WM Seminare WM Datenservice Steuerreporting für deutsche Kunden WM - S emi nar 4. Juli 2016 – Zürich Zunfthaus zur Saffran Börsen-Zeitung Zeitung für die Finanzmärkte Referenten Johannes Lofing Caroline Müller WERTPAPIER-MITTEILUNGEN Referenten, Zielsetzung, Teilnehmer Referenten Zielsetzung Johannes Lofing Vermittlung der rechtlichen und praktischen ist seit Januar 2016 im Bereich Steuern der WM Grundlagen für die Erstellung eines SteuerreporGruppe tätig. Herr Lofing beschäftigt sich seit mehr tings als 16 Jahren mit der Besteuerung von Kapitalanla- Gemeinsame Erarbeitung eines Steuerreportings gen, steuerlichen Abwicklungsprozessen und dem für deutsche Anleger Steuerreporting für Anleger. Hierbei hatte der ausgebildete Diplom- und Bankkaufmann verschiedene Positionen bei Kreditinstitituten und BeratungsunTeilnehmer ternehmen inne, zuletzt in der Steuerabteilung einer deutschen Großbank. Darüber hinaus ist er Autor Mitarbeiter in Banken mit unmittelbarem Bezug eines Fachbuches zur Abgeltungsteuer. zum Steuerreporting –Privatkundenbetreuer –Back-Office-Mitarbeiter Caroline Müller Ist deutsche Steuerberaterin. Seit Januar 2013 ist sie Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, die in ihrer täglichen Praxis mit dem Steuerreporting für Partnerin bei der Kanzlei Baumgartner & Partner, bei deutsche Anleger befasst sind welcher sie seit 2007 in Zürich tätig ist und inzwischen auch die 2010 gegründete Niederlassung in Frankfurt leitet. Neben klassischer Steuerberatung und Selbstanzeigen ist sie spezialisiert auf Fragen in Zusammenhang mit Einkünften aus Kapitalvermögen. Baumgartner & Partner betreut Dienstleister und Banken bei steuerlichen und regulatorischen Fragen, insbesondere zu Steuerreportings und bietet auch eine unabhängige Qualitätskontrolle an. Programm 9.30 bis ca. 17.30 Uhr 09.15 Uhr Empfang und Registrierung 09.30 Uhr Gesetzliche Grundlagen Übersicht über die relevanten Vorschriften – Einkommensteuergesetz (EStG) – Investmentsteuergesetz (InvStG) EXKURS: § 6 InvStG: Folgen des EuGH-Urteil vom 9.10.2014 für die Besteuerung intransparenter Investmentfonds n Kapitalertrag im Sinne des § 20 EStG – Verschiedene Komponenten der Kapitalerträge --Laufende Kapitalerträge --Veräußerungsgewinne und -verluste – Abgrenzung zu § 23 EStG n. F. n Private Veräußerungsgeschäfte im Sinne des § 23 EStG n 11.00 Uhr Pause 11.15 Uhr Verwaltungsanweisungen Erfordernisse für ein Steuerreporting – Allgemeine Anforderungen nach dem Einkommen steuergesetz – Besondere Anforderungen nach den Verwaltungs anweisungen des Bundesfinanzministeriums n 12.45 Uhr Mittagessen 14.00 Uhr Konzeption des Steuerreportings für deutsche Anleger Aufbau und Inhalt der Anlagen KAP, SO und AUS n Komponenten eines Steuerreportings nFremdwährungs- und Devisentermingeschäfte im Steuerreporting n 15.30 Uhr Pause 15.45 Uhr Herleitung eines Steuerreportings Praxisbeispiele: – von der Erträgnisabrechnung – hin zur Einkommensteuererklärung n 17.00 Uhr Aktuelle Kapitalmaßnahmen und die Auswirkungen auf das Reporting 17.20 Uhr Raum für Fragen Teilnahmebedingungen und Anmeldung Organisation/Rückfragen WM Seminare · Postfach 110932 · 60044 Frankfurt am Main · Tel.: +49 69 2732-162 · Fax: +49 69 2732-200 · www.wm-seminare.de 4. Juli 2016 www.wertpapiermitteilungen.de Sem.