1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 27.04.2015 bis zum 30.04.2015 Stand: 20.04.2015 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts. 2 Montag, 27. April 2015, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 277 09:00 Uhr: 7 Ns 182/14 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 27jährigen Angeklagten X aus Gronau. Das Amtsgericht in Meppen verurteilte den Angeklagten am 29. Sept. 2014 wegen Beihilfe zur Unterschlagung und wegen Hehlerei zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten. Der Angeklagte soll sich im Januar 2014 in Dalum mit dem gesondert verfolgten Y getroffen haben, der mit seinem Lieferwagen mit absprachegemäß zurückgehaltenen Paketen eines Paketdienstes dort auf ihn gewartet haben soll. Ausgewählte Pakete soll der Angeklagte dann entgegengenommen und in die Wohnung eines gesondert verfolgten Freundes transportiert haben. Dieser soll den Inhalt der Pakete dann möglichst kurzfristig und gewinnbringend weiterveräußert haben. Dabei soll es den Tätern vornehmlich um wertvolle Elektroartikel gegangen sein. Der Angeklagte soll die erhaltenen Elektrogeräte zudem über „WhattsApp“-Nachrichten verschiedenen Bekannten zum Kauf angeboten haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. -------------10:30 Uhr: 7 Ns 46/15 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 28-jährigen Angeklagten X aus Enschede (Niederlande). Das Amtsgericht in Papenburg verurteilte den Angeklagten am 15. Jan. 2015 wegen gewerbsmäßigen Diebstahls und wegen versuchten Wohnungseinbruchdiebstahls in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich wie folgt strafbar gemacht zu haben und zwar: - Im Juni 2014 soll er sich gemeinsam mit unbekannten Mittätern zu einer Tankstelle in Haren begeben und sich dort unbemerkt Zugang zum Büro verschafft haben. Die hinzugekommene Zeugin A soll den Angeklagten dann aufgefordert haben, das Büro zu verlassen. Dagegen soll dieser sich gesperrt haben, weswegen A eine Kollegin dazu gerufen haben soll. In der Zwischenzeit soll der Angeklagte dem Tresor eine Geldkassette mit ca. 300,00 € Bargeld entnommen haben und danach gemeinsam mit den unbekannten Mittätern geflüchtet sein. - Einige Tage später soll er sich gemeinsam mit dem gesondert verfolgten Z Zugang zu einem Bauernhof in Geeste verschafft haben, um nach stehlenswerten Gegenständen zu suchen. Die Zeugin B soll darauf aufmerksam geworden sein, weswegen die Beiden geflüchtet sein sollen. Es soll ein Sachschaden in Höhe von 400,00 € entstanden sein. - Am gleichen Tage sollen sich der Angeklagte gemeinsam mit dem gesondert verfolgten Z Zutritt zu einem Wohnhaus in Wippingen verschafft haben, um nach stehlenswerten Gegenständen zu suchen. Nachdem die Nachbarn darauf aufmerksam wurden und klingelten, sollen die Täter geflüchtet sein. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher geladen. -------------- 3 13:30 Uhr: 7 Ns 48/15 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 28-jährigen Angeklagten X aus Rieste. Das Amtsgericht in Bersenbrück verurteilte den Angeklagten am 03. Febr. 2015 wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 80,00 €. Der Angeklagte soll im Januar 2014 unter Angabe eines falschen Namens gegenüber dem Zeugen A aufgetreten sein, diesem einen abgemeldeten Mercedes-Benz übergeben und sodann einen Kaufpreis von 14.000,00 € in bar erhalten haben. Bei dem Verkaufsgespräch soll der Angeklagte sich als angeblicher Schwager des vermeintlichen Verkäufers ausgegeben haben. Der Tacho des Fahrzeuges soll einen Tachostand von 74.000 km ausgewiesen haben, obwohl der Pkw tatsächlich eine Laufleistung von 235.000 km aufgewiesen haben soll. Dies soll der Angeklagte gewusst haben. Der vom Zeugen A gezahlte Kaufpreis soll deshalb nicht dem tatsächlichen Wert des Pkw entsprochen haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen geladen. -------------Montag, 27. April 2015, 21. große Strafkammer - Jugendkammer - , Vorsitz: VRiLG Dr. Frommeyer, Saal 87 09:00 Uhr: 21 Ns 5/15 Die 21. große Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 22-jährigen Angeklagten X aus Lotte und den jetzt 25-jährigen Angeklagten Y aus Schlangen. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten X am 23. Dez. 2014 wegen gewerbsmäßigen Diebstahls in 4 Fällen, davon in 3 Fällen gemeinschaftlich handelnd, in Tatmehrheit mit Diebstahls in 3 Fällen, davon in 1 Fall gemeinschaftlich handelnd, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Den Angeklagten Y verurteilte das Amtsgericht wegen gewerbsmäßigen Diebstahls in 3 Fällen, davon in 2 Fällen gemeinschaftlich handelnd, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Den Angeklagten wird vorgeworfen, sich - unter anderem - wie folgt strafbar gemacht zu haben: - Der Angeklagte X soll im Juli 2014 in einer Firma in Löhne Waren im Gesamtwert von 12,18 € entwendet haben. - Im August 2014 soll der Angeklagte Y in den Geschäftsräumen eines Schuhgeschäfts in Osnabrück einen Ledergürtel im Wert von 189,00 € entwendet haben. - Am gleichen Tage sollen die Angeklagten in einem Café am Nikolaiort in Osnabrück gemeinsam beschlossen haben, die Handtasche der Geschädigten A zu entwenden. So soll der Angeklagte Y die Handtasche an sich genommen und an X. weitergegeben haben, der die Tasche in seinem mitgeführten Rucksack versteckt haben soll. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher geladen. -------------- 4 Dienstag, 28. April 2015, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi´inLG Albrecht, Saal 277 09:00 Uhr: 5 Ns 1/15 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 38-jährige Angeklagte X aus Haren (Ems). Das Amtsgericht in Meppen verurteilte die Angeklagte am 13. Nov. 2014 wegen Betruges und Untreue in 3 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Angeklagten wird vorgeworfen, sich wie folgt strafbar gemacht zu haben: - Die Angeklagte soll zwischen A und einer Firma ein Mitverhältnis für eine Wohnung in in Haren vermittelt haben. Dabei soll sie gegenüber dem Mieter erklärt haben, der Vermieter verlange eine Kaution von 3 Monatsmieten. Im Vertrauen auf die Richtigkeit dieser Angaben soll der Zeuge der Angeklagten insgesamt 1.740,00 € ausgehändigt haben, die dieses Geld, wie von vornherein beabsichtigt, für sich behalten haben soll. - Mit mehreren Familien, die der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig waren, soll die Angeklagte vereinbart haben, für sie behördliche Angelegenheiten zu erledigen. Bei den in der Folgezeit gestellten Kindergeldanträgen soll die Angeklagte dann aber ihre eigene Kontonummer angegeben haben, wodurch das Kindergeld jeweils auf ihr Konto überweisen worden sein soll. Dabei soll es in einem Fall um 2.208,00 €, in einem zweiten Fall um 2.576,00 € und im dritten Fall um 1.840,00 € Kindergeld gehandelt haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher, 5 Zeugen, 3 Adhäsionskläger und 1 Adhäsionsklägervertreter geladen. -------------14:00 Uhr: 5 Ns 17/15 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 37-jährigen Angeklagten X aus Meppen. Das Amtsgericht in Meppen verurteilte den Angeklagten am 18. Dez. 2014 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von 1 Jahr keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Juli 2014 mit seinem Pkw öffentliche Straßen in Richtung Meppen befahren zu haben, obwohl er nicht im Besitz der benötigten Erlaubnis der Verwaltungsbehörde gewesen sein soll. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. -------------15:00 Uhr: 5 Ns 35/15 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 35-jährigen Angeklagten X aus Osnabrück, z. Zt. JVA Lingen. 5 Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 08. Dez. 2014 wegen Diebstahls und Diebstahls mit Waffen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten. Dem Angeklagten wird u.a. vorgeworfen, im April 2014 in den Geschäftsräumen einer Firma in Osnabrück das Sicherungsetikett an einer Jeans im Wert von ca. 30,00 € mit einem Cutter-Messer entfernt und die Hose sodann unter sein Hemd gesteckt zu haben, um die Ware ohne Bezahlung mitzunehmen. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher geladen. -------------- Mittwoch, 29. April 2015, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi´inLG Albrecht, Saal 277 14:00 Uhr: 5 Ns 51/15 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 38jährigen Angeklagten X aus Osnabrück, z. Zt. JVA Lingen. Das Amtsgericht in Meppen verurteilte den Angeklagten am 28. Jan. 2015 wegen räuberischer Erpressung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung und wegen versuchter Erpressung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten, im Übrigen wurde er freigesprochen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Dezember 2013 in der JVA dem Zeugen A dreimal in die Seite geschlagen zu haben. Der Angeklagte habe damit erreichen wollen, dass A ihm Geld zahle. In der Folgezeit soll A infolge dieser Gewaltanwendung 30,00 € an den Angeklagten gezahlt haben. Auch danach soll er dem Zeugen weiter mit Repressalien innerhalb der Haft gedroht haben, um zu erreichen, dass der Zeuge weitere 150,00 € an ihn zahlen würde. Der Zeuge soll sich aber gegenüber der Anstaltsleitung offenbart haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Zeugen geladen. -------------Mittwoch, 29. April 2015, 14. kleine Strafkammer , Vorsitz: VRiLG Carstensen, Saal 176 09:00 Uhr: 14 Ns 12/15 Die 14. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 44jährigen Angeklagten X aus Nordhorn. Das Amtsgericht in Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 26. Febr. 2015 wegen Insolvenzverschleppung, Bankrotts in Tateinheit mit Untreue, Betruges in 3 Fällen, davon in einem Fall im besonders schweren Fall und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Seit Oktober 2011 soll der Angeklagte alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer Firma mit Sitz in Nordhorn gewesen sein. Dem Angeklagten wird nun vorgeworfen, trotz Zahlungsunfähigkeit seiner Gesellschaft spätestens am 15. Okt. 2012 keinen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH gestellt zu haben. Auch sollen ab November 2012 zahlreiche Zwangsvollstreckungsaufträge eingegangen sein. Der Angeklagte soll bis heute keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt 6 haben. Um sich seinen Pflichten zu entziehen soll er stattdessen Geschäftsanteile an den gesondert verfolgten K. veräußert haben, der direkt den Angeklagten als Geschäftsführer abberufen und den Sitz der Gesellschaft zum Schein nach Berlin verlegt haben soll. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. -------------- Donnerstag, 30. April 2015, 3. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Frommeyer, Saal 1 (Saalzentrum), mit Fortsetzungen am 19. Mai, 21. Mai, 28. Mai, 04. Juni und 10. Juni 2015, jeweils in Saal 1 (Saalzentrum) 09:45 Uhr: 3 KLs 5/15 Die 3. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 19-jährigen Angeklagten X aus Beesten, z. Zt. JA Vechta, wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und schwerer Brandstiftung. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich im November 2014 im Zustand verminderter Schuldfähigkeit - unter anderem - wie folgt strafbar gemacht zu haben und zwar: - In dem Haus seiner Adoptiveltern in Beesten soll er diesen mindestens einmal mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Sein Vater soll eine Platzwunde, seine Mutter ein Hämatom an der Wange erlitten haben. - Nachdem er anschließend die Tür zum Elternschlafzimmer eingetreten hatte, soll er dort ein Kopfkissen und ein Oberbett auf dem Bett mit einem Feuerzeug in Brand gesetzt haben. Danach soll der Angeklagte im Badezimmer ein Handtuch in Brand gesetzt haben. Dadurch soll die Duschkabine beschädigt worden sein. Die Wände und die Decke sollen durch den Ruß beschmutzt worden sein. Im Flur soll er dann die Jacke seiner Schwester in Brand gesetzt haben. - Nachdem er das Haus verlassen hatte, soll der Angeklagte den unter einem Carport abgestellten Pkw seiner Eltern in Brand gesetzt haben. Das Fahrzeug soll komplett ausgebrannt sein und der Brand auf das Carport übergegriffen haben. Dieses soll ebenfalls vollständig zerstört worden