Presse Landgericht Hannover 28.04.2015 Presseinformation – Monatsvorschau Mai 2015 Diese Presseinformation enthält die Termine der im Mai 2015 beginnenden Hauptverhandlungen der großen Strafkammern des Landgerichts Hannover sowie einen Terminhinweis zu einem öffentlichkeitsrelevanten Zivilverfahren vor der Zivilkammer 18. I. 2. Große Strafkammer 1. Strafsache gegen Hans-Henning B., geb. 1962, (Verteidiger: Rechtsanwalt Fett, Hildesheim) wegen versuchten Mordes u.a. Prozessauftakt: Dienstag, 12.05.2015, 09:30 Uhr, Fortsetzungstermine: 18.05.2015, 20.05.2015, 22.05.2015, jeweils 09:30 Uhr, Gegenstand: Der Angeklagte soll am 02. Dezember 2013 aus Verärgerung über die fristlose Kündigung seiner Wohnung in Hannover-List versucht haben, mittels einer durch Zeitschaltuhr programmierten Herdplatte und einem mit 21 Litern Butan-Propan-Gasgemisch gefüllten Gasdruckbehälter das Wohnhaus zu sprengen. Hierbei soll er den Tod der zur Tatzeit im Hause aufhältigen 13 Hausbewohner in Kauf genommen haben. Die Explosion soll durch die von einem aufmerksamen Nachbarn gerufene Feuerwehr verhindert worden sein. Nr. 13/15 / Dr. Stephan Loheit Pressestelle Volgersweg 65, 30175 Hannover Tel.: (0511) 347-2695 Fax: (0511) 347-3550 -1- www.landgericht-hannover.de E-Mail: [email protected] (Az.: 40 Ks 1/15) (Stichwort: "Versuchte Haussprengung“) 2. Strafsache gegen Tamer D., geb. 1991, (Verteidiger: Rechtsanwalt Diekmeyer, Osnabrück) wegen räuberischer Erpressung u.a. Prozessauftakt: Mittwoch, 27.05.2015, 09:00 Uhr, Fortsetzungstermine: 29.05.2015, 01.06.2015, jeweils 09:00 Uhr, Gegenstand: Der Angeklagte soll in den Nachtstunden des 07. Februar 2014 in einer Spielhalle in Garbsen unter Vorhalt eines Revolvers 216 Euro Bargeld erpresst haben. (Az.: 40 KLs 2/15) (Stichwort: "Bewaffneter Spielhallenüberfall“) II. 2. Große Strafkammer 1. Strafsache gegen Christos K., geb. 1978, (Verteidiger: Rechtsanwalt Kleine-Tebbe, Wunstorf) wegen gefährlicher Körperverletzung Prozessauftakt: Donnerstag, 28.05.2015, 09:00 Uhr, Gegenstand: Der Beschuldigte soll im Zustand der Schuldunfähigkeit während eines Aufenthaltes auf der allgemeinpsychiatrischen Station des KRH Wunstorf eine Ärztin, eine Krankenschwester und eines Auszubildenden ohne ersichtlichen Grund angegriffen und erheblich verletzt haben. -2- Verhandelt wird im sog. Sicherungsverfahren, weil die Staatsanwaltschaft erwartet, dass gegen den Beschuldigten wegen seiner im Zustand der Schuldunfähigkeit begangenen Tat eine sog. Maßregel der Besserung und Sicherung (§ 63 StGB - Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) verhängt werden wird. (Az.: 33 KLs 19/14) (Stichwort: "Angriff in der Psychiatrie“) III. 12. Große Strafkammer Strafsache gegen Mehmet Y., geb. 1965, (Verteidiger: Rechtsanwalt Breske, Hannover) wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln Prozessauftakt: Dienstag, 19.05.2015, 09:00 Uhr, Fortsetzungstermin: 20.05.2015, 09:00 Uhr. Gegenstand: Eine andere Kammer des Landgerichts Hannover hatte den Angeklagten am 30. Juni 2014 wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Führen einer Schusswaffe und Besitz von Munition zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof das Urteil mit Beschluss vom 10. Dezember 2014 (3 StR 503/14) aufgehoben, wobei die Feststellungen mit Ausnahme derjenigen zum räumlichen Bezug zwischen dem bereitgehaltenen Heroingemisch und der erworbenen Schusswaffe aufrechterhalten wurden. Im Übrigen wurde die Revision verworfen. Dies hat zur Folge, dass nunmehr die 12. Große Strafkammer zu der Frage neu verhandeln muss, ob der Angeklagte die Schusswaffe bei der Tat - dem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - mit sich geführt, also bewusst gebrauchsbereit in der Weise bei sich gehabt hat, dass er sich ihrer jederzeit bedienen konnte. (Az.: 46 KLs 4/15) (Stichwort: "Neuverhandlung nach Revision“) -3- IV. 13. Große Strafkammer Strafsache gegen Ahmad Saleh M., geb. 1987, (Verteidiger: Rechtsanwalt Fiedler, Hannover) wegen versuchten Totschlags u.a. Prozessauftakt: Donnerstag, 07.05.2015, 11:00 Uhr, Fortsetzungstermine: 11.05.2015, 09:00 Uhr, 13.05.2015, 13:00 Uhr, 