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WM - S emi nar
WM Seminare
US-Quellensteuer
–
Der neue QI-Vertrag – Technische Änderungen, Compliance-Zertifizierung und
Prüfungsanforderungen
Dividendenersatzzahlungen
Sec. 871m IRC– Dividendenersatzzahlungen aus U.S. und Nicht-U.S. Derivaten
und strukturierten Finanzprodukten können künftig U.S.-Quellensteuer auslösen
28. September 2016
Mercure Hotel & Residenz Frankfurt Messe
Leitung und Moderation:
Petar Groseta
Referenten:
Rainer Fieß
Petar Groseta
Alexander Hagen
Julia J. Schilling
Dr. Carsten Schmidt
Tim Schnitzler
Börsen-Zeitung
Zeitung für die Finanzmärkte
WERTPAPIER-MITTEILUNGEN
Zielsetzung / Referenten
Die Referenten
Rainer Mathias Fieß
ist Steuerberater und Senior Manager bei Ernst &
Young im Bereich EMEIA Financial Services. Seine
Beratungsschwerpunkte liegen im
Bereich Operational Taxes (QI, FATCA,
CRS, Abgeltungsteuer und Investmentsteuerreform), deren systemseitige
Umsetzung sowie in der steuerlichen
Beurteilung von Kapitalmarktprodukten im internationalen Kontext.
Petar Groseta
ist Steuerberater und Partner bei Ernst & Young in
Frankfurt und im Bereich EMEIA Financial Services
tätig. Die Schwerpunkte seiner Beratungstätigkeit liegen in der internationalen Besteuerung der Finanzindustrie
und insbesondere in den US-Quellensteuerregelungen im Zusammenhang
mit dem QI-System und FATCA.
Alexander Hagen
ist Rechtsanwalt, Steuerberater und Executive Director bei Ernst & Young in Eschborn im Bereich EMEIA
Financial Services. Die Schwerpunkte
seiner Beratungstätigkeit liegen in der
internationalen Besteuerung der Finanzindustrie. Sein Beratungsfeld umfasst
insbesondere die (grenzüberschreitende) Besteuerung von Finanzprodukten, deren Quellenbesteuerung und die systemseitige Umsetzung.
Julia J. Schilling
ist Rechtsanwältin, Steuerberaterin und
Senior Manager bei Ernst & Young in
Eschborn im Bereich EMEIA Financial
Services. Ihre Beratungsschwerpunkte
liegen in der Beratung von vornehmlich U.S. amerikanischen Private Equity Fonds, die Beurteilung grenzüberschreitender Finanzprodukte und die Steuerberatung an der Schnittstelle von U.S. amerikanischem
und deutschem Steuerrecht.
Dr. Carsten Schmidt
ist Steuerberater und Leiter der Abteilung „Products
& Clients“ innerhalb des Bereichs Group Tax der
Commerzbank AG in Frankfurt am
Main. Er ist dort zuständig für die
Besteuerung von Bank- und strukturierten Finanzprodukten. Seine aktuellen Tätigkeitsschwerpunkte sind die
Abgeltungsteuer, die US-Steuergesetzgebung FATCA,
der OECD Common Reporting Standard sowie das
US-QI-Regime. Er wirkt aktiv in der Verbandsarbeit zu
diesen Themen mit.
Tim Schnitzler
ist Leiter der Abteilung International Tax Reporting
der HSBC Transaction Services GmbH in
Düsseldorf. Er ist dort zuständig für die
prozessuale und fachliche Umsetzung
der US Steuergesetzgebung FATCA
sowie des QI Regimes. Darüber hinaus
ist er verantwortlich für die operative Umsetzung des
OECD Common Reporting Standards.
