DIE RHEINPFALZ — NR. 125 Modehaus Stahler investiert 200 000 Euro Der Einzelhändler Jochen Stahler, der in Neustadt mehrere Bekleidungshäuser betreibt (Jacob, Stahler’s, Schiesser-Outlet), investiert nach eigenen Angaben in seine Gerry-WeberFiliale in der Friedrichstraße 200.000 Euro. „Es gibt eine komplett neue Ladeneinrichtung, außerdem teilweise neue Fenster und ein neues Beleuchtungssystem“, erklärt der Unternehmer, dem das Haus auch gehört, Das Geschäft werde deshalb ab Mitte Juli für voraussichtlich einen Monat geschlossen sein. Stahler ist stolz darauf, dass sich das Unternehmen aus Halle in Neustadt trotz eines Sparprogramms bei der Modernisierung „eines sehr erfolgreichen Standortes“ finanziell mit einbringt. Gerry Weber hat angekündigt, 100 seiner 1000 Filialen aufzugeben. Im Gerry-Weber-Laden von Stahler gibt es sechs Mitarbeiterinnen. (wkr) T A GE STHE MA Ein Experiment feiert Geburtstag Vor 25 Jahren wurde der Kulturverein „Wespennest“ aus der Taufe gehoben. Dieses Jubiläum wird an zwei Tagen im Park der Villa Böhm gebührend gefeiert. LOKALSEITE 4 B I T TE U M BLÄT TE RN Landgericht verhandelt Totschlag Haßloch: Ein 26-jähriger aus Afghanistan muss sich wegen Totschlags verantworten. Er hatte am 14. Dezember einen Landsmann in Haßloch tödlich verletzt. LOKALSEITE 3 Dorfentwicklung im Blickpunkt Land: Die Ergebnisse einer Bürgerbefragung in Kirrweiler zeigen erste konkrete Aufgabenstellungen für die Entwicklung des Leitbilds „Agenda 2026“. LOKALSEITE 5 S ER VI C E Auf einen Blick LOKALSEITE 7 SO ER RE IC HEN S IE UNS MITTELHAARDTER RUNDSCHAU Verlag und Geschäftsstelle Telefon: Fax: E-Mail: Kellereistr. 12 - 16 67433 Neustadt 06321 8903-0 06321 8903-20 [email protected] Abonnement-Service Telefon: 06321 3850146 Fax: 06321 3850188 E-Mail: [email protected] Privatanzeigen Telefon: Fax: E-Mail: 06321 3850192 06321 3850193 [email protected] Geschäftsanzeigen Telefon: Fax: E-Mail: 06321 3850383 06321 3850384 [email protected] Lokalredaktion Telefon: Fax: E-Mail: 06321 8903-28 06321 8903-36 [email protected] ANZEIGE Kein Land unter STADTLEBEN •• • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •• A KT U EL L NO TI ER T MITTWOCH, 1. JUNI 2016 Der häufige Starkregen in den vergangenen Tagen war eine echte Herausforderung für die Natur – und auch für das städtische Kanalnetz. Bei Niederschlagswasser gilt zwar Versickern vor Ableiten. Doch ist die Gesetzesvorgabe leichter gesagt als umgesetzt. Was früher erlaubt, ja sogar gewünscht war, muss heute nicht mehr gelten. Ein Beispiel dafür sind die Regeln für die Niederschlagswasserbewirtschaftung. Hinter dem sperrigen Begriff verbirgt sich eine einfache Frage: Wohin mit dem Regenwasser, wenn Fläche versiegelt wird und das Nass von oben nicht mehr versickern kann? Früher, als beispielsweise auch weite Teile des Neustadter Kanalnetzes verlegt wurden, wurde aufs Mischkanalsystem gesetzt: Darin landeten und landen sowohl Abwässer als auch Regenwasser. Was damals den Vorteil hatte, dass das Schmutzwasser verdünnt und die Kläranlage damit entlastet wurde. Denn Verfahren wie heute, um Abwässer optimal zu reinigen, bevor sie in einen Bach geleitet werden, gab es noch nicht. Indes hat sich die Technik geändert – und auch das ökologische Bewusstsein ist ein anderes. Zudem sind Starkregenereignisse keine Seltenheit mehr. Und sie treten auch nicht immer in der Fläche auf. Soll heißen: Halb Diedesfeld könnte im Wasser stehen, während die Kernstadt trocken bleibt. Daher sagt das Landeswassergesetz heute klipp und klar: Wird Fläche versiegelt, muss der Bauherr dafür sorgen, dass das Regenwasser versickert – oder zumindest gesammelt und in ein Gewässer oder Regenrückhaltebecken geführt werden kann. 15 Minuten Starkregen: Diese Wassermenge soll im Idealfall versickern können. Auch die Wassermenge, für