Wintersemester 2015 / 2016

Prof. Dr. Wolfgang Mitsch
Universität Potsdam
Wintersemester 2015 / 2016
Lehrveranstaltung zur
Examensvorbereitung im Strafrecht
„ Zwanzig examenswichtige Entscheidungen im Strafrecht
aus den Jahren 2013 bis 2015 “
Liebe Studenten !
Zu der Examensvorbereitungsveranstaltung am 2. und 3. März 2016 möchte ich Ihnen hiermit
einige Hinweise geben:
In der Veranstaltungsankündigung habe ich nicht von „examensverdächtigen“, sondern von
„examenswichtigen“ Entscheidungen gesprochen. Das eine schließt das andere natürlich nicht
aus. Ich möchte Sie nur bitten, sich zur Teilnahme an der Veranstaltung nicht primär durch
die Hoffnung motivieren zu lassen, eine dieser Entscheidungen könnte im nächsten oder
übernächsten Examen „drankommen“. Unbegründet ist diese Hoffnung zwar nicht. Jedoch ist
die Wahrscheinlichkeit so gering, dass Sie davon keine Ihrer persönlichen Entschließungen
abhängig machen sollten. 20 Entscheidungen ist auch eine sehr kleine Zahl angesichts der
Menge von Urteilen und Beschlüssen allein des BGH, die laufend veröffentlicht werden.
Andere Gerichte (OLG, LG, AG) sind hier von vornherein nicht berücksichtigt worden,
obwohl auch auf diesen Gerichtsebenen immer wieder interessante Entscheidungen zu finden
sind. Es ist also ein sehr kleiner Ausschnitt aus dem sehr weiten Feld, der hier beleuchtet
wird. Aber lassen Sie sich dadurch nicht irritieren oder entmutigen. Ich habe jedenfalls bei
meiner Recherche keine Entscheidung gefunden, von der ich persönlich der Ansicht wäre,
dass sie „examensverdächtiger“ ist als die, mit denen wir arbeiten werden. Aber das ist
natürlich eine subjektive Einschätzung.
Was viel wichtiger ist: der Stoff, der in den Entscheidungen behandelt wird, ist nichts, was
nicht auch in jedem Lehrbuch, Skript oder sonstigem von Ihnen im Studium und in der
Examensvorbereitung benutzten Medium zu finden ist. Was Gegenstand dieser
Entscheidungen ist, das wird auch im „Wessels“, „Rengier“, „Heinrich“ oder „Eisele“ usw.
behandelt. Es sind auch überwiegend keine vollkommen neuen Themen, die in den aktuellen
Auflagen der Lehrbücher deshalb nicht berücksichtigt sind, weil sie vor Erscheinen dieser
Auflage als relevante Themen noch gar nicht existent waren. Das gilt selbst für so
aufsehenerregende Rechtsprechungsereignisse, wie die aktuelle Diskussion zwischen den
BGH-Strafsenaten über die Verfassungswidrigkeit der Wahlfeststellung oder der
Rechtsprechungswandel bei der Beurteilung der Frage, ob das Hehlerei-Merkmal „absetzt“
einen Absatzerfolg voraussetzt. Wenn Sie die zugrunde liegenden Entscheidungen des BGH
gelesen haben, tun Sie sich wahrscheinlich etwas leichter mit der Bewältigung entsprechender
Aufgaben. Aber Sie sollten das auch schaffen können, ohne über diese Entscheidungen
informiert zu sein. Denn zum Erwerb eigener Problemlösungskompetenz haben Sie ja
schließlich studiert. Warum sollte der BGH schlauer sein als Sie? Machen Sie sich also keine
Sorgen, wenn Sie die eine oder andere Entscheidung nicht kennen oder vielleicht sogar von
keiner dieser Entscheidungen – von den hier nicht einbezogenen Entscheidungen ganz zu
schweigen – bisher etwas gehört haben. Wenn Sie Ihr Studium vernünftig gestaltet und das
Strafrecht auf der Grundlage von Lehrbüchern gelernt haben, ist Ihnen nichts entgangen und
Sie sollten in der Lage sein, den Entscheidungsstoff zu verstehen und die zugrunde liegenden
Sachverhalte strafrechtlich zu begutachten.
Den Ablauf der 2 x 120-Minuten-Veranstaltungen stelle ich mir ungefähr so vor: Am
Mittwoch werden die Entscheidungen 1 bis 10, am Donnerstag die Entscheidungen 11 bis 20
besprochen. Da Sie das Material erst am Mittwoch bekommen, werden wir zunächst jeweils
den Sachverhalt lesen. Danach werde ich Sie fragen, welche Straftatbestände in dem Fall
erörterungswürdig sind. Es handelt sich insofern um eine Übung des schnellen Erfassens von
Rechtsstoff in einem Sachverhalt, der Ihnen die entscheidungsrelevanten Rechtsfragen nicht
auf dem Silbertablett präsentiert, sondern neben rechtserheblichen auch rechtsunerhebliche
ausschmückende Elemente enthält. Aus Zeitgründen werden wir eine klausurmäßige
Besprechung aller in Betracht kommenden Gesichtspunkte nicht durchführen können. Das
muss Ihrer persönlichen Nachbereitung vorbehalten bleiben. Die nächste und wichtigste Frage
an Sie wird dann sein, was wohl das zentrale „Problem“ des Falles ist, zu dem sich der BGH
als Revisionsinstanz in der Begründung seiner Entscheidung mehr oder weniger ausführlich
geäußert hat. Sobald wir das herausgefunden haben, wollen wir uns in der verbleibenden
knappen Zeit über dieses Thema unterhalten. Dabei hoffe ich auf Ihre rege aktive Mitarbeit.
Wir wollen keine Vorlesung halten, sondern eine kleine intensive Übung durchführen, eine
Art „Crash-Kurs“ zu einer bunten Palette von relevanten Themen aus dem Allgemeinen und
dem Besonderen Teil des Strafrechts.
Da die Veranstaltung aufgezeichnet wird, brauchen Sie nichts mitzuschreiben. Hören Sie
aufmerksam zu, denken Sie mit und beteiligen Sie sich an dem Gespräch. Ich wünsche Ihnen
viel Erfolg.
WM
23. 2. 2016