Presseinfo Mai 2015 - Landgericht Hannover

Presse
Landgericht Hannover
28.04.2015
Presseinformation –
Monatsvorschau Mai 2015
Diese Presseinformation enthält die Termine der im Mai 2015 beginnenden
Hauptverhandlungen der großen Strafkammern des Landgerichts Hannover sowie einen
Terminhinweis zu einem öffentlichkeitsrelevanten Zivilverfahren vor der Zivilkammer 18.
I.
2. Große Strafkammer
1. Strafsache gegen
Hans-Henning B., geb. 1962,
(Verteidiger: Rechtsanwalt Fett, Hildesheim)
wegen versuchten Mordes u.a.
Prozessauftakt:
Dienstag, 12.05.2015, 09:30 Uhr,
Fortsetzungstermine:
18.05.2015,
20.05.2015,
22.05.2015, jeweils 09:30 Uhr,
Gegenstand:
Der Angeklagte soll am 02. Dezember 2013 aus Verärgerung über die fristlose Kündigung
seiner Wohnung in Hannover-List versucht haben, mittels einer durch Zeitschaltuhr
programmierten Herdplatte und einem mit 21 Litern Butan-Propan-Gasgemisch gefüllten
Gasdruckbehälter das Wohnhaus zu sprengen. Hierbei soll er den Tod der zur Tatzeit im
Hause aufhältigen 13 Hausbewohner in Kauf genommen haben. Die Explosion soll durch die
von einem aufmerksamen Nachbarn gerufene Feuerwehr verhindert worden sein.
Nr. 13/15
/ Dr. Stephan Loheit
Pressestelle
Volgersweg 65, 30175 Hannover
Tel.: (0511) 347-2695
Fax: (0511) 347-3550
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www.landgericht-hannover.de
E-Mail:
[email protected]
(Az.: 40 Ks 1/15)
(Stichwort: "Versuchte Haussprengung“)
2. Strafsache gegen
Tamer D., geb. 1991,
(Verteidiger: Rechtsanwalt Diekmeyer, Osnabrück)
wegen räuberischer Erpressung u.a.
Prozessauftakt:
Mittwoch, 27.05.2015, 09:00 Uhr,
Fortsetzungstermine:
29.05.2015,
01.06.2015, jeweils 09:00 Uhr,
Gegenstand:
Der Angeklagte soll in den Nachtstunden des 07. Februar 2014 in einer Spielhalle in
Garbsen unter Vorhalt eines Revolvers 216 Euro Bargeld erpresst haben.
(Az.: 40 KLs 2/15)
(Stichwort: "Bewaffneter Spielhallenüberfall“)
II.
2. Große Strafkammer
1. Strafsache gegen
Christos K., geb. 1978,
(Verteidiger: Rechtsanwalt Kleine-Tebbe, Wunstorf)
wegen gefährlicher Körperverletzung
Prozessauftakt:
Donnerstag, 28.05.2015, 09:00 Uhr,
Gegenstand:
Der Beschuldigte soll im Zustand der Schuldunfähigkeit während eines Aufenthaltes auf der
allgemeinpsychiatrischen Station des KRH Wunstorf eine Ärztin, eine Krankenschwester und
eines Auszubildenden ohne ersichtlichen Grund angegriffen und erheblich verletzt haben.
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Verhandelt wird im sog. Sicherungsverfahren, weil die Staatsanwaltschaft erwartet, dass
gegen den Beschuldigten wegen seiner im Zustand der Schuldunfähigkeit begangenen Tat
eine sog. Maßregel der Besserung und Sicherung (§ 63 StGB - Unterbringung in einem
psychiatrischen Krankenhaus) verhängt werden wird.
(Az.: 33 KLs 19/14)
(Stichwort: "Angriff in der Psychiatrie“)
III.
12. Große Strafkammer
Strafsache gegen
Mehmet Y., geb. 1965,
(Verteidiger: Rechtsanwalt Breske, Hannover)
wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
Prozessauftakt:
Dienstag, 19.05.2015, 09:00 Uhr,
Fortsetzungstermin:
20.05.2015, 09:00 Uhr.
Gegenstand:
Eine andere Kammer des Landgerichts Hannover hatte den Angeklagten am 30. Juni 2014
wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in
Tateinheit mit Führen einer Schusswaffe und Besitz von Munition zu einer Freiheitsstrafe von
sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Auf die Revision des Angeklagten hat der
Bundesgerichtshof das Urteil mit Beschluss vom 10. Dezember 2014 (3 StR 503/14)
aufgehoben, wobei die Feststellungen mit Ausnahme derjenigen zum räumlichen Bezug
zwischen dem bereitgehaltenen Heroingemisch und der erworbenen Schusswaffe
aufrechterhalten wurden. Im Übrigen wurde die Revision verworfen. Dies hat zur Folge, dass
nunmehr die 12. Große Strafkammer zu der Frage neu verhandeln muss, ob der Angeklagte
die Schusswaffe bei der Tat - dem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - mit sich geführt,
also bewusst gebrauchsbereit in der Weise bei sich gehabt hat, dass er sich ihrer jederzeit
bedienen konnte.
(Az.: 46 KLs 4/15)
(Stichwort: "Neuverhandlung nach Revision“)
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IV.
13. Große Strafkammer
Strafsache gegen
Ahmad Saleh M., geb. 1987,
(Verteidiger: Rechtsanwalt Fiedler, Hannover)
wegen versuchten Totschlags u.a.
