Presse Landgericht Hannover 31.07.2015 Presseinformation – Monatsvorschau August 2015 Diese Presseinformation enthält die Termine der im August 2015 beginnenden Hauptverhandlungen der großen Strafkammern des Landgerichts Hannover sowie Terminhinweise zu öffentlichkeitsrelevanten Zivilverfahren vor den Zivilkammern 10 und 11. I. 3. Große Strafkammer 1. Strafsache gegen Guido S., geb. 1970, (Verteidiger: Rechtsanwalt Kogge, Hannover) wegen exhibitionistischer Handlungen Prozesstermin: Donnerstag, 06.08.2015, 09:00 Uhr, Gegenstand: Der Angeklagte soll sich in 2014 und 2015 wiederholt in Hannover in der Öffentlichkeit entblößt und an sich für Dritte sichtbar herummanipuliert haben. Die ursprünglich vor dem Amtsgericht Hannover angeklagten Straftaten sind durch die Strafkammer übernommen worden, weil die Unterbringung des Angeklagten infolge einer alkoholbedingten psychischen Störung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) in Betracht kommt. (Az.: 33 KLs 10/15) (Stichwort: "Exhibitionismus“) Nr. 34/15 / Dr. Stephan Loheit Pressestelle Volgersweg 65, 30175 Hannover Tel.: (0511) 347-2695 Fax: (0511) 347-3550 -1- www.landgericht-hannover.de E-Mail: [email protected] 2. Strafsache gegen a) Driton T., geb. 1986, (Verteidiger: Rechtsanwältin Heister, Hannover) b) Patrick L., geb, 1991, (Verteidiger: Rechtsanwalt Beismann, Hannover) wegen schweren Raubes u.a. Prozessauftakt: Montag, 10.08.2015, 09:00 Uhr, Fortsetzungstermin: 12.08.2015, 09:00 Uhr. Gegenstand: Die beiden Angeklagten sollen am 10. Oktober 2013 in Neustadt a. Rbge. gewaltsam in eine Wohnung in der Goethestraße eingedrungen, den dort anwesenden Bewohner mit einem Küchenmesser bedroht und schließlich einen Laptop, eine Geldkassette mit 380 Euro sowie einen Nintendo Gamecube eines weiteren Bewohners mitgenommen haben. Der Angeklagte Driton T. soll diese Gegenstände - wie von Anfang an beabsichtigt - für sich behalten haben. Am Nachmittag des gleichen Tages soll der beraubte Mitbewohner den Mitangeklagten Patrick L. in dessen Wohnung zur Rede gestellt haben, woraufhin dieser geäußert haben soll: „Verpiss dich aus meiner Wohnung, ich stech` dich ab!“. (Az.: 33 KLs 4/14) (Stichwort: "Wohnungsraub“) II. 12. Große Strafkammer Strafsache gegen Dejwar S., geb. 1986, (Verteidiger: Rechtsanwälte Klodnyckyi, Hameln, Schoenian, Hannover, und Lemke, Hamburg) wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz Prozessauftakt: Dienstag, 18.08.2015, 09:00 Uhr, -2- Fortsetzungstermine: 19.08.2015, 12:00 Uhr, 20.08.2015, 09:00 Uhr. Gegenstand: Der Angeklagte soll in Hameln im Zeitraum von November 2013 bis Juni 2014 in insgesamt acht Fällen Heroin in Steinform im Kilobereich für mindestens je 45.000 Euro gewinnbringend weiterveräußert haben. (Az.: 46 KLs 16/14) (Stichwort: "Heroinverkauf“) III. Jugendkammer 1 Strafsache gegen Andreas M., geb. 1971, (Verteidiger: Rechtsanwältin Deneke, Laatzen) wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a. Prozessauftakt: Montag, 24.08.2015, 09:30 Uhr, Fortsetzungstermin: 27.08.2015, 09:30 Uhr. Gegenstand: Dem Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen April 2000 und Januar 2011 in Laatzen und auf Fehmarn in insgesamt 20 Fällen verschiedene sexuelle Handlungen an seiner 1997 geborenen Tochter vorgenommen zu haben. (Az.: 31 KLs 7/14) (Stichwort: "Sexueller Missbrauch“) -3- IV. Zivilkammer 10 Die 10. Zivilkammer verkündet am 07. August 2015, um 10:00 Uhr, in Saal 5 H 1, ihr Urteil in dem Schadensersatzprozess der R+V Allgemeine Versicherung AG gegen nunmehr noch drei Heranwachsende, denen vorgeworfen wird, in der Nacht vom 20. Februar 2010 in der leer stehenden dritten Etage des seinerzeit im Umbau befindlichen KröpckeCenters in Hannover randaliert und dabei Sanitärobjekte sowie Wasserleitungen beschädigt zu haben, die zu einer massiven Überflutung der dritten Etage und einer Durchnässung der darunter liegenden Räumlichkeiten der Mieterin Peek & Cloppenburg geführt haben sollen. Der mit der Teilklage geltend gemachte Schaden soll sich auf 50.000 Euro belaufen. (Az.: 10 O 101/13) (Stichwort: „Vandalismus im Kröpcke-Center“) V. Zivilkammer 11 Die 11. Zivilkammer verhandelt am 05. August 2015, ab 11:00 Uhr, eine Schadensersatzklage wegen behaupteter fehlerhafter Geldanlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Griechenlandanleihen in 2011. Die Klägerin behauptet hierzu im Wesentlichen, ihrem Ehemann seien Griechenlandanleihen von der beklagten Bank als sichere Anlagen empfohlen worden. Durch den daraufhin erfolgten Erwerb von Anleihen sei ein Schaden in Höhe von mehr als 148.000 Euro entstanden. (Az.: 11 O 363/14) (Stichwort: „Griechenlandanleihen“) Dr. Stephan Loheit Medienmanager Die Presseinformationen des Landgerichts Hannover finden Sie auch im Internet auf der Internetseite des Landgerichts Hannover unter der Rubrik „Aktuelles und Presseinformationen“: -4-
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