Presse Landgericht Hannover 31.01.2016 LANDGERICHT HANNOVER: Medieninformation – Monatsvorschau Februar 2016 Diese Medieninformation enthält die Termine der im Februar 2016 beginnenden Hauptverhandlungen der großen Strafkammern des Landgerichts Hannover sowie zwei Terminhinweise zu öffentlichkeitsrelevanten Zivilverfahren vor der Zivilkammer 11 und der 5. Kammer für Handelssachen. I. 1. Große Strafkammer Strafsache gegen Redha M., geb. 1978, (Verteidiger: Rechtsanwalt Schmidt, Hameln) wegen Vergewaltigung u.a. Prozessauftakt: Dienstag, 09.02.2016, 09:00 Uhr, Fortsetzungstermine: 11.02.2016, 18.02.2016, 11:00 Uhr, 22.02.2016, 09.03.2016, 14.03.2016, sonst jeweils 09:00 Uhr. Gegenstand: Dem heute 37 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, am 24. Juli 2015 gegen 01:00 Uhr in alkoholisiertem Zustand in Hameln das spätere Opfer auf offener Straße zu Boden gerissen und an die Brüste gefasst zu haben. Im weiteren Verlauf soll er versucht haben, die Geschädigte zu entkleiden, um mit ihr gegen den erkennbaren Willen geschlechtlich zu Nr. 11/16 / Dr. Stephan Loheit Pressestelle Volgersweg 65, 30175 Hannover Tel.: (0511) 347-2695 Fax: (0511) 347-3550 -1- www.landgerichthannover.niedersachsen.de E-Mail: [email protected] verkehren. Durch Hilferufe des Opfers sollen Passanten auf das Geschehen aufmerksam geworden sein. Der Angeklagte soll daraufhin von ihr abgelassen haben. Am 30. August 2015 gegen 05:00 Uhr soll der Angeklagte eine Frau in Hameln auf der Straße angegriffen und in einen Durchgang gezerrt haben, um dort mit ihr geschlechtlich zu verkehren. Die Gegenwehr des Opfers soll der Angeklagte gewaltsam unterbunden und sodann sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen haben. Aufgrund erneuter Hilferufe der Geschädigten sollen schließlich Passanten aufmerksam geworden und eingeschritten sein. (Az.: 30 KLs 7/15) (Stichwort: "Vergewaltigung“) II. 3. Große Strafkammer Strafsache gegen Haval A., geb. 1989, (Verteidiger: Rechtsanwalt Raminski, Hannover) Ahmet O., geb. 1990, (Verteidiger: Rechtsanwalt Rautenstengel, Hannover) Ahmed A., geb. 1990, (Verteidiger: Rechtsanwalt Schanz, Hannover) Usman S., geb. 1989, (Verteidiger: Rechtsanwalt Nordmann, Hannover) Emrah S., geb. 1991, (Verteidiger: Rechtsanwalt Reichelt, Burgdorf) wegen schweren bandenmäßigen Diebstahls u.a. Prozessauftakt: Montag, 01.02.2016, 09:00 Uhr, Fortsetzungstermine: 02.02.2016, 08.02.2016, 09.02.2016, 15.02.2016, 17.02.2016, 19.02.2016, 23.02.2016, -2- 25.02.2016, jeweils 09:00 Uhr. Gegenstand: Die heute 24 bis 26 Jahre alten Angeklagten sollen sich mit weiteren jungen Männern aus dem Raum Hannover zusammengefunden haben, um ihren Lebensunterhalt jedenfalls teilweise durch Straftaten - hauptsächlich Einbruchsdiebstähle - zu bestreiten. Zwischen Dezember 2012 und April 2013 sollen die Angeklagten in jeweils wechselnder Besetzung in Lagerhallen in Langenhagen, ein Autohaus in Hannover sowie ein Spielcasino in Eschershausen eingebrochen sein und Wertgegenstände entnommen haben, um diese später gewinnbringend weiterzuveräußern. (Az.: 33 KLs 14/14) (Stichwort: "Bandendiebstahl“) HINWEIS FÜR MEDIENVERTRETER: In der vorgenannten Strafsache gelten notwendige Foto- und Filmerlaubnisse nach Rücksprache mit der stellvertretenden Vorsitzenden der 3. großen Strafkammer unter folgender Maßgabe als erteilt: Es darf wie folgt fotografiert werden: vor dem Gerichtsgebäude, im Foyer des Gerichtsgebäudes, mit Ausnahme des direkten Bereiches der Besucherkontrolle, im Sitzungssaal vor Beginn der Verhandlung. Mit Sitzungsbeginn ist das Fotografieren bzw. Filmen selbständig einzustellen. Die Kameras sind sofort aus dem Sitzungssaal zu entfernen. Auf die Verpflichtung, die Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten zu wahren (regelmäßig durch geeignetes Unkenntlich machen [Verpixeln o.