WM - S emi nar WM Seminare Die Reform der Investmentbesteuerung Die neuen Regelungen im Überblick – Besteuerung von Investmentfonds – Besteuerung von Spezial-Investmentfonds – Umsetzungsbedarf bei depotführenden Stellen – Auslegungshinweise 23. Januar 2017 Referenten: Mercure Eschborn Ost Dr. Alexander Mann Anne-Kathrin Watzlaw Alexander Wenzel Börsen-Zeitung Zeitung für die Finanzmärkte WERTPAPIER-MITTEILUNGEN Zielsetzung / Referenten Referenten, Zielsetzung, Teilnehmer Zielsetzung – Referenten Zum Seminar Anne-Kathrin Watzlaw ist Steuerberaterin und leitet seit November 2016 den Bereich KunReferenten densteuern der Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA in Frankfurt Anne-Kathrin Watzlaw am Main. Vorher war sie 11 Jahre in der Steuerabteilung der Commerzbank AG in Frankfurt Mainimtätig und Withholding leitete dort Tax der ist Steuerberaterin undam arbeitet Bereich mehrere Jahre das Withholding Ihr TätigSteuerabteilung der Team Commerzbank AG inTax.Frankfurt am Main. keitsschwerpunkt umfasst umfasst den Bereich Besteuerung Ihr Tätigkeitsschwerpunkt den Bereich Besteuerung von Kapitalanlagen Kapitalanlagen,insbesondere insbesondere Besteuerung von diedie Besteuerung von Investvon Investmentfonds und innovativer Finanzprodukmentfonds und innovativer Finanzprodukte sowie dem zugete, sowie dem zugehörigen steuerlichen Kundenhörigen steuerlichen Kunden- und Jahresendreporting. In den und Jahresendreporting. Sie begleitete sowohl die Umsetzung der letzten Jahren begleitete sie die Umsetzung der Abgeltungsteuer sowie Abgeltungsteuer inklusive weiterer gesetzlicher Neuregelungen mitweiterer gesetzlicher Neuregelungensowie mit Kapitalertragsteuerbezug. Kapitalertragsteuerbezug aktuell die Umsetzung Frau der Watzlaw Invest- ist in diesem Zusammenhang Autorin zahlreicher Fachaufsätze. mentsteuerreform. Frau Watzlaw ist Autorin zahlreicher Fachaufsätze.. Am 26. Juli 2016 wurde das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz - InvStRefG) im Bundesgesetzblatt verkündet. Mit Inkrafttreten der neuen Regelungen zum 1. Januar 2018 stellt der Gesetzgeber die deutsche Investmentbesteuerung in weiten Teilen auf eine vollkommen neue Grundlage. Im Ergebnis wurden zwei voneinander unabhängige Besteuerungssysteme geschaffen. Den Kern der neuen Regeln bildet dabei die Abkehr vom (eingeschränkten) Transparenzprinzip für Publikums-Investmentfonds, während für Spezial-Investmentfonds die steuerliche Transparenz mit teils erheblichen Modifikationen beibehalten wird. Das WM Seminar vermittelt – aus erster Hand - einen umfangreichen Überblick über die Neukonzeption, diskutiert Zweifelsfragen und stellt die praktischen Auswirkungen auf die Branche sowie die daraus resulStephan Dankert tierenden Umsetzungsanforderungen ausführlich dar. Alexander Wenzel ist Abteilungsleiter für Steuern und Stiftungen im zentralen ist Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth) und Referenten Anlagemanagement bei der Bankhaus Lampe KG in DüsselPartner bei Deloitte in der Praxisgruppe Financial Services mit einem dorf und befasst sich mit allen steuerlichen Sachverhalten Fokus auf das Investment Management. Vor seinem Eintritt bei DeloitDr. Alexander Mann der privaten und betrieblichen Vermögensanlage, der Nachist Angehöriger der hessischen Finanzverwaltung. Schwerpunkte sei- te war er für eine andere Big-Four-Gesellschaft tätig und verfügt über folgeplanung sowie der Beratung potenzieller Stifter und mehr als 15 Jahre Erfahrung