weiteren Informationen

WM - S emi nar
WM Seminare
Kapitalmarktstrafrecht
4. Juli 2016
Mercure Frankfurt-Eschborn Helfmann-Park
Referenten
Dr. Julia von Buttlar LL.M. (Duke)
Andreas Freudenmann
RA Kai-Hendrik Friese Mag. rer. publ.
RA Dr. Philipp Gehrmann
RA Matthias Klein
OStA Markus Weimann
Fachanwaltsordnung § 15: ,,Fortbildung”
Für dieses Seminar kann eine FAOBescheinigung mit insgesamt 6,25 Stunden
Seminarzeit ausgestellt werden.
Börsen-Zeitung
Zeitung für die Finanzmärkte
WERTPAPIER-MITTEILUNGEN
Zielsetzung/Teilnehmer/Referenten
Zielsetzung
Im regulierten Kapitalmarkt sind immer mehr Unternehmen mit Ermittlungsverfahren konfrontiert. Die
Staatsanwaltschaft sucht gezielt Kontakt zu den Medien
und verleiht Ermittlungsmaßnahmen so eine besondere
Brisanz.
Allein das Bekanntwerden von Ermittlungen kann die
Reputation eines Unternehmens nachhaltig schädigen.
Und doch existiert wenig Prävention für den Fall der
Fälle.
Im WM-Seminar wird das noch junge Thema „ Kapitalmarktstrafrecht“ aus ganz unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchtet.
Praktische Erfahrungen sollen ausgetauscht, Impulse
gesetzt werden. Erfahrene Referenten berichten von
Sachverhalten, die im weitesten Sinne dem Kapitalmarktstrafrecht zuzuordnen sind.
Teilnehmer
Das Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte in
der Kredit- und Finanzwirtschaft, Syndizi, ComplianceBeauftragte, Rechtsanwälte und Juristen, die sich mit Fragen rund um das Kapitalmarktstrafrecht beschäftigen.
Referenten
Dr. Julia von Buttlar LL.M. (Duke)
ist seit 2013 stellvertretende Referatsleiterin im Referat für Ordnungswidrigkeiten bei der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am Dienstsitz
Frankfurt am Main. Sie begleitet aktuelle europäische
und nationale Gesetzgebungsvorhaben insbesondere
zur Ausgestaltung sanktionsrechtlicher Vorgaben. Seit
2006 ist sie für die Leitung und Durchführung von
Bußgeldverfahren im Bereich der Wertpapieraufsicht
zuständig. Frau Dr. von Buttlar ist Autorin von zahlreichen
wissenschaftlichen Veröffentlichungen zu verschiedenen
Bereichen des Marktmissbrauchsrechtes, so u.a. in Just/
Voß/Ritz/Becker, Kommentar zum Wertpapierhandelsgesetz (1. Auflage) zur Überwachung von Leerverkäufen. Zudem war sie als Lehrbeauftragte u.a. an der
Fachhochschule Wiesbaden und an der Fachhochschule
Aschaffenburg tätig.
Andreas Freudenmann
ist seit 2006 Leiter der Handelsüberwachungsstelle der
Baden-Württembergischen Wertpapierbörse in Stuttgart. Dort verantwortet er mit seinem Team die Überwachung des Handels der führenden Privatanlegerbörse
Deutschlands, die mit ihrem Segment „Euwax“ Marktführer im börslichen Handel für verbriefte Derivate in Europa
ist. Der gelernte Banker kann selbst auf eine langjährige
Erfahrung als Börsenhändler bei der Deutschen Bank in
Frankfurt sowie der ICF Kursmakler AG zurückblicken. Als
langjähriges Mitglied der Prüfungskommission für Börsenhändler an der Frankfurter Wertpapierbörse unterrichtet und prüft Andreas Freudenmann heute regelmäßig Börsenhändler an der Börse Stuttgart. Neben seiner
Tätigkeit als Gerichtsgutachter referiert er regelmäßig
bei Fortbildungsveranstaltungen für Wirtschaftskriminalisten an der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg.