die das machbar sein soll, ist festgelegt: Ein Starkregenereignis von 15 Minuten sollte auf dem eigenen Grundstück verkraftet werden können. Zum Beispiel mittels Regenwassertonne, durchlässigen Ökosteinen oder Mulden. Für Vorhaben in neuen Baugebieten gilt das in Gänze, für Vorhaben im Bestand mit Einschränkung: Dort sollte zumindest so viel Regenwasser auf natürliche Weise abfließen, dass der Kanal nicht überlastet wird. Das notwendige Rückhaltevolumen, zu dem der Die zentrale Kläranlage: Im unteren Bereich des Bildes schließt sich ein Polder an. Seit rund 15 Jahren arbeitet die Stadtentsorgung daran, dass es möglichst nicht zu Flutungen im Stadtgebiet bei Starkregen kommt. FOTO: LM Bauherr verpflichtet ist, lässt sich anhand bestimmter Parameter auf den Kubikmeter genau berechnen. Für den städtischen Eigenbetrieb Stadtentsorgung Neustadt (ESN) bedeutet das ab und an einen Spagat zwischen dem Wunsch des Bauherrn und Gesetzesvorgaben, die im Gegensatz zu früher kaum mehr Spielraum lassen. Jüngstes Beispiel dafür ist der geplante Neubau des Autohauses Cuntz im Gewerbegebiet „Naulott-Guckinsland“. Wie berichtet, verzögert sich das Vorhaben auch wegen offener Fragen beim Thema Entwässerung. Da die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd als Obere Wasserbehörde mit der Planung nicht zufrieden war, wurden ihren Angaben zufolge nun neue Bauantragsunterlagen zur Bewirtschaftung des Niederschlagswassers vom Autohaus eingereicht. Das Problem, um das es geht: Weil eben nur im begründeten Ausnah- mefall Oberflächenwasser in den im Naulott liegenden Mischkanal eingeleitet werden darf, soll das Unternehmen möglichst viel versickern lassen und daran seine Planung ausrichten. Wie genau, wird derzeit besprochen. Zumindest ein kleinerer Teil soll zwar in den Kanal gehen dürfen. Aber nur dann, so die SGD, wenn das Kanalnetz das zusätzliche Wasser verkraftet und alle Netz-Bestimmungen eingehalten werden. Letzteres wiederum betrifft ein anderes Thema: Kommt zum Abwasser besonders viel Oberflächenwasser wegen eines Starkregens, hilft in der zentralen Kläranlage bei Lachen-Speyerdorf ein Regenrückhaltebecken. Wenn das nicht reicht, dient eine nahe Wiese als Polder. 66.500 Kubikmeter Wasser kann dieser fassen; eine Menge, die zwar noch nie erreicht wurde, die aber auch nicht überschritten werden darf. Das bedeutet, dass Oberflä- chenwasser nicht unbegrenzt in den Kanal gehen darf. Die Ansage der Oberen Wasserbehörde bedeutet daher: Sollte die Gefahr bestehen, dass diese Grenze überschritten wird, muss bei Bauvorhaben, beispielhaft jenes des Autohauses, doch alles am Ort versickert werden. Dass es so weit kommt, ist zwar unwahrscheinlich. In den Augen des ESN zeigt es aber die Zwickmühle für die Stadtentsorgung auf. Ihr genereller Rat für Bauherren: Erst überlegen, wo das Wasser hingehen soll, dann planen. Wer Hilfe braucht, könne sich an den ESN wenden. Dann könne auch geklärt werden, wer zuständig sei. Denn: Wird vollständig versickert oder in ein Gewässer abgeleitet, sind es je nach Größe der versiegelten Fläche die untere (Stadt) oder die obere Wasserbehörde (SGD). Wäre auch das Kanalnetz betroffen, kommt die Stadtentsorgung ins Spiel. (ahb) Ausländerbehörde informiert auf CDU-Antrag über Flüchtlingszahlen – Zusätzliche Stelle ab Juli Demnach lebten zum Stichtag 9. Mai 800 Flüchtlinge in der Kernstadt und den Ortsteilen. 246 von ihnen waren Kinder und Jugendliche, 195 Männer und Frauen waren zwi- Fiktiver Einblick in die Gedanken eines Neustadters (oder einer Neustadterin): „Klimaschutz? Na klar, voll wichtig, unterstütze ich total. Wie bitte, dann soll ich seltener mit dem Auto in die Stadt fahren, mehr Geld für saubere Energien bezahlen und muss auf Solaranlagen und Windräder schauen – also, das geht gar nicht ...