1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 08.06.2015 bis zum 12.06.2015 Stand: 01.06.2015 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts. 2 Montag, 08. Juni 2015, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 277 09:00 Uhr: 7 Ns 16/15 Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 40jährigen Angeklagten X aus Münster. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 03. Dezember 2014 wegen Landfriedensbruchs zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Am 02. Okt. 2013 fand das Fußballspiel zwischen dem VfL Osnabrück und dem SC Preußen Münster in Osnabrück statt. Um ca. 18:00 Uhr soll vor der Arena eine Vereinzelungsanlage aufgebaut worden sein, um mit der Unterstützung der Bereitschaftspolizei einen sogenannten „Blocksturm“ der Fans des SC Preußen Münster zu verhindern und Kontrollen zu ermöglichen. Dem Angeklagten wird nun vorgeworfen, um ca. 18:00 Uhr mit weiteren etwa 100 Anhängern die sog. Wellenbrecher durchbrochen zu haben. Als sich diese Gruppe vor dem Eingangstor befand, soll der Angeklagte wild gestikulierend auf und ab gesprungen sein. Dabei soll er den noch draußen befindlichen Fans mit eindeutigen Handbewegungen signalisiert haben, einen erneuten Versuch vorzunehmen, die Sperre von Ordnern und Polizisten zu überrennen. Mit seinem Verhalten soll der Angeklagte auf die weiteren Anhänger eingewirkt haben, um so ihre Bereitschaft, die Kontrollen und den Druck auf die Sicherheitskräfte und die Polizei zu überwinden, zu erhöhen. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Zeugen und 1 Bewährungshelfer geladen. -----------11:30 Uhr: 7 Ns 39/15 Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 65-jährigen Angeklagten X aus Hasbergen. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 05. November 2014 wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 20,- Euro. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Juli 2014 im Zuge einer Wohnungsdurchsuchung den Polizeibeamten P mit den Worten: „Folterer, der Folterer aus Osnabrück“ beschimpft zu haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen geladen. -----------13:30 Uhr: 7 Ns 204/14 Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 71-jährigen Angeklagten X aus Lingen. Das Amtsgericht in Lingen verurteilte den Angeklagten am 24. September 2014 wegen versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 100,- Euro. Der Angeklagte soll in seiner Funktion als Rechtsanwalt den Zeugen Z vertreten haben, um eine Forderung aus tierärztlichen Leistungen durchzusetzen. Als die Schuldnerin S nicht 3 zahlte, soll der Angeklagte im März 2013 eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück eingereicht haben. Aufgrund dieser Strafanzeige soll die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Betruges gegen S erhoben haben. Nach der Anklageerhebung soll der Angeklagte mehrfach durch Schreiben auf S eingewirkt haben und dabei sinngemäß mitgeteilt haben, durch Zahlung an seinen Mandanten könne das Strafverfahren beigelegt werden. Auch als das Gericht das Strafverfahren gegen die Auflage eingestellt hatte, ca. 75 € zu zahlen, soll der Angeklagte die Schuldnerin aufgefordert haben, einen deutlich höheren Betrag zu zahlen, bevor gegenüber dem Gericht die Erfüllung der Auflage bestätigt werden würde. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 4 Zeugen geladen. -------------Montag, 08. Juni 2015, 21. Kleine Strafkammer -Jugendkammer-, Vorsitz: VRiLG Dr. Frommeyer, Saal 1 09:00 Uhr: 21 Ns 12/15 Die 21. Kleine Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 20-jährigen Angeklagten X aus Meppen. Das Amtsgericht in Lingen verurteilte den Angeklagten am 28. Januar wegen Hehlerei in 2 Fällen, Bedrohung in 2 Fällen, Sachbeschädigung, Diebstahls in 3 Fällen, sexuellen Missbrauchs eines Kindes sowie des Sich-Verschaffens und Besitzes kinderpornographischer Schriften unten Einbeziehung einer Entscheidung des Amtsgerichts Meppen zu einer Einheitsjugendstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten. Im Übrigen wurde er freigesprochen. