WM - S emi nar WM Seminare Kapitalmarktstrafrecht 4. Juli 2016 Mercure Frankfurt-Eschborn Helfmann-Park Referenten Dr. Julia von Buttlar LL.M. (Duke) Andreas Freudenmann RA Kai-Hendrik Friese Mag. rer. publ. RA Dr. Philipp Gehrmann RA Matthias Klein OStA Markus Weimann Fachanwaltsordnung § 15: ,,Fortbildung” Für dieses Seminar kann eine FAOBescheinigung mit insgesamt 6,25 Stunden Seminarzeit ausgestellt werden. Börsen-Zeitung Zeitung für die Finanzmärkte WERTPAPIER-MITTEILUNGEN Zielsetzung/Teilnehmer/Referenten Zielsetzung Im regulierten Kapitalmarkt sind immer mehr Unternehmen mit Ermittlungsverfahren konfrontiert. Die Staatsanwaltschaft sucht gezielt Kontakt zu den Medien und verleiht Ermittlungsmaßnahmen so eine besondere Brisanz. Allein das Bekanntwerden von Ermittlungen kann die Reputation eines Unternehmens nachhaltig schädigen. Und doch existiert wenig Prävention für den Fall der Fälle. Im WM-Seminar wird das noch junge Thema „ Kapitalmarktstrafrecht“ aus ganz unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchtet. Praktische Erfahrungen sollen ausgetauscht, Impulse gesetzt werden. Erfahrene Referenten berichten von Sachverhalten, die im weitesten Sinne dem Kapitalmarktstrafrecht zuzuordnen sind. Teilnehmer Das Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte in der Kredit- und Finanzwirtschaft, Syndizi, ComplianceBeauftragte, Rechtsanwälte und Juristen, die sich mit Fragen rund um das Kapitalmarktstrafrecht beschäftigen. Referenten Dr. Julia von Buttlar LL.M. (Duke) ist seit 2013 stellvertretende Referatsleiterin im Referat für Ordnungswidrigkeiten bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am Dienstsitz Frankfurt am Main. Sie begleitet aktuelle europäische und nationale Gesetzgebungsvorhaben insbesondere zur Ausgestaltung sanktionsrechtlicher Vorgaben. Seit 2006 ist sie für die Leitung und Durchführung von Bußgeldverfahren im Bereich der Wertpapieraufsicht zuständig. Frau Dr. von Buttlar ist Autorin von zahlreichen wissenschaftlichen Veröffentlichungen zu verschiedenen Bereichen des Marktmissbrauchsrechtes, so u.a. in Just/ Voß/Ritz/Becker, Kommentar zum Wertpapierhandelsgesetz (1. Auflage) zur Überwachung von Leerverkäufen. Zudem war sie als Lehrbeauftragte u.a. an der Fachhochschule Wiesbaden und an der Fachhochschule Aschaffenburg tätig. Andreas Freudenmann ist seit 2006 Leiter der Handelsüberwachungsstelle der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse in Stuttgart. Dort verantwortet er mit seinem Team die Überwachung des Handels der führenden Privatanlegerbörse Deutschlands, die mit ihrem Segment „Euwax“ Marktführer im börslichen Handel für verbriefte Derivate in Europa ist. Der gelernte Banker kann selbst auf eine langjährige Erfahrung als Börsenhändler bei der Deutschen Bank in Frankfurt sowie der ICF Kursmakler AG zurückblicken. Als langjähriges Mitglied der Prüfungskommission für Börsenhändler an der Frankfurter Wertpapierbörse unterrichtet und prüft Andreas Freudenmann heute regelmäßig Börsenhändler an der Börse Stuttgart. Neben seiner Tätigkeit als Gerichtsgutachter referiert er regelmäßig bei Fortbildungsveranstaltungen für Wirtschaftskriminalisten an der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg. Kai-Hendrik Friese, Mag. rer. publ., ist Leiter des Compliance Office der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, dem Spitzeninstitut der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Der Rechtsanwalt und Magister der Verwaltungswissenschaften wechselte nach 6 Jahren als Syndikus im Rechtsbereich 1999 in das Compliance Office der Bank, dessen Leitung er seit dem 1.7.2002 innehat. Er verantwortet dort mit seinem Team aus erfahrenen Mitarbeitern die Wahrnehmung der Compliance-Aufgaben nach Kreditwesengesetz und Wertpapierhandelsgesetz sowie die Geldwäsche- und Betrugsprävention national