Kai-Hendrik Friese, Mag. rer. publ.,
ist Leiter des Compliance Office der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, dem Spitzeninstitut
der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken
Raiffeisenbanken. Der Rechtsanwalt und Magister der
Verwaltungswissenschaften wechselte nach 6 Jahren als
Syndikus im Rechtsbereich 1999 in das Compliance Office
der Bank, dessen Leitung er seit dem 1.7.2002 innehat. Er
verantwortet dort mit seinem Team aus erfahrenen Mitarbeitern die Wahrnehmung der Compliance-Aufgaben
nach Kreditwesengesetz und Wertpapierhandelsgesetz
sowie die Geldwäsche- und Betrugsprävention national
und international und nimmt diesbezügliche Steuerungsfunktionen in der DZ BANK Gruppe wahr. Herr
Friese ist als Referent bei der Frankfurt School of Finance
und der Ostdeutschen Sparkassenakademie tätig und
hält regelmäßig Vorträge zu aktuellen Compliance- und
Geldwäschethemen.
Dr. Philipp Gehrmann
ist Rechtsanwalt in der auf das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisierten Kanzlei Krause & Kollegen
und Fachanwalt für Strafrecht. Ein Schwerpunkt seiner
anwaltlichen Tätigkeit liegt in der Beratung und Verteidigung von Finanzdienstleistern und deren Mitarbeitern
gegen sanktionsrechtliche Vorwürfe aus dem Bereich
des Kapitalmarktstrafrechts. Ein weiterer Schwerpunkt
liegt in der Präventivberatung zur Verhinderung solcher
Verstöße („Compliance“). Dr. Gehrmann ist Leiter des
Arbeitskreises Kapitalmarkstrafrecht der wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung (wisteV) und Lehrbeauftragter
der Universität Potsdam.
Matthias Klein
ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger. Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt KLEIN.
zunächst Landesbanken, Kreditinstitute, Bausparkassen
und Finanzdienstleister in Umfangsverfahren und verteidigt gegen Vorwürfe wegen angeblicher Fehlberatung bei Kapitalanlagen. Nach langjähriger Praxis als
Prozessanwalt in zivilrechtlichen Haftungsverfahren ist
KLEIN. heute ausschließlich als Strafverteidiger tätig.
Seine fachliche Expertise im Wirtschaftsrecht verbindet
er mit Techniken moderner Strafverteidigung und berät
Unternehmen in Fragen der Criminal Compliance, der
Krisenkommunikation- und intervention. KLEIN. verteidigt Beschuldigte bei Internal Investigations, bei Ermittlungen von Staatsanwaltschaften, Aufsichts-, Kartell- und
Finanzbehörden sowie in Wirtschaftsstrafverfahren.
OStA Markus Weimann
ist seit Mai 2014 Leiter der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität in Hessen mit Sitz in
Frankfurt am Main. Zusätzlich leitet er die Fachabteilung
für Kapitalmarktstrafrecht und Umfangsverfahren aus
dem Bereich der Vermögensdelikte. Zuvor war er von
1990 bis 2005 bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am
Main zuständig für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Von
2005 bis 2011 war er bei der Generalstaatsanwaltschaft
tätig und zuständig für die Fach- und Dienstaufsicht über
die Staatsanwaltschaften in Hessen. 2006 wurde er zum
Oberstaatsanwalt ernannt. Von 2011 bis zum Mai 2014
leitete er bei der Staatsanwaltschaft Gießen die Abteilung für Wirtschafts-, Umwelt- und Internetkriminalität.
Herr Weimann ist in unterschiedlichen Aufgaben und
Funktionen für die Aus- und Fortbildung bei verschiedenen Justizakademien zuständig, hält Vorträge und hat
zu verschiedenen Bereichen der Wirtschaftskriminalität
veröffentlicht. Er ist Dozent für das Wirtschafts- und
Steuerstrafrecht.
