Steuerreporting für deutsche Kunden

WM Seminare
WM Datenservice
Steuerreporting für
deutsche Kunden
WM - S emi nar
4. Juli 2016 – Zürich
Zunfthaus zur Saffran
Börsen-Zeitung
Zeitung für die Finanzmärkte
Referenten
Johannes Lofing
Caroline Müller
WERTPAPIER-MITTEILUNGEN
Referenten, Zielsetzung, Teilnehmer
Referenten
Zielsetzung
Johannes Lofing
Vermittlung der rechtlichen und praktischen
ist seit Januar 2016 im Bereich Steuern der WM
Grundlagen für die Erstellung eines SteuerreporGruppe tätig. Herr Lofing beschäftigt sich seit mehr
tings
als 16 Jahren mit der Besteuerung von Kapitalanla- Gemeinsame Erarbeitung eines Steuerreportings
gen, steuerlichen Abwicklungsprozessen und dem
für deutsche Anleger
Steuerreporting für Anleger. Hierbei hatte der ausgebildete Diplom- und Bankkaufmann verschiedene
Positionen bei Kreditinstitituten und BeratungsunTeilnehmer
ternehmen inne, zuletzt in der Steuerabteilung einer
deutschen Großbank. Darüber hinaus ist er Autor
Mitarbeiter in Banken mit unmittelbarem Bezug
eines Fachbuches zur Abgeltungsteuer.
zum Steuerreporting
–Privatkundenbetreuer
–Back-Office-Mitarbeiter
Caroline Müller
Ist deutsche Steuerberaterin. Seit Januar 2013 ist sie Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, die in ihrer
täglichen Praxis mit dem Steuerreporting für
Partnerin bei der Kanzlei Baumgartner & Partner, bei
deutsche Anleger befasst sind
welcher sie seit 2007 in Zürich tätig ist und inzwischen auch die 2010 gegründete Niederlassung in
Frankfurt leitet. Neben klassischer Steuerberatung
und Selbstanzeigen ist sie spezialisiert auf Fragen in
Zusammenhang mit Einkünften aus Kapitalvermögen. Baumgartner & Partner betreut Dienstleister
und Banken bei steuerlichen und regulatorischen
Fragen, insbesondere zu Steuerreportings und bietet
auch eine unabhängige Qualitätskontrolle an.
Programm
9.30 bis ca. 17.30 Uhr
09.15 Uhr
Empfang und Registrierung
09.30 Uhr
Gesetzliche Grundlagen
Übersicht über die relevanten Vorschriften
– Einkommensteuergesetz (EStG)
– Investmentsteuergesetz (InvStG)
EXKURS: § 6 InvStG: Folgen des EuGH-Urteil vom 9.10.2014
für die Besteuerung intransparenter Investmentfonds
n Kapitalertrag im Sinne des § 20 EStG
– Verschiedene Komponenten der Kapitalerträge
--Laufende Kapitalerträge
--Veräußerungsgewinne und -verluste
– Abgrenzung zu § 23 EStG n. F.
n Private Veräußerungsgeschäfte im Sinne des § 23 EStG
n
11.00 Uhr Pause
11.15 Uhr
Verwaltungsanweisungen
Erfordernisse für ein Steuerreporting
– Allgemeine Anforderungen nach dem Einkommen steuergesetz
– Besondere Anforderungen nach den Verwaltungs anweisungen des Bundesfinanzministeriums
n
12.45 Uhr Mittagessen
14.00 Uhr
Konzeption des Steuerreportings für deutsche
Anleger
Aufbau und Inhalt der Anlagen KAP, SO und AUS
n Komponenten eines Steuerreportings
nFremdwährungs- und Devisentermingeschäfte im Steuerreporting
n
15.30 Uhr Pause
15.45 Uhr
Herleitung eines Steuerreportings
Praxisbeispiele:
– von der Erträgnisabrechnung
– hin zur Einkommensteuererklärung
n
17.00 Uhr
Aktuelle Kapitalmaßnahmen und die Auswirkungen auf das Reporting
17.20 Uhr
Raum für Fragen
Teilnahmebedingungen und Anmeldung
Organisation/Rückfragen
WM Seminare
·
Postfach 110932
·
60044 Frankfurt am Main
·
Tel.: +49 69 2732-162
·
Fax: +49 69 2732-200
·
www.wm-seminare.de
4. Juli 2016
www.wertpapiermitteilungen.de
Sem.-Nr. S16-893M
Zunfthaus zur Saffran
Limmatquai 54
CH-8001 Zürich
Tel. +41 44 251 37 40
Anmeldung
(unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen)
Am WM-Seminar „Steuerreporting“ am 4. Juli 2016 in Zürich
nehme ich teil. Der Preis pro Person in Höhe von EUR 885,- wird
nach Erhalt der Rechnung überwiesen. Die Rechnung bitte ich
auszustellen auf  mich  Firma/Institut.