18.05.2015, 09:00 Uhr. Gegenstand: Dem Angeklagten wird in zwei vom Amtsgericht Hannover übernommenen Verfahren vorgeworfen, zunächst am 07. Oktober 2013 im Rahmen einer körperlichen Auseinandersetzung in einem Hannoveraner Studentenwohnheim versucht zu haben, seinen Kontrahenten durch Stiche mit einem Küchenmesser mit 10cm langer Klinge außer Gefecht zu setzen. Am 01. August 2014 soll er seinen Mitbewohner aus einem Hannoveraner Flüchtlingswohnheim nach einem vorangegangenen Streit zuerst mit einem Ast gegen den Hals geschlagen und diesem dann mit einem Küchenmesser mit 20cm langer Klinge eine etwa 25cm lange Schnittwunde am Hals zugefügt haben. Nach Einschätzung des Schwurgerichts ist der Angeklagte hinreichend verdächtig, in beiden Fällen mit Tötungsvorsatz gehandelt zu haben. Zudem kommt neben oder anstelle einer Verurteilung zu einer Strafe eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) in Betracht. (Az.: 39 Ks 2/15) (Stichwort: "Mehrfache Messerangriffe“) V. Zivilkammer 18 Die 18. Zivilkammer erhebt an folgenden Terminen durch insgesamt sechs Zeugenvernehmungen (Stand: 28. April 2015) Beweis im Zusammenhang mit der Klage sieben internationaler Investmentfondsgesellschaften gegen die Porsche Automobil Holding SE auf Zahlung von knapp 2 Mrd. Euro Schadensersatz: -4- 06.05.2015, 07.05.2015, jeweils 09:15 Uhr, Saal 127 (Schwurgerichtssaal). Die Klägerinnen machen geltend, im Zusammenhang mit der im Jahr 2008 angestrebten Übernahme der Volkswagen AG durch die Beklagte sei es aufgrund fehlerhafter Informationen zu Verlusten bei Aktiengeschäften im Umfang der Klagforderung gekommen. Der zunächst bei dem Landgericht Stuttgart und dann bei dem Landgericht Braunschweig anhängige Rechtsstreit war mit Beschluss des Landgerichts Braunschweig vom 19. Juni 2013 an die für Kartellsachen zuständige 18. Zivilkammer des Landgerichts Hannover verwiesen worden. Bei den sechs geladenen Zeugen handelt es sich um drei Mitarbeiter der Porsche AG sowie drei für die Porsche AG tätig gewordene Rechtsberater. Die darüber hinaus ursprünglich geladenen weiteren 15 Zeugen sind allesamt abgeladen worden, nachdem sie sich auf ihnen zustehende Zeugnisverweigerungsrechte berufen haben. Die zunächst ebenfalls anberaumten Verhandlungstermine am 05. und 08. Mai 2015 sind vor diesem Hintergrund aufgehoben worden. (Az.: 18 O 159/13) (Stichwort: „Porsche“) HINWEIS FÜR MEDIENVERTRETER: Ein Akkreditierungsverfahren findet nicht statt. Trotz des zu erwartenden gesteigerten Öffentlichkeitsinteresses steht eine grundsätzlich hinreichende Anzahl von reservierten Sitzplätzen für Medienvertreter zur Verfügung. Ein Platz im Saal während der Verhandlung kann gleichwohl nicht garantiert werden. Es ist voraussichtlich starker Besucherandrang zu erwarten. Schon zur Verkürzung der Einlasskontrolle wird daher angeraten, Presseausweise mitzuführen. Ansonsten muss mit Verzögerungen bei der Einlasskontrolle gerechnet werden. Notwendige Foto- und Filmerlaubnisse gelten nach Rücksprache mit dem Vorsitzenden der 18. Zivilkammer unter folgender Maßgabe als erteilt: An beiden Verhandlungstagen darf wie folgt fotografiert bzw. gefilmt werden: vor dem Gerichtsgebäude, im Foyer des Gerichtsgebäudes, mit Ausnahme des direkten Bereiches der Besucherkontrolle, im Sitzungssaal vor Beginn der jeweiligen Verhandlung (mit Einzug der Kammer). Unmittelbar nach Einzug der Kammer (etwa 20 Sekunden) ist das Fotografieren bzw. Filmen selbständig einzustellen. Die Kameras sind sofort aus dem Sitzungssaal zu entfernen. -5- Auf die Verpflichtung, die Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten zu wahren (regelmäßig durch geeignetes Unkenntlich machen [Verpixeln o.ä.]), wird ergänzend hingewiesen. In den sonstigen Bereichen des Gerichtsgebäudes (z.B. vor dem Sitzungssaal, auf den Gerichtsfluren, Treppenhaus etc.) sind keine Aufnahmen zulässig. Dr. Stephan Loheit Medienmanager Die Presseinformationen des Landgerichts Hannover finden Sie auch im Internet auf der Internetseite des Landgerichts Hannover unter der Rubrik „Aktuelles und Presseinformationen“: -6-
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