Programm
Programm – 9.30 bis ca. 17.15 Uhr
9.30 Uhr
14.00 Uhr
Die Verfolgung von Insiderkriminalität und
Marktmanipulationen durch die Staatsanwaltschaft
Prävention von strafbaren Handlungen in einer
großen Geschäftsbank
• Die Strafbestimmungen im WpHG
• Praktische Fallbeispiele
OStA Markus Weimann
•
•
•
•
Die gesetzlichen Treiber
Die neuen Anforderungen nach MAD/MAR
Die Risikoanalyse
Maßnahmen im Einzelnen
10.30 Uhr Kaffeepause
RA Kai-Hendrik Friese Mag. rer. publ.
10.45 Uhr
15.15 Uhr
Praxis der Handelsüberwachung an der Börse und
Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden
Brennpunkte des Kapitalmarktstrafrechts aus Sicht
der Verteidigung
• Abgrenzung und Zusammenarbeit der Aufsichtsorgane im
Wertpapierhandel
• Aufgaben und Befugnisse der Handelsüberwachungsstelle
• Beispiele zur handelsgestützten Marktmanipulation
• Ermittlungsverfahren gegen professionelle Teilnehmer am
Kapitalmarkt
• Umfangsverfahren: Risikofelder für (vermeintlich)
Außenstehende
Andreas Freudenmann
RA Dr. Philipp Gehrmann
11.45 Uhr
16.15 Uhr Kaffeepause
Neue Sanktionen im Kapitalmarktrecht
16.30 Uhr
• Verantwortung von natürlichen sowie juristischen Personen
• Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Sanktionierung
Dr. Julia von Buttlar LL.M. (Duke)
13.00 Uhr Mittagessen
Die Finanzkrise vor Gericht: Mediale Wirkungen von
Strafverfahren
„It takes 20 years to build a reputation and 5 minutes to ruin it. If
you think about that you’ll do things differently.“ Warren Buffet
• Vor-Urteil: Medien, Strafverfahren und Reputation
• Going public: Wie Staatsanwaltschaften heute kommunizieren
• Agieren statt Reagieren: Litigation-PR als Wunderwaffe?
RA Matthias Klein
ca. 17.15 Ende der Veranstaltung
Teilnahmebedingungen und Anmeldung
Organisation /Rückfragen
w
Postfach 11 09 32
w
60044 Frankfurt am Main
w
Tel.: +49 69 2732 162
w Fax: +49 69 2732 200
w
Datum
4. Juli 2016
9.30 bis ca. 17.15 Uhr
Werbung
Ja, ich bin mit dem Erhalt von weiteren Informationen (Werbung) zu
Produkten und Dienstleistungen der WM Gruppe einverstanden.
Veranstaltungsort
Mercure Frankfurt-Eschborn Helfmann-Park
Helfmann-Park 1
65760 Eschborn/Frankfurt
Tel. +49 6196 9697-0
WERTPAPIERMITTEILUNGEN
 Dies gilt auch für Informationen per E-Mail.
Redaktion:
WuB
2/2016
Redaktion
Rechtsanwältin
Dr. Karen Kuder,
Frankfurt a.M.
Rechtsanwalt
Dr. Andreas Lange,
Frankfurt a.M.
(unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen)
Am WM-Seminar „Kapitalmarktstrafrecht“ am 4. Juli 2016 in Eschborn nehme
ich teil. Der Seminarpreis pro Person in Höhe von EUR 885,- zzgl. MwSt.
wird nach Erhalt der Rechnung überwiesen. Die Rechnung bitte ich auszustellen
auf  mich  Firma/Institut.
