Landgericht Frankfurt (Oder) - Pressedezernat - - Pressemitteilung- Keine unterbeschäftigten Richter Erklärungen des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz aus Anlass der Demonstration von Richtern und Staatsanwälten am 28. Mai 2015 in Potsdam sind in der Presse in der Weise wiedergegeben worden, dass es Gerichte gebe, an denen die Richter nicht hinreichend ausgelastet seien, eine Versetzung dieser Richter an andere Gerichte jedoch aufgrund ihrer richterlichen Unabhängigkeit nicht in Betracht komme. Beispielhaft genannt wurde hier das Landgericht Frankfurt (Oder). Diese Darstellung weist der Präsident des Landgerichts Frankfurt (Oder) Dr. Holger Matthiessen mit Nachdruck zurück: „Die Richter des Landgerichts Frankfurt (Oder) sind auch aufgrund der Vielzahl der hier derzeit geführten strafrechtlichen Großverfahren, u.a. der „Maskenmann“-Prozess mit schon jetzt mehr als 50 Verhandlungstagen, in hohem Maße belastet. In einigen Kammern sind die Bearbeitungszeiten wegen der Belastung nicht zufrieden stellend. Der durch Veröffentlichungen erweckte Eindruck, die Richter des Landgerichts Frankfurt (Oder) seien unterbeschäftigt und nur aufgrund richterlicher Privilegien nicht versetzbar, ist unzutreffend.“
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