Das Seminar
Der neue QI-Vertrag – Technische Änderungen,
Compliance-Zertifizierung und Prüfungsanforderungen
Mit dem neuen, grds. ab 1. Juli 2014 geltenden,
QI-Vertrag (Rev. Proc. 2014-39) hat die U.S. Steuerbehörde IRS (Internal Revenue Service) anlässlich der Einführung von FATCA einige bedeutende
Anpassungen an das bestehende Regime vorgenommen. Diese Neuerungen, die die Identifikation,
Dokumentation, Quellensteuereinbehaltung und
Meldung von Kunden, die U.S. Quellenerträge erzielen, betreffen, müssen seit 2014 von QIs umgesetzt
werden.
Zudem beinhaltet der neue QI-Vertag nunmehr
explizite und sehr detaillierte Anforderungen an
die QIs, ein umfangreiches Compliance-Programm
unter der Leitung eines QI-Responsible Officer (QIRO) bei sich zu etablieren und die Compliance des
QI durch eine Bestätigung dieses QI-RO gegenüber
dem IRS regelmäßig zu bestätigen. Als Teil dieses
Zertifizierungsprozesses muss sich der QI auch einer
internen oder externen QI-Prüfung unterziehen.
Die QIs sollten die Anforderungen an das QI Compliance-Programm und die QI-Prüfung sehr sorgfältig analysieren und ein effektives Kontrollsystem
einführen. Ansonsten drohen finanzielle Steuerhaftungsrisiken und nachträgliche Korrekturen aufgrund eines Steuermindereinbehalts und Sanktionen bis hin zum Verlust des QI-Status.
Sec. 871m IRC– Dividendenersatzzahlungen aus
U.S. und Nicht-U.S. Derivaten und strukturierten
Finanzprodukten können künftig U.S.-Quellensteuer auslösen
Mit den im September 2015 veröffentlichten Verordnungen (Treasury Regulations) zu Sec. 871m des U.S.amerikanischen Steuergesetzbuchs (Internal Revenue
Code - IRC) hat das U.S.-Finanzministerium (U.S. Treasury) eine neue U.S.-Quellensteuerpflicht auf sogenannte Dividendenersatzzahlungen (Dividend Equivalent Payments) aus sämtlichen derivativen Finanzinstrumenten eingeführt, deren Wertentwicklung in
einem bestimmten Maße an die Wertentwicklung von
U.S.-Aktie(n) gekoppelt ist. Diese Quellensteuerpflicht
wird ab dem 1. Januar 2017 gelten.
Programm
Hintergrund für die Einführung der Regelung ist
die Befürchtung des U.S.-Gesetzgebers, dass NichtU.S.-Personen derivative Finanzinstrumente mit
U.S.-Aktien als Underlying dazu einsetzen, U.S.Quellensteuern auf U.S.-Dividenden zu vermeiden.
Die neue U.S.-Quellensteuerpflicht nach Sec. 871
(m) IRC soll diese vermeintliche BesteuerungslüSec. 871(m) als wesentliche Erweiterung von USQuellensteuer- und Reportingpflichten
FATCA
s 871(m)
QI
IRS
Reporting
W-8
W-8
$
Seite 3
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Neue US-Quellensteuer auf dividendenentsprechende Zahlungen (Sec. 871m IRC)
cke schließen und erweitert bereits bestehende
Regelungen, die aber einen wesentlich engeren
Anwendungsbereich haben.
Das neue Regime bedeutet eine massive Erweiterung der U.S.-Quellensteuerpflicht, die sowohl
deutsche Emittenten potentiell betroffener Finanzprodukte als auch Investment- und Depotbanken
zu beachten haben. Aufgrund potentieller erheblicher Steuerrisiken (die grundsätzlich unabhängig
vom Status als QI oder NQI sind) ist eine mögliche
Betroffenheit sehr sorgfältig zu prüfen. Die notwendigen Umsetzungsmaßnahmen müssen noch vor
dem 1. Januar 2017 abgeschlossen werden. Der ab
2017 voraussichtlich erneut revidierte QI-Vertrag
wird durch die Einführung des sog. Qualified Derivatives Dealer (QDD) Status den neuen Regelungen
auch im Rahmen des QI Regimes die Rechnung
tragen.