Preise/Leistungen
Nach Eintreffen Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine
Rechnung über den Seminarpreis in Höhe von EUR 885,- (zzgl. 19% MwSt. = EUR
168,15). Die Rechnung wird Ihnen elektronisch zugestellt. Wenn Sie eine postalische Rechnung wünschen, dann lassen Sie es uns bitte wissen. Der Rechnungsbetrag muss vor Seminarbeginn eingegangen sein. Im Preis enthalten sind die Teilnahme
am Seminar, Mittagessen, Erfrischungen/Pau­sengetränke und Arbeitsunterlagen. Der
Verlag behält sich kurzfristige Programmänderungen vor.
Rücktritt/Storno
Die Anmeldung zum Seminar ist verbindlich. Bei Nichtteilnahme wird der volle Preis
erhoben. Es ist möglich, eine Ersatzperson zu benennen. Bei Storno der Teilnahme am
Seminar später als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung wird eine Aufwandsent­
schä­di­gung von EUR 300,- ( zzgl. 19% MwSt. = EUR 57,-) berechnet. Bei Storno der
Teilnahme früher als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung entstehen keine
weiteren Kosten. Der Verlag behält sich vor, das Seminar ggf. abzusagen. In diesem Fall
wird der bereits gezahlte Seminarpreis zurück­erstattet. Weitere Ansprüche gegenüber
dem Verlag bestehen nicht.
Dieses Angebot gilt nur für Unternehmer. Mit meiner Unterschrift bestätige
ich, dass die Seminarannmeldung für die gewerbliche bzw. selbständige berufliche
Tätigkeit erfolgt.
Verbraucher (Privatpersonen) stellen eine unverbindliche Seminaranfrage
bitte hier: [email protected]
Unterkunft/Hotel
Für die Teilnehmer steht ein begrenztes Zimmerkontingent im Hotel zur Verfügung.
Bitte nehmen Sie die Reservierung direkt unter Berufung auf die Veranstaltung vor.
www.wertpapiermitteilungen.de
ZKZ88765
Anmeldung zum Seminar Nr. S16-801N
www.wm-seminare.de
Redaktionsbeirat
Rechtsanwalt
Thorsten Höche,
Berlin
Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult.
Klaus J. Hopt,
Hamburg
Richter am BGH
Dr. Hans-Ulrich Joeres,
Karlsruhe
Richterin am BGH
Ilse Lohmann,
Karlsruhe
Prof. Dr. Peter O. Mülbert,
Mainz
Rechtsanwalt
Reinhard Nützel,
Frankfurt a.M.
WERTPAPIER-MITTEILUNGEN
Entscheidungsanmerkungen
zum Wirtschafts- und
Bankrecht
Rechtsanwalt
Dr. Christopher Kienle,
Frankfurt a. M.
Rechtsanwalt
Dr. Andreas Lange,
Frankfurt a. M.
Prof. Dr. Tobias Lettl,
Potsdam
Rechtsanwalt
Dr. Helmut Merkel,
Frankfurt a. M.
Arne Wittig,
Essen
Aus dem Inhalt
Bankrecht und Kreditsicherungsrecht
Seite 76
Kündigungsrecht der Bausparkasse; Fristbeginn
LG Hannover 13.7.2015 – 14 O 93/15 (WM 2015, 2100)
RA Prof. Dr. Lutz Batereau, Hamm
Redaktionsbeirat:
Seite 85
Warnpflicht einer depotführenden Direktbank
OLG München 23.4.2014 – 19 U 4934/13 (WM 2015, 2139)
RA Prof. Dr. Frank A. Schäfer, LL.M. (UCLA), Düsseldorf
Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult.
