Prof. Dr. Wolfgang Mitsch Universität Potsdam Wintersemester 2015 / 2016 Lehrveranstaltung zur Examensvorbereitung im Strafrecht „ Zwanzig examenswichtige Entscheidungen im Strafrecht aus den Jahren 2013 bis 2015 “ Liebe Studenten ! Zu der Examensvorbereitungsveranstaltung am 2. und 3. März 2016 möchte ich Ihnen hiermit einige Hinweise geben: In der Veranstaltungsankündigung habe ich nicht von „examensverdächtigen“, sondern von „examenswichtigen“ Entscheidungen gesprochen. Das eine schließt das andere natürlich nicht aus. Ich möchte Sie nur bitten, sich zur Teilnahme an der Veranstaltung nicht primär durch die Hoffnung motivieren zu lassen, eine dieser Entscheidungen könnte im nächsten oder übernächsten Examen „drankommen“. Unbegründet ist diese Hoffnung zwar nicht. Jedoch ist die Wahrscheinlichkeit so gering, dass Sie davon keine Ihrer persönlichen Entschließungen abhängig machen sollten. 20 Entscheidungen ist auch eine sehr kleine Zahl angesichts der Menge von Urteilen und Beschlüssen allein des BGH, die laufend veröffentlicht werden. Andere Gerichte (OLG, LG, AG) sind hier von vornherein nicht berücksichtigt worden, obwohl auch auf diesen Gerichtsebenen immer wieder interessante Entscheidungen zu finden sind. Es ist also ein sehr kleiner Ausschnitt aus dem sehr weiten Feld, der hier beleuchtet wird. Aber lassen Sie sich dadurch nicht irritieren oder entmutigen. Ich habe jedenfalls bei meiner Recherche keine Entscheidung gefunden, von der ich persönlich der Ansicht wäre, dass sie „examensverdächtiger“ ist als die, mit denen wir arbeiten werden. Aber das ist natürlich eine subjektive Einschätzung. Was viel wichtiger ist: der Stoff, der in den Entscheidungen behandelt wird, ist nichts, was nicht auch in jedem Lehrbuch, Skript oder sonstigem von Ihnen im Studium und in der Examensvorbereitung benutzten Medium zu finden ist. Was Gegenstand dieser Entscheidungen ist, das wird auch im „Wessels“, „Rengier“, „Heinrich“ oder „Eisele“ usw. behandelt. Es sind auch überwiegend keine vollkommen neuen Themen, die in den aktuellen Auflagen der Lehrbücher deshalb nicht berücksichtigt sind, weil sie vor Erscheinen dieser Auflage als relevante Themen noch gar nicht existent waren. Das gilt selbst für so aufsehenerregende Rechtsprechungsereignisse, wie die aktuelle Diskussion zwischen den BGH-Strafsenaten über die Verfassungswidrigkeit der Wahlfeststellung oder der Rechtsprechungswandel bei der Beurteilung der Frage, ob das Hehlerei-Merkmal „absetzt“ einen Absatzerfolg voraussetzt. Wenn Sie die zugrunde liegenden Entscheidungen des BGH gelesen haben, tun Sie sich wahrscheinlich etwas leichter mit der Bewältigung entsprechender Aufgaben. Aber Sie sollten das auch schaffen können, ohne über diese Entscheidungen informiert zu sein. Denn zum Erwerb eigener Problemlösungskompetenz haben Sie ja schließlich studiert. Warum sollte der BGH schlauer sein als Sie? Machen Sie sich also keine Sorgen, wenn Sie die eine oder andere Entscheidung nicht kennen oder vielleicht sogar von keiner dieser Entscheidungen – von den hier nicht einbezogenen Entscheidungen ganz zu schweigen – bisher etwas gehört haben. Wenn Sie Ihr Studium vernünftig gestaltet und das Strafrecht auf der Grundlage von Lehrbüchern gelernt haben, ist Ihnen nichts entgangen und Sie sollten in der Lage sein, den Entscheidungsstoff zu verstehen und die zugrunde liegenden Sachverhalte strafrechtlich zu begutachten. Den Ablauf der 2 x 120-Minuten-Veranstaltungen stelle ich mir ungefähr so vor: Am Mittwoch werden die Entscheidungen 1 bis 10, am Donnerstag die Entscheidungen 11 bis 20 besprochen. Da Sie das Material erst am Mittwoch bekommen, werden wir zunächst jeweils den Sachverhalt lesen. Danach werde ich Sie fragen, welche Straftatbestände in dem Fall erörterungswürdig sind. Es handelt sich insofern um eine Übung des schnellen Erfassens von Rechtsstoff in einem Sachverhalt, der Ihnen die entscheidungsrelevanten Rechtsfragen nicht auf dem Silbertablett präsentiert, sondern neben rechtserheblichen auch rechtsunerhebliche ausschmückende Elemente enthält. Aus Zeitgründen werden wir eine klausurmäßige Besprechung aller in Betracht kommenden Gesichtspunkte nicht durchführen können. Das muss Ihrer persönlichen Nachbereitung vorbehalten bleiben. Die nächste und wichtigste Frage an Sie wird dann sein, was wohl das zentrale „Problem“ des Falles ist, zu dem sich der BGH als Revisionsinstanz in der Begründung seiner Entscheidung mehr oder weniger ausführlich geäußert hat. Sobald wir das herausgefunden haben, wollen wir uns in der verbleibenden knappen Zeit über dieses Thema unterhalten. Dabei hoffe ich auf Ihre rege aktive Mitarbeit. Wir wollen keine Vorlesung halten, sondern eine kleine intensive Übung durchführen, eine Art „Crash-Kurs“ zu einer bunten Palette von relevanten Themen aus dem Allgemeinen und dem Besonderen Teil des Strafrechts. Da die Veranstaltung aufgezeichnet wird, brauchen Sie nichts mitzuschreiben. Hören Sie aufmerksam zu, denken Sie mit und beteiligen Sie sich an dem Gespräch. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg. WM 23. 2. 2016
© Copyright 2024 ExpyDoc