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Verwaltungsrecht I
Wintersemester 2015/16
26. Vorlesung
Verwaltungsprozessrecht (6)
Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder
5. Februar 2016
Programm für heute
● Zulässigkeit und Begründetheit der allgemeinen Leistungsklage
● ... der Unterlassungsklage
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Verwaltungsprozessrecht (6)
Allgemeine Leistungsklage
I. Sachentscheidungsvoraussetzungen (besondere)
1. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (§ 40 VwGO)
2. Beteiligungsfähigkeit (§ 61 VwGO)
3. Statthafte Rechtsschutzform/Klageart: allgemeine Leistungsklage
4. Klagebefugnis
5. Vorherige Durchführung eines Widerspruchsverfahrens
6. Richtiger Klagegegner
7. Klagefrist
8. Ordnungsgemäße Klageerhebung (Form)
9. Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis
II. Begründetheit
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Verwaltungsprozessrecht (6)
I. Zulässigkeit
3. Statthafte Rechtsschutzform/Klageart: allgemeine Leistungsklage
● Leistung wird begehrt
● Leistung= Tun, Dulden oder Unterlassen
Unterscheidung
Vornahmeklage oder Unterlassungsklage
Vornahmeklage
Begehrt wird …
● kein Verwaltungsakt, sondern
○ Realakte
○ Wissenserklärungen (Informationen)
○ andere öffentlich-rechtliche Willenserklärungen
○ uU Normgebung (Normerlassklage), sehr str.
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Verwaltungsprozessrecht (6)
I. Zulässigkeit
3. Statthafte Rechtsschutzform/Klageart: allgemeine Leistungsklage
Unterlassungsklage
Begehrt wird …
● ein Untätigbleiben
○ Dulden
○ Unterlassen
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Verwaltungsprozessrecht (6)
I. Zulässigkeit
3. Statthafte Rechtsschutzform/Klageart: allgemeine Leistungsklage
Unterlassungsklage
Unterscheidung
allgemeine und vorbeugende Unterlassungsklage
● allgemeine: Beeinträchtigung ist schon eingetreten
Gegenstand des Unterlassens:
● Realakte
● Wissensäußerungen (auch Warnungen)
● Willenserklärungen (einschl. Verwaltungsakte, vertragsgerichtete)
○ bei VA Problem des Rechtsschutzbedürfnisses
● untergesetzliche Rechtsnormen (str.)
○ Problem des Rechtsschutzbedürfnisses
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Verwaltungsprozessrecht (6)
I. Zulässigkeit
3. Statthafte Rechtsschutzform/Klageart: allgemeine Leistungsklage
● in VwGO nicht ausdrücklich geregelt
● lückenloser Rechtsschutz gem. § 40 I 1 VwGO, Art. 19 IV 1 GG
● keine Gestaltungsklage (darin wie Verpflichtungsklage)
● Vollstreckung gem. §§ 167 ff. VwGO i.V.m. §§ 704 ff. ZPO
● Verhältnis zur allgemeinen Feststellungsklage
○ betrifft § 43 II VwGO auch Leistungsklage?
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Verwaltungsprozessrecht (6)
I. Zulässigkeit
4. Klagebefugnis
● analoge Anwendung des § 42 II VwGO
○ planwidrige Regelungslücke
○ vergleichbare Interessenlage
▪ Vermeidung von Popularklagen
▪ Verpflichtungsklage Unterfall allg. Leistungsklage
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Verwaltungsprozessrecht (6)
I. Zulässigkeit
5. Vorherige Durchführung eines Widerspruchsverfahrens
● nach § 68 VwGO nicht erforderlich
● Ausnahmen: § 126 II BBG, § 54 II BeamtStG
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Verwaltungsprozessrecht (6)
I. Zulässigkeit
6. Richtiger Klagegegner
● § 78 VwGO bezieht sich nur auf Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen
● Analogie? (-)
● Grundsatz: Träger von Rechten
○ rechtsfähige Personen (natürliche/juristische)
○ teilrechtsfähige Rechtssubjekte
○ Innenrechtsstreitigkeiten: Zuordnungssubjekt von
Innenrechten/-pflichten
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Verwaltungsprozessrecht (6)
I. Zulässigkeit
7. Klagefrist
● § 74 VwGO gilt nur für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen
● keine gesetzliche Fristbestimmung
● Grenze der Verwirkung
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Verwaltungsprozessrecht (6)
I. Zulässigkeit
9. Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis
● Erfordernis qualifizierten Rechtsschutzes für Unterlassungsklagen
○ Normalfall nachträglichen Rechtsschutzes
○ Möglichkeit vorläufigen Rechtsschutzes
● allgemeine Unterlassungsklage
○ andauernde Beeinträchtigung
○ Wiederholungsgefahr
● vorbeugende Unterlassungsklagen
höhere Anforderungen
○ nachträglicher Rechtsschutz unzumutbar
▪ vollendete Tatsachen
▪ irreparable Schäden
○ uU sogar Rechtsschutzbedürfnis für einstweilige
vorbeugende Anordnung gem. § 123 I VwGO
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Verwaltungsprozessrecht (6)
II. Begründetheit der allgemeinen Leistungsklage
Die Klage ist begründet, wenn der behauptete Anspruch auf die Leistung besteht.
Bescheidungsurteil:
Die Klage ist begründet, wenn ein Anspruch auf Bescheidung des Klägers besteht.
oder:
Die Klage ist begründet, wenn die Ablehnung/Unterlassung rechtswidrig war und der
Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt wird.
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Verwaltungsprozessrecht (5)
Literaturhinweise
Hufen, Verwaltungsprozessrecht, 9. Aufl. 2013, §§ 16, 17, 27,
28
Ehlers, in: Ehlers/Schoch (Hrsg.), Rechtsschutz im Öffentlichen
Recht, 2009, § 24, S. 659-671
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