und international und nimmt diesbezügliche Steuerungsfunktionen in der DZ BANK Gruppe wahr. Herr Friese ist als Referent bei der Frankfurt School of Finance und der Ostdeutschen Sparkassenakademie tätig und hält regelmäßig Vorträge zu aktuellen Compliance- und Geldwäschethemen. Dr. Philipp Gehrmann ist Rechtsanwalt in der auf das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisierten Kanzlei Krause & Kollegen und Fachanwalt für Strafrecht. Ein Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit liegt in der Beratung und Verteidigung von Finanzdienstleistern und deren Mitarbeitern gegen sanktionsrechtliche Vorwürfe aus dem Bereich des Kapitalmarktstrafrechts. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Präventivberatung zur Verhinderung solcher Verstöße („Compliance“). Dr. Gehrmann ist Leiter des Arbeitskreises Kapitalmarkstrafrecht der wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung (wisteV) und Lehrbeauftragter der Universität Potsdam. Matthias Klein ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger. Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt KLEIN. zunächst Landesbanken, Kreditinstitute, Bausparkassen und Finanzdienstleister in Umfangsverfahren und verteidigt gegen Vorwürfe wegen angeblicher Fehlberatung bei Kapitalanlagen. Nach langjähriger Praxis als Prozessanwalt in zivilrechtlichen Haftungsverfahren ist KLEIN. heute ausschließlich als Strafverteidiger tätig. Seine fachliche Expertise im Wirtschaftsrecht verbindet er mit Techniken moderner Strafverteidigung und berät Unternehmen in Fragen der Criminal Compliance, der Krisenkommunikation- und intervention. KLEIN. verteidigt Beschuldigte bei Internal Investigations, bei Ermittlungen von Staatsanwaltschaften, Aufsichts-, Kartell- und Finanzbehörden sowie in Wirtschaftsstrafverfahren. OStA Markus Weimann ist seit Mai 2014 Leiter der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität in Hessen mit Sitz in Frankfurt am Main. Zusätzlich leitet er die Fachabteilung für Kapitalmarktstrafrecht und Umfangsverfahren aus dem Bereich der Vermögensdelikte. Zuvor war er von 1990 bis 2005 bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main zuständig für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Von 2005 bis 2011 war er bei der Generalstaatsanwaltschaft tätig und zuständig für die Fach- und Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften in Hessen. 2006 wurde er zum Oberstaatsanwalt ernannt. Von 2011 bis zum Mai 2014 leitete er bei der Staatsanwaltschaft Gießen die Abteilung für Wirtschafts-, Umwelt- und Internetkriminalität. Herr Weimann ist in unterschiedlichen Aufgaben und Funktionen für die Aus- und Fortbildung bei verschiedenen Justizakademien zuständig, hält Vorträge und hat zu verschiedenen Bereichen der Wirtschaftskriminalität veröffentlicht. Er ist Dozent für das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Programm Programm – 9.30 bis ca. 17.15 Uhr 9.30 Uhr 14.00 Uhr Die Verfolgung von Insiderkriminalität und Marktmanipulationen durch die Staatsanwaltschaft Prävention von strafbaren Handlungen in einer großen Geschäftsbank • Die Strafbestimmungen im WpHG • Praktische Fallbeispiele OStA Markus Weimann • • • • Die gesetzlichen Treiber Die neuen Anforderungen nach MAD/MAR Die Risikoanalyse Maßnahmen im Einzelnen 10.30 Uhr Kaffeepause RA Kai-Hendrik Friese Mag. rer. publ. 10.45 Uhr 15.15 Uhr Praxis der Handelsüberwachung an der Börse und Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden Brennpunkte des Kapitalmarktstrafrechts aus Sicht der Verteidigung • Abgrenzung und Zusammenarbeit der Aufsichtsorgane im Wertpapierhandel • Aufgaben und Befugnisse der Handelsüberwachungsstelle • Beispiele zur handelsgestützten Marktmanipulation • Ermittlungsverfahren gegen professionelle Teilnehmer am Kapitalmarkt • Umfangsverfahren: Risikofelder für (vermeintlich) Außenstehende Andreas Freudenmann RA Dr. Philipp Gehrmann 11.45 Uhr 16.15 Uhr Kaffeepause Neue Sanktionen im Kapitalmarktrecht 16.30 Uhr • Verantwortung von natürlichen sowie juristischen Personen • Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Sanktionierung Dr. Julia von Buttlar LL.M. (Duke) 13.00 Uhr Mittagessen Die Finanzkrise vor Gericht: Mediale Wirkungen von Strafverfahren „It takes 20 years to build a reputation and 5 minutes to ruin it. If you think about that you’ll do things differently.