DIE RHEINPFALZ A KT U EL L NO TI ER T AfD: Versammlung bei Stadt angemeldet Die Fraktion der „Alternative für Deutschland“ (AfD) im rheinland-pfälzischen Landtag hat gestern Morgen für Freitag, 28. Oktober, eine Veranstaltung in Neustadt angemeldet. Das hat ihr Pressesprecher Andreas Wondra auf RHEINPFALZ-Anfrage bestätigt. Veranstaltungsort sei eventuell das Hambacher Schloss, Details seien noch in der Planung. Ob dazu auch ein Auftritt der AfD-Bundesvorsitzenden Frauke Petry gehört, ließ Wondra damit ebenfalls offen: Erst wenn alles bestätigt sei, werde die Öffentlichkeit informiert. Derweil kursiert im Internet bereits ein AfD-Veranstaltungsplakat, das für den Termin mit Petry wirbt. Schlossmanagerin Ulrike Dittrich war gestern nichts von einem AfD-Termin bekannt. Wie die Stadtverwaltung auf Nachfrage mitteilte, hat die AfD-Fraktion bislang für den 28. Oktober eine Versammlung zwischen 12 und 21 Uhr angemeldet, das Thema laute „Demokratie in Rheinland-Pfalz“. Das Ordnungsamt verweist darauf, dass Gegenveranstaltungen, die bereits im Internet angekündigt wurden, ebenso anzeigepflichtig seien. |ahb T A GE STHE MA Lernerfolg zwischen Rebzeilen Die Arbeitsgruppe Weinbau der Gesamtschule in Deidesheim erntet per Handlese Trauben. Der Wein, der daraus entsteht, wird für einen guten Zweck verkauft. LOKALSEITE 5 B I T TE U M BLÄT TE RN Als Trainer gefragt Sport: Jan Baumheier ist 19 Jahre alt und begeisterter Tennisspieler. Als Trainer will er auch beim Nachwuchs dieses Feuer entfachen und ist sehr gefragt. LOKALSEITE 7 S ER VI C E Auf einen Blick LOKALSEITE 2 MITTWOCH, 12. OKTOBER 2016 Studie soll Planung erleichtern Was verbirgt sich hinter einer Windpotenzial-Studie, die der Stadtrat in Auftrag gegeben hat? Kostet sie unnötig Geld? Bevorteilt sie potenzielle Investoren? Die Stadtverwaltung sagt: Es geht nicht um Windmessungen, sondern um Planungsgrundlagen. Fragen und Antworten. Was bringt die Wind-Studie? Die für rund 24.900 Euro in Auftrag gegebene Windpotenzial-Studie soll vor allem belastbare Hinweise dafür geben, ob Windräder in der Höhe beschränkt werden können und – falls ja – bis zu welcher. Davon erhofft sich die Stadt Hilfe, wenn sie abwägen muss zwischen dem Landschaftsbild und dem Platz für Windenergieanlagen. Dabei soll die Studie die gesamte Gemarkung erfassen – und später dann gemeinsam mit bereits vorhandenen Gutachten wie zum Naturschutz als Grundlage dafür dienen, was der Flächennutzungsplan und sein Erläuterungsbericht zur Windkraft festschreiben. Die Stadt Neustadt schreibt ihren Flächennutzungsplan fort. Betroffen ist der Teilbereich Windenergie. Dafür haben sich immer wieder die rechtlichen Grundlagen geändert. Jüngste Vorgaben sind die Passagen im Landesentwicklungsprogramm und im Regionalplan Rhein-Neckar, die bald in Kraft treten werden. Dem muss sich der Flächennutzungsplan zeitnah anpassen. Wichtig: Da es sich bei Windrädern weiterhin um privilegierte Bauvorhaben im Außenbereich handelt, braucht es ein schlüssiges Planungskonzept. Eine versteckte „Verhinderungsplanung“ bleibt verboten, für Windräder müssen „Positivflächen“ dargestellt werden. Beim Konzept helfen soll eine Windpotenzial-Studie. Die Sache ist kompliziert. Was regeln Land und Verband? Durch Vorgaben des Landes und des Planungsverbands Rhein-Neckar steht demnächst fest: Weder im Pfälzerwald noch an dessen Haardtrand (plus eines westlichen Korridors als Pufferzone) dürfen Windräder gebaut werden. Dort, wo sie errichtet werden dürfen, muss das konzentriert geschehen können, das heißt mindestens drei Anlagen im räumlichen Verbund. Der Mindestabstand zu Wohn- oder Gewerbebebauung muss 1000 Meter betragen, bei Windrädern mit einer Gesamthöhe von über 200 Metern sind es 