Die Reform der Investmentbesteuerung

WM - S emi nar
WM Seminare
Die Reform der
Investmentbesteuerung
Die neuen Regelungen im Überblick – Besteuerung von Investmentfonds –
Besteuerung von Spezial-Investmentfonds – Umsetzungsbedarf bei depotführenden Stellen – Auslegungshinweise
23. Januar 2017
Referenten:
Mercure Eschborn Ost
Dr. Alexander Mann
Anne-Kathrin Watzlaw
Alexander Wenzel
Börsen-Zeitung
Zeitung für die Finanzmärkte
WERTPAPIER-MITTEILUNGEN
Zielsetzung / Referenten
Referenten, Zielsetzung, Teilnehmer
Zielsetzung – Referenten
Zum Seminar
Anne-Kathrin Watzlaw
ist Steuerberaterin und leitet seit November 2016 den Bereich KunReferenten
densteuern der Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA in Frankfurt
Anne-Kathrin
Watzlaw
am Main. Vorher
war sie 11 Jahre in der Steuerabteilung der Commerzbank
AG in Frankfurt
Mainimtätig
und Withholding
leitete dort Tax der
ist
Steuerberaterin
undam
arbeitet
Bereich
mehrere Jahre das
Withholding
Ihr TätigSteuerabteilung
der Team
Commerzbank
AG inTax.Frankfurt
am Main.
keitsschwerpunkt
umfasst umfasst
den Bereich
Besteuerung
Ihr
Tätigkeitsschwerpunkt
den Bereich
Besteuerung
von Kapitalanlagen
Kapitalanlagen,insbesondere
insbesondere
Besteuerung
von
diedie
Besteuerung
von Investvon Investmentfonds und innovativer Finanzprodukmentfonds und innovativer Finanzprodukte sowie dem zugete, sowie dem zugehörigen steuerlichen Kundenhörigen steuerlichen Kunden- und Jahresendreporting. In den
und Jahresendreporting. Sie begleitete sowohl die Umsetzung der
letzten
Jahren begleitete
sie die
Umsetzung
der Abgeltungsteuer
sowie
Abgeltungsteuer
inklusive
weiterer
gesetzlicher
Neuregelungen
mitweiterer
gesetzlicher
Neuregelungensowie
mit Kapitalertragsteuerbezug.
Kapitalertragsteuerbezug
aktuell die Umsetzung Frau
der Watzlaw
Invest- ist in
diesem
Zusammenhang
Autorin
zahlreicher
Fachaufsätze.
mentsteuerreform. Frau Watzlaw ist Autorin zahlreicher Fachaufsätze..
Am 26. Juli 2016 wurde das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz - InvStRefG) im Bundesgesetzblatt verkündet. Mit Inkrafttreten der neuen Regelungen zum 1. Januar
2018 stellt der Gesetzgeber die deutsche Investmentbesteuerung
in weiten Teilen auf eine vollkommen neue Grundlage. Im Ergebnis
wurden zwei voneinander unabhängige Besteuerungssysteme geschaffen. Den Kern der neuen Regeln bildet dabei die Abkehr vom
(eingeschränkten) Transparenzprinzip für Publikums-Investmentfonds,
während für Spezial-Investmentfonds die steuerliche Transparenz mit
teils erheblichen Modifikationen beibehalten wird.
Das WM Seminar vermittelt – aus erster Hand - einen umfangreichen
Überblick über die Neukonzeption, diskutiert Zweifelsfragen und stellt
die praktischen Auswirkungen auf die Branche sowie die daraus resulStephan Dankert
tierenden Umsetzungsanforderungen ausführlich dar.
Alexander Wenzel
ist Abteilungsleiter für Steuern und Stiftungen im zentralen
ist Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth) und
Referenten
Anlagemanagement bei der Bankhaus Lampe KG in DüsselPartner bei Deloitte in der Praxisgruppe Financial Services mit einem
dorf und befasst sich mit allen steuerlichen Sachverhalten
Fokus auf das Investment Management. Vor seinem Eintritt bei DeloitDr. Alexander Mann
der privaten und betrieblichen Vermögensanlage, der Nachist Angehöriger der hessischen Finanzverwaltung. Schwerpunkte sei- te war er für eine andere Big-Four-Gesellschaft tätig und verfügt über
folgeplanung
sowie
der Beratung
potenzieller
Stifter und
mehr als 15 Jahre
Erfahrung
als Berater
für die Finanner Tätigkeit sind die Besteuerung von Kredit- und Finanzinstituten
Stiftungen.