sein. - Anschließend soll er noch den Geräteschuppen im Garten durch einen ölgetränkten Lappen in Brand gesetzt haben und zwei darin befindliche Propangasflaschen geöffnet haben. Da diese aber nur teilweise gefüllt waren, soll die von dem Angeklagten erhoffte Explosion ausgeblieben sein. Am Wohnhaus soll ein Schaden von insgesamt ca. 100.000,00 € entstanden sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 2 Zeugen geladen. -------------- 7 Donnerstag, 30. April 2015, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi´inLG Albrecht, Saal 277 09:00 Uhr: 5 Ns 195/14 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 60jährigen Angeklagten X aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 27. Okt. 2014 wegen versuchten besonders schweren Fall des Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Mai 2012 bei einem Motorradgeschäft in Osnabrück versucht zu haben, sich durch Hochbiegen eines Schildes und Abdrehen eines Profilzylinders Zutritt zum Inneren der Geschäftsräume zu verschaffen, um dort nach stehlenswerten Gegenständen zu suchen. Er soll aber bei der Tatausführung entdeckt worden sein und sich in der Nähe in einem Gebüsch versteckt haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 3 Zeugen geladen. -------------11:00 Uhr: 5 Ns 202/14 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 30-jährigen Angeklagten X aus Versmold. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 23. Okt. 2014 wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten. Im März 2014 soll es in der Wohnung seiner damaligen Freundin F zu einer Auseinandersetzung gekommen sein, in deren Verlauf der Angeklagte der F mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben soll. Kurze Zeit später soll der Angeklagte F einen weiteren Schlag mit der flachen Hand ins Gesicht versetzt haben. Im weiteren Verlauf des Streites soll der Angeklagte ihr ein drittes Mal ins Gesicht geschlagen haben, wodurch F Nasenbluten bekommen haben soll. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen und 1 Bewährungshelfer geladen. -------------Donnerstag, 30. April 2015, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 87 09:00 Uhr: 7 Ns 184/14 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 39jährigen Angeklagten X aus Jatznick-Klein Luckow. Das Amtsgericht in Lingen verurteilte den Angeklagten am 05. Dez. 2013 wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Zustand verminderter Schuldfähigkeit zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten. Das Urteil ist bereits hinsichtlich des Schuldspruches rechtskräftig. Das Landgericht Osnabrück verwarf die Berufung des Angeklagten mit Urteil vom 03. Juli 2014. Auf die Revision des Angeklagten hob das Oberlandesgericht Oldenburg mit Beschluss vom 08. Okt. 2014 das Urteil des Landgerichts Osnabrück auf und verwies die 8 Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Osnabrück zurück. Im Juni 2013 soll es in der Wohnung des Angeklagten in Lingen zu einer zunächst verbalen Auseinandersetzung gekommen sein, in deren Verlauf der Angeklagte dem Zeugen A mehrere Faustschläge ins Gesicht versetzt haben soll. A soll dabei erhebliche Gesichtsprellungen und auch Schnittwunden davon getragen haben. Weiter soll ihm ein Stück vom Schneidezahn abgebrochen sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger, 4 Zeugen, 1 Adhäsionskläger und 1 Verfahrensbevollmächtigter geladen. -------------Donnerstag, 30. April 2015, 10. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal 272 09:15 Uhr: 10 KLs 5/15 Die 10. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 34-jährigen Angeklagten X, z. Zt. JVA Lingen, wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im November 2014 mit einem Pkw bei Bad Bentheim in das Bundesgebiet eingereist zu sein und dabei insgesamt 297,14 g Heroin mit sich geführt zu haben. Die Drogen sollen unter seiner Kleidung im Genitalbereich und in seinen Jackentaschen versteckt und für den gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen geladen. --------------
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