1100 Meter. Ein Konzentrationsgebiet von 39 Hektar ist erneut auf Mußbacher Gemarkung vorgesehen. Es weicht etwas von dem alten Vorranggebiet ab. Was steuert die Stadt? Übrig bleiben rund 2500 Hektar, etwa 80 Prozent der gesamten Neustadter Gemarkungsfläche. Bei ihnen kann die Stadt selbst steuern, ob sie dort Windräder zulassen will oder nicht und muss das jeweils schlüssig begründen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass sie vor Gericht verlieren könnte, wie jüngere Urteile in anderen Fällen belegen. Der künftige Flächennutzungsplan Geht es um Windmessungen? Mit Windmessungen durch potenzielle Investoren – wie auf dem Taubensuhl nahe Eußerthal oder im Wald bei Kaiserslautern, um die Wirtschaftlichkeit des Standorts zu erforschen – hat die WindpotenzialStudie nichts zu tun. Sie wird sich unter anderem auf den vom Land erstellten Windatlas beziehen, wie die Stadtverwaltung bestätigt. Dieser weist bereits ein eher geringes Potenzial in der Region Neustadt aus. Was kann, was darf nicht sein? Für Kommunen ist die eigenständige Planung in Sachen Windenergie keine leichte Aufgabe. FOTO: DPA muss dann alles enthalten: Landesund regionale Vorgaben sowie die kommunale Planung zur Windkraft. Was muss geändert werden? Im Erläuterungsbericht zum noch gültigen Flächennutzungsplan von Neustadt aus dem Jahr 2005 ist der Bau von Windrädern auf Anlagen mit maximal 100 Metern Nabenhöhe beschränkt, um dem Landschaftsbild nicht zu schaden. Eine solche Beschränkung könnte aber zum einen rechtlich nicht bindend sein und zum anderen als Verhinde- rungsplanung angesehen werden. Außerdem gibt es mit Blick auf das Vorranggebiet bei Mußbach neue Erkenntnisse beim Natur- und Artenschutz, die Windräder dort zumindest fraglich erscheinen lassen. Entsprechende Gutachten wurden bei der Debatte um das Vorhaben der Wörrstadter Firma Juwi, Stichwort Bau eines Windparks Mußbach, erstellt. Grundsätzlich hinzu kommt besagte Landesvorgabe, dass ein Standort sich dafür eignen muss, mindestens drei Windräder konzentrieren zu können. Wie ist der Stand bei Juwi? Das Wörrstadter Unternehmen Juwi hatte Anfang 2016 beantragt, innerhalb der künftigen Konzentrationsfläche bei Mußbach zwei Windräder und eines an deren Rand errichten zu dürfen. Für das Genehmigungsverfahren gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz ist die bei der Stadt angesiedelte Untere Naturschutzbehörde zuständig. Letztlich hatte der Stadtrat das in diesem Verfahren notwendige Baurecht versagt. Damit hätte die Naturschutzbehörde – unabhängig von allen anderen Kriterien – auch keine Genehmigung erteilen können. Indes gab es keinen negativen Bescheid: Das Verfahren ruht, bis der fortgeschriebene Flächennutzungsplan vorliegt. Dagegen hat Juwi Widerspruch eingelegt, die Begründung steht allerdings noch aus. |ahb STADTLEBEN •• • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •• — NR. 238 Ü30-Party keine Frage des Alters Am Samstag rockt die Harthausener Kultband „Broken Heart“ die Festhalle in Geinsheim. Ü30-Party ist angesagt. Ü30? Bei Songs, die in die Jugend der heute 50- bis 60-Jährigen zurückreichen? Reiner Zufall, erklärt Elisabeth Weisbrod mit einem Augenzwinkern. Denn natürlich ist der Förderverein Geinsheim als Veranstalter froh, „wenn auch junge Leute kommen“. Zumal das Ganze für einen guten Zweck ist. Komm’ auf die Schaukel ... FOTO: MEHN Wer mit dem Namen Elisabeth jetzt nichts anfangen kann: Zwar ist die vierfache Großmutter auf diesen Namen getauft worden, gerufen aber wird sie zeitlebens „Ebi“. Vor 26 Jahren gehörte sie zu den Gründungsmitgliedern des Fördervereins, viele Jahre hat sie ihn zusammen mit Claudia Daniel geleitet. Erstes Ziel damals war ein Spielplatz fürs Dorf. Wenn Ebi Weisbrod heute von der Anlage neben der Grundschule erzählt, gerät sie fast ins Schwärmen: „Kletternetz, Seilbahn, Volleyballfeld, Basketballkörbe, für alle Altersgruppen etwas.