Presse– und Informationsstelle der Niedersächsischen

Presse
Landgericht Hannover
28.05.2015
Presseinformation –
Monatsvorschau Juni 2015
Diese Presseinformation enthält die Termine der im Juni 2015 beginnenden
Hauptverhandlungen der großen Strafkammern des Landgerichts Hannover sowie
Terminhinweise zu öffentlichkeitsrelevanten Zivilverfahren vor den Zivilkammern 10 und 18.
I.
1. Große Strafkammer
Strafsache gegen
Ingo T., geb. 1963,
(Verteidiger: Rechtsanwalt Papendick, Hameln)
wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern
Prozessauftakt:
Donnerstag, 04.06.2015, 09:30 Uhr,
Fortsetzungstermine:
09.06.2015,
23.06.2015,
30.06.2015,
14.07.2015,
23.07.2015, jeweils 09:30 Uhr.
Gegenstand:
Der Angeklagte soll zwischen Jahresbeginn 1999 und April 2002 in insgesamt 25 Fällen an
einem Kind sexuelle Handlungen vorgenommen haben, wobei es in drei Fällen beim
Versuch verblieben sein soll.
Nr. 17/15
/ Dr. Stephan Loheit
Pressestelle
Volgersweg 65, 30175 Hannover
Tel.: (0511) 347-2695
Fax: (0511) 347-3550
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www.landgericht-hannover.de
E-Mail:
[email protected]
(Az.: 30 KLs 5/14)
(Stichwort: "Sexueller Missbrauch“)
II.
2. Große Strafkammer
Strafsache gegen
Andre G., geb. 1960,
(Verteidiger: Rechtsanwälte Dr. Lemke-Küch und Waldraff, jeweils Hannover)
wegen Untreue u.a.
Prozessauftakt:
Donnerstag, 04.06.2015, 09:00 Uhr,
Fortsetzungstermine:
12.06.2015,
17.06.2015,
18.06.2015,
23.06.2015, jeweils 09:00 Uhr.
Gegenstand:
Der Angeklagte soll als Geschäftsführer einer in Burgwedel ansässigen Rechtsanwaltssozietät infolge erheblicher wirtschaftlicher Schwierigkeiten zwischen Juni 2008 und
April 2011 mehrfach Zugriff auf Fremdgelder genommen haben. Daneben soll er ein
Ehrenamt zum eigenen wirtschaftlichen Vorteil missbraucht haben.
(Az.: 40 KLs 19/12)
(Stichwort: "Untreue durch Rechtsanwalt“)
III.
12. Große Strafkammer
Strafsache gegen
Nail P., geb. 1961,
(Verteidiger: Rechtsanwälte Neumann und Schoenian, jeweils Hannover)
Muzaffer E., geb. 1968,
(Verteidiger: Rechtsanwalt Kaya, Bremen)
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wegen unerlaubten Handeltreibens mit Arzneimitteln u.a.
Prozessauftakt:
Freitag, 12.06.2015, 09:00 Uhr,
Fortsetzungstermine:
22.06.2015,
23.06.2015, jeweils 09:00 Uhr.
Gegenstand:
Der Angeklagte P. soll am 11. Dezember 2014 telefonisch bei dem Angeklagten E. 20 bis
25 kg eines Paracetamol-Coffein-Gemisches zum Strecken von Heroin bestellt haben.
Daraufhin soll der Angeklagte E. dem Mitangeklagten P. am 13. Dezember 2014 in der Nähe
von dessen Hannoveraner Wohnung eine Plastiktragetasche mit 25,43 kg (brutto) des
genannten Gemischs übergeben haben.
Der Angeklagte P. soll das Streckmittel sodann in seine Wohnung verbracht haben, wo er in
mehreren Abpackungen einen Vorrat von insgesamt rund 1 kg (brutto) Heroingemisch zum
gewinnbringenden Weiterverkauf gelagert haben soll. Diese und andere Betäubungsmittel
habe er mit dem erworbenen Gemisch noch weiter strecken wollen.
Der Angeklagte E. soll in seiner Wohnung weitere insgesamt rund 86 kg ParacetamolCoffein-Gemisch zum gewinnbringenden Weiterverkauf gelagert haben.
(Az.: 46 KLs 5/15)
(Stichwort: "Streckmittelerwerb“)
IV.
13. Große Strafkammer
Strafsache gegen
Dejan Z., geb. 1971,
(Verteidiger: Rechtsanwältin Brettschneider und Rechtsanwalt Kotios, jeweils Hannover)
wegen Totschlags
Prozessauftakt:
Dienstag, 02.06.2015, 09:00 Uhr,
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Fortsetzungstermine:
08.06.2015,
12.06.2015,
06.07.2015, jeweils 09:00 Uhr.