Preise/Leistungen
Nach Eintreffen Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung über den Seminarpreis in Höhe von EUR 885,-. Die Rechnung wird Ihnen elektronisch zugestellt. Wenn Sie eine postalische Rechnung wünschen, dann lassen Sie es uns
bitte wissen. Der Rechnungsbetrag muss vor Seminarbeginn eingegangen sein. Im Preis
enthalten sind die Teilnahme am Seminar, Mittagessen, Erfrischungen/Pau­sengetränke
und Arbeitsunterlagen. Der Verlag behält sich kurzfristige Programmänderungen vor.
Rücktritt/Storno
Die Anmeldung zum Seminar ist verbindlich. Bei Nichtteilnahme wird der volle Preis erhoben. Es ist möglich, eine Ersatzperson zu benennen. Bei Storno der Teilnahme am Seminar
später als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung wird eine Aufwandsent­schä­di­gung
von EUR 300,- berechnet. Bei Storno der Teilnahme früher als zwei Wochen vor Beginn der
Veranstaltung entstehen keine weiteren Kosten. Der Verlag behält sich vor, das Seminar ggf.
abzusagen. In diesem Fall wird der bereits gezahlte Seminarpreis zurück­erstattet. Weitere
Ansprüche gegenüber dem Verlag bestehen nicht.
Dieses Angebot gilt nur für Unternehmer. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass
die Seminaranmeldung für die gewerbliche bzw. selbständige berufliche Tätigkeit erfolgt.
Verbraucher (Privatpersonen) stellen eine unverbindliche Seminaranfrage bitte
hier: [email protected]
Werbung
 Ja, ich bin mit dem Erhalt von weiteren Informationen (Werbung) zu
Produkten und Dienstleistungen der WM Gruppe einverstanden.
Redaktion:
Rechtsanwalt
Dr. Christopher Kienle,
Frankfurt a. M.
Rechtsanwalt
Dr. Andreas Lange,
Frankfurt a. M.
Prof. Dr. Tobias Lettl,
Potsdam
Rechtsanwalt
Dr. Helmut Merkel,
Frankfurt a. M.
Arne Wittig,
Essen
Redaktionsbeirat:
Rechtsanwalt
Thorsten Höche,
Berlin
Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult.
Klaus J. Hopt,
Hamburg
Richter am BGH
Dr. Hans-Ulrich Joeres,
Karlsruhe
Richterin am BGH
Ilse Lohmann,
Karlsruhe
Prof. Dr. Peter O. Mülbert,
Mainz
Rechtsanwalt
Reinhard Nützel,
Frankfurt a. M.
WERTPAPIERMITTEILUNGEN
TEIL IV
10
12. März 2016
70. Jahrgang
Seiten 433-484
WERTPAPIERMITTEILUNGEN
AUS DEM INHALT:
Seite 433
Univ.-Prof. Dr. Walter G. Paefgen, Tübingen
„Compliance“ als gesellschaftsrechtliche Organpflicht?