Das WM-Seminar gibt mit Experten aus der Bera-
tung und der betrieblichen Praxis Hilfestellungen
für eine finale Umsetzung der neuen Regelungen. Das Seminar befasst sich nicht nur mit den
rechtlichen Fragen, sondern fokussiert sich auf die
praktische Umsetzung (z.B. „Wie geht es?“, „Worauf
muss unbedingt geachtet werden“?). Besondere
Aufmerksamkeit ist insbesondere auch auf die
entsprechenden Auswirkungen auf die einzelnen
Geschäftsfelder (z.B. Emissionsgeschäft, Depotbankgeschäft, Investmentbanking), auf die externe
Kundenkommunikation, auf interne Prozessabläufe
und auf die eingesetzten IT-Systeme zu richten.
Die Teilnehmer
Mitarbeiter von Kreditinstituten, Kapitalanlagegesellschaften, Versicherungen und Finanzintermediären aus den Bereichen Steuern, Rechnungslegung,
Compliance, Wertpapierhandel, Wertpapierabwicklung und -verwaltung, Fondsadministration sowie
QI-Beauftragte.
Das Programm – 9.30 bis ca. 17.30 Uhr
9:30 Uhr
Begrüßung & Einführung
9.45 Uhr
Überblick über die technischen Änderungen nach dem neuen QI-Vertrag im
Bereich Dokumentation
-Quellensteuereinbehalt
-Reporting
- Update vom IRS
-Ausblick
Petar Groseta , EY
10:45 Uhr Kaffeepause
11:00 Uhr
QI – Compliance Program / ComplianceZertifizierung und Prüfung:
- Bestandteile des QI-Compliance Programms
- Anforderungen an die effektiven Kontroll mechanismen
- Haftungsrisiken für den QI
- Haftungsrisiken für den QI-RO
- Inhalt der QI-Zertifizierung durch den QI-RO
und die Zertifizierungsperiode
- Interne oder externe QI-Prüfung:
Anforderungen, Sampling, Bericht
Rainer Fieß, EY
12:15 Uhr
Erfahrungen mit dem neuen QI-Vertrag
Dr. Carsten Schmidt, Commerzbank
13:15 Uhr Mittagspause
14:15 Uhr
Sec. 871 m IRC
-Hintergründe
-Anforderungsvoraussetzungen
- Implementierungsvoraussetzungen und
strategische Optionen
- Risiken der Nicht-Compliance
- Vermeidung der Mehrfachbesteuerung durch
das QDD-Verfahren
- Fragen der Anrechenbarkeit der US-Quellen steuer in Deutschland
Alexander Hagen /Julia Schilling, EY
16:15 Uhr Kaffeepause
16:30 Uhr
Überlegungen aus der Industrie zu
Sec. 871m.
Tim Schnitzler, HSBC Trinkaus & Burkhardt
Teilnahmebedingungen und Anmeldung
Organisation /Rückfragen
·
Postfach 11 09 32
·
60044 Frankfurt am Main
· Tel.: +49 69 2732 162
·
Fax: +49 69 2732 200
·
www.wm-seminare.de
Datum
www.wertpapiermitteilungen.de
28. September 2016 – 9.30 bis ca. 17.30 Uhr
Mercure Hotel & Residenz Frankfurt Messe
Voltastraße 29
60486 Frankfurt am Main
Tel. +49 69 79260
Redaktion:
Rechtsanwalt
Dr. Christopher Kienle,
Frankfurt a. M.
ZKZ88765
WuB
1/2016
Redaktion
Anmeldung zum Seminar Nr. S16-823N
Rechtsanwältin
Dr. Karen Kuder,
Frankfurt a.M.
(unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen)
Am WM-Seminar US-Quellensteuer ... am 28. September 2016 in Frankfurt am Main nehme ich teil. Der Seminarpreis pro Person in Höhe von
€ 885,- zzgl. MwSt. wird nach Erhalt der Rechnung überwiesen. Die Rechnung bitte ich auszustellen auf  mich  Firma/Institut.