ä.]), wird ergänzend hingewiesen. In den sonstigen Bereichen des Gerichtsgebäudes (z.B. vor dem Sitzungssaal, auf den Gerichtsfluren, Treppenhaus etc.) sind keine Aufnahmen zulässig. III. 4. Große Strafkammer Strafsache gegen Shpetim A., geb. 1974, (Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Nitz, Hannover) wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz -3- Prozessauftakt: Donnerstag, 18.02.2016, 09:00 Uhr, Fortsetzungstermine: 22.02.2016, 26.02.2016, 29.02.2016, jeweils 09:00 Uhr. Gegenstand: Dem heute 41 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, im Januar/Februar 2007 in Hannover von zwei gesondert verfolgten Personen ein Paket mit etwa 2kg Kokain Wirkstoffgehalt mindestens 800g reines Kokainhydrochlorid - übernommen zu haben, um dieses später gewinnbringend weiterzuverkaufen. Da der Angeklagte den Kaufpreis geprellt haben soll, entführten die beiden gesondert verfolgten Personen zusammen mit weiteren Mittätern Ende Februar 2007 dessen Cousin. Wegen erpresserischen Menschraubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung wurden die beiden gesondert Verfolgten am 26. Mai 2009 durch die große Hilfsstrafkammer 3c zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt (89 KLs 1/07). Der Angeklagte ist aufgrund andauernden Europäischen Haftbefehls am 07. Juli 2015 in Kroatien festgenommen worden, sodass die Hauptverhandlung nunmehr durchgeführt werden kann. (Az.: 58 KLs 3/15) (Stichwort: "Kokainhandel“) IV. 12. Große Strafkammer Strafsache gegen Marcel W., geb. 1982, (Verteidiger: Rechtsanwalt Kleine-Tebbe, Wunstorf) Isabel D., geb. 1986, (Verteidiger: Rechtsanwalt Remmer, Hildesheim) Dominic B., geb. 1986, (Verteidiger: Rechtsanwalt Venter, Hannover) wegen besonders schweren Diebstahls u.a. Prozessauftakt: Dienstag, 16.02.2016, 09:00 Uhr, -4- Fortsetzungstermine: 18.02.2016, 22.02.2016, 24.02.2016, 01.03.2016, 03.03.2016, 09.03.2016, 16.03.2016, 23.03.2016, jeweils 09:00 Uhr. Gegenstand: Den Angeklagten wird im Wesentlichen vorgeworfen, aus in den Medien veröffentlichten Todesanzeigen gezielt Wohnanschriften herausgesucht zu haben, bei denen anzunehmen war, dass diese für die Zeit der in der jeweiligen Anzeige genannten Beerdigung leerstehen würden. Die heute 30 Jahre alte Angeklagte Isabel D. soll die Mitangeklagten sodann in ihrem Fahrzeug zu den zuvor ausgewählten Tatorten gefahren haben, wo der heute 33jährige Mitangeklagte Marcel W. sodann in die Häuser eingestiegen sein und Wertgegenstände entwendet haben soll. Währenddessen soll der heute 29 Jahre alte Angeklagte Dominic B. die Tat durch Schmiere stehen und vorherige Testanrufe abgesichert haben. Der Angeklagte Dominic B. soll darüber hinaus in 21 Fällen zuvor entwendete Bankkarten missbräuchlich eingesetzt haben. (Az.: 46 KLs 17/15) (Stichwort: "Diebstähle während Beerdigungen“) V. 13. Große Strafkammer als Schwurgericht 1. Strafsache gegen Ibrahim Z., geb. 1979, (Verteidiger: Rechtsanwälte Schanz und Weinert, Hannover und Bremen) Mohamad Z., geb. 1957, (Verteidiger: Rechtsanwältin Deneke, Hamburg) Mirza A., geb. 1991, (Verteidiger: Rechtsanwältin Franck, Hamburg) Murat D., geb. 1989, (Verteidiger: Rechtsanwalt Kotios, Hannover) wegen versuchten Totschlags u.a. -5- Prozessauftakt: Montag, 01.02.2016, 15:00 Uhr, Fortsetzungstermine: 19.02.2016, 22.02.2016, 11.03.2016, 31.03.2016, 07.04.2016, 14.04.2016, 21.04.2016, 22.04.2016, jeweils 09:00 Uhr. Gegenstand: Die Angeklagten Ibrahim Z., Mohamad Z. und Mirza A. sollen am Abend des 25. Juli 2015 zum Schünemannplatz in Hannover gefahren sein, um dort das spätere Opfer T. aufzusuchen. Dort angekommen soll der heute 36 Jahre alte Angeklagte Ibrahim Z. den Geschädigten T. aus einem Geschäft auf den Platz gezogen haben, wo