Klaus J. Hopt,
Hamburg
Seite 90
Aufklärung über anfänglichen negativen Marktwert eines Swap-Vertrags; Ersichtlichkeit der Einstrukturierung einer Bruttomarge
OLG München 10.9.2015 – 7 U 3473/14 (WM 2015, 2183)
Dr. Torsten Henning, Richter am LG, Heidelberg
Gesellschafts- und Unternehmensrecht
Seite 101
Beginn der Hauptversammlung; Absage der Hauptversammlung; Anfechtungsbefugnis des Vorstands; Minderheitsverlangen zur Einberufung
einer Hauptversammlung
BGH 30.6.2015 – II ZR 142/14 (WM 2015, 2046)
Univ.-Prof. Dr. Ulrich Noack, Düsseldorf
Insolvenz- und Zwangsvollstreckungsrecht
Seite 115
Bereicherungsanspruch des Sicherungszessionars gegen die Masse
BGH 22.10.2015 – IX ZR 171/14 (WM 2015, 2246)
Univ.-Prof. Dr. Moritz Brinkmann, LL.M. (McGill)/
wiss. Mitarbeiter Christopher Lutz, Bonn
www.wertpapiermitteilungen.de
Rechtsanwalt
Thorsten Höche,
Berlin
Richter am BGH
Dr. Hans-Ulrich Joeres,
Karlsruhe
Richterin am BGH
Ilse Lohmann,
Karlsruhe
Prof. Dr. Peter O. Mülbert,
Mainz
Rechtsanwalt
Reinhard Nützel,
Frankfurt a. M.
WERTPAPIERMITTEILUNGEN
TEIL IV
D 22085 C
8
27. Februar 2016
70. Jahrgang
Seiten 337-384
AUS DEM INHALT:
Seite 337
Dr. h.c. Gerd Nobbe, Vorsitzender Richter am BGH a.D.,
Pfinztal
Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Aufklärungs- und Beratungsverschulden bei der Kapitalanlageberatung
– Nicht nur ein Rechtsprechungsbericht –
– Teil II –
Seite 344
Wiss. Mitarbeiter David Bartlitz, Nürnberg
Die Sanktionierung von Verstößen gegen die Erläuterungsund Bonitätsprüfungspflicht im Verbraucherkreditrecht
Seite 354
OLG Köln, 10.2.2016 – 13 U 45/15
Zur Wirksamkeit einer Klausel in AGB einer Bank zur Berechnung eines Entgelts für die Ausstellung einer Ersatzkreditkarte
Seite 355
BVerfG, 12.1.2016 – 1 BvR 3102/13
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses juristischer Personen vom Amt des Insolvenzverwalters
Seite 366
BGH, 21.1.2016 – IX ZR 84/13
Zur Vorsatzanfechtung unter dem Gesichtspunkt der erkannten drohenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners,
wenn dieser im Zeitpunkt der angefochtenen Handlung
noch uneingeschränkt zahlungsfähig ist, aber bereits feststeht, dass Fördermittel, von denen eine kostendeckende
Geschäftstätigkeit abhängt, alsbald nicht mehr gewährt
werden
Seite 379
BVerfG, 12.1.2016 – 1 BvL 6/13
Verfassungswidrigkeit des Verbots der Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mit Ärzten und Apothekern
Postverlagsort Frankfurt a. M.
32. Jahrgang 2016 – S. 69-132
 Ja, ich möchte als Dankeschön
für meine Teilnahme die BörsenZeitung vier Wochen lang kostenlos und unverbindlich erhalten.
 Ja, ich möchte als Dankeschön
für meine Teilnahme die WuB
Entscheidungsanmerkungen
zum Wirtschafts- und Bankrecht in 2 Monatsausgaben
kostenlos und unverbindlich
erhalten.
 Ja, ich möchte als Dankeschön
für meine Teilnahme die Zeitschrift für Wirtschafts- und
Bankrecht drei Wochen lang
kostenlos und unverbindlich
erhalten.
1.Teilnehmer: Name, Vorname
2. Teilnehmer: Name, Vorname
Funktion/Abteilung
Funktion/Abteilung
Telefon, Fax
Telefon, Fax
E-Mail
E-Mail
Firma/Institut
Ort, Datum
Straße/Postfach
Unterschrift
Postleitzahl, Ort
Fax +49 69 2732 200
WM Seminare