als Berater für die Finanner Tätigkeit sind die Besteuerung von Kredit- und Finanzinstituten Stiftungen. Vorberät seinerin-Tätigkeit bei Bankhaus Lampe war er 12 zindustrie. Er und ausländische Mandanten sowie Investmentfonds einschließlich Gesetzgebungsverfahren in Jahre für die Dresdner Bank Frankfurt am Main tätig. Neben der Beantwortung unter anderem auf den Gebieten des Investmentaufdiesem Bereich. Herr Dr. Mann hat als Referent für Grundsatzfragen, von steuerlichen Fragestellungen übernahm er dort bis Ende 2009 diesich steuerliche sichtssowie des Investmentsteuerrechts, wobei Steuerreform und Investmentsteuerrecht im Hessiseine Expertise jeweils auf die Strukturierung und Koordination der Einführung der Abgeltungsteuer. schen Ministerium der Finanzen bereits den Gesetzauf die Compliance erstreckt. Seine Tätigkeitsschwergebungsprozess zum AIFM-StAnpG begleitet und war punkte betreffen das steuer- und aufsichtsrechtliche Reporting, Private als Mitglied der Bund-Länder-Arbeitsgruppe auch Zielsetzung Equity Fonds, Quellensteuern, Operational Taxes sowie Strukturie- Vereinan der Reform der Investmentbesteuerung maß- Mit der Einführung der Abgeltungsteuer hat sich diediegewünschte rung von Vermögensanlagen. Alexander Wenzel kommentiert geblich beteiligt. Gegenwärtig ist er im Finanzamt fachung der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögenzahlnicht einreiche Vorschriften des Investmentsteuergesetzes im Blümich und ist Frankfurt/M. mit der Prüfung von Kreditinstituten und Investment- gestellt. Reparaturgesetze und gesetzliche Weiterentwicklungen der fonds mit Fokus auf Steuergestaltungen (cum/ex, cum/cum, Koppe- Referent bei Konferenzen im In- und Ausland. Abgeltungsteuer reihen sich aneinander und werden von einer Flut erläu- lungsgeschäfte) sowie der Führung verschiedener Musterprozesse ternder BMF Schreiben flankiert. Das WM-Seminar verschafft Ihnen am betraut. Herr Dr. Mann ist Autor verschiedener Publikationen zum 1. Tag einen umfassenden Überblick zu den aktuellen Neuerungen und gibt Steuerrecht, kommentiert mehrere Vorschriften des InvStG im Blümich einen Ausblick auf die Rechtsentwicklung. Neben den kompakt dargestellten und tritt regelmäßig als Referent zu diesen Themen auf. Basisinformationen zur Abgeltungsteuer werden die Neuerungen detailliert vorgestellt und ihre Auswirkungen auf das Tagesgeschäft der Anlageberater, Vermögensverwalter und Steuerberater untersucht. Um umfassend für die Praxis gerüstet zu sein und um einen möglichen Handlungsbedarf zu erkennen, Programm 9:30 Uhr 13:45 Uhr Begrüßung und Einleitung Spezial-Investmentfonds 9:45 Uhr Überblick und Anwendungsfragen ¡ Dr. Alexander Mann, Hessische Finanzverwaltung und RA/StB Alexander Wenzel, Partner, Deloitte 10:30 Uhr Kaffepause 10:45 Uhr Investmentfonds ¡ ¡ Was ist ein Investmentfonds? Besteuerung des Investmentfonds ¡ Besteuerung des Anlegers Dr. Alexander Mann, Hessische Finanzverwaltung und RA/StB Alexander Wenzel, Partner, Deloitte 12:45 Uhr Mittagessen Was ist ein Spezial-Investmentfonds Besteuerung des Spezial-Investmentfonds ¡ Besteuerung des Anlegers ¡ Dr. Alexander Mann, Hessische Finanzverwaltung und RA/StB Alexander Wenzel, Partner, Deloitte 15:00 Uhr Kaffeepause 15:30 Uhr Kapitalertragsteuerabzug: Umsetzungsbedarf bei den depotführenden Stellen ¡ Kapitalertragsteuerabzug gegenüber Investmentfonds ¡ Kapitalertragsteuerabzug gegenüber Anlegern eines Investmentfonds ¡Spezial-Investmentfonds ¡Übergangsvorschriften