“ Warren Buffet • Vor-Urteil: Medien, Strafverfahren und Reputation • Going public: Wie Staatsanwaltschaften heute kommunizieren • Agieren statt Reagieren: Litigation-PR als Wunderwaffe? RA Matthias Klein ca. 17.15 Ende der Veranstaltung Teilnahmebedingungen und Anmeldung Organisation /Rückfragen w Postfach 11 09 32 w 60044 Frankfurt am Main w Tel.: +49 69 2732 162 w Fax: +49 69 2732 200 w Datum 4. Juli 2016 9.30 bis ca. 17.15 Uhr Werbung Ja, ich bin mit dem Erhalt von weiteren Informationen (Werbung) zu Produkten und Dienstleistungen der WM Gruppe einverstanden. Veranstaltungsort Mercure Frankfurt-Eschborn Helfmann-Park Helfmann-Park 1 65760 Eschborn/Frankfurt Tel. +49 6196 9697-0 WERTPAPIERMITTEILUNGEN Dies gilt auch für Informationen per E-Mail. Redaktion: WuB 2/2016 Redaktion Rechtsanwältin Dr. Karen Kuder, Frankfurt a.M. Rechtsanwalt Dr. Andreas Lange, Frankfurt a.M. (unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen) Am WM-Seminar „Kapitalmarktstrafrecht“ am 4. Juli 2016 in Eschborn nehme ich teil. Der Seminarpreis pro Person in Höhe von EUR 885,- zzgl. MwSt. wird nach Erhalt der Rechnung überwiesen. Die Rechnung bitte ich auszustellen auf mich Firma/Institut. Preise/Leistungen Nach Eintreffen Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung über den Seminarpreis in Höhe von EUR 885,- (zzgl. 19% MwSt. = EUR 168,15). Die Rechnung wird Ihnen elektronisch zugestellt. Wenn Sie eine postalische Rechnung wünschen, dann lassen Sie es uns bitte wissen. Der Rechnungsbetrag muss vor Seminarbeginn eingegangen sein. Im Preis enthalten sind die Teilnahme am Seminar, Mittagessen, Erfrischungen/Pausengetränke und Arbeitsunterlagen. Der Verlag behält sich kurzfristige Programmänderungen vor. Rücktritt/Storno Die Anmeldung zum Seminar ist verbindlich. Bei Nichtteilnahme wird der volle Preis erhoben. Es ist möglich, eine Ersatzperson zu benennen. Bei Storno der Teilnahme am Seminar später als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung wird eine Aufwandsent schädigung von EUR 300,- ( zzgl. 19% MwSt. = EUR 57,-) berechnet. Bei Storno der Teilnahme früher als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung entstehen keine weiteren Kosten. Der Verlag behält sich vor, das Seminar ggf. abzusagen. In diesem Fall wird der bereits gezahlte Seminarpreis zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegenüber dem Verlag bestehen nicht. Dieses Angebot gilt nur für Unternehmer. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass die Seminarannmeldung für die gewerbliche bzw. selbständige berufliche Tätigkeit erfolgt. Verbraucher (Privatpersonen) stellen eine unverbindliche Seminaranfrage bitte hier: [email protected] Unterkunft/Hotel Für die Teilnehmer steht ein begrenztes Zimmerkontingent im Hotel zur Verfügung. Bitte nehmen Sie die Reservierung direkt unter Berufung auf die Veranstaltung vor. www.wertpapiermitteilungen.de ZKZ88765 Anmeldung zum Seminar Nr. S16-801N www.wm-seminare.de Redaktionsbeirat Rechtsanwalt Thorsten Höche, Berlin Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus J. Hopt, Hamburg Richter am BGH Dr. Hans-Ulrich Joeres, Karlsruhe Richterin am BGH Ilse Lohmann, Karlsruhe Prof. Dr. Peter O. Mülbert, Mainz Rechtsanwalt Reinhard Nützel, Frankfurt a.M. WERTPAPIER-MITTEILUNGEN Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht Rechtsanwalt Dr. Christopher Kienle, Frankfurt a. M. Rechtsanwalt Dr. Andreas Lange, Frankfurt a. M. Prof. Dr. Tobias Lettl, Potsdam Rechtsanwalt Dr. Helmut Merkel, Frankfurt a. M. Arne Wittig, Essen Aus dem Inhalt Bankrecht und Kreditsicherungsrecht Seite 76 Kündigungsrecht der Bausparkasse; Fristbeginn LG Hannover 13.7.2015 – 14 O 93/15 (WM 2015, 2100) RA Prof. Dr. Lutz Batereau, Hamm Redaktionsbeirat: Seite 85 Warnpflicht einer depotführenden Direktbank OLG München 23.4.2014 – 19 U 4934/13 (WM 2015, 2139) RA Prof. Dr. Frank A. Schäfer, LL.M. (UCLA), Düsseldorf Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus J. Hopt, Hamburg Seite 90 Aufklärung über anfänglichen negativen Marktwert eines Swap-Vertrags; Ersichtlichkeit der Einstrukturierung einer Bruttomarge OLG München 10.9.2015 – 7 U 3473/14 (WM 2015, 2183) Dr. Torsten Henning, Richter am LG, Heidelberg Gesellschafts- und Unternehmensrecht Seite 101 Beginn der Hauptversammlung; Absage der Hauptversammlung; Anfechtungsbefugnis des Vorstands; Minderheitsverlangen zur Einberufung einer Hauptversammlung BGH 30.6.2015 – II ZR 142/14 (WM 2015, 2046) Univ.-Prof. Dr. Ulrich Noack, Düsseldorf Insolvenz- und Zwangsvollstreckungsrecht Seite 115 Bereicherungsanspruch des Sicherungszessionars gegen die Masse BGH 22.10.2015 – IX ZR 171/14 (WM 2015, 2246) Univ.-Prof. Dr. Moritz Brinkmann, LL.M. (McGill)/ wiss. Mitarbeiter Christopher Lutz, Bonn www.wertpapiermitteilungen.de Rechtsanwalt Thorsten Höche, Berlin Richter am BGH Dr. Hans-Ulrich Joeres, Karlsruhe Richterin am BGH Ilse Lohmann, Karlsruhe Prof. Dr. Peter O. Mülbert, Mainz Rechtsanwalt Reinhard Nützel, Frankfurt a. M. WERTPAPIERMITTEILUNGEN TEIL IV D 22085 C 8 27. Februar 2016 70. Jahrgang Seiten 337-384 AUS DEM INHALT: Seite 337 Dr. h.c. Gerd Nobbe, Vorsitzender Richter am BGH a.D., Pfinztal Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Aufklärungs- und Beratungsverschulden bei der Kapitalanlageberatung – Nicht nur ein Rechtsprechungsbericht – – Teil II – Seite 344 Wiss. Mitarbeiter David Bartlitz, Nürnberg Die Sanktionierung von Verstößen gegen die Erläuterungsund Bonitätsprüfungspflicht im Verbraucherkreditrecht Seite 354 OLG Köln, 10.2.2016 – 13 U 45/15 Zur Wirksamkeit einer Klausel in AGB einer Bank zur Berechnung eines Entgelts für die Ausstellung einer Ersatzkreditkarte Seite 355 BVerfG, 12.1.2016 – 1 BvR 3102/13 Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses juristischer Personen vom Amt des Insolvenzverwalters Seite 366 BGH, 21.1.2016 – IX ZR 84/13 Zur Vorsatzanfechtung unter dem Gesichtspunkt der erkannten drohenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, wenn dieser im Zeitpunkt der angefochtenen Handlung noch uneingeschränkt zahlungsfähig ist, aber bereits feststeht, dass Fördermittel, von denen eine kostendeckende Geschäftstätigkeit abhängt, alsbald nicht mehr gewährt werden Seite 379 BVerfG, 12.1.2016 – 1 BvL 6/13 Verfassungswidrigkeit des Verbots der Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mit Ärzten und Apothekern Postverlagsort Frankfurt a. M. 32. Jahrgang 2016 – S. 69-132 Ja, ich möchte als Dankeschön für meine Teilnahme die BörsenZeitung vier Wochen lang kostenlos und unverbindlich erhalten. Ja, ich möchte als Dankeschön für meine Teilnahme die WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht in 2 Monatsausgaben kostenlos und unverbindlich erhalten. Ja, ich möchte als Dankeschön für meine Teilnahme die Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht drei Wochen lang kostenlos und unverbindlich erhalten. 1.Teilnehmer: Name, Vorname 2. Teilnehmer: Name, Vorname Funktion/Abteilung Funktion/Abteilung Telefon, Fax Telefon, Fax E-Mail E-Mail Firma/Institut Ort, Datum Straße/Postfach Unterschrift Postleitzahl, Ort Fax +49 69 2732 200 WM Seminare
© Copyright 2024 ExpyDoc