Presse - Landgericht Hannover

Presse
Landgericht Hannover
12.06.2015
Presseinformation –
Ergänzung Monatsvorschau Juni 2015
Diese Presseinformation enthält eine Ergänzung zur Monatsvorschau Juni 2015 sowie
Informationen zu zwei öffentlichkeitswirksamen Zivilverfahren.
I.
3. Große Strafkammer
In der Strafsache gegen
Robert Dariusz L., geb. 1967,
(Verteidiger: Rechtsanwältin Brettschneider, Hannover)
wegen besonders schweren Raubes
Prozessauftakt:
Mittwoch, 24.06.2015, 09:00 Uhr,
Gegenstand:
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in den Abendstunden des 03. Juli 2014 gemeinsam mit
zwei unbekannten Mittätern mit einer Machete bewaffnet in die Wohnung des Opfers
eingedrungen und diesem ein Tablet sowie 170 Euro Bargeld weggenommen zu haben,
während einer der Mittäter auf das Opfer eingeschlagen und -getreten haben soll.
(Az.: 33 KLs 1/15)
(Stichwort: "Wohnungsraub in Stöcken“)
Nr. 21/15
/ Dr. Stephan Loheit
Pressestelle
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II.
Zivilkammer 10
1.
Die Zivilkammer 10 des Landgerichts Hannover hat mit heute verkündetem Urteil in
dem Berufungsrechtsstreit 10 S 3/15 entschieden, dass ein Fahrzeugnutzer für die Dauer
der aufgrund vorheriger unzureichender Reparaturarbeiten notwendigen Nachreparaturen
grundsätzlich Anspruch auf die kostenlose Gestellung eines Ersatzfahrzeuges bzw.
Nutzungsausfallentschädigung hat. Dies gilt auch, soweit es sich bei dem
streitgegenständlichen Fahrzeug um einen Oldtimer - vorliegend ein Mercedes 280 SE,
Baujahr 1971 - handelt, sofern dieses wie ein normales Verkehrs- und Beförderungsmittel
genutzt wird. Dies hatte das Amtsgericht Neustadt a. Rbge. (47 C 854/14) noch anders
gesehen.
Die auf die Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung gerichtete Berufung des Klägers
hat die Kammer nach Beweiserhebung gleichwohl zurückgewiesen. Denn eine solche
Entschädigung ist nur dann zu gewähren, wenn der Geschädigte Gebrauchsvorteile während
der Reparatur verloren hat - was nur dann anzunehmen ist, wenn er auch einen
entsprechenden Nutzungswillen hatte. Das beklagte Autohaus konnte in der Berufung jedoch
den Nachweis führen, dass der Kläger bei Abgabe des Oldtimers unter Hinweis auf die
Zugriffsmöglichkeit auf ein anderes Fahrzeug auf die Überlassung eines kostenlosen
Ersatzfahrzeuges verzichtet hatte.
2.
Die Zivilkammer 10 hat heute wie angekündigt die Schadensersatzklage der R+V
Allgemeine Versicherung AG gegen vier Heranwachsende verhandelt, denen vorgeworfen
wird, in der Nacht vom 20. Februar 2010 in der leer stehenden dritten Etage des seinerzeit
im Umbau befindlichen Kröpcke-Centers in Hannover randaliert und dabei Sanitärobjekte
sowie Wasserleitungen beschädigt zu haben, die zu einer massiven Überflutung der dritten
Etage und einer Durchnässung der darunter liegenden Räumlichkeiten der Mieterin Peek &
Cloppenburg geführt haben (10 O 101/13). Die Kammer hat die Beklagten persönlich
angehört und zwei Zeugen vernommen.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde anberaumt auf
Donnerstag, 25. Juni 2015, 09:30 Uhr, Geschäftsstelle der Zivilkammer 10.
(Stichwort: „Vandalismus im Kröpcke-Center“)
Dr. Stephan Loheit
Medienmanager
Die Presseinformationen des Landgerichts Hannover finden Sie auch im Internet auf der
Internetseite des Landgerichts Hannover unter der Rubrik „Aktuelles und
Presseinformationen“:
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