Seite 444
Dr. Ben Findeisen, München
Haftung bei Fehlberatung zu Swapgeschäften
Seite 452
BGH, 29.1.2016 – V ZR 285/14
Zur Frage, ob der Grundschuldgläubiger die Löschung der
Grundschuld ohne eine entsprechende Vereinbarung mit
dem Sicherungsgeber bewilligen darf, wenn der Ersteher
des Grundstücks zur Ablösung einer in der Zwangs- oder
Teilungsversteigerung bestehen gebliebenen Grundschuld
eine unter deren Nennbetrag liegende Summe zahlt
Seite 454
BGH, 12.1.2.2016 – XI ZR 366/14
Zur Wertberechnung der beabsichtigten Revision einer
Bank, die sich gegen die Feststellung wendet, dass die vom
Kläger mit ihr geschlossenen Verbraucherdarlehensverträge wirksam widerrufen worden sind
Seite 457
BGH, 19.1.2016 – XI ZR 388/14
Unwirksamkeit der von einem Kreditinstitut bei der Vergabe grundpfandrechtlich gesicherter Darlehen an Verbraucher verwendeten Klausel, wonach zukünftige Sondertilgungsrechte im Rahmen vorzeitiger Darlehensvollrückzahlung bei der Berechnung von Vorfälligkeitszinsen nicht berücksichtigt werden
Seite 462
OLG München, 1.10.2015 – 23 U 1570/15
Keine gesetzliche Vertretung einer geschlossenen Investmentfondsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH &
Co. KG durch eine externe Kapitalverwaltungsgesellschaft
nach § 51 ZPO
ZKZ88765
WuB
2/2016
Redaktion
Rechtsanwältin
Dr. Karen Kuder,
Frankfurt a.M.
Rechtsanwalt
Dr. Andreas Lange,
Frankfurt a.M.
Redaktionsbeirat
Rechtsanwalt
Thorsten Höche,
Berlin
Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult.
Klaus J. Hopt,
Hamburg
Richter am BGH
Dr. Hans-Ulrich Joeres,
Karlsruhe
Richterin am BGH
Ilse Lohmann,
Karlsruhe
Prof. Dr. Peter O. Mülbert,
Mainz
Rechtsanwalt
Reinhard Nützel,
Frankfurt a.M.
Entscheidungsanmerkungen
zum Wirtschafts- und
Bankrecht
Aus dem Inhalt
Bankrecht und Kreditsicherungsrecht
Seite 76
Kündigungsrecht der Bausparkasse; Fristbeginn
LG Hannover 13.7.2015 – 14 O 93/15 (WM 2015, 2100)
RA Prof. Dr. Lutz Batereau, Hamm
Seite 85
Warnpflicht einer depotführenden Direktbank
OLG München 23.4.2014 – 19 U 4934/13 (WM 2015, 2139)
RA Prof. Dr. Frank A. Schäfer, LL.M. (UCLA), Düsseldorf
Seite 90
Aufklärung über anfänglichen negativen Marktwert eines Swap-Vertrags; Ersichtlichkeit der Einstrukturierung einer Bruttomarge
OLG München 10.9.2015 – 7 U 3473/14 (WM 2015, 2183)
Dr. Torsten Henning, Richter am LG, Heidelberg
Gesellschafts- und Unternehmensrecht
Seite 101
Beginn der Hauptversammlung; Absage der Hauptversammlung; Anfechtungsbefugnis des Vorstands; Minderheitsverlangen zur Einberufung
einer Hauptversammlung
BGH 30.6.2015 – II ZR 142/14 (WM 2015, 2046)
Univ.-Prof. Dr. Ulrich Noack, Düsseldorf
Insolvenz- und Zwangsvollstreckungsrecht
Seite 115
Bereicherungsanspruch des Sicherungszessionars gegen die Masse
BGH 22.10.2015 – IX ZR 171/14 (WM 2015, 2246)
Univ.-Prof. Dr. Moritz Brinkmann, LL.M. (McGill)/
wiss. Mitarbeiter Christopher Lutz, Bonn
Postverlagsort Frankfurt a. M.
WERTPAPIER-MITTEILUNGEN
www.wertpapiermitteilungen.de
32. Jahrgang 2016 – S. 69-132
 Ja, ich möchte als Dankeschön
für meine Teilnahme die Zeitschrift
für Wirtschafts- und Bank­recht drei
Wochen lang kostenlos und unverbindlich erhalten.
 Ja, ich möchte als Dankeschön
 Ja, ich möchte als Dankeschön für
für meine Teilnahme die WuB Ent- meine Teilnahme die Börsen-Zeitung
scheidungsanmerkungen zum vier Wochen lang kostenlos und
Wirtschafts- und Bankrecht in unverbindlich erhalten.
2 Monatsausgaben kostenlos und
unverbindlich zur Ansicht erhalten.
1. Teilnehmer: Name, Vorname
2. Teilnehmer: Name, Vorname
Funktion/Abteilung
Funktion/Abteilung
Telefon, Fax
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E-Mail
E-Mail
 Dies gilt auch für Informationen per E-Mail.
Firma/Institut
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Fax +49 69 2732-200
Veranstaltungsort
D 22085 C