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von noch 9 Monaten keine Fahrerlaubnis zu erteilen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich - unter anderem - wie folgt strafbar gemacht zu haben und zwar: - Zwischen August 2013 und Februar 2014 soll der gesondert verfolgte Y dem Angeklagten ein Navigationsgerät aus dem Pkw des Geschädigten G übergeben haben, welches zuvor aus dessen Pkw entwendet worden sein soll. Trotz Kenntnis dieser Umstände soll der Angeklagte das Gerät über die Internetplattform „Ebay“ weiterverkauft haben. - Im Sommer 2013 soll er der Mutter seiner jugendlichen Freundin bedrohliche Textnachrichten geschrieben haben, wie z. B. „Ich bring dich um!“ und „Pass auf deine Kinder auf!“. - Im Februar 2014 soll der Angeklagte mit einem Stein eine Scheibe am Pkw des B auf einem Parkplatz in Lingen eingeworfen und aus dem Inneren ein Navigationsgerät entwendet haben. - Vor dem 15. Januar 2013 soll er sich jugendpornographische Schriften verschafft und auf seinem Mobiltelefon abgespeichert haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. ------------ 4 Dienstag, 09. Juni 2015, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VR‘inLG Albrecht, Saal 277 13:00 Uhr: 5 Ns 167/14 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 48-jährigen Angeklagten X aus Melle. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 13. August 2014 wegen Beleidigung und wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis unter Auflösung eines Urteils des Amtsgerichts Osnabrück zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Monaten sowie wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 2 Fällen und wegen Beleidigung unter Einbeziehung eines weiteren Urteils des Amtsgerichts Osnabrück zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Monaten sowie wegen übler Nachrede in 2 Fällen und wegen Beleidigung in 4 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich - unter anderem - wie folgt strafbar gemacht zu haben und zwar: - In einem Schreiben aus Januar 2012 soll er sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück eingelegt haben. Darin soll er geschrieben haben: „Wie doof müssen Schwule Bananenficker der Justiz sein, in den Gerichten Laufen nur Kinderficker die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben von der Deutschen Justiz...“ - Im Januar 2012 und Februar 2012 soll er mit einem Pkw öffentliche Straßen in Melle befahren haben, obwohl er sich nicht im Besitz der benötigten Erlaubnis der Verwaltungsbehörde befunden haben soll. - Im April 2013 soll er eine Zeugin in Melle beschimpft und beleidigt haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 6 Zeugen geladen. -----------Dienstag, 09. Juni 2015, 10. Große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal 188 09:15 Uhr: 10 KLs 12/15 Die 10. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 40-jährigen Angeklagten X, zur Zeit JVA Lingen, wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Januar 2015 bei Bad Bentheim aus den Niederlanden kommend in das Bundesgebiet eingereist zu sein und dabei ca. 12,5 kg Marihuana mit sich geführt zu haben. Die Drogen sollen im Kofferraum vorgefunden worden und für den Weitertransport nach Polen bestimmt gewesen sein, wo sie durch seinen Auftraggeber gewinnbringend weiterverkauft werden sollten. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscherin und 3 Zeugen geladen. ____________ 5 Mittwoch, 10. Juni 2015, 6. Strafkammer -Schwurgericht-, Vorsitz: VRiLG Kirschbaum, Saal 272; mit Fortsetzungen am 12. Juni, 01. Juli, 15. Juli, 20. Juli und 23. Juli 2015 jeweils 09:00 Uhr. Erster Sitzungstag: 14:00 Uhr 6 Ks 5/15 Die 6. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 23-jährigen Angeklagten X, zur Zeit JVA Oldenburg, wegen des Vorwurfs des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerem Raub und gefährlicher Körperverletzung. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Dezember 2014 aus den Niederlanden kommend in das Bundesgebiet eingereist zu sein und dabei ca. 226 g Marihuana, 6 g Haschisch sowie weitere Klemmtütchen mit Marihuana mit sich geführt zu haben. Zudem soll er griffbereit ein Einhand- und ein Fleischermesser mit sich geführt haben. Die Drogen sollen für den gewinnbringenden Weiterverkauf in Deutschland bestimmt gewesen sein. Im Rahmen einer Kontrolle soll der Angeklagte festgenommen worden sein. Als der Angeklagte tags darauf dem Haftrichter vorgeführt werden sollte, soll ihm auf dem Parkplatz des Amtsgerichts Nordhorn trotz Handfesseln die Flucht mit einem entwendeten Fahrrad gelungen sein. Am gleichen Tag soll er den Auslieferungsfahrer A in Nordhorn angegriffen haben, um insbesondere den Pkw des Geschädigten und dessen Bargeld an sich zu nehmen. Dabei soll er A mit einem Gegenstand mit massiver Gewalt gegen den Kopf geschlagen haben und dabei den Tod des A zumindest billigend in Kauf genommen haben. A soll durch die Tat schwere Kopfverletzungen erlitten und sich in akuter Lebensgefahr befunden haben. Zu dem ersten Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. -------------------Mittwoch, 10. Juni 2015, 14. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Carstensen, Saal 6 11:00 Uhr: 14 Ns 16/15 Die 14. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 38jährigen Angeklagten X aus Bohmte und den jetzt 33-jährigen Angeklagten Y aus Bohmte. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten X am 09. Februar 2015 wegen gemeinschaftlich begangener gewerblicher Steuerhehlerei in 9 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten und den Angeklagten Y wegen gemeinschaftlich begangener gewerblicher Steuerhehlerei in 3 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafen wurde jeweils zur Bewährung ausgesetzt. Die Angeklagten sollen sich im Sommer 2012 mit anderen unbekannten Personen zusammengeschlossen haben, um unverzollte und unversteuerte Zigaretten zunächst anzukaufen und anschließend mit einem gewissen Aufschlag an Dritte weiterzuverkaufen. So soll es - unter anderem - zu folgenden Taten gekommen sein: - Vor Ende Juli 2012 soll der Angeklagte X von dem gesondert verfolgten Z eine unbekannte Menge unverzollter Zigaretten erhalten haben. Von diesen Zigaretten soll er mindestens 271 Stangen an den gesondert verfolgten W weiterverkauft haben. Dabei soll ein Steuerschaden in Höhe von 2.279,93 € entstanden sein. 6 - Im Oktober 2012 soll X 500 Stangen von dem gesondert verfolgten Z erhalten und am gleichen Tag an den Abnehmer A weiterverkauft haben. Auch soll er eine unbekannte Menge an den gesondert verfolgten V geliefert haben. Der Tabaksteuerschaden soll sich auf 13.415,00 € belaufen. - Im Dezember 2012 soll er Angeklagte Y 25 Stangen Zigaretten an den Abnehmer F verkauft haben. Dabei soll ein Steuerschaden in Höhe von 670,75 € entstanden sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge und 1 sonstiger Beteiligter geladen. -----------Donnerstag, 11. Juni 2015, 3. Große Strafkammer -Jugendkammer-, Vorsitz: VRiLG Dr. Frommeyer, Saal 1; mit Fortsetzung am 17. Juni 2015 um 09:00 Uhr. 09:00 Uhr: 3 KLs 3/15 Die 3. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 16-jährigen Angeklagten X aus Borkum, den jetzt 21-jährigen Angeklagten Y aus Melle und den jetzt 16jährigen Angeklagten Z aus Melle wegen räuberischer Erpressung. Im Oktober 2014 soll der Angeklagte X auf die Idee gekommen sein, Personen zu überfallen. Die Angeklagten sollen sich zu einem Parkplatz in Riemsloh begeben und dort auf mögliche Opfer gewartet haben. Zwischen 20:00 Uhr und 21:00 Uhr sollen sie sich dann zum Pkw des Geschädigten G begeben haben. Sie sollen den Zeugen daran gehindert haben, die Fahrzeugtür der Fahrerseite zu schließen. Auch soll der Zeuge unter Vorhalt von Pfefferspray aufgefordert worden sein, sein Geld rauszugeben. Der X soll sich vor dem Auto mit einem Baseballschläger positioniert haben, während ein anderer Angeklagter „Schmiere gestanden“ haben soll. Aufgrund dieser Bedrohung soll G 290,00 € übergeben haben. Das Geld sollen die Angeklagten untereinander geteilt haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Zeugen geladen. -----------Donnerstag, 11. Juni 2015, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi’inLG Albrecht, Saal 277 09:00 Uhr: 5 Ns 42/15 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 32jährigen Angeklagten X aus Bad Laer. Das Amtsgericht in Bad Iburg verurteilte den Angeklagten am 14. Januar 2015 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 31 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von noch 24 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Dem Angeklagten wurde verboten, für die Dauer von 3 Monaten im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen Juli 2013 und Januar 2014 für eine Speditionsfirma in Dissen als Fahrzeugführer eines LKW´s mindestens 31 Fahrten durchgeführt zu haben, obwohl er nicht im Besitz der benötigten Erlaubnis der Verwaltungsbehörde gewesen sein soll. 7 Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. -----------10:30 Uhr: 5 Ns 49/15 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 33-jährigen Angeklagten X aus Osnabrück, zurzeit JVA Lingen. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 13. Januar 2015 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten. Der Angeklagte soll den G im August 2013 in dessen Wohnung aufgesucht und ihn aufgefordert haben, mit ihm zu kommen. Der Angeklagte soll davon ausgegangen sein, dass G in der Vergangenheit Betäubungsmittel an Minderjährige verkauft hatte. Mit dem vor dem Haus wartenden gesondert verfolgten Y sollen sie sich zum Verladebahnhof in Bohmte begeben haben. Dort sollen der Angeklagte und Y wiederholt auf G eingeschlagen und eingetreten haben. Wiederholt sollen ihm die Täter auf die Beine geholfen haben, nur um ihn anschließend erneut niederzuschlagen. Der Zeuge soll aufgrund der erlittenen Verletzungen ca. 1 Monat arbeitsunfähig erkrankt gewesen und ca. 2 Monate unter Kopfschmerzen gelitten haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 5 Zeugen geladen. -----------14:00 Uhr 5 Ns 39/15 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 25-jährigen Angeklagten X zurzeit JVA Lingen. Das Amtsgericht in Lingen verurteilte den Angeklagten am 29. Januar 2015 wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung im Zustand verminderter Schuldfähigkeit unter Einbeziehung weiterer Urteile des Amtsgerichts Lingen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten. Im März 2014 soll der Angeklagte wegen mehrfacher Ruhestörungen in die Gewahrsamszelle der Polizei Lingen gebracht worden sein. Dort soll er gegen die Polizeibeamten Widerstand geleistet haben, indem er sich losgerissen und wiederholt heftig um sich geschlagen haben soll. Auch soll er einem Beamten damit gedroht haben, ihm das Genick zu brechen, sein Gehirn kaputt zu drücken und ihm sein Leben zu nehmen. Die Polizeibeamten soll er u. a. als Missgeburten und Hurensöhne bezeichnet haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständige und 3 Zeugen geladen. ----------Donnerstag, 11. Juni 2015, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 87 08:30 Uhr: 7 Ns 203/14 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 53-jährigen Angeklagten X aus Osnabrück. 8 Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 04. März 2013 wegen räuberischen Diebstahls in Tatmehrheit mit Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Wochen, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft änderte das Landgericht Osnabrück mit Urteil vom 25. März 2014 die erstinstanzliche Entscheidung insoweit ab, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Oberlandesgericht Oldenburg hob mit Beschluss vom 19. Nov. 2014 das Urteil des Landgerichts Osnabrück auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Osnabrück zurück. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Februar 2012 aus einem Supermarkt in Osnabrück Spirituosen im Gesamtwert von 4,38 € entwendet zu haben. Als er von der Kaufhausdetektivin und einer Zeugin darauf angesprochen wurde, soll er diese mit beiden Händen an den Oberarmen gepackt und sie zur Seite geschubst haben. Auf dem Parkplatz soll es der Zeugin dann gelungen haben, den Angeklagten zu fassen. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständige und 1 Bewährungshelfer geladen. -----------10:00 Uhr: 7 Ns 27/15 Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 47-jährigen Angeklagten X aus Hengelo. Das Amtsgericht in Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 18. November 2014 wegen Beihilfe zum unerlaubten Anbau von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 30 Euro. Im Übrigen wurde er freigesprochen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Mai 2011 von dem gesondert verfolgten Y Düngemittel für den Anbau von Drogen übernommen zu haben und diese anschließend in das Bundesgebiet eingeführt zu haben. In Nordhorn soll er die Düngemittel dem gesondert verfolgten Z übergeben haben, der die Mittel auf seiner Drogenplantage in Berge einsetzen wollte. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher und 3 Zeugen geladen. -----------14:00 Uhr: 7 Ns 59/15 Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 26-jährigen Angeklagten X aus Wilhelmshaven. Das Amtsgericht in Bad Iburg verurteilte den Angeklagten am 28. Januar 2015 wegen gemeinschaftlichen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Mai 2014 in den Geschäftsräumen einer Parfümerie in Dissen Parfümflaschen im Gesamtwert von 130,00 € entwendet zu haben. Dabei soll der bereits verurteilte Y als „Sichtschutz“ gedient haben, während der Angeklagte die Gegenstände eingesteckt haben soll. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 6 Zeugen geladen. ------------ 9 Donnerstag, 11. Juni 2015, 22. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal 176 09:15 Uhr: 22 Ns 7/15 Die 22. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 40jährige Angeklagte X aus Haselünne und den jetzt 38-jährigen Angeklagten Y aus Haselünne. Das Amtsgericht in Meppen sprach die Angeklagten am 14. Januar 2015 des Diebstahls in Tateinheit mit unerlaubtem Sichverschaffen von Betäubungsmitteln, des Wohnungseinbruchsdiebstahls und des Computerbetruges in 4 Fällen, wobei es in 2 Fällen beim Versuch blieb, schuldig. Die Angeklagte X verurteilte das Amtsgericht zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten und den Angeklagten Y zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 5 Monaten. Die Angeklagten sollen sich im Mai 2014 zu einer Arztpraxis in Twist begeben haben und sich dort durch ein Fenster Zutritt verschafft haben. Aus einem dort befindlichen Kühlschrank sollen sie Methadonportionen für Patienten an sich genommen haben. Zudem sollen sie weitere Gegenstände wie eine externe Festplatte, ein Sparschwein und einen Praxisstempel an sich genommen haben. Im Mai 2015 sollen sie sich Zutritt zum Wohnhaus in Twist verschafft haben. Dort sollen sie u. a. Laptops, Damenhandtaschen, Taschenuhren und eine Geldbörse mit ca. 100,00 € Bargeld, Visa-Karte und drei EC-Karten an sich genommen haben. Am Abend sollen sie dann vom Konto der Geschädigten mit der zuvor entwendeten EC-Karte 100,00 € abgehoben haben. Direkt danach sollen sie weitere 200,00 € und 190,00 € abgehoben haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständige geladen. -----------Freitag, 12. Juni 2015, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi’inLG Albrecht, Saal 277 09:00 Uhr: 5 Ns 28/15 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 31jährigen Angeklagten X aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 22. Dezember 2014 unter Einbeziehung eines Urteils des Landgerichts Osnabrück wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis in 2 Fällen, gemeinschaftlichen Wiederstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung, Sachbeschädigung, gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit tätlicher Beleidigung, Körperverletzung, Wiederstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit tätlicher Beleidigung und Körperverletzung sowie wegen falscher Verdächtigung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich - unter anderem - wie folgt strafbar gemacht zu haben: - Im November 2013 soll er mit einem Motorroller mit einer Bauartveränderung öffentliche Straßen in Osnabrück befahren haben, obwohl er nicht im Besitz einer amtlichen Fahrerlaubnis gewesen sein soll. 10 - Im März 2013 sollen der Angeklagte und die bereits verurteilte Y in den Geschäftsräumen eines Supermarktes in Osnabrück von dem Ladendetektiv L wegen eines Diebstahls angesprochen worden sein. Dabei sollen die Angeklagten äußerst aggressiv reagiert haben. Der Angeklagte soll L geschlagen und getreten haben und auch bespuckt haben. Beide sollen L zudem als „Neger, Hurensohn, Wichser, Arschloch“ bezeichnet haben. - Als dann der Mitarbeiter M dem Zeugen L zu Hilfe kam und den Angeklagten festhielt, soll dieser mit dem Kopf nach hinten geschlagen und M an der Lippe getroffen haben, so dass diese an der Innenseite aufgeplatzt sein soll. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 5 Zeugen und 1 Bewährungshelfer geladen. -----------Freitag, 12. Juni 2015, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 188 09:00 Uhr: 7 Ns 64/15 Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 24jährigen Angeklagten X aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 04. Februar 2015 wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr und wegen Beleidigung zu einer Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 40,- Euro. Die Fahrerlaubnis wurde ihm entzogen, sein Führerschein wurde eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von noch 10 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Oktober 2014 unter Alkoholeinfluss mit seinem Pkw öffentliche Straßen in Osnabrück befahren zu haben und dabei nicht in der Lage gewesen zu sein, das Fahrzeug sicher zu führen. Während der Fahrt soll er auch das Rotlicht an einer Lichtzeichenanlage missachtet haben. Ebenfalls im Oktober 2014 soll der Angeklagte in einem Taxi unterwegs gewesen sein, als er von den zwei Polizeibeamten angehalten wurde. Diese soll er mit den Worten: „All cops are bastards“ und „Motherfucker“ beschimpft haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen geladen. -----------10:30 Uhr: 7 Ns 67/15 Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 24-jährigen Angeklagten X aus Esterwegen. Das Amtsgericht in Papenburg verurteilte den Angeklagten am 03. Februar 2015 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von 2 Jahren keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Dem Angeklagten wurde für die Dauer von 3 Monaten verboten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen. 11 Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im September 2014 mit einem Pkw öffentliche Straßen in Esterwegen befahren haben, obwohl er nicht im Besitz der benötigten Erlaubnis der Verwaltungsbehörde gewesen sein soll. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge und 1 Bewährungshelferin geladen. -----------Freitag, 12. Juni 2015, 23. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VPräs‘inLG Quere-Degener, Saal 176 09:00 Uhr: 23 Ns 6/15 Die 23. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 32jährigen Angeklagten X aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 28. Januar wegen Bedrohung in 2 Fällen und wegen Diebstahls in 2 Fällen, davon in einem Fall wegen Diebstahls geringwertiger Sachen, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten. Im Übrigen wurde der Angeklagte freigesprochen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich (u.a.) wie folgt strafbar gemacht zu haben: - Im Juni 2014 soll er in einem Telefonat gegenüber der Zeugin A u.a. damit gedroht haben, ihr die Kehle durchzuschneiden. In einem weiteren Telefonat soll er ähnliche Drohungen ausgestoßen haben. - Im August 2014 soll er in einem Geschäft in Osnabrück Waren im Wert von 18,49 € und 32,97 € eingesteckt haben, um sie mitzunehmen, ohne zu bezahlen. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Zeugen geladen. ------------
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