Landgericht Göttingen, den 29. Mai 2015 Das Präsidium - 3204 E LG - 3. Beschluss zur Änderung der richterlichen Geschäftsverteilung für 2015 I. Vizepräsidentin des Landgerichts Marahrens tritt mit Ablauf des 31. Mai 2015 in den Ruhestand. Richterin am Landgericht Rieger übernimmt die Leitung der am 1. Juni 2015 beginnenden Referendar-Arbeitsgemeinschaft und steht im richterlichen Bereich infolgedessen nur noch mit 0,5 AKA zur Verfügung. Die Hauptverhandlung in dem Umfangsverfahren 6 Ks 4/13 ist abgeschlossen. II. Aus diesen Anlässen wird die Verteilung der richterlichen Dienstgeschäfte mit Wirkung vom 1. Juni 2015 wie folgt geändert: Strafkammern • 6. große Strafkammer Richter am Amtsgericht Dr. Jitschin scheidet aus der Kammer aus. Zivilkammern • 1. Zivilkammer a) Zuständigkeit: Die Kammer übernimmt die gemäß Abschnitt B. III. 4. Buchstabe b) sowie Buchstabe d), dort 6. Zivilkammer Ziffern 5. bis 7., des Beschlusses über die Verteilung der richterlichen 2 Dienstgeschäfte bei dem Landgericht Göttingen für das Geschäftsjahr 2015 bisher der 6. Zivilkammer zugewiesenen Verfahren einschließlich der bis zum 31. Mai 2015 bei der 6. Zivilkammer eingegangenen und noch nicht erledigten Sachen. Die Bestimmung der Zuständigkeit der 1. Zivilkammer wird danach wie folgt neu gefasst: 1. Alle zweitinstanzlichen Streitigkeiten in Zivilsachen, soweit nicht in Abschnitt B.III.4. d) des Beschlusses über die Verteilung der richterlichen Dienstgeschäfte bei dem Landgericht Göttingen für das Geschäftsjahr 2015 bzw. nachfolgend in diesem Beschluss eine Sonderzuständigkeit begründet ist, auch soweit sie bis zum 31. Mai 2015 bei der 6. Zivilkammer eingegangen und noch nicht erledigt sind; 2. zweitinstanzliche Streitigkeiten über Ansprüche aus Straßenverkehrsunfällen einschließlich nach § 67 VVG a.F. bzw. § 86 VVG n.F. übergegangener Ansprüche; 3. sofortige Beschwerden bzw. Beschwerden in Personenstandssachen; 4. sofortige Beschwerden bzw. Beschwerden gegen a) ablehnende Prozesskostenhilfeentscheidungen; b) Kostenentscheidungen nach übereinstimmender Erledigungserklärung; c) Streitwertbeschlüsse der Amtsgerichte; d) Beschlüsse nach § 269 Abs. 4 ZPO, soweit die jeweils der Entscheidung zugrunde liegende Streitigkeit einem Gebiet zu Ziffer 1. oder 2. zuzuordnen ist, auch soweit sie bis zum 31. Mai 2015 bei der 6. Zivilkammer eingegangen und noch nicht erledigt sind; 5. alle allgemeinen, nicht einer anderen Zivilkammer gesondert zugewiesenen Beschwerdesachen, auch soweit sie bis zum 31. Mai 2015 bei der 6. Zivilkammer eingegangen und noch nicht erledigt sind; 6. Zuständigkeitsbestimmungen nach §§ 36, 37 ZPO, auch soweit die Sachen bis zum 31. Mai 2015 bei der 6. Zivilkammer eingegangen und noch nicht erledigt sind; 7. Vollstreckbarerklärung ausländischer Urteile, auch soweit die Sachen bis zum 31. Mai 2015 bei der 6. Zivilkammer eingegangen und noch nicht erledigt sind. 3 b) Besetzung Die Kammer ist wie folgt besetzt: Vorsitzender: Präsident des Landgerichts Haase Beisitzer: Richterin am Landgericht Dr. Leist (r. V.) Richterin am Landgericht Rieger Richterin Matzen • 5. Zivilkammer Die Kammer übernimmt die gemäß Abschnitt B. III. 4. d) 6. Zivilkammer Ziffer 4. des Beschlusses über die Verteilung der richterlichen