Preise/Leistungen
Nach Eintreffen Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine
Rechnung über den Seminarpreis in Höhe von EUR 885,- (zzgl. 19% MwSt. = EUR
168,15). Die Rechnung wird Ihnen elektronisch zugestellt. Wenn Sie eine postalische
Rechnung wünschen, dann lassen Sie es uns bitte wissen. Der Rechnungsbetrag muss
vor Seminarbeginn eingegangen sein. Im Preis enthalten sind die Teilnahme am Seminar,
Mittagessen, Erfrischungen/Pau­sengetränke und Arbeitsunterlagen. Der Verlag behält
sich kurzfristige Programmänderungen vor.
Rücktritt/Storno
Die Anmeldung zum Seminar ist verbindlich. Bei Nichtteilnahme wird der volle Preis erhoben. Es ist möglich, eine Ersatzperson zu benennen. Bei Storno der Teilnahme am Seminar
später als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung wird eine Aufwandsent­schä­di­gung
von EUR 300,- ( zzgl. 19% MwSt. = EUR 57,-) berechnet. Bei Storno der Teilnahme früher
als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung entstehen keine weiteren Kosten. Der
Verlag behält sich vor, das Seminar ggf. abzusagen. In diesem Fall wird der bereits gezahlte
Seminarpreis zurück­erstattet. Weitere Ansprüche gegenüber dem Verlag bestehen nicht.
Dieses Angebot gilt nur für Unternehmer. Mit meiner Unterschrift bestätige ich,
dass die Seminarannmeldung für die gewerbliche bzw. selbständige berufliche Tätigkeit
erfolgt.
Verbraucher (Privatpersonen) stellen eine unverbindliche Seminaranfrage bitte
hier: [email protected]
Unterkunft/Hotel
Für die Teilnehmer steht ein begrenztes Zimmerkontingent im Hotel zur Verfügung. Bitte
nehmen Sie die Reservierung direkt unter Berufung auf die Veranstaltung vor.
Entscheidungsanmerkungen
zum Wirtschafts- und
Bankrecht
Aus dem Inhalt
 Dies gilt auch für Informationen per E-Mail.
Prof. Dr. Tobias Lettl,
Potsdam
Rechtsanwalt
Dr. Helmut Merkel,
Frankfurt a. M.
Arne Wittig,
Essen
Rechtsanwalt
Dr. Andreas Lange,
Frankfurt a.M.
Seite 3
Rechtsanwalt
Thorsten Höche,
Berlin
Anzeige der Inanspruchnahme bei Zeitbürgschaft
OLG Bamberg 12.5.2015 – 4 U 205/14 (WM 2015, 1906)
Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Peter Bülow, Trier
Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult.
Klaus J. Hopt,
Hamburg
Redaktionsbeirat
Seite 18
Rechtsanwalt
Thorsten Höche,
Berlin
Bankerlaubnis; Einlagengeschäft; Ankauf Lebensversicherung
OLG Nürnberg 5.12.2014 – 14 W2263/14 (WM 2015, 1674)
RA Reinfrid Fischer, Berlin
Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult.
Klaus J. Hopt,
Hamburg
Richter am BGH
Dr. Hans-Ulrich Joeres,
Karlsruhe
Richterin am BGH
Ilse Lohmann,
Karlsruhe
Prof. Dr. Peter O. Mülbert,
Mainz
Rechtsanwalt
Reinhard Nützel,
Frankfurt a.M.
