Übersicht zur FFKL - hemmer repetitorium

Öffentliches Recht –
Übersicht Fortsetzungsfeststellungsklage__________Seite 1 von 1
Die Fortsetzungsfeststellungsklage
A. Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges, § 40 I 1 VwGO
B. Zulässigkeit der Klage
I. Statthafte Klageart (richtet sich nach Begehren, vgl. § 88 VwGO)
1. Liegt ein VA gem. § 35 VwVfG vor?
2. Ist Erledigung eingetreten?
3. Ist Erledigung nach Klageerhebung eingetreten? => § 113 I 4 VwGO direkt
4. Ist Erledigung vor Klageerhebung eingetreten?
=> str. ob § 113 I 4 VwGO analog oder § 43 VwGO direkt
II. Klagebefugnis, § 42 II VwGO analog
III. Vorverfahren, §§ 68 ff VwGO
1. Ist Vorverfahren unstatthaft (z.B. wg. § 68 I 2 VwGO)?
2. Ist Vorverfahren statthaft:
=> Erledigung nach Klageerhebung: Vorverfahren durchzuführen
=> Erledigung vor Klageerhebung: Vorverfahren nach h.M. entbehrlich
IV. Frist, § 74 VwGO analog
=> Erledigung nach Klageerhebung: Frist einzuhalten
=> Erledigung vor Klageerhebung: Nach h.M. keine Frist einzuhalten
V. Fortsetzungsfeststellungsinteresse 4 Fallgruppen anerkannt
1. Konkrete Wiederholungsgefahr
2. Rehabilitationsinteresse (nach diskriminierendem Eingriff)
3. Schwerwiegender Grundrechtseingriff
4. Präjudizinteresse für Amtshaftung (nicht anerkannt bei Erledigung vor Klageerhebung)
VI. Klagegegner / Passive Prozessführungsbefugnis, § 78 VwGO analog
VII. Allgemeine Sachentscheidungsvoraussetzungen (z.B. §§ 61, 62 VwGO)
C. Begründetheit
Fortsetzungsfeststellungsklage ist begründet, soweit der Verwaltungsakt rechtswidrig war und der
Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt worden ist, § 113 I 1 VwGO analog (Anfechtungssituation).
Fortsetzungsfeststellungsklage ist begründet, soweit der Kläger einen Anspruch auf den begehrten
Verwaltungsakt hatte (Verpflichtungssituation, gebundene Entscheidung).
Fortsetzungsfeststellungsklage ist begründet, soweit der Versagungsbescheid rechtswidrig war und
der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt worden ist (Verpflichtungssituation, Ermessen).
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Juristisches Repetitorium Hemmer
 RA Dr. Uwe Schlömer --- Februar 14