Dienstgeschäfte bei dem Landgericht Göttingen für das Geschäftsjahr 2015 bisher der 6. Zivilkammer zugewiesenen Verfahren einschließlich der bis zum 31. Mai 2015 bei der 6. Zivilkammer eingegangenen und noch nicht erledigten Sachen. Der Zuständigkeitskatalog der 5. Zivilkammer ist mithin zu ergänzen wie folgt: 6. Beschwerden a) gegen richterliche Durchsuchungsbefehle außerhalb des Bereichs der §§ 102 ff. StPO; b) in Verfahren nach dem Nds. PsychKG, und zwar auch, soweit sie bis zum 31. Mai 2015 bei der 6. Zivilkammer eingegangen und noch nicht erledigt sind. • 6. Zivilkammer a) Zuständigkeit Die Kammer bleibt - nach Abgabe ihrer weiteren Zuständigkeiten - zuständig für erstinstanzliche Streitigkeiten in Zivilsachen, soweit nicht in Abschnitt B. III. 4. d) des Beschlusses über die Verteilung der richterlichen Dienstgeschäfte bei dem Landgericht Göttingen für das Geschäftsjahr 2015 oder in diesem Beschluss eine Sonderzuständigkeit begründet ist. 4 b) Besetzung Die Kammer ist wie folgt besetzt: Vorsitzende(r): NN Beisitzer: Richterin am Landgericht Dr. Leist (r. V.) Richterin am Landgericht Rieger Richterin Matzen • 9. Zivilkammer Die Kammer übernimmt die gemäß Abschnitt B. III. 4. d) 6. Zivilkammer Ziffern 1. bis 3. sowie 8. des Beschlusses über die Verteilung der richterlichen Dienstgeschäfte bei dem Landgericht Göttingen für das Geschäftsjahr 2015 bisher der 6. Zivilkammer zugewiesenen Verfahren einschließlich der bis zum 31. Mai 2015 bei der 6. Zivilkammer eingegangenen, noch nicht erledigten und noch nicht terminierten Sachen. Der Zuständigkeitskatalog der 9. Zivilkammer ist mithin zu ergänzen wie folgt: 3. Streitigkeiten über Ansprüche aus Veröffentlichungen durch Druckerzeugnisse, Bild- und Tonträger jeder Art, insbesondere Presse, Rundfunk, Film und Fernsehen, auch soweit sie bis zum 31. Mai 2015 bei der 6. Zivilkammer eingegangen und noch nicht erledigt oder terminiert sind; 4. erst- und zweitinstanzliche Streitigkeiten wegen Ansprüchen aus dem Gleichbehandlungsgesetz, auch soweit sie bis zum 31. Mai 2015 bei der 6. Zivilkammer eingegangen und noch nicht erledigt oder terminiert sind; 5. sofortige Beschwerden bzw. Beschwerden gegen a) ablehnende Prozesskostenhilfeentscheidungen; b) Kostenentscheidungen nach übereinstimmender Erledigungserklärung; c) Streitwertbeschlüsse der Amtsgerichte; d) Beschlüsse nach § 269 Abs. 4 ZPO; soweit die jeweils der Entscheidung zugrunde liegende Streitigkeit einem Gebiet zu Ziffer 3. oder 4. zuzuordnen ist, auch soweit sie bis zum 31. Mai 2015 bei der 6. Zivilkammer eingegangen und noch nicht erledigt sind; 5 6. alle sonstigen Zivilsachen, sofern nicht nach dem vorliegenden Geschäftsverteilungsplan die Zuständigkeit einer anderen Kammer gegeben ist, auch soweit sie bis zum 31. Mai 2015 bei der 6. Zivilkammer eingegangen und noch nicht erledigt oder terminiert sind. • 17. Zivilkammer Richterin am Landgericht Rieger scheidet aus der Kammer aus. Richterin am Landgericht Dr. Cnyrim tritt als weitere beisitzende Richterin in die Kammer ein. Amthauer Araschmid Jakubetz Gebehenne Küttler Haase Richterin am Landgericht Dr. Leist befindet sich im Urlaub und kann deshalb nicht unterschreiben. Haase
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