Neu beginnende Strafverfahren ab dem 27.4.2015

1
Neu beginnende Strafverfahren
vor dem Landgericht Osnabrück
in der Woche vom
27.04.2015 bis zum 30.04.2015
Stand: 20.04.2015
Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden.
Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.
2
Montag, 27. April 2015, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 277
09:00 Uhr:
7 Ns 182/14
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 27jährigen Angeklagten X aus Gronau.
Das Amtsgericht in Meppen verurteilte den Angeklagten am 29. Sept. 2014 wegen Beihilfe
zur Unterschlagung und wegen Hehlerei zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten.
Der Angeklagte soll sich im Januar 2014 in Dalum mit dem gesondert verfolgten Y getroffen
haben, der mit seinem Lieferwagen mit absprachegemäß zurückgehaltenen Paketen eines
Paketdienstes dort auf ihn gewartet haben soll. Ausgewählte Pakete soll der Angeklagte
dann entgegengenommen und in die Wohnung eines gesondert verfolgten Freundes
transportiert haben. Dieser soll den Inhalt der Pakete dann möglichst kurzfristig und
gewinnbringend weiterveräußert haben. Dabei soll es den Tätern vornehmlich um wertvolle
Elektroartikel gegangen sein. Der Angeklagte soll die erhaltenen Elektrogeräte zudem über
„WhattsApp“-Nachrichten verschiedenen Bekannten zum Kauf angeboten haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
-------------10:30 Uhr:
7 Ns 46/15
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
28-jährigen Angeklagten X aus Enschede (Niederlande).
Das Amtsgericht in Papenburg verurteilte den Angeklagten am 15. Jan. 2015 wegen
gewerbsmäßigen Diebstahls und wegen versuchten Wohnungseinbruchdiebstahls in 2
Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung
ausgesetzt wurde. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich wie folgt strafbar gemacht zu
haben und zwar:
-
Im Juni 2014 soll er sich gemeinsam mit unbekannten Mittätern zu einer Tankstelle in
Haren begeben und sich dort unbemerkt Zugang zum Büro verschafft haben. Die
hinzugekommene Zeugin A soll den Angeklagten dann aufgefordert haben, das Büro
zu verlassen. Dagegen soll dieser sich gesperrt haben, weswegen A eine Kollegin
dazu gerufen haben soll. In der Zwischenzeit soll der Angeklagte dem Tresor eine
Geldkassette mit ca. 300,00 € Bargeld entnommen haben und danach gemeinsam
mit den unbekannten Mittätern geflüchtet sein.
-
Einige Tage später soll er sich gemeinsam mit dem gesondert verfolgten Z Zugang zu
einem Bauernhof in Geeste verschafft haben, um nach stehlenswerten
Gegenständen zu suchen. Die Zeugin B soll darauf aufmerksam geworden sein,
weswegen die Beiden geflüchtet sein sollen. Es soll ein Sachschaden in Höhe von
400,00 € entstanden sein.
-
Am gleichen Tage sollen sich der Angeklagte gemeinsam mit dem gesondert
verfolgten Z Zutritt zu einem Wohnhaus in Wippingen verschafft haben, um nach
stehlenswerten Gegenständen zu suchen. Nachdem die Nachbarn darauf
aufmerksam wurden und klingelten, sollen die Täter geflüchtet sein.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher geladen.
--------------
3
13:30 Uhr:
7 Ns 48/15
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
28-jährigen Angeklagten X aus Rieste.
Das Amtsgericht in Bersenbrück verurteilte den Angeklagten am 03. Febr. 2015 wegen
Betruges zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 80,00 €.
Der Angeklagte soll im Januar 2014 unter Angabe eines falschen Namens gegenüber dem
Zeugen A aufgetreten sein, diesem einen abgemeldeten Mercedes-Benz übergeben und
sodann einen Kaufpreis von 14.000,00 € in bar erhalten haben. Bei dem Verkaufsgespräch
soll der Angeklagte sich als angeblicher Schwager des vermeintlichen Verkäufers
ausgegeben haben. Der Tacho des Fahrzeuges soll einen Tachostand von 74.000 km
ausgewiesen haben, obwohl der Pkw tatsächlich eine Laufleistung von 235.000 km
aufgewiesen haben soll. Dies soll der Angeklagte gewusst haben. Der vom Zeugen A
gezahlte Kaufpreis soll deshalb nicht dem tatsächlichen Wert des Pkw entsprochen haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen geladen.