WERTPAPIER-MITTEILUNGEN
AUS DEM INHALT:
Seite 905
Univ.-Prof. a. D. Dr. Hermann-Josef Bunte, Richter am
Hanseatischen OLG a. D., Bielefeld
Die Angriffe gegen das Regionalprinzip der Sparkassen im
Lichte des BGH-Urteils vom 6.10.2015 = WM 2016, 878
zum Presse-Grosso
Seite 914
Rechtsanwälte Andreas W. Tilp und Maximilian Weiss,
Kirchentellinsfurt
Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen der
Verletzung von Ad-hoc-Pflichten
Redaktionsbeirat:
Bankrecht und Kreditsicherungsrecht
Gesellschafts- und Unternehmensrecht
Richter am BGH
Dr. Hans-Ulrich Joeres,
Karlsruhe
Richterin am BGH
Ilse Lohmann,
Karlsruhe
Seite 21
Prof. Dr. Peter O. Mülbert,
Mainz
Kein Anspruch auf Detailinformationen zur Besetzung von Führungspositionen in abhängiger Gesellschaft als Grundlage für Entlastungsentscheidung in der Obergesellschaft
OLG Düsseldorf 13.7.2015 – I-26 W 16/14 [AktE] (WM 2015, 2053)
Univ.-Prof. Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard), Kiel/Dr. Philipp Scholz, Jena
Rechtsanwalt
Reinhard Nützel,
Frankfurt a. M.
Notar- und Anwaltsrecht
Seite 60
Notarielle Beurkundung von Verbraucherverträgen; Einhaltung der
Regelfrist
BGH 25.6.2015 – III ZR 292/14 (WM 2015, 1911)
Vors. Richter am BGH a. D. Dr. Hans Gerhard Ganter, Weil der Stadt
www.wertpapiermitteilungen.de
WERTPAPIERMITTEILUNGEN
TEIL IV
Seite 923
Kammergericht, 2.3.2016 – 26 U 18/15
Zu Schadensersatzansprüchen gegen eine Bank wegen
Raubes von Geld aus dem Bankschließfach durch unbekannte Dritte
Seite 926
BGH, 26.11.2015 – 3 StR 17/15
Zur Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht eines
Aufsichtsratsmitglieds einer GmbH im Zusammenwirken
mit einem leitenden Angestellten der Gesellschaft; zur
Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht und dem
Eintritt eines Vermögensnachteils bei Übernahme von
Bürgschaftsverpflichtungen für ein Bundesland durch
dessen Finanzminister („Nürburgring“)
Seite 944
BGH, 7.4.2016 – VII ZR 56/15
Keine Unwirksamkeit von § 8 Abs. 2 Nr. 1 Fall 2 i.V.m.
§ 8 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B nach §§ 103, 119 InsO oder § 307
Abs. 1, 2 BGB; keine Abweichung einer Vertragserfüllungsbürgschaft von 10 % der Auftragssumme vom gesetzlichen Leitbild des § 632a Abs. 3 Satz 1 BGB
Postverlagsort Frankfurt a. M.
32. Jahrgang 2016 – S. 1-68
 Ja, ich möchte als Dankeschön für
meine Teilnahme die Börsen-Zeitung
vier Wochen lang kostenlos und unverbindlich erhalten.
 Ja, ich möchte als Dankeschön für
meine Teilnahme die WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht in 2 Monatsausgaben kostenlos und unverbindlich
zur Ansicht erhalten.
 Ja, ich möchte als Dankeschön für
meine Teilnahme die Zeitschrift für
Wirtschafts- und Bankrecht drei
Wochen lang kostenlos und unverbindlich erhalten.
1.Teilnehmer: Name, Vorname
2. Teilnehmer: Name, Vorname
Funktion/Abteilung
Funktion/Abteilung
Telefon, Fax
Telefon, Fax
E-Mail
E-Mail
Werbung
 Ja, ich bin mit dem Erhalt von weiteren Informationen (Werbung) zu
Produkten und Dienstleistungen der WM Gruppe einverstanden.
Rechtsanwalt
Dr. Andreas Lange,
Frankfurt a. M.
20
21. Mai 2016
70. Jahrgang
Seiten 905-956
WERTPAPIERMITTEILUNGEN
Veranstaltungsort
D 22085 C
Firma/Institut
Ort, Datum
Straße/Postfach
Unterschrift
Postleitzahl, Ort
Fax +49 69 27 32 200
WM Seminare