-Nr. S16-893M Zunfthaus zur Saffran Limmatquai 54 CH-8001 Zürich Tel. +41 44 251 37 40 Anmeldung (unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen) Am WM-Seminar „Steuerreporting“ am 4. Juli 2016 in Zürich nehme ich teil. Der Preis pro Person in Höhe von EUR 885,- wird nach Erhalt der Rechnung überwiesen. Die Rechnung bitte ich auszustellen auf mich Firma/Institut. Preise/Leistungen Nach Eintreffen Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung über den Seminarpreis in Höhe von EUR 885,-. Die Rechnung wird Ihnen elektronisch zugestellt. Wenn Sie eine postalische Rechnung wünschen, dann lassen Sie es uns bitte wissen. Der Rechnungsbetrag muss vor Seminarbeginn eingegangen sein. Im Preis enthalten sind die Teilnahme am Seminar, Mittagessen, Erfrischungen/Pausengetränke und Arbeitsunterlagen. Der Verlag behält sich kurzfristige Programmänderungen vor. Rücktritt/Storno Die Anmeldung zum Seminar ist verbindlich. Bei Nichtteilnahme wird der volle Preis erhoben. Es ist möglich, eine Ersatzperson zu benennen. Bei Storno der Teilnahme am Seminar später als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung wird eine Aufwandsentschädigung von EUR 300,- berechnet. Bei Storno der Teilnahme früher als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung entstehen keine weiteren Kosten. Der Verlag behält sich vor, das Seminar ggf. abzusagen. In diesem Fall wird der bereits gezahlte Seminarpreis zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegenüber dem Verlag bestehen nicht. Dieses Angebot gilt nur für Unternehmer. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass die Seminaranmeldung für die gewerbliche bzw. selbständige berufliche Tätigkeit erfolgt. Verbraucher (Privatpersonen) stellen eine unverbindliche Seminaranfrage bitte hier: [email protected] Werbung Ja, ich bin mit dem Erhalt von weiteren Informationen (Werbung) zu Produkten und Dienstleistungen der WM Gruppe einverstanden. Redaktion: Rechtsanwalt Dr. Christopher Kienle, Frankfurt a. M. Rechtsanwalt Dr. Andreas Lange, Frankfurt a. M. Prof. Dr. Tobias Lettl, Potsdam Rechtsanwalt Dr. Helmut Merkel, Frankfurt a. M. Arne Wittig, Essen Redaktionsbeirat: Rechtsanwalt Thorsten Höche, Berlin Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus J. Hopt, Hamburg Richter am BGH Dr. Hans-Ulrich Joeres, Karlsruhe Richterin am BGH Ilse Lohmann, Karlsruhe Prof. Dr. Peter O. Mülbert, Mainz Rechtsanwalt Reinhard Nützel, Frankfurt a. M. WERTPAPIERMITTEILUNGEN TEIL IV 10 12. März 2016 70. Jahrgang Seiten 433-484 WERTPAPIERMITTEILUNGEN AUS DEM INHALT: Seite 433 Univ.-Prof. Dr. Walter G. Paefgen, Tübingen „Compliance“ als gesellschaftsrechtliche Organpflicht? Seite 444 Dr. Ben Findeisen, München Haftung bei Fehlberatung zu Swapgeschäften Seite 452 BGH, 29.1.2016 – V ZR 285/14 Zur Frage, ob der Grundschuldgläubiger die Löschung der Grundschuld ohne eine entsprechende Vereinbarung mit dem Sicherungsgeber bewilligen darf, wenn der Ersteher des Grundstücks zur Ablösung einer in der Zwangs- oder Teilungsversteigerung bestehen gebliebenen Grundschuld eine unter deren Nennbetrag liegende Summe zahlt Seite 454 BGH, 12.1.2.2016 – XI ZR 366/14 Zur Wertberechnung der beabsichtigten Revision einer