Vorberät
seinerin-Tätigkeit
bei Bankhaus
Lampe war er 12
zindustrie. Er
und ausländische
Mandanten
sowie Investmentfonds einschließlich Gesetzgebungsverfahren in
Jahre
für
die
Dresdner
Bank
Frankfurt
am
Main
tätig.
Neben
der
Beantwortung
unter
anderem
auf
den
Gebieten
des
Investmentaufdiesem Bereich. Herr Dr. Mann hat als Referent für Grundsatzfragen,
von
steuerlichen
Fragestellungen
übernahm
er
dort
bis
Ende
2009
diesich
steuerliche
sichtssowie
des
Investmentsteuerrechts,
wobei
Steuerreform und Investmentsteuerrecht im Hessiseine
Expertise
jeweils
auf
die
Strukturierung
und
Koordination
der
Einführung
der
Abgeltungsteuer.
schen Ministerium der Finanzen bereits den Gesetzauf die Compliance erstreckt. Seine Tätigkeitsschwergebungsprozess zum AIFM-StAnpG begleitet und war
punkte
betreffen
das steuer- und aufsichtsrechtliche Reporting, Private
als Mitglied der Bund-Länder-Arbeitsgruppe auch Zielsetzung
Equity
Fonds,
Quellensteuern,
Operational Taxes
sowie
Strukturie- Vereinan der Reform der Investmentbesteuerung maß- Mit der Einführung der Abgeltungsteuer
hat sich
diediegewünschte
rung
von
Vermögensanlagen.
Alexander
Wenzel
kommentiert
geblich beteiligt. Gegenwärtig ist er im Finanzamt fachung der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögenzahlnicht einreiche Vorschriften des Investmentsteuergesetzes im Blümich und ist
Frankfurt/M. mit der Prüfung von Kreditinstituten und Investment- gestellt.
Reparaturgesetze und gesetzliche Weiterentwicklungen der
fonds mit Fokus auf Steuergestaltungen (cum/ex, cum/cum, Koppe- Referent bei Konferenzen im In- und Ausland.
Abgeltungsteuer reihen sich aneinander und werden von einer Flut erläu-
lungsgeschäfte) sowie der Führung verschiedener Musterprozesse
ternder BMF Schreiben flankiert. Das WM-Seminar verschafft Ihnen am
betraut. Herr Dr. Mann ist Autor verschiedener Publikationen zum
1. Tag einen umfassenden Überblick zu den aktuellen Neuerungen und gibt
Steuerrecht, kommentiert mehrere Vorschriften des InvStG im Blümich
einen Ausblick auf die Rechtsentwicklung. Neben den kompakt dargestellten
und tritt regelmäßig als Referent zu diesen Themen auf.
Basisinformationen zur Abgeltungsteuer werden die Neuerungen detailliert
vorgestellt und ihre Auswirkungen auf das Tagesgeschäft der Anlageberater,
Vermögensverwalter und Steuerberater untersucht. Um umfassend für die
Praxis gerüstet zu sein und um einen möglichen Handlungsbedarf zu erkennen,
Programm
9:30 Uhr
13:45 Uhr
Begrüßung und Einleitung
Spezial-Investmentfonds
9:45 Uhr
Überblick und Anwendungsfragen
¡
Dr. Alexander Mann, Hessische Finanzverwaltung und
RA/StB Alexander Wenzel, Partner, Deloitte
10:30 Uhr Kaffepause
10:45 Uhr
Investmentfonds
¡
¡
Was ist ein Investmentfonds?
Besteuerung des Investmentfonds
¡
Besteuerung des Anlegers
Dr. Alexander Mann, Hessische Finanzverwaltung
und RA/StB Alexander Wenzel, Partner, Deloitte
12:45 Uhr Mittagessen
Was ist ein Spezial-Investmentfonds
Besteuerung des Spezial-Investmentfonds
¡ Besteuerung des Anlegers
¡
Dr. Alexander Mann, Hessische Finanzverwaltung und
RA/StB Alexander Wenzel, Partner, Deloitte
15:00 Uhr Kaffeepause
15:30 Uhr
Kapitalertragsteuerabzug: Umsetzungsbedarf bei den depotführenden Stellen
¡
Kapitalertragsteuerabzug gegenüber Investmentfonds
¡ Kapitalertragsteuerabzug gegenüber Anlegern
eines Investmentfonds
¡Spezial-Investmentfonds
¡Übergangsvorschriften
StBin Anne-Kathrin Watzlaw, Hauck & Aufhäuser
Privatbankiers KGaA
17:30 Uhr
Ende der Veranstaltung
Programm 9.30 bis ca. 17.30 Uhr
Überblick über das neue Recht
Anwendungsbereich des (neuen) InvStG
¡ Zeitliche Anwendung: Übergangsvorschriften und
Bestandsschutz
¡
¡
Teilnahmebedingungen und Anmeldung
Organisation /Rückfragen
·
Postfach 11 09 32
·
60044 Frankfurt am Main
Datum
23. Januar 2017 – 9.30 bis ca. 17.30 Uhr
Veranstaltungsort
Mercure Eschborn Ost
Helfmann-Park 6 (Gewerbegebiet)