-------------Montag, 27. April 2015, 21. große Strafkammer - Jugendkammer - , Vorsitz: VRiLG Dr.
Frommeyer, Saal 87
09:00 Uhr:
21 Ns 5/15
Die 21. große Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 22-jährigen
Angeklagten X aus Lotte und den jetzt 25-jährigen Angeklagten Y aus Schlangen.
Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten X am 23. Dez. 2014 wegen
gewerbsmäßigen Diebstahls in 4 Fällen, davon in 3 Fällen gemeinschaftlich handelnd, in
Tatmehrheit mit Diebstahls in 3 Fällen, davon in 1 Fall gemeinschaftlich handelnd, zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung
ausgesetzt wurde. Den Angeklagten Y verurteilte das Amtsgericht wegen gewerbsmäßigen
Diebstahls in 3 Fällen, davon in 2 Fällen gemeinschaftlich handelnd, zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, sich - unter anderem - wie folgt strafbar gemacht zu
haben:
-
Der Angeklagte X soll im Juli 2014 in einer Firma in Löhne Waren im Gesamtwert von
12,18 € entwendet haben.
-
Im August 2014 soll der Angeklagte Y in den Geschäftsräumen eines Schuhgeschäfts
in Osnabrück einen Ledergürtel im Wert von 189,00 € entwendet haben.
-
Am gleichen Tage sollen die Angeklagten in einem Café am Nikolaiort in Osnabrück
gemeinsam beschlossen haben, die Handtasche der Geschädigten A zu entwenden.
So soll der Angeklagte Y die Handtasche an sich genommen und an X.
weitergegeben haben, der die Tasche in seinem mitgeführten Rucksack versteckt
haben soll.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher geladen.
--------------
4
Dienstag, 28. April 2015, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi´inLG Albrecht, Saal 277
09:00 Uhr:
5 Ns 1/15
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 38-jährige
Angeklagte X aus Haren (Ems).
Das Amtsgericht in Meppen verurteilte die Angeklagte am 13. Nov. 2014 wegen Betruges
und Untreue in 3 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten, deren
Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Der Angeklagten wird vorgeworfen, sich wie folgt strafbar gemacht zu haben:
-
Die Angeklagte soll zwischen A und einer Firma ein Mitverhältnis für eine Wohnung in
in Haren vermittelt haben. Dabei soll sie gegenüber dem Mieter erklärt haben, der
Vermieter verlange eine Kaution von 3 Monatsmieten. Im Vertrauen auf die
Richtigkeit dieser Angaben soll der Zeuge der Angeklagten insgesamt 1.740,00 €
ausgehändigt haben, die dieses Geld, wie von vornherein beabsichtigt, für sich
behalten haben soll.
-
Mit mehreren Familien, die der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig waren,
soll die Angeklagte vereinbart haben, für sie behördliche Angelegenheiten zu
erledigen. Bei den in der Folgezeit gestellten Kindergeldanträgen soll die Angeklagte
dann aber ihre eigene Kontonummer angegeben haben, wodurch das Kindergeld
jeweils auf ihr Konto überweisen worden sein soll. Dabei soll es in einem Fall um
2.208,00 €, in einem zweiten Fall um 2.576,00 € und im dritten Fall um 1.840,00 €
Kindergeld gehandelt haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher, 5 Zeugen, 3
Adhäsionskläger und 1 Adhäsionsklägervertreter geladen.
-------------14:00 Uhr:
5 Ns 17/15
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
37-jährigen Angeklagten X aus Meppen.
Das Amtsgericht in Meppen verurteilte den Angeklagten am 18. Dez. 2014 wegen
vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten. Die
Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von 1 Jahr keine neue
Fahrerlaubnis zu erteilen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Juli 2014 mit seinem Pkw öffentliche Straßen in
Richtung Meppen befahren zu haben, obwohl er nicht im Besitz der benötigten Erlaubnis der
Verwaltungsbehörde gewesen sein soll.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
-------------15:00 Uhr:
5 Ns 35/15
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
35-jährigen Angeklagten X aus Osnabrück, z. Zt. JVA Lingen.
5
Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 08. Dez. 2014 wegen
Diebstahls und Diebstahls mit Waffen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten.
