprochen worden sein. Dabei sollen die Angeklagten äußerst
aggressiv reagiert haben. Der Angeklagte soll L geschlagen und getreten haben und
auch bespuckt haben. Beide sollen L zudem als „Neger, Hurensohn, Wichser,
Arschloch“ bezeichnet haben.
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Als dann der Mitarbeiter M dem Zeugen L zu Hilfe kam und den Angeklagten festhielt,
soll dieser mit dem Kopf nach hinten geschlagen und M an der Lippe getroffen haben,
so dass diese an der Innenseite aufgeplatzt sein soll.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 5 Zeugen und 1 Bewährungshelfer
geladen.
-----------Freitag, 12. Juni 2015, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 188
09:00 Uhr:
7 Ns 64/15
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 24jährigen Angeklagten X aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den
Angeklagten am 04. Februar 2015 wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr und wegen
Beleidigung zu einer Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 40,- Euro. Die
Fahrerlaubnis wurde ihm entzogen, sein Führerschein wurde eingezogen. Die
Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von noch 10 Monaten keine neue
Fahrerlaubnis zu erteilen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Oktober 2014 unter Alkoholeinfluss mit seinem Pkw
öffentliche Straßen in Osnabrück befahren zu haben und dabei nicht in der Lage gewesen zu
sein, das Fahrzeug sicher zu führen. Während der Fahrt soll er auch das Rotlicht an einer
Lichtzeichenanlage missachtet haben.
Ebenfalls im Oktober 2014 soll der Angeklagte in einem Taxi unterwegs gewesen sein, als er
von den zwei Polizeibeamten angehalten wurde. Diese soll er mit den Worten: „All cops are
bastards“ und „Motherfucker“ beschimpft haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen geladen.
-----------10:30 Uhr:
7 Ns 67/15
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
24-jährigen Angeklagten X aus Esterwegen. Das Amtsgericht in Papenburg verurteilte den
Angeklagten am 03. Februar 2015 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer
Freiheitsstrafe von 8 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die
Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von 2 Jahren keine neue
Fahrerlaubnis zu erteilen. Dem Angeklagten wurde für die Dauer von 3 Monaten verboten,
im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen.
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Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im September 2014 mit einem Pkw öffentliche Straßen
in Esterwegen befahren haben, obwohl er nicht im Besitz der benötigten Erlaubnis der
Verwaltungsbehörde gewesen sein soll.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge und 1 Bewährungshelferin
geladen.
-----------Freitag, 12. Juni 2015, 23. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VPräs‘inLG Quere-Degener,
Saal 176
09:00 Uhr:
23 Ns 6/15
Die 23. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 32jährigen Angeklagten X aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den
Angeklagten am 28. Januar wegen Bedrohung in 2 Fällen und wegen Diebstahls in 2 Fällen,
davon in einem Fall wegen Diebstahls geringwertiger Sachen, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe
von 10 Monaten. Im Übrigen wurde der Angeklagte freigesprochen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich (u.a.) wie folgt strafbar gemacht zu haben:
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Im Juni 2014 soll er in einem Telefonat gegenüber der Zeugin A u.a. damit gedroht
haben, ihr die Kehle durchzuschneiden. In einem weiteren Telefonat soll er ähnliche
Drohungen ausgestoßen haben.
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Im August 2014 soll er in einem Geschäft in Osnabrück Waren im Wert von 18,49 €
und 32,97 € eingesteckt haben, um sie mitzunehmen, ohne zu bezahlen.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Zeugen geladen.
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