StBin Anne-Kathrin Watzlaw, Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA 17:30 Uhr Ende der Veranstaltung Programm 9.30 bis ca. 17.30 Uhr Überblick über das neue Recht Anwendungsbereich des (neuen) InvStG ¡ Zeitliche Anwendung: Übergangsvorschriften und Bestandsschutz ¡ ¡ Teilnahmebedingungen und Anmeldung Organisation /Rückfragen · Postfach 11 09 32 · 60044 Frankfurt am Main Datum 23. Januar 2017 – 9.30 bis ca. 17.30 Uhr Veranstaltungsort Mercure Eschborn Ost Helfmann-Park 6 (Gewerbegebiet) 65760 Eschborn/Frankfurt. Tel. +49 6196 901 0 www.wertpapiermitteilungen.de Preise/Leistungen Nach Eintreffen Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung über den Seminarpreis in Höhe von EUR 885,- (zzgl. 19% MwSt. = EUR 168,15). Die Rechnung wird Ihnen elektronisch zugestellt. Wenn Sie eine postalische Rechnung wünschen, dann lassen Sie es uns bitte wissen. Der Rechnungsbetrag muss vor Seminarbeginn eingegangen sein. Im Preis enthalten sind die Teilnahme am Seminar, Mittagessen, Erfrischungen/Pausengetränke und Arbeitsunterlagen. Der Verlag behält sich kurzfristige Programmänderungen vor. Rücktritt/Storno Die Anmeldung zum Seminar ist verbindlich. Bei Nichtteilnahme wird der volle Preis erhoben. Es ist möglich, eine Ersatzperson zu benennen. Bei Storno der Teilnahme am Seminar später als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung wird eine Aufwandsentschädigung von EUR 300,- ( zzgl. 19% MwSt. = EUR 57,-) berechnet. Bei Storno der Teilnahme früher als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung entstehen keine weiteren Kosten. Der Verlag behält sich vor, das Seminar ggf. abzusagen. In diesem Fall wird der bereits gezahlte Seminarpreis zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegenüber dem Verlag bestehen nicht. Dieses Angebot gilt nur für Unternehmer. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass die Seminarannmeldung für die gewerbliche bzw. selbständige berufliche Tätigkeit erfolgt. Verbraucher (Privatpersonen) stellen eine unverbindliche Seminaranfrage bitte hier: [email protected] Unterkunft/Hotel Für die Teilnehmer steht ein begrenztes Zimmerkontingent im Hotel zur Verfügung. Bitte nehmen Sie die Reservierung direkt unter Berufung auf die Veranstaltung vor. Werbung Ja, ich bin mit dem Erhalt von weiteren Informationen (Werbung) zu Produkten und Dienstleistungen der WM Gruppe einverstanden. Dies gilt auch für Informationen per E-Mail. Fax: +49 69 2732 200 · www.wm-seminare.de D 22085 C 42 Redaktion: Rechtsanwalt Dr. Christopher Kienle, Frankfurt a. M. Rechtsanwalt Dr. Andreas Lange, Frankfurt a. M. Prof. Dr. Tobias Lettl, Potsdam Rechtsanwalt Dr. Helmut Merkel, Frankfurt a. M. Redaktionsbeirat: (unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen) Am WM-Seminar Reform der Investmentfondsbesteuerung ... am 23. Januar 2017 in Frankfurt am Main nehme ich teil. Der Seminarpreis pro Person in Höhe von € 885,- zzgl. MwSt. wird nach Erhalt der Rechnung überwiesen. Die Rechnung bitte ich auszustellen auf mich Firma/ Institut. · 22. Oktober 2016 70. Jahrgang Seiten 2005-2052 WERTPAPIERMITTEILUNGEN Arne Wittig, Essen Anmeldung zum Seminar Nr. S17-872N · Tel.: +49 69 2732 162 Rechtsanwalt Thorsten Höche, Berlin Rechtsanwältin Dr. Anna Heidelbach, Frankfurt a. M. Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus J. Hopt, Hamburg Richter am BGH Dr. Hans-Ulrich Joeres, Karlsruhe Richterin am BGH Ilse Lohmann, Karlsruhe Prof. Dr. Peter O. Mülbert, Mainz WERTPAPIERMITTEILUNGEN TEIL IV AUS DEM INHALT: Seite 2005 Dr. Jean-Pierre Bußalb, LL.M., und Dr. Katharina Schermuly, LL.M., Frankfurt a. M. Neue Befugnisse der BaFin nach dem Kleinanlegerschutzgesetz – Ausgewählte Fragestellungen aus der Aufsichtspraxis zu Vermögensanlagen Seite 2011 Rechtsanwalt Albrecht von Loewenich, Essen Zum Anwendungsbereich der Verbraucherrechte-Richtlinie als Hintergrund der Auslegung des § 312 Abs. 1 BGB Seite 2016 OLG Karlsruhe, 17.3.2016 – 9 U 93/14 Zur Haftung einer Anlageberaterin für die Rückzahlung von Bargeld, das sie vom Anleger zur Durchführung einer bestimmten Geldanlage erhalten hat Seite 2019 LG Braunschweig, 5.8.2016 – 5 OH 62/16 Zum Musterverfahren von Kapitalanlegern im Hinblick auf Schadensersatz wegen unterlassener Ad-hoc-Mitteilungen im Fall der Manipulationssoftware bei VW-Diesel-Motoren Seite 2021 BGH, 22.9.2016 – III ZR 427/15 Zu den Amtspflichten eines Notars bei der Beurkundung eines Vertrags über die Übertragung eines GmbH-Geschäftsanteils an einen Treuhänder; zur rechtlichen Einheit im Sinne von § 139 BGB zwischen einem Geschäftsanteilsübertragungsvertrag und einem hiermit wirtschaftlich verknüpften Treuhandvertrag ZKZ88765 WuB 1/2016 Redaktion Rechtsanwältin Dr. Karen Kuder, Frankfurt a.M. Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht Aus dem Inhalt Bankrecht und Kreditsicherungsrecht Seite 3 Rechtsanwalt Dr. Andreas Lange, Frankfurt a.M. Anzeige der Inanspruchnahme bei Zeitbürgschaft OLG Bamberg 12.5.2015 – 4 U 205/14 (WM 2015, 1906) Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Peter Bülow, Trier Redaktionsbeirat Seite 18 Rechtsanwalt Thorsten Höche, Berlin Bankerlaubnis; Einlagengeschäft; Ankauf Lebensversicherung OLG Nürnberg 5.12.2014 – 14 W2263/14 (WM 2015, 1674) RA Reinfrid Fischer, Berlin Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus J. Hopt, Hamburg Richter am BGH Dr. Hans-Ulrich Joeres, Karlsruhe Richterin am BGH Ilse Lohmann, Karlsruhe Prof. Dr. Peter O. Mülbert, Mainz Rechtsanwalt Reinhard Nützel, Frankfurt a.M. Gesellschafts- und Unternehmensrecht Seite 21 Kein Anspruch auf Detailinformationen zur Besetzung von Führungspositionen in abhängiger Gesellschaft als Grundlage für Entlastungsentscheidung in der Obergesellschaft OLG Düsseldorf 13.7.2015 – I-26 W 16/14 [AktE] (WM 2015, 2053) Univ.-Prof. Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard), Kiel/Dr. Philipp Scholz, Jena Notar- und Anwaltsrecht Seite 60 Notarielle Beurkundung von Verbraucherverträgen; Einhaltung der Regelfrist BGH 25.6.2015 – III ZR 292/14 (WM 2015, 1911) Vors. Richter am BGH a. D. Dr. Hans Gerhard Ganter, Weil der Stadt Postverlagsort Frankfurt a. M. WERTPAPIER-MITTEILUNGEN www.wertpapiermitteilungen.de 32. Jahrgang 2016 – S. 1-68 Ja, ich möchte als Dankeschön für meine Teilnahme die Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht drei Wochen lang kostenlos und unverbindlich erhalten. Ja, ich möchte als Dankeschön für meine Teilnahme die WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht in 2 Monatsausgaben kostenlos und unverbindlich zur Ansicht erhalten. Ja, ich möchte als Dankeschön für meine Teilnahme die Börsen-Zeitung vier Wochen lang kostenlos und unverbindlich erhalten. 1.Teilnehmer: Name, Vorname 2. Teilnehmer: Name, Vorname Funktion/Abteilung Funktion/Abteilung Telefon, Fax Telefon, Fax E-Mail E-Mail Firma/Institut Ort, Datum Straße/Postfach Unterschrift Postleitzahl, Ort Fax +49 69 27 32 200 WM Seminare
© Copyright 2024 ExpyDoc