Gegenstand:
Der Angeklagte, der zur Tatzeit erheblich unter Alkoholeinfluss gestanden haben soll, soll am
15. Januar 2015 in einer Fahrzeugwerkstatt in Langenhagen einen anderen Mann durch
Schüsse in Kopf und Brustbereich getötet haben.
Der Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren dahingehend eingelassen, er sei bei
Abgabe der Schüsse davon ausgegangen, dass die Waffe nicht geladen gewesen sei bzw.
es sich lediglich um eine Gas- oder Schreckschusspistole gehandelt habe. Er habe nur aus
Scherz schießen wollen, weil ihn das Opfer zuvor dazu aufgefordert habe (vgl. auch
Pressemitteilung „Schüsse in Langenhagen“ der Staatsanwaltschaft Hannover vom 21. Mai
2015 [12 E 3 - 1534]).
(Az.: 39 Ks 7/15)
(Stichwort: "Schüsse in Langenhagen“)
V.
Jugendkammer 3
Jugendschutzsache gegen
Goran N., geb. 1972,
(Verteidiger: Rechtsanwalt Kotios, Hannover)
wegen räuberischen Diebstahls u.a.
Prozessauftakt:
Mittwoch, 17.06.2015, 09:00 Uhr,
Fortsetzungstermin:
18.06.2015, 09:00 Uhr.
Gegenstand:
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, einer Bekannten am 03. Januar 2015 zunächst deren
Mobiltelefon aus der Gesäßtasche gezogen zu haben, um es zu behalten. Auf die daraufhin
erfolgte Rückforderung soll der Angeklagte seine Bekannte im Beisein ihres achtjährigen
Sohnes mit der linken Hand an die Jacke gegriffen, mit der rechten Hand ein Messer mit
einer ca. 32 cm langen Klinge ergriffen und diese sodann mit den Worten „Ein Kopf wird
fallen!“ bedroht haben. Danach soll er sie in die rechte Hand gebissen und zweimal mit dem
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Messer in einen Küchentisch gestochen haben. Schließlich soll er die Wohnung mitsamt
Mobiltelefon und Messer verlassen haben.
(Az.: 98 KLs 2/15)
(Stichwort: "Messerangriff“)
VI.
Zivilkammer 10
Die 10. Zivilkammer verhandelt am
12. Juni 2015, um 10.30 Uhr (10 O 72/13) und im Anschluss um 10.45 Uhr (10 O 101/13),
zwei Schadensersatzklagen der Zurich Insurance plc und der R+V Allgemeine Versicherung
AG gegen fünf bzw. Heranwachsende, denen vorgeworfen wird, in der Nacht vom
20. Februar 2010 in der leer stehenden dritten Etage des seinerzeit im Umbau befindlichen
Kröpcke-Centers in Hannover randaliert und dabei Sanitärobjekte sowie Wasserleitungen
beschädigt zu haben, die zu einer massiven Überflutung der dritten Etage und einer
Durchnässung der darunter liegenden Räumlichkeiten der Mieterin Peek & Cloppenburg
geführt haben sollen. Die Beklagten bestreiten eine entsprechende Verantwortlichkeit.
(Az.: 10 O 72/13 und 10 O 101/13)
(Stichwort: „Vandalismus im Kröpcke-Center“)
VII.
Zivilkammer 18
Die 18. Zivilkammer verhandelt am
23. Juni 2015, ab 14.00 Uhr,
im Zusammenhang mit der Klage sieben internationaler Investmentfondsgesellschaften
gegen die Porsche Automobil Holding SE auf Zahlung von knapp 2 Mrd. Euro
Schadensersatz zur Frage des Bestehens eines Zeugnisverweigerungsrechts betreffend den
Zeugen Uwe Hück.
Der Zeuge ist zu diesem Termin nicht geladen.
Die Klägerinnen machen geltend, im Zusammenhang mit der im Jahr 2008 angestrebten
Übernahme der Volkswagen AG durch die Beklagte sei es aufgrund fehlerhafter
Informationen zu Verlusten bei Aktiengeschäften im Umfang der Klagforderung gekommen.
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Der zunächst bei dem Landgericht Stuttgart und dann bei dem Landgericht Braunschweig
anhängige Rechtsstreit war mit Beschluss des Landgerichts Braunschweig vom 19. Juni
2013 an die für Kartellsachen zuständige 18. Zivilkammer des Landgerichts Hannover
verwiesen worden.
(Az.: 18 O 159/13)
(Stichwort: „Porsche“)
Dr. Stephan Loheit
Medienmanager
Die Presseinformationen des Landgerichts Hannover finden Sie auch im Internet auf der
Internetseite des Landgerichts Hannover unter der Rubrik „Aktuelles und
Presseinformationen“:
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