zwischenzeitlich 20 bis 25 Personen gestanden haben sollen, denen der heute 59-jährige Mitangeklagte Mohamad Z. zuvor aus einem PKW Baseballschläger, Holzknüppel, Eisenstangen und Messer angereicht haben soll. Es soll sich sodann eine Schlägerei entwickelt haben, in deren Verlauf der heute 26 Jahre alte Mitangeklagte Murat D. Pfefferspray versprüht und u.a. den heute 24-jährigen Angeklagten Mirza A. getroffen haben soll. Mohamad Z. soll mit einer Eisenstange gezielt in Richtung des Kopfes des Geschädigten T. geschlagen haben, um diesen zu töten. Nachdem dies misslungen sei, soll er seinem Sohn Ibrahim Z. ein Messer gereicht und diesen zur Tötung des T. aufgefordert haben. Ibrahim Z. soll daraufhin auf den Geschädigten T. eingestochen haben. Der Mitangeklagte Mirza A. soll parallel mit einem Teleskopschlagstock auf T. eingeschlagen haben, um diesen zu töten. Im Verlauf der Auseinandersetzung soll schließlich der Bruder des Geschädigten T. erschienen sein und sich verteidigend vor seinen Bruder gestellt haben. Auch auf diesen soll Ibrahim Z. sodann mit Tötungsvorsatz eingestochen haben. Den Brüdern T. soll schließlich die Flucht gelungen sein. (Az.: 39 Ks 16/15) (Stichwort: "Eisenstangen- und Messerangriff“) 2. Strafsache gegen Svetlana A., geb. 1981, (Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Nitz, Hannover) wegen versuchten Totschlags u.a. -6- Prozessauftakt: Donnerstag, 04.02.2016, 09:00 Uhr, Fortsetzungstermin: 08.02.2016, 09:00 Uhr. Gegenstand: Die heute 34 Jahre alte Angeklagte soll am frühen Morgen des 18. Juli 2015 in einem Toilettenhaus in Hannover im Zustand verminderter Schuldfähigkeit nach erheblichem Kokainkonsum wiederholt mit einem Taschenmesser mit Tötungsvorsatz auf einen Mitkonsumenten in Bauch- und Brustbereich eingestochen haben, weil dieser ihr kein Geld für den Erwerb weiteren Kokains habe geben wollen. (Az.: 39 Ks 15/15) (Stichwort: "versuchter Totschlag im Toilettenhaus“) 3. Strafsache gegen Dennis L., geb. 1984, (Verteidiger: Rechtsanwälte von Alvensleben und Brettschneider, Hameln und Hannover) Sascha D., geb. 1990, (Verteidiger: Rechtsanwalt Anger, Hannover) Saskia B., geb. 1991, (Verteidiger: Rechtsanwalt Rautenstengel, Hannover) wegen gemeinschaftlichen versuchten Mordes u.a. Prozessauftakt: Mittwoch, 10.02.2016, 09:00 Uhr, Fortsetzungstermine: 11.02.2016, 18.02.2016, 26.02.2016, jeweils 09:00 Uhr. Gegenstand: Die heute 24, 25 und 31 Jahre alten Angeklagten sollen am 28. August 2015 gegen 02:00 Uhr aus fremdenfeindlicher Gesinnung einen Brandanschlag auf ein überwiegend von Asylbewerbern bewohntes Mehrfamilienhauses in Salzhemmendorf verübt haben. (Az.: 39 Ks 20/15) (Stichwort: "Brandanschlag in Salzhemmendorf“) -7- 4. Strafsache gegen Hüseyin A., geb. 1989, (Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Nitz, Hannover) wegen versuchten Totschlags u.a. Prozessauftakt: Mittwoch, 24.02.2016, 09:00 Uhr, Fortsetzungstermin: 09.03.2016, 09:00 Uhr. Gegenstand: Der heute 26 Jahre alte Angeklagte soll in der Nacht des 26. September 2015 bewusst das mit ihm zerstrittene spätere Opfer vor einem Wettbüro in Hannover aufgesucht haben, um diesen zur Rede zu stellen. Vor dem Wettbüro soll der Angeklagte zunächst dessen Inhaber angegriffen haben, was durch das spätere Opfer unterbunden worden sein soll. Daraufhin soll der Angeklagte ein Küchenmesser gezogen und dem Geschädigten mehrfach in den Bauch und später auch in den Rücken gerammt haben. Infolge des Eingreifens weiterer Personen soll er schließlich von seinem Opfer abgelassen und die Flucht ergriffen haben. (Az.: 39 Ks 18/15) (Stichwort: "Messerangriff“) HINWEIS FÜR MEDIENVERTRETER: In den vorgenannten Schwurgerichtssachen gelten notwendige Foto- und Filmerlaubnisse nach Rücksprache mit dem Vorsitzenden des Schwurgerichts unter folgender Maßgabe als erteilt: Es darf wie folgt fotografiert werden: vor dem Gerichtsgebäude, im Foyer des Gerichtsgebäudes, mit Ausnahme des direkten Bereiches der Besucherkontrolle, im Sitzungssaal vor Beginn der Verhandlung. Mit Sitzungsbeginn ist das Fotografieren bzw. Filmen selbständig einzustellen. Die Kameras sind sofort aus dem Sitzungssaal zu entfernen. Auf die Verpflichtung, die Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten zu wahren (regelmäßig durch geeignetes Unkenntlich machen [Verpixeln o.