WM - S emi nar WM Seminare US-Quellensteuer – Der neue QI-Vertrag – Technische Änderungen, Compliance-Zertifizierung und Prüfungsanforderungen Dividendenersatzzahlungen Sec. 871m IRC– Dividendenersatzzahlungen aus U.S. und Nicht-U.S. Derivaten und strukturierten Finanzprodukten können künftig U.S.-Quellensteuer auslösen 28. September 2016 Mercure Hotel & Residenz Frankfurt Messe Leitung und Moderation: Petar Groseta Referenten: Rainer Fieß Petar Groseta Alexander Hagen Julia J. Schilling Dr. Carsten Schmidt Tim Schnitzler Börsen-Zeitung Zeitung für die Finanzmärkte WERTPAPIER-MITTEILUNGEN Zielsetzung / Referenten Die Referenten Rainer Mathias Fieß ist Steuerberater und Senior Manager bei Ernst & Young im Bereich EMEIA Financial Services. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich Operational Taxes (QI, FATCA, CRS, Abgeltungsteuer und Investmentsteuerreform), deren systemseitige Umsetzung sowie in der steuerlichen Beurteilung von Kapitalmarktprodukten im internationalen Kontext. Petar Groseta ist Steuerberater und Partner bei Ernst & Young in Frankfurt und im Bereich EMEIA Financial Services tätig. Die Schwerpunkte seiner Beratungstätigkeit liegen in der internationalen Besteuerung der Finanzindustrie und insbesondere in den US-Quellensteuerregelungen im Zusammenhang mit dem QI-System und FATCA. Alexander Hagen ist Rechtsanwalt, Steuerberater und Executive Director bei Ernst & Young in Eschborn im Bereich EMEIA Financial Services. Die Schwerpunkte seiner Beratungstätigkeit liegen in der internationalen Besteuerung der Finanzindustrie. Sein Beratungsfeld umfasst insbesondere die (grenzüberschreitende) Besteuerung von Finanzprodukten, deren Quellenbesteuerung und die systemseitige Umsetzung. Julia J. Schilling ist Rechtsanwältin, Steuerberaterin und Senior Manager bei Ernst & Young in Eschborn im Bereich EMEIA Financial Services. Ihre Beratungsschwerpunkte liegen in der Beratung von vornehmlich U.S. amerikanischen Private Equity Fonds, die Beurteilung grenzüberschreitender Finanzprodukte und die Steuerberatung an der Schnittstelle von U.S. amerikanischem und deutschem Steuerrecht. Dr. Carsten Schmidt ist Steuerberater und Leiter der Abteilung „Products & Clients“ innerhalb des Bereichs Group Tax der Commerzbank AG in Frankfurt am Main. Er ist dort zuständig für die Besteuerung von Bank- und strukturierten Finanzprodukten. Seine aktuellen Tätigkeitsschwerpunkte sind die Abgeltungsteuer, die US-Steuergesetzgebung FATCA, der OECD Common Reporting Standard sowie das US-QI-Regime. Er wirkt aktiv in der Verbandsarbeit zu diesen Themen mit. Tim Schnitzler ist Leiter der Abteilung International Tax Reporting der HSBC Transaction Services GmbH in Düsseldorf. Er ist dort zuständig für die prozessuale und fachliche Umsetzung der US Steuergesetzgebung FATCA sowie des QI Regimes. Darüber hinaus ist er verantwortlich für die operative Umsetzung des OECD Common Reporting Standards. Das Seminar Der neue QI-Vertrag – Technische Änderungen, Compliance-Zertifizierung und Prüfungsanforderungen Mit dem neuen, grds. ab 1. Juli 2014 geltenden, QI-Vertrag (Rev. Proc. 2014-39) hat die U.S. Steuerbehörde IRS (Internal Revenue Service) anlässlich der Einführung von FATCA einige bedeutende Anpassungen an das bestehende Regime vorgenommen. Diese Neuerungen, die die Identifikation, Dokumentation, Quellensteuereinbehaltung und Meldung von Kunden, die U.S. Quellenerträge erzielen, betreffen, müssen seit 2014 von QIs umgesetzt werden. Zudem beinhaltet der neue QI-Vertag nunmehr explizite und sehr detaillierte Anforderungen an die QIs, ein umfangreiches Compliance-Programm unter der Leitung eines QI-Responsible Officer (QIRO) bei sich zu etablieren und die Compliance des QI durch eine Bestätigung dieses QI-RO gegenüber dem IRS regelmäßig zu bestätigen. Als Teil dieses Zertifizierungsprozesses muss sich der QI auch einer internen oder externen QI-Prüfung unterziehen. Die QIs sollten die Anforderungen an das QI Compliance-Programm und die QI-Prüfung sehr sorgfältig analysieren und ein effektives Kontrollsystem einführen. Ansonsten drohen finanzielle Steuerhaftungsrisiken und nachträgliche Korrekturen aufgrund eines Steuermindereinbehalts und Sanktionen bis hin zum Verlust des QI-Status. Sec. 871m IRC– Dividendenersatzzahlungen aus U.S. und Nicht-U.S. Derivaten und strukturierten Finanzprodukten können künftig U.S.