Dem Angeklagten wird u.a. vorgeworfen, im April 2014 in den Geschäftsräumen einer Firma
in Osnabrück das Sicherungsetikett an einer Jeans im Wert von ca. 30,00 € mit einem
Cutter-Messer entfernt und die Hose sodann unter sein Hemd gesteckt zu haben, um die
Ware ohne Bezahlung mitzunehmen.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher geladen.
--------------
Mittwoch, 29. April 2015, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi´inLG Albrecht, Saal 277
14:00 Uhr:
5 Ns 51/15
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 38jährigen Angeklagten X aus Osnabrück, z. Zt. JVA Lingen.
Das Amtsgericht in Meppen verurteilte den Angeklagten am 28. Jan. 2015 wegen
räuberischer Erpressung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung und wegen
versuchter Erpressung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten, im Übrigen
wurde er freigesprochen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Dezember 2013 in der JVA dem Zeugen A dreimal in
die Seite geschlagen zu haben. Der Angeklagte habe damit erreichen wollen, dass A ihm
Geld zahle. In der Folgezeit soll A infolge dieser Gewaltanwendung 30,00 € an den
Angeklagten gezahlt haben.
Auch danach soll er dem Zeugen weiter mit Repressalien innerhalb der Haft gedroht haben,
um zu erreichen, dass der Zeuge weitere 150,00 € an ihn zahlen würde. Der Zeuge soll sich
aber gegenüber der Anstaltsleitung offenbart haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Zeugen geladen.
-------------Mittwoch, 29. April 2015, 14. kleine Strafkammer , Vorsitz: VRiLG Carstensen, Saal 176
09:00 Uhr:
14 Ns 12/15
Die 14. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 44jährigen Angeklagten X aus Nordhorn.
Das Amtsgericht in Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 26. Febr. 2015 wegen
Insolvenzverschleppung, Bankrotts in Tateinheit mit Untreue, Betruges in 3 Fällen, davon in
einem Fall im besonders schweren Fall und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1
Jahr und 10 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Seit Oktober 2011 soll der Angeklagte alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer
Firma mit Sitz in Nordhorn gewesen sein. Dem Angeklagten wird nun vorgeworfen, trotz
Zahlungsunfähigkeit seiner Gesellschaft spätestens am 15. Okt. 2012 keinen Antrag auf
Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH gestellt zu haben. Auch
sollen ab November 2012 zahlreiche Zwangsvollstreckungsaufträge eingegangen sein. Der
Angeklagte soll bis heute keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt
6
haben. Um sich seinen Pflichten zu entziehen soll er stattdessen Geschäftsanteile an den
gesondert verfolgten K. veräußert haben, der direkt den Angeklagten als Geschäftsführer
abberufen und den Sitz der Gesellschaft zum Schein nach Berlin verlegt haben soll.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
--------------
Donnerstag, 30. April 2015, 3. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Frommeyer, Saal
1 (Saalzentrum), mit Fortsetzungen am 19. Mai, 21. Mai, 28. Mai, 04. Juni und 10. Juni
2015, jeweils in Saal 1 (Saalzentrum)
09:45 Uhr:
3 KLs 5/15
Die 3. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 19-jährigen
Angeklagten X aus Beesten, z. Zt. JA Vechta, wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung
und schwerer Brandstiftung.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich im November 2014 im Zustand verminderter
Schuldfähigkeit - unter anderem - wie folgt strafbar gemacht zu haben und zwar:
-
In dem Haus seiner Adoptiveltern in Beesten soll er diesen mindestens einmal mit der
Faust ins Gesicht geschlagen haben. Sein Vater soll eine Platzwunde, seine Mutter
ein Hämatom an der Wange erlitten haben.
-
Nachdem er anschließend die Tür zum Elternschlafzimmer eingetreten hatte, soll er
dort ein Kopfkissen und ein Oberbett auf dem Bett mit einem Feuerzeug in Brand
gesetzt haben. Danach soll der Angeklagte im Badezimmer ein Handtuch in Brand
gesetzt haben. Dadurch soll die Duschkabine beschädigt worden sein. Die Wände
und die Decke sollen durch den Ruß beschmutzt worden sein. Im Flur soll er dann die
Jacke seiner Schwester in Brand gesetzt haben.