ä.]), wird ergänzend hingewiesen. In den sonstigen Bereichen des Gerichtsgebäudes (z.B. vor dem Sitzungssaal, auf den Gerichtsfluren, Treppenhaus etc.) sind keine Aufnahmen zulässig. -8- Wegen der Strafsache 39 Ks 20/15 wird zusätzlich auf die Hinweise in der Medieninformation 7-2016 verwiesen. VI. Zivilkammer 11 In der Klage zweier Bankkunden auf Erstattung unrechtmäßiger Abbuchungen in Höhe von 8.600 Euro bzw. 11.800 Euro gegen ihre kontoführende Bank (vgl. Medieninformation 5/2016) hat die Einzelrichterin der Zivilkammer 11 Termin zur Verkündung einer Entscheidung anberaumt auf: Mittwoch, den 10. Februar 2016, 09:30 Uhr, Zimmer 1242. (Az.: 11 O 229/15) (Stichwort: „Phishing“) VII. 5. Kammer für Handelssachen Die 5. Kammer für Handelssachen verhandelt am 11. Februar 2016, ab 10:00 Uhr, Saal 6 H 1 (voraussichtlich), über den Widerspruch gegen eine am 29. Dezember 2015 wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung ergangene einstweilige Verfügung, die es dem Antragsgegner einem gewerblichen Sammler von Alttextilien und Schuhen - untersagt, Alttextilsammelcontainer im öffentlichen Verkehrsraum oder auf privaten Stellflächen aufzustellen, die entweder ohne die nötige CE-Kennzeichnung aufgestellt worden sind, obwohl dies nach dem Produktsicherheitsgesetz geboten war, oder CE-Kennzeichen aufweisen, ohne dem Produktsicherheitsgesetz oder der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zu unterfallen. (Az.: 25 O 62/15) (Stichwort: „Alttextilcontainer“) Dr. Stephan Loheit Richter am Landgericht Medienmanager -9- Das Landgericht Hannover - allgemeine Informationen (Dezember 2015): Bedienstete insgesamt: davon Richterinnen und Richter: Landgerichtsbezirk: o Amtsgerichte Burgwedel, Hameln, Neustadt a. Rbge., Springe, Wennigsen Strafrecht: o 11 große Strafkammern 1 Schwurgericht, zugleich auch allgemeine Strafkammer 8 allgemeine Strafkammern 3 Jugend- und Jugendschutzkammern o 7 Strafvollstreckungskammern o 8 kleine Strafkammern, davon 1 als kleine Jugendkammer o 4 Kammern für Bußgeldsachen, davon 3 als Jugendkammern Zivilrecht: o 20 Zivilkammern (erste und zweite Instanz) o 7 Kammern für Handelssachen Zahlen und durchschnittliche Verfahrensdauer am Landgericht: o Strafsachen: 2013 Neueingänge insgesamt : 1.597 davon 1. Instanz: 185 davon Schwurgericht: 25 davon 2. Instanz: 857 davon Beschwerden: 555 219 91 Erledigungen (ohne Beschwerden): 1. Instanz: davon Schwurgericht: Erledigungsdauer (Monate): davon Schwurgericht: 2. Instanz: Erledigungsdauer (Monate): o Zivilsachen: Neueingänge insgesamt : davon 1. Instanz: davon 2. Instanz: davon Beschwerden: Erledigungen (ohne Beschwerden): 1. Instanz: Erledigungsdauer (Monate): 2. Instanz: Erledigungsdauer (Monate): 2014 1.662 191 21 812 659 2015 1.701 169 20 823 709 2013 181 20 7,3 3,5 803 5,7 2014 186 24 9,4 4,2 812 5,9 2015 158 13 7,4 3,4 832 5,7 2013 8.557 6.122 1.089 1.346 2014 8.011 5.585 1.211 1.215 2015 8.689 6.441 1.122 1.126 2013 6.548 11,3 1.164 5,3 2014 5.871 10,6 1.131 5,1 2015 5.817 10,6 1.177 5,3 Die Medieninformationen des Landgerichts Hannover finden Sie auch im Internet auf der Internetseite des Landgerichts Hannover unter der Rubrik „Aktuelles und Medieninformationen“: - 10 -
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