-Quellensteuer auslösen Mit den im September 2015 veröffentlichten Verordnungen (Treasury Regulations) zu Sec. 871m des U.S.amerikanischen Steuergesetzbuchs (Internal Revenue Code - IRC) hat das U.S.-Finanzministerium (U.S. Treasury) eine neue U.S.-Quellensteuerpflicht auf sogenannte Dividendenersatzzahlungen (Dividend Equivalent Payments) aus sämtlichen derivativen Finanzinstrumenten eingeführt, deren Wertentwicklung in einem bestimmten Maße an die Wertentwicklung von U.S.-Aktie(n) gekoppelt ist. Diese Quellensteuerpflicht wird ab dem 1. Januar 2017 gelten. Programm Hintergrund für die Einführung der Regelung ist die Befürchtung des U.S.-Gesetzgebers, dass NichtU.S.-Personen derivative Finanzinstrumente mit U.S.-Aktien als Underlying dazu einsetzen, U.S.Quellensteuern auf U.S.-Dividenden zu vermeiden. Die neue U.S.-Quellensteuerpflicht nach Sec. 871 (m) IRC soll diese vermeintliche BesteuerungslüSec. 871(m) als wesentliche Erweiterung von USQuellensteuer- und Reportingpflichten FATCA s 871(m) QI IRS Reporting W-8 W-8 $ Seite 3 $ Neue US-Quellensteuer auf dividendenentsprechende Zahlungen (Sec. 871m IRC) cke schließen und erweitert bereits bestehende Regelungen, die aber einen wesentlich engeren Anwendungsbereich haben. Das neue Regime bedeutet eine massive Erweiterung der U.S.-Quellensteuerpflicht, die sowohl deutsche Emittenten potentiell betroffener Finanzprodukte als auch Investment- und Depotbanken zu beachten haben. Aufgrund potentieller erheblicher Steuerrisiken (die grundsätzlich unabhängig vom Status als QI oder NQI sind) ist eine mögliche Betroffenheit sehr sorgfältig zu prüfen. Die notwendigen Umsetzungsmaßnahmen müssen noch vor dem 1. Januar 2017 abgeschlossen werden. Der ab 2017 voraussichtlich erneut revidierte QI-Vertrag wird durch die Einführung des sog. Qualified Derivatives Dealer (QDD) Status den neuen Regelungen auch im Rahmen des QI Regimes die Rechnung tragen. Das WM-Seminar gibt mit Experten aus der Bera- tung und der betrieblichen Praxis Hilfestellungen für eine finale Umsetzung der neuen Regelungen. Das Seminar befasst sich nicht nur mit den rechtlichen Fragen, sondern fokussiert sich auf die praktische Umsetzung (z.B. „Wie geht es?“, „Worauf muss unbedingt geachtet werden“?). Besondere Aufmerksamkeit ist insbesondere auch auf die entsprechenden Auswirkungen auf die einzelnen Geschäftsfelder (z.B. Emissionsgeschäft, Depotbankgeschäft, Investmentbanking), auf die externe Kundenkommunikation, auf interne Prozessabläufe und auf die eingesetzten IT-Systeme zu richten. Die Teilnehmer Mitarbeiter von Kreditinstituten, Kapitalanlagegesellschaften, Versicherungen und Finanzintermediären aus den Bereichen Steuern, Rechnungslegung, Compliance, Wertpapierhandel, Wertpapierabwicklung und -verwaltung, Fondsadministration sowie QI-Beauftragte. Das Programm – 9.30 bis ca. 17.30 Uhr 9:30 Uhr Begrüßung & Einführung 9.45 Uhr Überblick über die technischen Änderungen nach dem neuen QI-Vertrag im Bereich Dokumentation -Quellensteuereinbehalt -Reporting - Update vom IRS -Ausblick Petar Groseta , EY 10:45 Uhr Kaffeepause 11:00 Uhr QI – Compliance Program / ComplianceZertifizierung und Prüfung: - Bestandteile des QI-Compliance Programms - Anforderungen an die effektiven Kontroll mechanismen - Haftungsrisiken für den QI - Haftungsrisiken für den QI-RO - Inhalt der QI-Zertifizierung durch den QI-RO und die Zertifizierungsperiode - Interne oder externe QI-Prüfung: Anforderungen, Sampling, Bericht Rainer Fieß, EY 12:15 Uhr Erfahrungen mit dem neuen QI-Vertrag Dr. Carsten Schmidt, Commerzbank 13:15 Uhr Mittagspause 14:15 Uhr Sec. 871 m IRC -Hintergründe -Anforderungsvoraussetzungen - Implementierungsvoraussetzungen und strategische Optionen - Risiken der Nicht-Compliance - Vermeidung der Mehrfachbesteuerung durch das QDD-Verfahren - Fragen der Anrechenbarkeit der US-Quellen steuer in Deutschland Alexander Hagen /Julia Schilling, EY 16:15 Uhr Kaffeepause 16:30 Uhr Überlegungen aus der Industrie zu Sec. 871m. Tim Schnitzler, HSBC Trinkaus & Burkhardt Teilnahmebedingungen und Anmeldung Organisation /Rückfragen · Postfach 11 09 32 · 60044 Frankfurt am Main · Tel.: +49 69 2732 162 · Fax: +49 69 2732 200 · www.wm-seminare.de Datum www.wertpapiermitteilungen.de 28. September 2016 – 9.30 bis ca. 17.30 Uhr Mercure Hotel & Residenz Frankfurt Messe Voltastraße 29 60486 Frankfurt am Main Tel. +49 69 79260 Redaktion: Rechtsanwalt Dr. Christopher Kienle, Frankfurt a. M. ZKZ88765 WuB 1/2016 Redaktion Anmeldung zum Seminar Nr. S16-823N Rechtsanwältin Dr. Karen Kuder, Frankfurt a.M. (unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen) Am WM-Seminar US-Quellensteuer ... am 28. September 2016 in Frankfurt am Main nehme ich teil. Der Seminarpreis pro Person in Höhe von € 885,- zzgl. MwSt. wird nach Erhalt der Rechnung überwiesen. Die Rechnung bitte ich auszustellen auf mich Firma/Institut. Preise/Leistungen Nach Eintreffen Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung über den Seminarpreis in Höhe von EUR 885,- (zzgl. 19% MwSt. = EUR 168,15). Die Rechnung wird Ihnen elektronisch zugestellt. Wenn Sie eine postalische Rechnung wünschen, dann lassen Sie es uns bitte wissen. Der Rechnungsbetrag muss vor Seminarbeginn eingegangen sein. Im Preis enthalten sind die Teilnahme am Seminar, Mittagessen, Erfrischungen/Pausengetränke und Arbeitsunterlagen. Der Verlag behält sich kurzfristige Programmänderungen vor. Rücktritt/Storno Die Anmeldung zum Seminar ist verbindlich. Bei Nichtteilnahme wird der volle Preis erhoben. Es ist möglich, eine Ersatzperson zu benennen. Bei Storno der Teilnahme am Seminar später als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung wird eine Aufwandsentschädigung von EUR 300,- ( zzgl. 19% MwSt. = EUR 57,-) berechnet. Bei Storno der Teilnahme früher als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung entstehen keine weiteren Kosten. Der Verlag behält sich vor, das Seminar ggf. abzusagen. In diesem Fall wird der bereits gezahlte Seminarpreis zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegenüber dem Verlag bestehen nicht. Dieses Angebot gilt nur für Unternehmer. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass die Seminarannmeldung für die gewerbliche bzw. selbständige berufliche Tätigkeit erfolgt. Verbraucher (Privatpersonen) stellen eine unverbindliche Seminaranfrage bitte hier: [email protected] Unterkunft/Hotel Für die Teilnehmer steht ein begrenztes Zimmerkontingent im Hotel zur Verfügung. Bitte nehmen Sie die Reservierung direkt unter Berufung auf die Veranstaltung vor. Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht Aus dem Inhalt Dies gilt auch für Informationen per E-Mail. Prof. Dr. Tobias Lettl, Potsdam Rechtsanwalt Dr. Helmut Merkel, Frankfurt a. M. Arne Wittig, Essen Rechtsanwalt Dr. Andreas Lange, Frankfurt a.M. Seite 3 Rechtsanwalt Thorsten Höche, Berlin Anzeige der Inanspruchnahme bei Zeitbürgschaft OLG Bamberg 12.5.2015 – 4 U 205/14 (WM 2015, 1906) Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Peter Bülow, Trier Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus J. Hopt, Hamburg Redaktionsbeirat Seite 18 Rechtsanwalt Thorsten Höche, Berlin Bankerlaubnis; Einlagengeschäft; Ankauf Lebensversicherung OLG Nürnberg 5.12.2014 – 14 W2263/14 (WM 2015, 1674) RA Reinfrid Fischer, Berlin Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus J. Hopt, Hamburg Richter am BGH Dr. Hans-Ulrich Joeres, Karlsruhe Richterin am BGH Ilse Lohmann, Karlsruhe Prof. Dr. Peter O. Mülbert, Mainz Rechtsanwalt Reinhard Nützel, Frankfurt a.M. WERTPAPIER-MITTEILUNGEN AUS DEM INHALT: Seite 905 Univ.-Prof. a. D. Dr. Hermann-Josef Bunte, Richter am Hanseatischen OLG a. D., Bielefeld Die Angriffe gegen das Regionalprinzip der Sparkassen im Lichte des BGH-Urteils vom 6.10.2015 = WM 2016, 878 zum Presse-Grosso Seite 914 Rechtsanwälte Andreas W. Tilp und Maximilian Weiss, Kirchentellinsfurt Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen der Verletzung von Ad-hoc-Pflichten Redaktionsbeirat: Bankrecht und Kreditsicherungsrecht Gesellschafts- und Unternehmensrecht Richter am BGH Dr. Hans-Ulrich Joeres, Karlsruhe Richterin am BGH Ilse Lohmann, Karlsruhe Seite 21 Prof. Dr. Peter O. Mülbert, Mainz Kein Anspruch auf Detailinformationen zur Besetzung von Führungspositionen in abhängiger Gesellschaft als Grundlage für Entlastungsentscheidung in der Obergesellschaft OLG Düsseldorf 13.7.2015 – I-26 W 16/14 [AktE] (WM 2015, 2053) Univ.-Prof. Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard), Kiel/Dr. Philipp Scholz, Jena Rechtsanwalt Reinhard Nützel, Frankfurt a. M. Notar- und Anwaltsrecht Seite 60 Notarielle Beurkundung von Verbraucherverträgen; Einhaltung der Regelfrist BGH 25.6.2015 – III ZR 292/14 (WM 2015, 1911) Vors. Richter am BGH a. D. Dr. Hans Gerhard Ganter, Weil der Stadt www.wertpapiermitteilungen.de WERTPAPIERMITTEILUNGEN TEIL IV Seite 923 Kammergericht, 2.3.2016 – 26 U 18/15 Zu Schadensersatzansprüchen gegen eine Bank wegen Raubes von Geld aus dem Bankschließfach durch unbekannte Dritte Seite 926 BGH, 26.11.2015 – 3 StR 17/15 Zur Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht eines Aufsichtsratsmitglieds einer GmbH im Zusammenwirken mit einem leitenden Angestellten der Gesellschaft; zur Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht und dem Eintritt eines Vermögensnachteils bei Übernahme von Bürgschaftsverpflichtungen für ein Bundesland durch dessen Finanzminister („Nürburgring“) Seite 944 BGH, 7.4.2016 – VII ZR 56/15 Keine Unwirksamkeit von § 8 Abs. 2 Nr. 1 Fall 2 i.V.m. § 8 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B nach §§ 103, 119 InsO oder § 307 Abs. 1, 2 BGB; keine Abweichung einer Vertragserfüllungsbürgschaft von 10 % der Auftragssumme vom gesetzlichen Leitbild des § 632a Abs. 3 Satz 1 BGB Postverlagsort Frankfurt a. M. 32. Jahrgang 2016 – S. 1-68 Ja, ich möchte als Dankeschön für meine Teilnahme die Börsen-Zeitung vier Wochen lang kostenlos und unverbindlich erhalten. Ja, ich möchte als Dankeschön für meine Teilnahme die WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht in 2 Monatsausgaben kostenlos und unverbindlich zur Ansicht erhalten. Ja, ich möchte als Dankeschön für meine Teilnahme die Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht drei Wochen lang kostenlos und unverbindlich erhalten. 1.Teilnehmer: Name, Vorname 2. Teilnehmer: Name, Vorname Funktion/Abteilung Funktion/Abteilung Telefon, Fax Telefon, Fax E-Mail E-Mail Werbung Ja, ich bin mit dem Erhalt von weiteren Informationen (Werbung) zu Produkten und Dienstleistungen der WM Gruppe einverstanden. Rechtsanwalt Dr. Andreas Lange, Frankfurt a. M. 20 21. Mai 2016 70. Jahrgang Seiten 905-956 WERTPAPIERMITTEILUNGEN Veranstaltungsort D 22085 C Firma/Institut Ort, Datum Straße/Postfach Unterschrift Postleitzahl, Ort Fax +49 69 27 32 200 WM Seminare
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