Prozessauftakt:
Donnerstag, 07.05.2015, 11:00 Uhr,
Fortsetzungstermine:
11.05.2015, 09:00 Uhr,
13.05.2015, 13:00 Uhr,
18.05.2015, 09:00 Uhr.
Gegenstand:
Dem Angeklagten wird in zwei vom Amtsgericht Hannover übernommenen Verfahren
vorgeworfen, zunächst am 07. Oktober 2013 im Rahmen einer körperlichen
Auseinandersetzung in einem Hannoveraner Studentenwohnheim versucht zu haben, seinen
Kontrahenten durch Stiche mit einem Küchenmesser mit 10cm langer Klinge außer Gefecht
zu setzen. Am 01. August 2014 soll er seinen Mitbewohner aus einem Hannoveraner
Flüchtlingswohnheim nach einem vorangegangenen Streit zuerst mit einem Ast gegen den
Hals geschlagen und diesem dann mit einem Küchenmesser mit 20cm langer Klinge eine
etwa 25cm lange Schnittwunde am Hals zugefügt haben.
Nach Einschätzung des Schwurgerichts ist der Angeklagte hinreichend verdächtig, in beiden
Fällen mit Tötungsvorsatz gehandelt zu haben. Zudem kommt neben oder anstelle einer
Verurteilung zu einer Strafe eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63
StGB) in Betracht.
(Az.: 39 Ks 2/15)
(Stichwort: "Mehrfache Messerangriffe“)
V.
Zivilkammer 18
Die 18. Zivilkammer erhebt an folgenden Terminen durch insgesamt sechs
Zeugenvernehmungen (Stand: 28. April 2015) Beweis im Zusammenhang mit der Klage
sieben internationaler Investmentfondsgesellschaften gegen die Porsche Automobil Holding
SE auf Zahlung von knapp 2 Mrd. Euro Schadensersatz:
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06.05.2015,
07.05.2015, jeweils 09:15 Uhr, Saal 127 (Schwurgerichtssaal).
Die Klägerinnen machen geltend, im Zusammenhang mit der im Jahr 2008 angestrebten
Übernahme der Volkswagen AG durch die Beklagte sei es aufgrund fehlerhafter
Informationen zu Verlusten bei Aktiengeschäften im Umfang der Klagforderung gekommen.
Der zunächst bei dem Landgericht Stuttgart und dann bei dem Landgericht Braunschweig
anhängige Rechtsstreit war mit Beschluss des Landgerichts Braunschweig vom 19. Juni
2013 an die für Kartellsachen zuständige 18. Zivilkammer des Landgerichts Hannover
verwiesen worden.
Bei den sechs geladenen Zeugen handelt es sich um drei Mitarbeiter der Porsche AG sowie
drei für die Porsche AG tätig gewordene Rechtsberater.
Die darüber hinaus ursprünglich geladenen weiteren 15 Zeugen sind allesamt abgeladen
worden, nachdem sie sich auf ihnen zustehende Zeugnisverweigerungsrechte berufen
haben. Die zunächst ebenfalls anberaumten Verhandlungstermine am 05. und 08. Mai 2015
sind vor diesem Hintergrund aufgehoben worden.
(Az.: 18 O 159/13)
(Stichwort: „Porsche“)
HINWEIS FÜR MEDIENVERTRETER:
Ein Akkreditierungsverfahren findet nicht statt.
Trotz des zu erwartenden gesteigerten Öffentlichkeitsinteresses steht eine grundsätzlich
hinreichende Anzahl von reservierten Sitzplätzen für Medienvertreter zur Verfügung. Ein
Platz im Saal während der Verhandlung kann gleichwohl nicht garantiert werden. Es ist
voraussichtlich starker Besucherandrang zu erwarten. Schon zur Verkürzung der
Einlasskontrolle wird daher angeraten, Presseausweise mitzuführen. Ansonsten muss mit
Verzögerungen bei der Einlasskontrolle gerechnet werden.
Notwendige Foto- und Filmerlaubnisse gelten nach Rücksprache mit dem Vorsitzenden der
18. Zivilkammer unter folgender Maßgabe als erteilt:
An beiden Verhandlungstagen darf wie folgt fotografiert bzw. gefilmt werden:
 vor dem Gerichtsgebäude,
 im Foyer des Gerichtsgebäudes, mit Ausnahme des direkten Bereiches der
Besucherkontrolle,
 im Sitzungssaal vor Beginn der jeweiligen Verhandlung (mit Einzug der Kammer).
Unmittelbar nach Einzug der Kammer (etwa 20 Sekunden) ist das Fotografieren bzw.
Filmen selbständig einzustellen. Die Kameras sind sofort aus dem Sitzungssaal zu
entfernen.
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Auf die Verpflichtung, die Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten zu wahren
(regelmäßig durch geeignetes Unkenntlich machen [Verpixeln o.ä.]), wird ergänzend
hingewiesen.
In den sonstigen Bereichen des Gerichtsgebäudes (z.B. vor dem Sitzungssaal, auf den
Gerichtsfluren, Treppenhaus etc.) sind keine Aufnahmen zulässig.
Dr. Stephan Loheit
Medienmanager
Die Presseinformationen des Landgerichts Hannover finden Sie auch im Internet auf der
Internetseite des Landgerichts Hannover unter der Rubrik „Aktuelles und
Presseinformationen“:
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