Bank, die sich gegen die Feststellung wendet, dass die vom Kläger mit ihr geschlossenen Verbraucherdarlehensverträge wirksam widerrufen worden sind Seite 457 BGH, 19.1.2016 – XI ZR 388/14 Unwirksamkeit der von einem Kreditinstitut bei der Vergabe grundpfandrechtlich gesicherter Darlehen an Verbraucher verwendeten Klausel, wonach zukünftige Sondertilgungsrechte im Rahmen vorzeitiger Darlehensvollrückzahlung bei der Berechnung von Vorfälligkeitszinsen nicht berücksichtigt werden Seite 462 OLG München, 1.10.2015 – 23 U 1570/15 Keine gesetzliche Vertretung einer geschlossenen Investmentfondsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG durch eine externe Kapitalverwaltungsgesellschaft nach § 51 ZPO ZKZ88765 WuB 2/2016 Redaktion Rechtsanwältin Dr. Karen Kuder, Frankfurt a.M. Rechtsanwalt Dr. Andreas Lange, Frankfurt a.M. Redaktionsbeirat Rechtsanwalt Thorsten Höche, Berlin Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus J. Hopt, Hamburg Richter am BGH Dr. Hans-Ulrich Joeres, Karlsruhe Richterin am BGH Ilse Lohmann, Karlsruhe Prof. Dr. Peter O. Mülbert, Mainz Rechtsanwalt Reinhard Nützel, Frankfurt a.M. Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht Aus dem Inhalt Bankrecht und Kreditsicherungsrecht Seite 76 Kündigungsrecht der Bausparkasse; Fristbeginn LG Hannover 13.7.2015 – 14 O 93/15 (WM 2015, 2100) RA Prof. Dr. Lutz Batereau, Hamm Seite 85 Warnpflicht einer depotführenden Direktbank OLG München 23.4.2014 – 19 U 4934/13 (WM 2015, 2139) RA Prof. Dr. Frank A. Schäfer, LL.M. (UCLA), Düsseldorf Seite 90 Aufklärung über anfänglichen negativen Marktwert eines Swap-Vertrags; Ersichtlichkeit der Einstrukturierung einer Bruttomarge OLG München 10.9.2015 – 7 U 3473/14 (WM 2015, 2183) Dr. Torsten Henning, Richter am LG, Heidelberg Gesellschafts- und Unternehmensrecht Seite 101 Beginn der Hauptversammlung; Absage der Hauptversammlung; Anfechtungsbefugnis des Vorstands; Minderheitsverlangen zur Einberufung einer Hauptversammlung BGH 30.6.2015 – II ZR 142/14 (WM 2015, 2046) Univ.-Prof. Dr. Ulrich Noack, Düsseldorf Insolvenz- und Zwangsvollstreckungsrecht Seite 115 Bereicherungsanspruch des Sicherungszessionars gegen die Masse BGH 22.10.2015 – IX ZR 171/14 (WM 2015, 2246) Univ.-Prof. Dr. Moritz Brinkmann, LL.M. (McGill)/ wiss. Mitarbeiter Christopher Lutz, Bonn Postverlagsort Frankfurt a. M. WERTPAPIER-MITTEILUNGEN www.wertpapiermitteilungen.de 32. Jahrgang 2016 – S. 69-132 Ja, ich möchte als Dankeschön für meine Teilnahme die Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht drei Wochen lang kostenlos und unverbindlich erhalten. Ja, ich möchte als Dankeschön Ja, ich möchte als Dankeschön für für meine Teilnahme die WuB Ent- meine Teilnahme die Börsen-Zeitung scheidungsanmerkungen zum vier Wochen lang kostenlos und Wirtschafts- und Bankrecht in unverbindlich erhalten. 2 Monatsausgaben kostenlos und unverbindlich zur Ansicht erhalten. 1. Teilnehmer: Name, Vorname 2. Teilnehmer: Name, Vorname Funktion/Abteilung Funktion/Abteilung Telefon, Fax Telefon, Fax E-Mail E-Mail Dies gilt auch für Informationen per E-Mail. Firma/Institut Ort, Datum Straße/Postfach Unterschrift Postleitzahl, Ort Fax +49 69 2732-200 Veranstaltungsort D 22085 C
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