-
Nachdem er das Haus verlassen hatte, soll der Angeklagte den unter einem Carport
abgestellten Pkw seiner Eltern in Brand gesetzt haben. Das Fahrzeug soll komplett
ausgebrannt sein und der Brand auf das Carport übergegriffen haben. Dieses soll
ebenfalls vollständig zerstört worden sein.
-
Anschließend soll er noch den Geräteschuppen im Garten durch einen ölgetränkten
Lappen in Brand gesetzt haben und zwei darin befindliche Propangasflaschen
geöffnet haben. Da diese aber nur teilweise gefüllt waren, soll die von dem
Angeklagten erhoffte Explosion ausgeblieben sein. Am Wohnhaus soll ein Schaden
von insgesamt ca. 100.000,00 € entstanden sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 2 Zeugen
geladen.
--------------
7
Donnerstag, 30. April 2015, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi´inLG Albrecht, Saal 277
09:00 Uhr:
5 Ns 195/14
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 60jährigen Angeklagten X aus Osnabrück.
Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 27. Okt. 2014 wegen
versuchten besonders schweren Fall des Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten,
deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Mai 2012 bei einem Motorradgeschäft in Osnabrück
versucht zu haben, sich durch Hochbiegen eines Schildes und Abdrehen eines
Profilzylinders Zutritt zum Inneren der Geschäftsräume zu verschaffen, um dort nach
stehlenswerten Gegenständen zu suchen. Er soll aber bei der Tatausführung entdeckt
worden sein und sich in der Nähe in einem Gebüsch versteckt haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 3 Zeugen
geladen.
-------------11:00 Uhr:
5 Ns 202/14
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
30-jährigen Angeklagten X aus Versmold.
Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 23. Okt. 2014 wegen
vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten.
Im März 2014 soll es in der Wohnung seiner damaligen Freundin F zu einer
Auseinandersetzung gekommen sein, in deren Verlauf der Angeklagte der F mit der flachen
Hand ins Gesicht geschlagen haben soll. Kurze Zeit später soll der Angeklagte F einen
weiteren Schlag mit der flachen Hand ins Gesicht versetzt haben. Im weiteren Verlauf des
Streites soll der Angeklagte ihr ein drittes Mal ins Gesicht geschlagen haben, wodurch F
Nasenbluten bekommen haben soll.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen und 1 Bewährungshelfer
geladen.
-------------Donnerstag, 30. April 2015, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 87
09:00 Uhr:
7 Ns 184/14
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 39jährigen Angeklagten X aus Jatznick-Klein Luckow.
Das Amtsgericht in Lingen verurteilte den Angeklagten am 05. Dez. 2013 wegen
vorsätzlicher Körperverletzung im Zustand verminderter Schuldfähigkeit zu einer
Freiheitsstrafe von 7 Monaten. Das Urteil ist bereits hinsichtlich des Schuldspruches
rechtskräftig. Das Landgericht Osnabrück verwarf die Berufung des Angeklagten mit Urteil
vom 03. Juli 2014. Auf die Revision des Angeklagten hob das Oberlandesgericht Oldenburg
mit Beschluss vom 08. Okt. 2014 das Urteil des Landgerichts Osnabrück auf und verwies die
8
Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des
Landgerichts Osnabrück zurück.
Im Juni 2013 soll es in der Wohnung des Angeklagten in Lingen zu einer zunächst verbalen
Auseinandersetzung gekommen sein, in deren Verlauf der Angeklagte dem Zeugen A
mehrere Faustschläge ins Gesicht versetzt haben soll. A soll dabei erhebliche
Gesichtsprellungen und auch Schnittwunden davon getragen haben. Weiter soll ihm ein
Stück vom Schneidezahn abgebrochen sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger, 4 Zeugen, 1
Adhäsionskläger und 1 Verfahrensbevollmächtigter geladen.
-------------Donnerstag, 30. April 2015, 10. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal
272
09:15 Uhr:
10 KLs 5/15
Die 10. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 34-jährigen
Angeklagten X, z. Zt. JVA Lingen, wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im November 2014 mit einem Pkw bei Bad Bentheim in
das Bundesgebiet eingereist zu sein und dabei insgesamt 297,14 g Heroin mit sich geführt
zu haben. Die Drogen sollen unter seiner Kleidung im Genitalbereich und in seinen
Jackentaschen versteckt und für den gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen
sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen geladen.
--------------