34-15 Vorschau August 2015

Presse
Landgericht Hannover
31.07.2015
Presseinformation –
Monatsvorschau August 2015
Diese Presseinformation enthält die Termine der im August 2015 beginnenden
Hauptverhandlungen der großen Strafkammern des Landgerichts Hannover sowie
Terminhinweise zu öffentlichkeitsrelevanten Zivilverfahren vor den Zivilkammern 10 und 11.
I.
3. Große Strafkammer
1. Strafsache gegen
Guido S., geb. 1970,
(Verteidiger: Rechtsanwalt Kogge, Hannover)
wegen exhibitionistischer Handlungen
Prozesstermin:
Donnerstag, 06.08.2015, 09:00 Uhr,
Gegenstand:
Der Angeklagte soll sich in 2014 und 2015 wiederholt in Hannover in der Öffentlichkeit
entblößt und an sich für Dritte sichtbar herummanipuliert haben. Die ursprünglich vor dem
Amtsgericht Hannover angeklagten Straftaten sind durch die Strafkammer übernommen
worden, weil die Unterbringung des Angeklagten infolge einer alkoholbedingten psychischen
Störung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) in Betracht kommt.
(Az.: 33 KLs 10/15)
(Stichwort: "Exhibitionismus“)
Nr. 34/15
/ Dr. Stephan Loheit
Pressestelle
Volgersweg 65, 30175 Hannover
Tel.: (0511) 347-2695
Fax: (0511) 347-3550
-1-
www.landgericht-hannover.de
E-Mail:
[email protected]
2. Strafsache gegen
a) Driton T., geb. 1986,
(Verteidiger: Rechtsanwältin Heister, Hannover)
b) Patrick L., geb, 1991,
(Verteidiger: Rechtsanwalt Beismann, Hannover)
wegen schweren Raubes u.a.
Prozessauftakt:
Montag, 10.08.2015, 09:00 Uhr,
Fortsetzungstermin:
12.08.2015, 09:00 Uhr.
Gegenstand:
Die beiden Angeklagten sollen am 10. Oktober 2013 in Neustadt a. Rbge. gewaltsam in eine
Wohnung in der Goethestraße eingedrungen, den dort anwesenden Bewohner mit einem
Küchenmesser bedroht und schließlich einen Laptop, eine Geldkassette mit 380 Euro sowie
einen Nintendo Gamecube eines weiteren Bewohners mitgenommen haben. Der Angeklagte
Driton T. soll diese Gegenstände - wie von Anfang an beabsichtigt - für sich behalten haben.
Am Nachmittag des gleichen Tages soll der beraubte Mitbewohner den Mitangeklagten
Patrick L. in dessen Wohnung zur Rede gestellt haben, woraufhin dieser geäußert haben
soll: „Verpiss dich aus meiner Wohnung, ich stech` dich ab!“.
(Az.: 33 KLs 4/14)
(Stichwort: "Wohnungsraub“)
II.
12. Große Strafkammer
Strafsache gegen
Dejwar S., geb. 1986,
(Verteidiger: Rechtsanwälte Klodnyckyi, Hameln, Schoenian, Hannover, und Lemke,
Hamburg)
wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz
Prozessauftakt:
Dienstag, 18.08.2015, 09:00 Uhr,
-2-
Fortsetzungstermine:
19.08.2015, 12:00 Uhr,
20.08.2015, 09:00 Uhr.
Gegenstand:
Der Angeklagte soll in Hameln im Zeitraum von November 2013 bis Juni 2014 in insgesamt
acht Fällen Heroin in Steinform im Kilobereich für mindestens je 45.000 Euro
gewinnbringend weiterveräußert haben.
(Az.: 46 KLs 16/14)
(Stichwort: "Heroinverkauf“)
III.
Jugendkammer 1
Strafsache gegen
Andreas M., geb. 1971,
(Verteidiger: Rechtsanwältin Deneke, Laatzen)
wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a.
Prozessauftakt:
Montag, 24.08.2015, 09:30 Uhr,
Fortsetzungstermin:
27.08.2015, 09:30 Uhr.
Gegenstand:
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen April 2000 und Januar 2011 in Laatzen und
auf Fehmarn in insgesamt 20 Fällen verschiedene sexuelle Handlungen an seiner 1997
geborenen Tochter vorgenommen zu haben.
(Az.: 31 KLs 7/14)
(Stichwort: "Sexueller Missbrauch“)
-3-
IV.
Zivilkammer 10
Die 10. Zivilkammer verkündet am
07. August 2015, um 10:00 Uhr, in Saal 5 H 1,
ihr Urteil in dem Schadensersatzprozess der R+V Allgemeine Versicherung AG gegen
nunmehr noch drei Heranwachsende, denen vorgeworfen wird, in der Nacht vom 20. Februar
2010 in der leer stehenden dritten Etage des seinerzeit im Umbau befindlichen KröpckeCenters in Hannover randaliert und dabei Sanitärobjekte sowie Wasserleitungen beschädigt
zu haben, die zu einer massiven Überflutung der dritten Etage und einer Durchnässung der
darunter liegenden Räumlichkeiten der Mieterin Peek & Cloppenburg geführt haben sollen.
Der mit der Teilklage geltend gemachte Schaden soll sich auf 50.000 Euro belaufen.
(Az.: 10 O 101/13)
(Stichwort: „Vandalismus im Kröpcke-Center“)
V.
Zivilkammer 11
Die 11. Zivilkammer verhandelt am
05. August 2015, ab 11:00 Uhr,
eine Schadensersatzklage wegen behaupteter fehlerhafter Geldanlageberatung im
Zusammenhang mit dem Erwerb von Griechenlandanleihen in 2011. Die Klägerin behauptet
hierzu im Wesentlichen, ihrem Ehemann seien Griechenlandanleihen von der beklagten
Bank als sichere Anlagen empfohlen worden. Durch den daraufhin erfolgten Erwerb von
Anleihen sei ein Schaden in Höhe von mehr als 148.000 Euro entstanden.
(Az.: 11 O 363/14)
(Stichwort: „Griechenlandanleihen“)
Dr. Stephan Loheit
Medienmanager
Die Presseinformationen des Landgerichts Hannover finden Sie auch im Internet auf der
Internetseite des Landgerichts Hannover unter der Rubrik „Aktuelles und
Presseinformationen“:
-4-