Presse Landgericht Hannover 12.06.2015 Presseinformation – Ergänzung Monatsvorschau Juni 2015 Diese Presseinformation enthält eine Ergänzung zur Monatsvorschau Juni 2015 sowie Informationen zu zwei öffentlichkeitswirksamen Zivilverfahren. I. 3. Große Strafkammer In der Strafsache gegen Robert Dariusz L., geb. 1967, (Verteidiger: Rechtsanwältin Brettschneider, Hannover) wegen besonders schweren Raubes Prozessauftakt: Mittwoch, 24.06.2015, 09:00 Uhr, Gegenstand: Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in den Abendstunden des 03. Juli 2014 gemeinsam mit zwei unbekannten Mittätern mit einer Machete bewaffnet in die Wohnung des Opfers eingedrungen und diesem ein Tablet sowie 170 Euro Bargeld weggenommen zu haben, während einer der Mittäter auf das Opfer eingeschlagen und -getreten haben soll. (Az.: 33 KLs 1/15) (Stichwort: "Wohnungsraub in Stöcken“) Nr. 21/15 / Dr. Stephan Loheit Pressestelle Volgersweg 65, 30175 Hannover Tel.: (0511) 347-2695 Fax: (0511) 347-3550 -1- www.landgericht-hannover.de E-Mail: [email protected] II. Zivilkammer 10 1. Die Zivilkammer 10 des Landgerichts Hannover hat mit heute verkündetem Urteil in dem Berufungsrechtsstreit 10 S 3/15 entschieden, dass ein Fahrzeugnutzer für die Dauer der aufgrund vorheriger unzureichender Reparaturarbeiten notwendigen Nachreparaturen grundsätzlich Anspruch auf die kostenlose Gestellung eines Ersatzfahrzeuges bzw. Nutzungsausfallentschädigung hat. Dies gilt auch, soweit es sich bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug um einen Oldtimer - vorliegend ein Mercedes 280 SE, Baujahr 1971 - handelt, sofern dieses wie ein normales Verkehrs- und Beförderungsmittel genutzt wird. Dies hatte das Amtsgericht Neustadt a. Rbge. (47 C 854/14) noch anders gesehen. Die auf die Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung gerichtete Berufung des Klägers hat die Kammer nach Beweiserhebung gleichwohl zurückgewiesen. Denn eine solche Entschädigung ist nur dann zu gewähren, wenn der Geschädigte Gebrauchsvorteile während der Reparatur verloren hat - was nur dann anzunehmen ist, wenn er auch einen entsprechenden Nutzungswillen hatte. Das beklagte Autohaus konnte in der Berufung jedoch den Nachweis führen, dass der Kläger bei Abgabe des Oldtimers unter Hinweis auf die Zugriffsmöglichkeit auf ein anderes Fahrzeug auf die Überlassung eines kostenlosen Ersatzfahrzeuges verzichtet hatte. 2. Die Zivilkammer 10 hat heute wie angekündigt die Schadensersatzklage der R+V Allgemeine Versicherung AG gegen vier Heranwachsende verhandelt, denen vorgeworfen wird, in der Nacht vom 20. Februar 2010 in der leer stehenden dritten Etage des seinerzeit im Umbau befindlichen Kröpcke-Centers in Hannover randaliert und dabei Sanitärobjekte sowie Wasserleitungen beschädigt zu haben, die zu einer massiven Überflutung der dritten Etage und einer Durchnässung der darunter liegenden Räumlichkeiten der Mieterin Peek & Cloppenburg geführt haben (10 O 101/13). Die Kammer hat die Beklagten persönlich angehört und zwei Zeugen vernommen. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde anberaumt auf Donnerstag, 25. Juni 2015, 09:30 Uhr, Geschäftsstelle der Zivilkammer 10. (Stichwort: „Vandalismus im Kröpcke-Center“) Dr. Stephan Loheit Medienmanager Die Presseinformationen des Landgerichts Hannover finden Sie auch im Internet auf der Internetseite des Landgerichts Hannover unter der Rubrik „Aktuelles und Presseinformationen“: -2-
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