“ Wer jetzt nur an Kinder und Jugendliche denkt, hat den „Alterstrick“ der Geinsheimer noch nicht drauf. Im Gegensatz zu Ü30 funktioniert er hier umgekehrt: Auch Erwachsene fühlen sich auf der Anlage wohl, wie Weisbrod erzählt und dafür die von älteren Geinsheimern angelegte Boulebahn als Beweis anführt. ANZEIGE SO ER RE IC HEN S IE UNS MITTELHAARDTER RUNDSCHAU Verlag und Geschäftsstelle Telefon: Fax: E-Mail: Kellereistr. 12 - 16 67433 Neustadt 06321 8903-0 06321 8903-20 [email protected] Abonnement-Service Telefon: 06321 3850146 Fax: 06321 3850188 E-Mail: [email protected] Privatanzeigen Telefon: Fax: E-Mail: 06321 3850192 06321 3850193 [email protected] Geschäftsanzeigen Telefon: Fax: E-Mail: 06321 3850383 06321 3850384 [email protected] Lokalredaktion Telefon: Fax: E-Mail: 06321 8903-28 06321 8903-36 [email protected] „Arzt der Armen“ zu Gast Women Collection exklusiv bei uns! Hauptstr. 112 · ☎ 06321-34599 9522384_10_1 Vortrag am 18. Oktober im Casimirianum – Arbeitskreis Asyl bittet um Spenden Der Arzt und Sozialpädagoge Gerhard Trabert, Vorsitzender des Vereins Armut und Gesundheit in Deutschland, ist am Dienstag, 18. Oktober, 18 Uhr, auf Einladung des Arbeitskreises Asyl zu Gast im Casimirianum. Trabert wird auch als „Arzt der Armen“ bezeichnet. Er ist häufig an Auslandseinsätzen beteiligt, außerdem hat er in Mainz eine „Ambulanz ohne Grenzen“ gegründet, in der Wohnungslose umsonst behandelt werden. Trabert ist auch Autor zahlreicher Bücher und Artikel zum Thema Armut und Gesundheit. In Neustadt wird er über die Situation der Gerhard Trabert. FOTO: DPA Flüchtlinge in den Lagern in Griechenland sprechen, aber auch auf die Versorgungslage mittelloser Deutscher eingehen. „Es ist uns ganz wichtig, auch eine Antwort zu geben auf die immer wieder auftauchende Behauptung, die Versorgung mittelloser Deutscher habe sich wegen der Flüchtlinge verschlechtert“, sagt Ulrike Gauglitz, eine der beiden Vorsitzenden des Arbeitskreises Asyl. Der Vortrag sei für die Besucher kostenlos, Trabert bekomme auch kein Honorar, informierte Gauglitz. Allerdings gebe der Verein eine Spende für Traberts Arbeit. Gauglitz weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch die finanziellen Mittel des Arbeitskreises Asyl fast erschöpft seien. Der größte Teil der Spenden, die der Ver- ein erhalte, fließe in Deutschkurse für Asylbewerber, die noch nicht anerkannt sind und deshalb keinen staatlich finanzierten Kurs bekommen. Darüber hinaus engagiert der Verein sich finanziell bei Familienzusammenführungen, deren Kosten die Flüchtlinge allein meist nicht stemmen könnten. Auch freiwillige Rückkehrer erhielten Unterstützung, so Gauglitz. |kkr SPENDEN — Arbeitskreis Asyl, IBAN DE35 546 512 401 000 459 238 — Verein Armut und Gesundheit in Deutschland, IBAN: DE24 551 900 00 0 001 919 018 ANZEIGE Zwei Jahre hatten Ebi Weisbrod und Claudia Daniel als Vorsitzende „pausiert“, jetzt haben sie wieder die Führung übernommen. Ein wenig notgedrungen, wie Weisbrod gesteht: Trotz des aktiven Teams hinter den Vorsitzenden war niemand da, der ganz vorne stehen wollte. Andererseits hat sie genug Lebenserfahrung, um entspannt zu bleiben. Und auf einen möglichst großen Party-Erlös zu hoffen. Der wird wieder in die Kinder- und Jugendarbeit im Dorf gesteckt. Schließlich muss der Spielplatz in Form bleiben. Aber auch ansonsten gibt es immer wieder etwas, „wo es gut ist, mit ein bisschen Geld helfen zu können“. |ahb LOKALSEITE 2 ANZEIGE ✓ ✓ ✓ ✓ 9195514_30_58 neu_hp15_lk-stadt.01
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