“ Kneifen ist aber verboten: Neustadt steht vor der ersten Klimaschutzkonferenz und will beim Klimaschutz eine Vorreiterrolle unter Kommunen einnehmen. Mitsprache ausdrücklich erwünscht: Die Stadt setzt auf Bürgerbeteiligung. FOTO: DPA Bislang zehn Abschiebungen Wie sieht es mit dem Aufenthaltsstatus der in Neustadt untergebrachten Flüchtlinge aus? Diese Frage hatte zuletzt die CDU im Stadtrat gestellt. Die Ausländerbehörde im Fachbereich Ordnung, Umwelt und Bürgerdienste lieferte die Antwort. Ziel: Vorreiterrolle beim Klimaschutz schen 19 und 25 Jahre alt, 359 waren 26 Jahre und älter. Einen Asylantrag gestellt hatten 212 Flüchtlinge, nahezu gleichmäßig verteilt auf alle drei Altersgruppen. Noch vor der Antragstellung waren 331 Menschen, 133 davon in der Gruppe der über 26-Jährigen, bei den Kindern und Jugendlichen waren es 127. Bereits abgelehnt waren zu diesem Zeitpunkt die Asylanträge von 66 Männern und Frauen. Im vergangenen Jahren sind den Angaben zufolge 43 Flüchtlinge frei- willig ausgereist, im laufenden Jahr waren es bislang 21. Zehn Menschen wurden seit 2015 abgeschoben. Asylberechtigt, weil in ihren Herkunftsländern politisch verfolgt, waren drei der 800 Flüchtlinge, 151 von ihnen waren gemäß Asylgesetz als Flüchtlinge anerkannt, knapp die Hälfte davon ist 26 Jahre und älter. Darüber hinaus interessierte sich die CDU dafür, wie viele Mitarbeiter sich bei der Ausländerbehörde um das Thema Ausreise kümmern und ob deren Anzahl ausreicht. In der Ausländerbehörde beschäftigt sind laut Antwort vier Mitarbeiter: drei in Vollzeit, die sich auch um Rückführungen kümmerten, und eine Teilzeitkraft. Ab Juli kommt eine Stelle hinzu; danach sei die Behörde ausreichend ausgestattet. Allerdings könne sich – auch kurzfristig – weiterer Bedarf ergeben, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wirklich schneller über Anträge entscheide und die Ausländerbehörden damit mehr Menschen zurückführen müssten. (ahb) Wer Ideen hat – oder auch Befürchtungen vor bestimmten Maßnahmen –, ist aufgefordert, sich an den Klimaschutzkonferenzen zu beteiligen. Los geht’s am 23. Juni von 18 bis 21 Uhr in der Aula der Berufsbildenden Schule. Drei weitere Termine sollen folgen, einer davon speziell für Schüler. Im kommenden Jahr wird dann laut Stadtverwaltung ein sogenannter Klimaschutzmanager eingestellt, der die Umsetzung der bis dahin festgelegten Maßnahmen intensiv begleitet. Diese Stelle wird vom Bund für drei Jahre mit 65 Prozent bezuschusst. Löffler: Die Maßnahmen müssen auf die Stadt zugeschnitten sein. „Unsere erste Klimaschutzkonferenz bietet für alle Beteiligten eine hervorragende Möglichkeit, sich zum einen umfassend zu informieren und zum anderen Vorschläge, Anregungen und lokales Wissen einzubringen“, sagt Oberbürgermeister Hans Georg Löffler (CDU). Unterstützt wird die Stadt von der Firma BAUM Consult. Ziel des Findungsprozesses mit „umfangreichen Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten“ ist ein Klimaschutzkonzept, „das signifikante CO2-Einsparpotenziale mit kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen aufzeigt“. Potenzial sei nach Expertenmeinung zum Beispiel bei der Nutzung von Reststoffen aus der Weinwirtschaft oder der Landschaftspflege vorhanden, so die Verwaltung. Es sei aber noch keine Richtung vorgegeben, betonte Umweltdezernentin Waltraud Blarr (Grüne) bereits Anfang des Jahres im Gespräch mit der RHEINPFALZ. Sie nannte Photovoltaikanlagen, ein Tresterkraftwerk, Fernwärmenetze, eine Pelletsfabrik und Einflussnahme durch Bauleitplanung und Verkehrskonzepte als Stichworte. Wichtig ist laut Löffler jedenfalls, dass alle Maßnahmen auf die Stadt zugeschnitten sind – womit wir wieder beim Stichwort Bürgerbeteiligung wären ... (ffg) ANZEIGE 9370481_10_1 neu_hp15_lk-stadt.01
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