65760 Eschborn/Frankfurt.
Tel. +49 6196 901 0
www.wertpapiermitteilungen.de
Preise/Leistungen
Nach Eintreffen Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine
Rechnung über den Seminarpreis in Höhe von EUR 885,- (zzgl. 19% MwSt. = EUR
168,15). Die Rechnung wird Ihnen elektronisch zugestellt. Wenn Sie eine postalische
Rechnung wünschen, dann lassen Sie es uns bitte wissen. Der Rechnungsbetrag muss
vor Seminarbeginn eingegangen sein. Im Preis enthalten sind die Teilnahme am Seminar,
Mittagessen, Erfrischungen/Pau­sengetränke und Arbeitsunterlagen. Der Verlag behält
sich kurzfristige Programmänderungen vor.
Rücktritt/Storno
Die Anmeldung zum Seminar ist verbindlich. Bei Nichtteilnahme wird der volle Preis erhoben. Es ist möglich, eine Ersatzperson zu benennen. Bei Storno der Teilnahme am Seminar
später als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung wird eine Aufwandsent­schä­di­gung
von EUR 300,- ( zzgl. 19% MwSt. = EUR 57,-) berechnet. Bei Storno der Teilnahme früher
als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung entstehen keine weiteren Kosten. Der
Verlag behält sich vor, das Seminar ggf. abzusagen. In diesem Fall wird der bereits gezahlte
Seminarpreis zurück­erstattet. Weitere Ansprüche gegenüber dem Verlag bestehen nicht.
Dieses Angebot gilt nur für Unternehmer. Mit meiner Unterschrift bestätige ich,
dass die Seminarannmeldung für die gewerbliche bzw. selbständige berufliche Tätigkeit
erfolgt.
Verbraucher (Privatpersonen) stellen eine unverbindliche Seminaranfrage bitte
hier: [email protected]
Unterkunft/Hotel
Für die Teilnehmer steht ein begrenztes Zimmerkontingent im Hotel zur Verfügung. Bitte
nehmen Sie die Reservierung direkt unter Berufung auf die Veranstaltung vor.
Werbung
 Ja, ich bin mit dem Erhalt von weiteren Informationen (Werbung) zu
Produkten und Dienstleistungen der WM Gruppe einverstanden.
 Dies gilt auch für Informationen per E-Mail.
Fax: +49 69 2732 200
·
www.wm-seminare.de
D 22085 C
42
Redaktion:
Rechtsanwalt
Dr. Christopher Kienle,
Frankfurt a. M.
Rechtsanwalt
Dr. Andreas Lange,
Frankfurt a. M.
Prof. Dr. Tobias Lettl,
Potsdam
Rechtsanwalt
Dr. Helmut Merkel,
Frankfurt a. M.
Redaktionsbeirat:
(unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen)
Am WM-Seminar Reform der Investmentfondsbesteuerung ... am
23. Januar 2017 in Frankfurt am Main nehme ich teil. Der Seminarpreis pro
Person in Höhe von € 885,- zzgl. MwSt. wird nach Erhalt der Rechnung
überwiesen. Die Rechnung bitte ich auszustellen auf  mich  Firma/
Institut.
·
22. Oktober 2016
70. Jahrgang
Seiten 2005-2052
WERTPAPIERMITTEILUNGEN
Arne Wittig,
Essen
Anmeldung zum Seminar Nr. S17-872N
· Tel.: +49 69 2732 162
Rechtsanwalt
Thorsten Höche,
Berlin
Rechtsanwältin
Dr. Anna Heidelbach,
Frankfurt a. M.
Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult.
Klaus J. Hopt,
Hamburg
Richter am BGH
Dr. Hans-Ulrich Joeres,
Karlsruhe
Richterin am BGH
Ilse Lohmann,
Karlsruhe
Prof. Dr. Peter O. Mülbert,
Mainz
WERTPAPIERMITTEILUNGEN
TEIL IV
AUS DEM INHALT:
Seite 2005
Dr. Jean-Pierre Bußalb, LL.M., und Dr. Katharina Schermuly,
LL.M., Frankfurt a. M.
