LANDGERICHT HEIDELBERG PRESSESTELLE Vorschau 13. Kalenderwoche 2016 (Darstellung laut Anklagevorwurf) Unerlaubte Einfuhr von und unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge? 2. Große Strafkammer– 2 KLs 410 Js 22137/15 Mittwoch, 30.03.2016, 08:45 Uhr (Fortsetzungstermin: 18.04.2016, 8:45 Uhr) Strafverfahren gegen Leon W. (geb. 1984) Verteidiger: RA Steffen Lindberg, Mannheim und Fabian Z. (geb. 1984) Verteidiger: RA Frank Müller-Fricke, Mannheim RA Thomas Sieber, Münster wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, u.a. Der Angeklagte Ziff. 1 soll von seiner Wohnung in Sinsheim aus im so genannten „Darknet“ in mindestens 6 Fällen Marihuana im Bereich von ca. 1-4 Kilogramm sowie Amphetamin und Kokain bestellt und mittels Bitcoins bezahlt haben. Die Betäubungsmittel sollten gemeinsam mit einem weiteren Mittäter an einen noch unbekannten Abnehmerkreis gewinnbringend veräußert werden. Der Angeklagte Ziff. 2 soll im Auftrag eines noch unbekannten niederländischen Drogenhändlers in mindestens 4 Fällen zwischen ca. 2 und 4 Kilogramm Marihuana sowie Amphetamin und Kokain nach Deutschland verbracht haben, um diese Betäubungsmittel Kunden des Händlers unter anderem dem Angeklagten Ziff. 1 - zu übergeben. Die Kammer hat zur Durchführung der Beweisaufnahme 4 Zeugen geladen. -2- Bewaffnete räuberische Erpressung und Raub in zwei Fällen? 2. Große Strafkammer– 2 KLs 250 Js 22288/15 Freitag, 01.04.2016, 08:45 Uhr Strafverfahren gegen Reiner N. (geb. 1960) Verteidiger: RAin Tanja Dannenfelser, Heidelberg wegen schwerer räuberischer Erpressung , u.a. Der Angeklagte soll im Oktober 2015 nachmittags stark alkoholisiert durch den Personaleingang die Bäckerei eines REWE-Marktes in Heidelberg-Kirchheim betreten und mit den Worten „Geld her!“ eine ungeladene Softair-Waffe auf die Kassiererin gerichtet haben. Nachdem hierauf keine Reaktion erfolgte, soll der Angeklagte noch die Drohung „Ich erschieß‘ dich!“ ausgestoßen haben, bevor die Kassiererin ihn ihrerseits unter dem lauten Ruf „Verschwind!“ aus der Filiale drängen und die Eingangstür schließen konnte. Vor dem Gebäude soll der Angeklagte sodann auf die Marktleiterin getroffen sein, die er ebenfalls unter Vorhalt der Softair-Waffe zur Herausgabe von Geld aufforderte. Nachdem die Marktleiterin sich mit dem Angeklagten in den Kassenbereich begeben und ihm dort 5 Schachteln Zigaretten sowie 100,00 EUR Bargeld gegeben haben soll, soll der Angeklagte den Markt verlassen haben. Die Kammer hat zur Durchführung der Beweisaufnahme 4 Zeugen und eine Sachverständige geladen.
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