Neue Befugnisse der BaFin nach dem Kleinanlegerschutzgesetz – Ausgewählte Fragestellungen aus der Aufsichtspraxis zu Vermögensanlagen
Seite 2011
Rechtsanwalt Albrecht von Loewenich, Essen
Zum Anwendungsbereich der Verbraucherrechte-Richtlinie
als Hintergrund der Auslegung des § 312 Abs. 1 BGB
Seite 2016
OLG Karlsruhe, 17.3.2016 – 9 U 93/14
Zur Haftung einer Anlageberaterin für die Rückzahlung von
Bargeld, das sie vom Anleger zur Durchführung einer bestimmten Geldanlage erhalten hat
Seite 2019
LG Braunschweig, 5.8.2016 – 5 OH 62/16
Zum Musterverfahren von Kapitalanlegern im Hinblick auf
Schadensersatz wegen unterlassener Ad-hoc-Mitteilungen
im Fall der Manipulationssoftware bei VW-Diesel-Motoren
Seite 2021
BGH, 22.9.2016 – III ZR 427/15
Zu den Amtspflichten eines Notars bei der Beurkundung eines Vertrags über die Übertragung eines GmbH-Geschäftsanteils an einen Treuhänder; zur rechtlichen Einheit im Sinne von § 139 BGB zwischen einem Geschäftsanteilsübertragungsvertrag und einem hiermit wirtschaftlich verknüpften
Treuhandvertrag
ZKZ88765
WuB
1/2016
Redaktion
Rechtsanwältin
Dr. Karen Kuder,
Frankfurt a.M.
Entscheidungsanmerkungen
zum Wirtschafts- und
Bankrecht
Aus dem Inhalt
Bankrecht und Kreditsicherungsrecht
Seite 3
Rechtsanwalt
Dr. Andreas Lange,
Frankfurt a.M.
Anzeige der Inanspruchnahme bei Zeitbürgschaft
OLG Bamberg 12.5.2015 – 4 U 205/14 (WM 2015, 1906)
Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Peter Bülow, Trier
Redaktionsbeirat
Seite 18
Rechtsanwalt
Thorsten Höche,
Berlin
Bankerlaubnis; Einlagengeschäft; Ankauf Lebensversicherung
OLG Nürnberg 5.12.2014 – 14 W2263/14 (WM 2015, 1674)
RA Reinfrid Fischer, Berlin
Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult.
Klaus J. Hopt,
Hamburg
Richter am BGH
Dr. Hans-Ulrich Joeres,
Karlsruhe
Richterin am BGH
Ilse Lohmann,
Karlsruhe
Prof. Dr. Peter O. Mülbert,
Mainz
Rechtsanwalt
Reinhard Nützel,
Frankfurt a.M.
Gesellschafts- und Unternehmensrecht
Seite 21
Kein Anspruch auf Detailinformationen zur Besetzung von Führungspositionen in abhängiger Gesellschaft als Grundlage für Entlastungsentscheidung in der Obergesellschaft
OLG Düsseldorf 13.7.2015 – I-26 W 16/14 [AktE] (WM 2015, 2053)
Univ.-Prof. Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard), Kiel/Dr. Philipp Scholz, Jena
Notar- und Anwaltsrecht
Seite 60
Notarielle Beurkundung von Verbraucherverträgen; Einhaltung der
Regelfrist
BGH 25.6.2015 – III ZR 292/14 (WM 2015, 1911)
Vors. Richter am BGH a. D. Dr. Hans Gerhard Ganter, Weil der Stadt
Postverlagsort Frankfurt a. M.
WERTPAPIER-MITTEILUNGEN
www.wertpapiermitteilungen.de
32. Jahrgang 2016 – S. 1-68
 Ja, ich möchte als Dankeschön für
meine Teilnahme die Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht drei Wochen
lang kostenlos und unverbindlich erhalten.
 Ja, ich möchte als Dankeschön für
meine Teilnahme die WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht in 2 Monatsausgaben kostenlos und unverbindlich
zur Ansicht erhalten.
 Ja, ich möchte als Dankeschön für
meine Teilnahme die Börsen-Zeitung
vier Wochen lang kostenlos und unverbindlich erhalten.
1.Teilnehmer: Name, Vorname
2. Teilnehmer: Name, Vorname
Funktion/Abteilung
Funktion/Abteilung
Telefon, Fax
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E-Mail
E-Mail
Firma/Institut
Ort, Datum
Straße/Postfach
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Postleitzahl, Ort
Fax +49 69 27 32 200
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